Außenminister Steinmeier und Innenminister Schäuble haben den EU-Reformvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt.“Der Vertrag von Lissabon stärkt die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union nachdrücklich“, sagte Steinmeier während der Anhörung in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit einer Reihe von Klagen gegen den Vertrag von Lissabon und prüft diesen auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Für die Bundesregierung, das stellte Steinmeier klar, ist der Vertrag eindeutig grundgesetz-konform. Er garantiert die Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union in mehrfacher Hinsicht [mehr] MDR – Letzter EU-Prozess in Karlsruhe?
[..]Das Bundesverfassungsgericht ist in dem Verfahren in einer brisanten Situation. Entscheidet das Gericht für die Verfassungsmäßigkeit des EU-Vertrags, hat Karlsruhe fortan nichts mehr in EU-Fragen zu verhandeln. Solche Verfahren würden dann am Europäischen Gerichtshof laufen [mehr]
Deutschlandradio Kultur – Die Institutionen haben die Völker verloren
[..]Wir sind Teil der Opposition gegen diesen Lissabon-Vertrag, im Wesentlichen aus zwei rechtlichen Erwägungen. Im Grundgesetz haben wir den Grundsatz der Gewaltenteilung verankert, das heißt der Trennung von Exekutive, Legislative und Rechtsprechung. Wenn nun Hoheitsrechte aus Deutschland auf Brüsseler Instanzen übertragen werden, dann müssen Minimalia dieser Gewaltenteilung auch beachtet werden. In Brüssel herrscht demgegenüber ein Gewaltenkonglomerat. Alles geht durcheinander, Kommission, Ministerrat, Europäischer Gerichtshof. Das sind überhaupt nicht mehr die Kriterien der Gewaltenteilung, die für die Ausübung von Staatsgewalt in Deutschland gelten. Sie müssen aber minimal zumindest erhalten werden. Praktisch spielt die Europäische Kommission Regierung, sie ist zu einer autokratischen, selbstgenügsamen Regierungsbehörde geworden. Das steht mitnichten in den europäischen Verträgen, sondern dort steht davon, dass die Europäische Kommission Hüter der Verträge sein soll. Sie ist also zu einer Herrin der Verträge geworden und hat Schritt für Schritt nicht in ausbrechenden Rechtsakten, sondern in einer mehr schleichenden Art und Weise sich Kompetenzen angeeignet, die nur sehr andeutungsweise in den europäischen Verträgen vorhanden sind. Wir haben darauf hingewiesen, dass so die europäische Integration nicht weitergehen darf und dass in dem Moment, wo ein solcher schleichender Erosionsprozess vorhanden ist, zunächst einmal Bilanz gezogen werden muss [mehr]
Weitere Links
Welt Online Verfassungsrichter zweifeln an EU-Reformvertrag
Financial Times Deutschland Karlsruhe skeptisch bei EU-Vertrag von Lissabon
Obwohl ich skeptisch bin, was das kommende Urteil des BVG angeht, hoffe ich natürlich, dass der Vertrag von Lissabon abgeschmettert wird. Es fehlt vor allem die demokratische Legitimation, da kann Steinmeier noch so sehr anderer Meinung sein. Ein Vertragswerk von solch zentraler Bedeutung ist ohne die Zustimmung der EU-Bürger eine Farce und wird dauerhaft für Inakzeptanz bei den betroffenen Bürgern sorgen; mit allen Konsequenzen – es wäre nicht das erste Mal, dass sich ganze Landstriche oder Berufszweige gegen EU-Entscheidungen stellen.
Noch viel unverständlicher wird dieser eigenmächtige Vorgang dadurch, dass es doch lediglich eine Frage der Fantasie wäre, sich alternative Konstruktionen zu überlegen, mit denen einerseits die Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten gewahrt werden und gleichzeitig die EU in globaler Hinsicht als »Einheit« auftreten kann. Wofür werden diese Politiker denn eigentlich bezahlt?
Und das mal am Rande: Solange das EU-Palaverment nur ein Sammelbecken jener Politiker darstellt, die sich nachweislich durch Unfähigkeit hervor getan haben (Stoibär, Klon-Bandit u.a.), wird einem bei dem Gedanken an eine zentralistische und nur dürftig legitimierte EU angst und bange. So eine entrückte Volksvertretung wünscht man wirklich niemandem.
Stadtmensch