Archiv nach Schlagworten: Gesetzentwurf

SPD will Beschneidung als Verbrechen einstufen

Die SPD hat Mitte Februar den Entwurf eines Straf­rechtsänderungsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, die weibliche Genitalverstümmelung als Verbrechen einzustufen. Man will die hier lebenden Mädchen und Frauen vor der Gefahr des grausamen Beschneidens während eines Aufenthaltes im Ausland schützen. Soweit, sogut – aber wer schützt die Jungen und Männer, die im Ausland einer ebenso grausamen Tortour ausgesetzt sind wie Mädchen und Frauen?

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Offener Brief an den Rechtsausschuss zum gemeinsamen Sorgerecht

Auf Facebook wurde von Jörg Mathieu (Herausgeber/Chefredakteur) und Horst Schmeil (Redakteur) von PAPA-YA ein offener Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Justiz des Deutschen Bundestages eingestellt, der von jedem veröffentlicht werden darf (bitte mit Namensnennung und Verweis auf PAPA-YA). Neben allseits bekannten Fakten, gibt es in dem offenen Brief trotzdem erstaunliches zu lesen. Davon abgesehen, kommt es zu keiner nennenswerten Änderung für Väter, wie ich bereits im meinem Bericht zum Thema ausführlich beschrieben habe. Neben verschiedenen Gesetzentwürfen gibt es auch Stellungnahmen diverser Sachverständiger, welche man hier abrufen kann.

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Keine Gerechtigkeit für Väter

Väter sind in Deutschland immer noch benachteiligt, schreibt Leser Marc Köhlster. Daran könne auch der derzeitige Gesetzesentwurf für ledige Väter nichts ändern.

Ledige Väter sollen künftig auf Antrag das Sorgerecht erhalten. Das besagt ein Ge­setzesentwurf des Bundeskabinetts, der Anfang vergangenen Monats veröffentlicht wurde. Dieser Kabinettsbeschluss ist zweifelsohne ein Schritt in die richtige Rich­tung, aber ich habe Zweifel, ob es etwas an der Situation der Väter in Deutschland verbessert.[..]

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Besinnung auf Menschenrechte?

BERLIN. (hpd) In die grüne Debatte um die Legalisierung von religiös mo­ti­vierten Knabenbeschneidungen ist seit einiger Zeit Bewegung gekom­men. Nachdem sich zunächst führende Parteimitglieder über­schwänglich für die Beibehaltung der bisherigen Beschneidungsprakti­ken ausge­spro­chen hatten, hat sich nun gezeigt, dass diese Äußerungen Schnell­schüsse waren, die innerhalb der Grünen keineswegs gebilligt werden.

Dies zeigt sich deutlich an den seit Wochen vorliegenden Anträgen für die grüne Bun­desdelegiertenkonferenz (BDK) – dem grünen Parteitag – Mitte November in Hanno­ver, die sich gegen eine Legalisierung des archaischen Beschneidungsbrau­ches aus­spre­chen (der hpd berichtete).[..] hpd

Auch bei den Grünen werden anscheinend immer mehr Leute wach 😉

Es folgen weitere Berichte über die Penisverstümmelung eines 10-jährigen, der Ärztezeitung, der humanistischen Union, einer Ein-Mann-Demonstration und noch einiges mehr zum Thema Beschneidung.

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Sind Jungs ferkelnde Schweine?

Diese Frage muss man sich angesichts der Novellie­rung des Tierschutzgesetzes stellen, in dem der Schenkel­brand bei Pferden und das – betäubungslo­se kastrieren – von Ferkeln wegen der damit verbun­denen Schmerzen verboten werden sollen. An und für sich ist das ein löb­li­ches Ansinnen, wenn es wegen der Zusage unserer Par­lamentarier, das auch in Zu­kunft die Beschneidung von Jungen  – ohne Betäu­bung – erlaubt sein müsse, nicht so einen bitteren Beigeschmack hätte.

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Gesetzentwurf zur Beschneidung – Gender

Der Bundestag steckt beim Beschneidungsthema in einer üblen Falle – und wie das bei üblen Fallen so ist: Es gibt kein Entrinnen. 
06.10.2012 · Von Volker Zastrow

Der Gesetzgeber will die Genitalverstümmelung von Jungen erlauben, weil es poli­tisch opportun scheint und sich darüber hinaus niemand auch nur vorzustellen ver­mag, was sich gegen den religiös oder traditionell vermittelten Elternwillen ausrich­ten lässt, schon gar mit strafrechtlichen Mitteln. Allerdings sieht das Grundgesetz nicht vor, Religionskörperschaften Gruppenrechte zuzugestehen, die Menschen­rechte des Einzelnen brechen.[..]

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Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht liegt vor

Endlich hat das Bundesjustizministerium einen eige­nen Gesetzentwurf zum gemeinsamen Sorgerecht nichtver­heirateter Eltern vorgelegt. Allerdings besteht der einzi­ge Unterschied zur vorherigen Gesetzeslage darin, das es Vätern nicht mehr verboten ist, einen Antrag auf ge­meinsame Sorge zu stellen. Ansonsten müssen Väter weiterhin um das Sorgerecht betteln und sind auch zukünftig dem Gutdünken von Müttern und dem Gesetzgeber ausgeliefert.

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Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/05

Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf – 16.03.2012

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will das Unterhaltsvorschussgesetz vereinfa­chen. Der entsprechende Gesetzentwurf (17/8802) sieht vor, dass alleinerziehende Eltern zukünftig weniger Nachweise erbringen müssen, um den Unterhaltsvorschuss beantragen zu können. Gleichzeitig sollen die Prüfung und die Bewilligung der Anträ­ge in den Unterhaltsvorschussstellen erleichtert und beschleunigt werden. Umge­kehrt soll es den zuständigen Stellen erleichtert werden, auf den anderen unterhalts­pflichtigen Elternteil zuzugreifen. hib-Meldung

Irgendwie habe ich immer öfter das Gefühl, die besten Kabarettisten sitzen im Bun­destag. Alleine das Wortungetüm „(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsge­setz“ hat bei mir einen Lachanfall produziert. Weiter steht im Gesetzentwurf:

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Kleine Anfrage zur Genitalverstümmelung

hib-Meldung · 2012_03/2012_136/11

Im Bundestag notiert: Genitalverstümmelung
Recht/Kleine Anfrage – 16.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Wie viele in Deutschland lebende Frauen und Mädchen nach Ein­schätzung der Bundesregierung derzeit von Genitalverstümmelung betroffen bezie­hungsweise derzeit gefährdet sind, möchte die SPD-Fraktion wissen. Anders als in vielen europäischen Nachbarstaaten gebe es in Deutschland keinen eigenen Straftat­bestand für die Genitalverstümmlung, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/8811). In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom März 2010 (17/1217) habe die Bundesregierung angekündigt, das „Erfordernis gesetzgebe­rischer Maßnahmen zu erörtern“. hib-Meldung

Das Thema war schon lange nicht mehr auf der Tagesordnung des Bundestages. Da­bei dachte ich, dass Gesetz wäre schon längst verabschiedet.

Frauenhilfetelefongesetz mit unglaublicher Geschwindigkeit verabschiedet

Den meisten dürfte die einstimmige Annahme des Gesetzentwurfes zum Frauenhilfetelefon bekannt sein. Dieses Gesetz wurde mit einer fast schon un­glaublichen Geschwindigkeit verabschiedet. Am 4. Mai 2011 verkündete Kristina Schröder, ein Gesetz zum Frauenhilfetelefon einzubringen. Am 10. Novem­ber erfolgte die 1. Beratung im Bundestag, am 1. Dezember die 2. und 3. Beratung samt Beschluss des Gesetzes. Dagegen sucht man vergeblich nach einem Gesetz der Bundesregierung zum gemeinsamen Sorgerecht für unverheiratete Väter. Immerhin ordnete im Januar 2003 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil an, das eine Überprüfung stattzufinden habe. Zurück zum eigentlichen Thema. Fast schon makaber nenne ich den Hinweis auf den Beitrag „Frauen und Männer vor Gewalt schützen“, der auf der Webseite des BMFSFJ zum Beschluss des Frauenhilfetelefongesetz plaziert ist.

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Feministische Verwahrlosung

Frauen sind kaum gewalttätig, zumindest suggerieren das Politik und Medien. Wohin die Vertätschelung von Mädchen und Frauen führt, wenn sie keine Grenzen gesetzt bekommen, zeigt eindrucksvoll das eingestellte Video.

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Frauenhilfetelefongesetz einstimmig beschlossen

Frauenhilfetelefon: bundesweit, kostenlos und ständig erreichbar
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, steht demnächst eine deutsch­landweit einheitliche Rufnummer zur Verfügung. Der Bundestag hat einstimming ein Gesetz zur Einrichtung eines Frauenhilfetelefons beschlossen.

[..]„Mit dem Hilfetelefon stellen wir Gewaltopfern eine ‚Erste-Hilfe-Nummer‘ zur Seite, damit der Schritt aus der Gewalt einfacher und schneller möglich wird“, sagte Bun­desfamilienministerin Kristina Schröder.

[..]Das Telefon steht nicht nur gewaltbetroffenen Frauen zur Verfügung. Die Hilfe können auch Menschen aus ihrem sozialen Umfeld und Personen beanspruchen, die beruflich oder ehrenamtlich diese Frauen beraten und unterstützen.

Ob man auch als Frau anrufen kann, wenn man gewaltbetroffene Männer ehrenamt­lich unterstützt? Was Gewalt ist, können Frauen ja besonders gut beurteilen, hab ich zumindest schon des öfteren vernommen 😉

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Hilfetelefongesetz „Gewalt gegen Frauen“

In seltener Einstimmigkeit trugen am Donnerstag Abgeordnete ihre Reden zum Hilfetelefongesetz we­gen Gewalt gegen Frauen vor. Es gab, im Gegensatz zur Tags zuvor geführten Betreuungsgelddebatte kei­ne Widersprüche. Alle waren sich einig, das Millionen von Frauen in Deutschland geschlagen wurden und werden. Das selbst Kriminalstatistiken eine andere Sprache sprechen, obwohl m.W. häusliche Gewalt mittlerweile extra erfasst wird, spielt natürlich keine Rolle. Einig ist man sich natürlich auch darüber, dass man mehr Geld braucht und das es immer noch nicht genügend Frauenhäuser gibt. Ich brauche vermutlich nicht betonen, das Gewalt von Frauen kein Thema war.

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Die Bundesregierung zur häusliche Gewalt gegen Männer

Wie bereits bekannt, plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Einrichtung eines bundesweiten Hilfetele­fons für Frauen, die häusliche Gewalt erleiden. Dazu liegt nun der Gesetzentwurf vor. Im diesem heißt es, dass man im Rahmen der Evaluierung eine repräsen­tative Studie zu Gewalt gegen Frauen und Männer er­stellen wolle. Des weiteren wird kurz darauf eingegangen, dass es auch häusliche Gewalt gegen Männer geben würde, aber auf Grund fehlender, belastbarer Erkenntnisse, könne man für diese keine Lotsenfunktion übernehmen.

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Männer als Täter und Opfer

Nachdem das Bundeskabinett gerade den Gesetzentwurf zur Einrichtung des bundesweiten Frauenhilfetelefons beschlos­sen hat, mutet es ir­gend­wie seltsam an, das in Berlin nun ein Arbeitskreis gebildet wurde, bei dem die ge­schlechts­spe­zi­fi­schen Aspekte der partnerschaftlichen Gewalt von „Ex­per­ten“ untersucht werden soll, allerdings mit Männern im Focus. Nach­dem das Robert-Koch-Institut bereit 2008 festgestellt hat, das zu­ver­läs­si­ge Daten sogar zu Gewalt gegen männ­li­che Kinder fehlen, frage ich mich, was in diesem Arbeitskreis erörtert werden soll?

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Besserer Schutz vor Zwangsverheiratung

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_07/2010_252/02

Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Schutz für Opfer von Zwangsverheiratungen
Recht/Antrag – 15.07.2010

Berlin: (hib/JFR/ELA) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Opfern von Zwangsverheiratung vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (17/2491). Unter anderem sollen nach Vorstellung der Abgeordneten Zwangsverheiratungen in §31 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes als Härtefall anerkannt werden. Die Fraktion fordert außerdem die Initiierung einer dauerhaften Bund-Länder-Arbeitsgruppe ”Zwangsverheiratung“. Im Bereich der Prävention soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Frauen- und Migrantinnenorganisationen Aufklärungskampangen entwickeln und finanzieren.

Zwangsverheiratungen seien schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, welche außerdem die Würde der Betroffenen, ihre persönliche Freiheit und selbstbestimmte Lebensführung sowie den Grundsatz der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verletzten, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung müsse deshalb nicht nur gesetzgeberisch tätig werden, sondern auch ein koordiniertes Vorgehen in den Bereichen Prävention und Intervention gewährleisten [hier]

Aus dem Antrag der Grünen:

5. Von Zwangsverheiratungen sind zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Täter bzw. Gehilfen von Zwangsehen sind zwar regelmäßig Männer, mitunter werden hetero- oder homosexuelle Männer und Jugendliche aber auch selber Opfer von Zwangsverheiratungen. In Deutschland besteht ein eklatanter Mangel an Präventionsangeboten und Schutzeinrichtungen für Jungen und Männer (bzw. für Paare) sowie an professionellen Anbietern einer interkulturellen Täterarbeit.

Staun, Staun – da Männer idR als Opfer nicht wahrgenommen werden, vermute ich, das für diese Gruppe nur deshalb Präventionsangebote gefordert werden, da auch etliche Homosexuelle von der Zwangsverheiratung betroffen sind.

Interessant ist mal wieder die Frage, wie oft Männer/Frauen erwähnt wurden:

Männer = 9 Treffer
Frauen =  47 Treffer

wobei man berücksichtigen muss, das Männer auch im Zusammenhang mit Täterschaft erwähnt werden. Ansonsten besteht der Antrag im Grunde genommen fast ausschließlich aus Frauenförderung. Es ist ähnlich wie beim Gewaltschutzgesetz: die wirklichen Opfer werden kaum davon profitieren und die anderen lädt er zum Missbrauch ein.

WikiMANNia: Zwangsehe

Mehr Rechtsschutz bei überlangen Prozessen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2[..]Jeder hat das Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit. Lücken im Rechtsschutz wollen wir mit einem Entschädigungsanspruch für überlange Pro­zes­se schließen. Die geplante Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung kommt Verbrauchern wie Unternehmen zugute und ist ein Gewinn für den Rechtsstaat.

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Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_04/2010_100/01

Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechts­stel­lung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frau­en­häu­ser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Druck­si­tu­a­tion zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der über­wie­gen­den Zahl Mäd­chen und jun­ge Frau­en betroffen.

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Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung

bverfg-erster-senatMit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf will der Bundesrat Änderungen beim gerichtlichen Kostenrecht erreichen. Zukünftig soll auch in zivilrechtlichen Berufungsverfahren eine Gebührenvorauszahlungspflicht eingeführt werden. Dies ist bisher nur in der ersten Instanz Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung wollen die Länder verhindern, dass die unterlegene Partei Berufung nur deshalb einlegt, um die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils zu verhindern – ohne tatsächlich an der Überprüfung durch das Berufungsgericht interessiert zu sein. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Zahlungsverzögerungen und Gebührenausfälle zu mindern. Für finanziell bedürftige Parteien sieht der Entwurf Sonderregelungen vor.

Außerdem will der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte besteht seit Ende des Jahres 2006 und soll nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden. Sie sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe Missbrauchsgefahr, so der Bundesrat [mehr]

Drucksache 38/10 (Beschluss)

Dazugehöriger Gesetzesentwurf: Drucksache 86/07 „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes – 25 Seiten – [hier]

Ehrlich gesagt, verstehe ich den Gesetzesentwurf nicht so ganz. Vorauszahlungen müssen bereits jetzt geleistet werden, aber zukünftig will man anscheinend erst einmal auf Grund des Streitwertes die kompletten Gebühren einziehen, auch wenn sich im Nachhinein feststellen sollte, das diese nicht gerechtfertigt sind. Da es im Gesetzesentwurf um Zivilprozesse geht und das Familienrecht darunter fällt, trifft dieses mal wieder besonders die Väter. Das Rechtsanwälte Gebühren gerne hochtreiben, ist ja bekannt. Schon jetzt ist es für viele Väter schwierig, eine Berufung auf Grund der selten vorhandenen, finanziellen Ressourcen einzuleiten. Nach meiner Auffassung wird das in Zukunft also noch schwieriger werden. Sollten meine Annahmen nicht stimmen, bitte ich um einen entsprechenden Kommentar. Vielleicht ist ja unter meinen Lesern ein Rechtskundiger, der ein bischen helfen kann.