Die praktizierte Apartheid zwischen Väter und Kinder

Ein wirklich guter Artikel zum Thema Väter und Sorgerecht ist im österreichi­schen Standard erschienen. Der Autor benennt die Dinge so drastisch beim Namen, dass es einem fast schlecht wird, würde man sich in der Thematik nicht auskennen. Solche Argumentationen findet man in Deutschland höchstens in entsprechenden Foren, aber nicht in einem Leitmedium.

Der traumatische Kreidekreis
Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid, formuliert es der Schriftsteller Raoul Schrott, ist wohl das größte Skandalon unserer Gesellschaft

Auf einem Gruppenfoto würden sich die rechtlosen Väter, mit denen ich während der Recherche zu meinem Roman Das schweigende Kind gesprochen habe, in einem ähneln: Sie sind alle im besten Alter, machen aber eine unglückliche Figur. Niemand hat ihnen abgesprochen, gute Väter zu sein, doch die Ohnmacht, ihre Kinder kaum sehen zu dürfen, lässt sie etwas linkisch erscheinen – vielleicht weil Opferrollen schlecht zum gängigen Männerbild passen. derStandard.at

Beim Thema Apartheit trifft nachfolgender Artikel zu.

SEK der Polizei befreit entführtes Kleinkind
Saarbrücken/Erkrath (RP). Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei hat in Erkrath ein Kleinkind befreit, das von seinem Vater in Saarbrücken entführt worden war. Der 30-Jährige war vor knapp zwei Wochen mit dem 18 Monate alten Mädchen untergetaucht. Er habe damit gedroht, das Kind zu töten, sollte ihm das Sorgerecht nicht übertragen werden, wie die Polizei mitteilte. Der Mann hatte die Kleine nicht wie vereinbart zur getrennt von ihm lebenden Mutter zurückgebracht. RP Online

Nachdem immer mehr Frauen die Falschbeschuldigung als Vorwand nutzen, um die eigenen Unzulänglich­keiten zu kaschieren, fragt man sich bei obigem Artikel unwillkürlich, wieso der Vater damit gedroht haben soll, sein Kind umzubringen? Hat schon jemand davon gehört, dass das SEK rausrückt, wenn eine Mutter ein oder mehrere Kinder entführt? Ich noch nicht. Allerdings ist die Polizei verpflichtet, bei solchen Anschuldigungen zu agieren.

Rechte von Männern: „Als Vater ist man machtlos“
Hartmut Wolters kämpft seit Jahren immer wieder darum, seine Kinder sehen zu dürfen. Er fühlt sich als Mann ausgeliefert und benachteiligt.

Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zwischen Geschiedenen mit Kindern ist deutlich gestiegen. 2010 gab es laut Statistischem Bundesamt 122 177 Verfahren zum Sorgerecht (2007: 85 552). Die Frage nach dem Umgangsrecht wurde in 53 611 Verfahren verhandelt (2007: 38 697).[..] Westdeutsche Zeitung

Gerade fällt mir noch ein vor kurzem erschienener Beitrag beim Faktum-Magazin ein. Dort ist ein Video verlinkt, in dem Hartmut Wolters über die häusliche Gewalt berichtet, die er während und nach seiner Ehe erlitten hat. Faktum Magazin

Manchmal läuft es auch anders, sogar in Österreich.

Obsorge entzogen
Vierjähriger vom Vater nicht zurück gekehrt

Wann sie ihren vierjährigen Sohn wieder sehen wird, weiß Anna G. derzeit nicht. Und sie mag sich gar nicht ausmalen, was bis dahin mit ihrem Kind passieren könnte. Zu verdanken hat sie das einem Wiener Richter, der mit beispielloser Sorglosigkeit über die Obsorge eines Kindes entschieden hat. Krone.at

Im nachfolgenden Fall geht es um Olivier Karrer von Conseil Europeen des Enfants du Divorce“ (CEED). Der Spiegel in einem Clip hat dazu einen 4-seitigen Bericht mit dem Titel „Der verlorene Sohn“ in seiner Print-Ausgabe gebracht.

Positionierung zur rechtsbrüchigen Praxis in Sorgerechtsfällen
Mit Verweis auf den jüngst veröffentlichten Spiegel-Artikel über die rechtsbrüchigen Aktivitäten des Netzwerkes eines auch uns bekannten Trennungsvaters insbesondere in binationalen Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten möchten wir eindringlich davor warnen, unrefelektiert von Hilfeleistungen Gebrauch zu machen. Der Aktivismus von Organisationen wie der geschilderten ist strafrechtlich relevant und im höchsten Maße bedenklich für das Wohl der involvierten und aufgrund der Vorgehensweise oftmals traumatisierten Kinder. Gleichmass e.V.

Einerseits muss ich Gleichmass e.V. recht geben, denn schaut man sich z.B. den Fall Ritter an (worüber im Fernsehen mehrfach berichtet wurde), dessen Ex-Frau Marinella Colombo ihre Kinder wiederholt mit nach Italien nahm, dann fragt man sich unwillkürlich, was die Kinder wohl durch gemacht haben? Was das beste für die aus binationalen, gescheiterten Ehen bzw. Beziehungen hervor gegangenen Kinder ist, wird kein Mensch beantworten können. Für mich sind (nicht nur) solche Fälle ein Ausdruck der Unfähigkeit der Justiz in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Andererseits ist es fast schon unerträglich, wenn ausgerechnet der Spiegel schreibt,

[..]Fest steht: Es ist der Verlust eines Sohnes, die unerfüllte Liebe eines Vaters, die Karrer danach so rigoros werden ließ, so hart – und auch: blind für alles, was nicht in sein Bild von Gut und Böse passt.

Ausgerechnet der Spiegel, für den fest steht, dass Männer die Bösen und Frauen die Guten sind, spricht von Blindheit. Da sollten sich deren Redakteure erst einmal an die eigene Nase fassen. Im gleichen Bericht stellen Jürgen Dahlkamp, Anna Kistner, Conny Neumann dann auch klar, wer die Opfer sind.

[..]Karrer will den öffentlichen Skandal, die Opfer bringen andere. Mütter, denen wie im Fall Colombo hohe Strafen drohen. Mütter, die schuldig gesprochen werden.

Die Opfer bringen Mütter? Und was ist mit den Kindern? Wie war das noch mit dem Bild von Gut und Böse? Klar, Opfer bringen immer nur Mütter.

[..]Gabriele Scholz, Leiterin des Internationalen Sozialdienstes in Berlin, bearbeitet mit ihrem Team im Jahr mehr als 500 Anfragen zu Sorgerechtsfällen, bei denen die Eltern verschiedene Pässe haben. Auch sie weiß, dass die juristische Seite kompliziert ist, die Verunsicherung groß, die Verzweiflung oft noch größer. Aber gerade deswegen sagt sie: „Ich finde das, was dort geschieht, gefährlich. Man müsste Herrn Karrer fragen, ob es ihm um die Kinder geht. Oder um einen Machtkampf auf dem Rücken der Kinder.“

Jetzt weiß ich gerade nicht, ob ich lieber lachen oder doch eher weinen soll.

Wieviele Väter auf Grund von Falschbehauptungen etlicher Mütter im Gefängnis sitzen, ist dem Spiegel kaum einen Bericht wert. Liest man hingegen nachfolgenden Absatz, ausnahmsweise entnommen der Wikipedia

Jugendwohlfahrtsgesetz (Deutschland)
In der Zeit des Dritten Reiches von 1933 bis 1945 wurden die vom RJWG geschaffenen Einrichtungen und Institutionen gleichgeschaltet..[..] Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch.

… dann kommt man nicht um die Feststellung, das sich unsere heutigen Gesetze immer mehr dem Nazirecht anpassen.

Bundesministerin Kristina Schröder: „Bundeskinderschutzgesetz kann nun pünktlich in Kraft treten“

Am 16. Dezember hat der Bundesrat einstimmig dem Bundeskinderschutzgesetz zugestimmt. Der Bundesrat ist damit der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Gesetz gefolgt. Dieser hatte am 14. Dezember den Kompromissvorschlag angenommen, den Bundesfamilienministerin Kristina Schröder und Manuela Schwesig, Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der Bundestagsfraktionen entwickelt haben.

Der Kompromissvorschlag sieht insbesondere ein unbürokratischeres Verfahren bei der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, die Erweiterung der Bundesinitiative „Familienhebammen“ sowie die dauerhafte finanzielle Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern durch den Bund vor. BMFSFJ

Nur ein einziger Satz aus dem Gesetz:

Regelung zum Hausbesuch
Der Hausbesuch soll zur Pflicht werden – allerdings nur dann, wenn er nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist und der Schutz des Kindes dadurch nicht gefährdet wird.

Wer ist fachlich geeignet, um so ein weitreichende Entscheidung zu treffen? Welche beruflichen Voraussetzungen muss die Fachkraft mitbringen?

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG):
Langfassung
mit  Erklärungen · Beschlussempfehlung · Kurzfassung

WikiMANNia: Jugendamt

3 Kommentare.

  1. Die deutsche Sorgerechtapartheid, die gewaltsame Trennung der Väter von ihren Kindern,hat das Potenzial die Periode der südafrikanischen Rassentrennung zeitlich zu übertreffen.Ich hoffe nur,es werden keine 999 Jahre!

    Seit der Veröffentlichung des Artikels „Der traumatische Kreidekreis“ hat sich der status quo der Rechtsprechungspraxis in den deutschsprachigen Ländern nicht wesentlich geändert. Einzig ein Mehr an Rabulistik und Dummschwätzertum gepaart mit Mutterkult und Gender-Ideologie.

    Gleichberechtigte Elternschaft=Pustekuchen.
    Gemeinsame Obsorge gegen den Willen von Kreidekreismüttern=Pustekuchen.
    Selbst die halbgare deutsche Sorgerechtsreform vom Mai 2013 ist aufgrund flächendeckender Sabotage durch Schwarz-und Rotroben grandios gescheitert.
    Die Qualifizierung von Familienrichterinnen und ihrer sogenannten professionellen Fachkräfte der Helferindustrie=Fehlanzeige.
    Wechselmodell=eine „wissenschaftliche“Untersuchung mit (!) staatlichen Zielvorgaben ist beauftragt.
    Rechtskonformes Handeln an den Familiengerichten=eine Illusion.
    Menschenrechtsverletzungen (sogar bis zum „rechtskräftigen“ und dauerhaften Ausschluss von Briefkontakten zwischen Vater und Kind) sind juristischer Standard.
    Die jüngste Verurteilung Deutschlands durch den EGMR am 6. Oktober 2016 in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10) ist hier nur ein kleiner Mosaikstein in der von Christine dargestellten Situation.

    Das schwarze Ungeheuer Justiz schüttelt sich und macht,wie stets,systemtreu weiter und die hiesige Politik fordert ungerührt und erkenntnisresistent von Ländern in der Ferne die Einhaltung von Menschenrechten.

    Kinderrechte in Deutschland?Wat is’n dat schon wieder?

    Gruß von Bolle
    http://sorgerechtapartheid.de/aktuelles/index.html

  2. Aufklärung!: von heranwachsenden Männern über die „VORSTELLUNGEN“ der Frauen! Nur so! Das ist die einzigste Chance und der einzigst gangbare „friedliche“ Weg. Aber so „unaufrichtig/verklärt“ wie die Position der Frau in der „Öffentlichkeit“ dargestellt wird, sehe ich da kaum eine Chance.

Trackbacks und Pingbacks: