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Bundesregierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

hib-Meldung
036/2009
Heute im Bundestag – 06.02.2009
Regierung: Vorbehalte gegen einige Menschenrechtsabkommen angebracht

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, ihre Vorbehalte gegen verschiedene internationale Menschenrechts-abkommen einschließlich ihrer Zusatz- und Fakultativprotokolle zurückzunehmen. Das schreibt sie in einer Antwort (16/11603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11469). So hält die Bundesregierung bestimmte Vorbehalte, die gegen den Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte eingelegt worden sind, nach wie vor für angebracht. Auch eine Prüfung des Zusatzprotokolls zum VN-Sozialpakt werde Zeit in Anspruch nehmen. Es sei zu berücksichtigen, „dass ein Individualbeschwerdeverfahren im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eine Vielzahl von Fragen berührt, bei deren Klärung eine Reihe innerstaatlicher Institutionen und Akteure einzubeziehen ist“, so die Bundesregierung. Hingegen sei die Ratifikationsurkunde zum „Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ am 4. Dezember 2008 hinterlegt worden, heißt es in der Antwort. Daher sei das Protokoll am 3. Januar 2009 in Kraft getreten.

Meldung des deutschen Bundestages

Auszug aus der Antwort zum Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Fragen der FDP-Fraktion

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um entsprechend der Aufforderung durch den Konventionsausschuss in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Voraussetzungen dafür herzustellen, dass der deutsche Vorbehalt gegen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes zurückgenommen werden kann?

Welche Fortschritte sind in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung dieses Ziels zu verzeichnen?

Erwägt die Bundesregierung, den Vorbehalt auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesländer zurückzunehmen?

Auf die nach wie vor gültige Antwort der Bundesregierung vom 13.Juli 2007 auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache Nr. 16/6076 wird verwiesen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Gesetz ist am 5.November 2008 verkündet worden (BGBl.II S.1222). Die Übergabe der Ratifikationsurkunde soll in Kürze erfolgen.

Was ist der Stand der Umsetzung des am 20. Juni 2008 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 25.Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie?

Das Individualbeschwerdeverfahren ist ein wichtiges und bewährtes Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es ist grundsätzlich dazu geeignet, Rechtsstellung und Rechtsbewusstsein der Betroffenen zu stärken und die Bereitschaft der Vertragsstaaten zur Umsetzung ihrer Vertragspflicht zu fördern. Insoweit kann ein Individualbeschwerdeverfahren die Kontrollmechanismen einer Menschenrechtskonvention verbessern. Die Bundesregierung be- obachtet daher die Diskussion um die Einführung eines solchen Verfahrens mit Interesse. Die Bundesregierung beteiligt sich gegenwärtig an den in Genf stattfindenden informellen Beratungen über die Einsetzung einer formellen Arbeitsgruppe des VN-Menschenrechtsrats zur Schaffung eines Individualbeschwerde-verfahrens. Neben der Sicherung der erforderlichen Mehrheit im Menschenrechtsrat für die Erarbeitung eines entsprechenden Fakultativprotokolls sollte vor einer Entscheidung jedoch gewährleistet sein, dass das Mandat für eine Arbeitsgruppe den Erwartungen entspricht, welche die Bundesregierung an ein praktikables und den Kinderrechten auch dienliches Individual-beschwerdeverfahren stellt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der informellen Beratungen zunächst eine Reihe grundlegender Fragen geklärt werden. Diese betreffen zum einen mögliche Überlappungen mit existierenden Beschwerdeverfahren insbesondere nach dem Zivilpakt – und zukünftig nach dem in mehrfacher Hinsicht vergleichbaren Beschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum Sozialpakt – und zum anderen die besonderen inhaltlichen und prozeduralen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Rechte von Kindern ergeben. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung kann daher zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Kommentar
Deutschland hat am 5. April 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifiziert und ein Zusatzprotokoll eingereicht. Seit 17 Jahren schieben die Länderparlamente diese Verantwortung vor sich her. Eine Aussicht auf Rücknahme des Fakultativprotokoll ist nicht in Sicht.

Liebe Politiker, selbstverständlich verstehen wir ihre Zurückhaltung, schließlich zeigen sie ja Woche für Woche, das Frauenrechte über alles gehen. Da können Kinderrechte ruhig noch weitere 17 Jahre warten. Sollten sie tatsächlich Sarkasmus in meiner Aussage gefunden haben, dann besteht die Hoffnung, das sie noch lernfähig sind.

Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

hib-Meldung

028/2009
heute im Bundestag – 29.01.2009
Hartz-IV: Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Frauen nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. Insbesondere alleinerziehende Frauen und solche mit Kindern unter drei Jahren würden diese Maßnahmen „höchstselten“ in Anspruch nehmen. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ hervor, der nun als Unterrichtung der Bundesregierung (16/11488) (204 Seiten) vorliegt. Inwieweit dies auf die erleichterte Verfügbarkeitsregelung oder aber auf fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zurückzuführen sei, könne nicht abschließend beantwortet werden, heißt es in dem Papier. Auffallend sei außerdem, dass vor allem hoch- und höchstqualifizierte Frauen verstärkt Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten würden. „Hier muss offen bleiben, ob dies das Ergebnis einer besonders intensiven Förderung von Berufsrückkehrerinnen oder als Fehlallokation zu deuten ist.“

Die Evaluation hat zum Ziel, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Grundssicherungsträger zu analysieren: zum einen durch die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommune (ARGEn), zum anderen durch die rein kommunalen Träger (zkT) der Grundsicherung. Der Untersuchungszeitraum reicht insgesamt von 2005 bis Anfang 2008, der Schwerpunkt der Analyse liegt jedoch in den Jahren 2006 und 2007.

Insgesamt betrachtet kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die ARGEn schneller aktivieren und vermittlungsorientierter arbeiten. Sie achteten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren und setzten dabei stärker auf Sanktionen als die zkT. In den ARGEn würden mehr Erstgespräche bereits innerhalb der ersten beiden Wochen nach Antragsbewilligung durchgeführt als in den zkT. Dafür seien die Erstgespräche in den zkT im Durchschnitt länger. Zur Integration in den Arbeitsmarkt nutzten die ARGEn mehr Lohnsubventionen als die rein kommunalen Träger. Diese würden die Aufnahme einer Beschäftigung zwar weniger subventionieren, dafür aber häufiger die Kombination aus Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II nutzen. Insgesamt verfolgten die zkT eine eher „sozialintegrative Strategie“, auch bedingt durch die stärkere Förderung von Beschäftigungsfähigkeit. Dies könne aber dazu führen, so heißt es in dem Bericht weiter, dass möglicherweise die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen weniger aktiviert werde und Arbeitsmarktchancen ungenutzt blieben. „Insgesamt scheint also das Fordern und weniger das Fördern den Unterschied zu machen“, schreibt die Regierung. Und weiter: „Fordern scheint zu wirken, wenn es Optionen erschließt. Optionen sind folglich die Gegenleistung, die der aktivierende Staat für die Kooperationsbereitschaft der Hilfebedürftigen zu erbringen hat.“

hib-Meldung

Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

hib-Meldung
024/2009
heute im Bundestag – 28.01.2009
Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Grünen wollen die Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern. In einem Antrag (16/11684) weisen sie darauf hin, dass vor 1992 Geschiedene in den neuen Bundesländern von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen seien. Deshalb solle nun eine Regelung zugunsten von Frauen geschaffen werden, die vor 1992 geschieden wurden und wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. In Anlehnung an den Versorgungsausgleich sollten zudem die individuellen Ansprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und dann ihrem Rentenkonto für die Ehezeit gutgeschrieben werden.

hib-Meldung