Archiv nach Kategorien: Frauenministerium - Seiten 6

Wesentliche Gesetzesänderungen im Jahr 2009 für Familien

Ursula von der Leyen: „Auch im kommenden Jahr (2009) hat Familie in Deutschland Konjunktur“

Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen, Bundesförderung für mehr Tagesmütter und Kita-Personal: Start in 2009

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Mit dem Familienleistungsgesetz werden Familien mit Kindern ganz gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet. Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten. Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die deutliche Aufstockung des Programms „Schulverweigerung – Die 2. Chance“.

„Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der Schuh am meisten drückt“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Wenn wir klug und nachhaltig in die Zukunft und Stabilität unseres Landes investieren wollen, dann sind die Bildung unserer Kinder und die Unterstützung von Familien mit älteren pflegebedürftigen Angehörigen eine lohnende Anlage. Sie bilden das soziale Kapital der Gesellschaft, das sich über Generationen hinweg neu verzinst.“

Hier geht es weiter im BMFSFJ zu Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick

Weitere ausführliche  Informationen

http://www.familien-wegweiser.de/

Thema Gleichstellung muss lebendig vermittelt werden

Staatssekretär Gerd Hoofe: „Thema Gleichstellung muss lebendig vermittelt werden“

Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht´s weiter“ bringt Schwung in den Unterricht

Im neuen Jahr können Lehrerinnen und Lehrer der 9. bis 12. Klasse ihren Unterricht beim Thema „Gleichstellung“ noch bunter und lockerer gestalten. Dabei hilft ihnen der neue Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht’s weiter“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den man bei den jeweiligen Landesfilm- und Landesmediendiensten kostenfrei ausleihen kann. Er enthält zahlreiche Unterrichtsmaterialien wie zum Beispiel Filmclips, Tipps für Rollenspiele und Postkarten mit lustigen Motiven als Diskussionsanstoß.

„Gleichstellung ist ein Thema mitten aus dem prallen Leben, so sollte es jungen Menschen auch vermittelt werden“, sagt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe. „Warum gibt es so wenige Frauen in Führungspositionen? Welche Rolle spielen Männer bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Und was bedeutet Gleichberechtigung in meinem eigenen Leben? Wenn Schülerinnen und Schüler zum Beispiel sehen und hören, wie Breakdance-Kids über Gleichstellung denken oder selbst aufgefordert werden, einen Rapsong zum Thema zu machen, setzen sie sich intensiv mit ihren Zielen und dem eigenen Rollenverständnis auseinander. Das hilft den Mädchen wie auch den Jungen dabei, ihren eigenen Weg zu gehen – in Beruf und Familie.“

Hauptbestandteil des Medienkoffers ist die DVD „Frauen und Männer – Gleich geht´s weiter“. Der Film besteht aus insgesamt fünf Clips zum Thema Gleichstellung: Ein Comicfilm zeigt die Entwicklung der Gleichstellung von 1848 bis heute, in einem weiteren Clip tanzen Jugendliche Breakdance und fragen sich, ob das wirklich nur ein Sport für Jungs ist. Im nächsten Clip erzählen fünf Karrierefrauen, unter ihnen eine Börsenchefin und eine Politikerin, wie sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Auch im darauf folgenden Clip geht es um Vorbilder: Männer wie zum Beispiel ein Kinderarzt in Elternzeit erzählen, welche Probleme ihnen in ihrem Alltag als Vater begegnen. Der Film endet mit einem Resümee zum Stand der Gleichstellung und lustigen Outtakes aus den Clips. Außerdem enthält der Medienkoffer eine Broschüre mit Tipps zur Auflockerung des Unterrichts: Zum Beispiel werden die Jugendlichen aufgefordert, eine Talkshow nachzuspielen und sich dabei typisch männlich und weiblich zu verhalten. Außerdem gibt es eine CD-Rom, auf der unter anderem Gesetze wie das Elterngeldgesetz jugendgerecht erklärt werden. Dazu kommen drei lustige Postkarten, die zur Diskussion anregen sollen. Ein Motiv zeigt zum Beispiel ein Pärchen im Ruderboot: Die Frau rudert in die eine, der Mann in die andere Richtung.

Der Medienkoffer kann ab Mitte Januar 2009 kostenfrei bei den Landesfilm- bzw. Landesmediendiensten der einzelnen Bundesländer ausgeliehen werden. Darüber hinaus stehen Film und Begleitbroschüre dort kostenfrei auch als Download zur Verfügung. Mehr erfahren Sie unter www.landesfilmdienste.de.

Die drei Postkarten zum Film können Sie außerdem beim Publikumsversand der Bundesregierung unter publikationen@bundesregierung.de bzw. auf dieser Homepage bestellen.

BMFSFJ

„Der Zivildienst vermittelt soziale und berufliche Schlüsselkompetenzen“

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kues: „Der Zivildienst vermittelt soziale und berufliche Schlüsselkompetenzen“

Erste Ergebnisse eines Forschungsprojektes auf Fachkongress in Berlin vorgestellt

Nicht nur Fachkenntnisse, auch mehr soziale Kompetenzen, größeres Selbstbewusstsein und bessere Teamfähigkeit – Zivildienstleistende profitieren in vielen Bereichen von ihrer Tätigkeit. Das ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes „Zivildienst als Sozialisationsinstanz für junge Männer“, das der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, heute auf der Fachtagung „Lebenserfahrung Zivildienst“ in Berlin vorstellt.

„Ein Viertel aller jungen Männer in Deutschland macht Zivildienst und gewinnt durch diesen Einsatz auch ganz persönlich“, so Staatssekretär Dr. Hermann Kues. „Ob bei der Persönlichkeitsentwicklung oder beim Erwerb von wichtigen sozialen und beruflichen Schlüsselkompetenzen – der Zivildienst bietet ein großes Potenzial, von dem junge Männer profitieren. Das zeigt, dass die Bundesregierung mit der Initiative ‚Zivildienst als Lerndienst‘ auf dem richtigen Weg ist.“

Für das dreijährige Forschungsprojekt „Zivildienst als Sozialisationsinstanz für junge Männer“ untersuchen Experten der Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung und der Technischen Universität Dresden erstmals, was der Zivildienst für die Entwicklung junger Männer in Deutschland bedeutet und was Zivildienstleistende während ihrer Tätigkeit lernen. In Auftrag gegeben hat das Projekt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Dabei haben die Forscher herausgefunden, dass mehr als 90 Prozent der befragten Einrichtungen positive Entwicklungen bei den sozialen Kompetenzen der jungen Männer während des Zivildienstes feststellen – trotz der begrenzten Dienstdauer von neun Monaten. Vor allem Kommunikationsfähigkeit, Sensibilität für soziale Prozesse sowie soziales Engagement, aber auch Selbstvertrauen und Teamfähigkeit werden durch den Zivildienst gesteigert. Auch der Pflichtcharakter hat Vorteile: Viele junge Männer kämen ohne Zivildienst kaum mit dem sozialen Bereich in Berührung. Doch die Erfahrungen, die sie in ihrer Dienstzeit machen, die persönliche Befriedigung, die sie aus ihrer Arbeit ziehen und die Anerkennung für ihren Einsatz bewegen viele, einen sozialen Beruf zu ergreifen.

Die Bundesregierung will den Zivildienst zum Lerndienst weiterentwickeln und hat eine entsprechende Änderung des Zivildienstgesetzes auf den Weg gebracht, zu der am 17. Dezember eine Anhörung im Bundestag stattfindet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten soll. Außerdem werden die Einführungslehrgänge zu Dienst begleitenden Seminaren weiterentwickelt. Bewährtes wie die fachlichen Schulungen werden beibehalten, ebenso die Seminare zur politischen Bildung.

BMFSFJ

„Deutschland ist auf dem besten Weg eine kindgerechte Gesellschaft zu werden“

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kues: „Deutschland ist auf dem besten Weg eine kindgerechte Gesellschaft zu werden“

Bundesfamilienministerium legt Zwischenbilanz zum „Nationalen Aktionsplan für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“ vor

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland verbessert sich merklich. Das ist das Fazit des Zwischenberichts zum Nationalen Aktionsplan „Für ein kindgerechtes Deutschland 2005-2010“. Der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, hat diesen Bericht heute auf dem Fachkongress „Schützen, fördern, beteiligen – Für ein kindgerechtes Deutschland“ in Berlin vorgestellt. Mit diesem umfangreichen Aktionsplan will die Bundesregierung die Situation von Kindern und Jugendlichen unter anderem in den Bereichen Bildung, Schutz vor Gewalt und Gesundheit verbessern.

„Wir sind auf dem richtigen Weg“, so Kues anlässlich der Vorstellung des Zwischenberichts. „Das Kinderförderungsgesetz zum Beispiel beseitigt die letzten juristischen Hürden zum Ausbau der Kinderbetreuung. Das ist ein ganz wesentlicher Meilenstein für mehr Kinderfreundlichkeit! Wenn wir unser Land fit machen wollen für die Zukunft, müssen wir die Voraussetzungen für Kinder und Jugendliche jedoch weiter verbessern. Am Ziel sind wir noch nicht aber wir setzen den Weg gemeinsam konsequent fort“, so Kues weiter.

Wesentliche Ergebnisse des Zwischenberichts:

Chancengerechtigkeit in der Bildung für alle Kinder und Jugendlichen steht auf der politischen Tagesordnung ganz oben. So wurden auf dem Bildungsgipfel höhere Ausgaben für Bildung und Forschung beschlossen, dazu wurde die Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“ ins Leben gerufen. Das Bundesfamilienministerium hat im Bereich Prävention vor Gewalt mit dem Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“ wirksame Bausteine gegen Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern geschaffen. Und im Bereich Gesundheit hat die Bundesregierung einen Aktionsplan beschlossen, um noch gezielter gegen Bewegungsmangel und schlechte Ernährung bei Kindern und Jugendlichen vorzugehen. Hinzu kommen wirksame und verlässliche Familienleistungen wie das Elterngeld oder das erhöhte Kindergeld – sie schützen Familien vor dem Abrutschen in Armut.

„Für die zweite Halbzeit des Nationalen Aktionsplans wünsche ich mir, dass wir es schaffen noch stärker als bisher auf die konkreten Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen einzugehen“, erklärt Kues. „Ihr Alltag spielt sich vor Ort in der Familie, in der Schule, im Stadtteil oder im Sportverein ab. Es muss uns also gelingen, unsere guten Ideen noch stärker in den Kommunen, den Institutionen vor Ort und den großen und kleinen Vereinen zu verankern.“

BMFSFJ

Zugangssperren im Internet sind ein scharfes Schwert

Ursula von der Leyen: „Wir müssen den Kampf auf allen Ebenen führen – Zugangssperren im Internet sind ein scharfes Schwert“

Deutschland fordert auf III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden stärkere internationale Vernetzung im Kampf gegen KinderpornografieUnter der Führung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Leitung dessen Staatssekretärs Gerd Hoofe hat die deutsche Delegation heute auf dem III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden in Rio de Janeiro weltweit einen stärkeren Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch gefordert. „Weltweites Engagement gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist keine Frage des Entweder-Oder. Wir müssen den Kampf gegen die Schinder dieser hilflosen Opfer auf allen Ebenen führen. Die Behörden müssen die gesamte Kette der Täter entschlossen jagen und stellen – im Inland wie im Ausland. Im Internet kann eine Blockade der menschenverachtenden Seiten bei den Zugangs-Anbietern das Millionengeschäft mit zerfetzten Kinderkörpern und Kinderseelen empfindlich stören. Eine Chance, das Problem an der Wurzel zu packen, haben wir aber nur, wenn alle Staaten an einem Strang ziehen, Kinderpornografie weltweit ächten und konsequent verfolgen. Die Konferenz in Rio ist eine große Chance, auf diesem Weg voranzukommen“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.

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Kommentar zur Meldung

Hier suggeriert das Frauenministerium, das Männer in Deutschland Millionenfach Kinderpornografie konsumieren und da man dieses nicht wirkungsvoll bekämpfen kann, Internetsperren eingerichtet werden müssen. Dies ist m.E. ein weiterer Schritt der Zensur, es werden nach und nach noch mehr folgen.

Rückkehr in den Job ist Schlüsselthema für Mütter in Europa

Internationale Sozialexperten loben Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Die Strategien der Bundesregierung, Müttern in Deutschland den Rückweg ins Berufsleben zu erleichtern, sind bei einer Tagung internationaler Sozialexperten und Regierungsvertreter in Nürnberg auf große Zustimmung gestoßen. Sie sollen jetzt dem europäischen Ministerrat der Sozial- und Arbeitsminister vorgestellt werden. Flexible Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie das Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ sind aus der Sicht der Sozialexperten zudem erfolgversprechender als eine starre Verlängerung von Mutterschutzzeiten, die eine geplante EU-Richtlinie vorsieht. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der internationalen Tagung zur Gleichberechtigung im Berufsleben, die heute zu Ende ging. Auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission waren Sozialexpertinnen und Experten sowie Regierungsvertreter aus sieben europäischen Mitgliedsstaaten in der Zentrale der Bundesagentur zu einem Erfahrungsaustausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt stand die Strategie des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März gestartet hat.

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Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Ursula von der Leyen: „Wir müssen die typischen Risiken genau kennen, um tragische Fehler zu vermeiden“

Modellprojekte des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ liefern erste Erkenntnisse / Erste bundesweite Fehleranalyse benennt häufige Schwachstellen im Kinderschutz

Zwei Jahre nach dem Start des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in allen Bundesländern Modellprojekte für den frühzeitigen Kinderschutz aktiv. Erste Erfahrungen bestätigen, dass Strukturen des Gesundheitswesens früher und leichter Kontakte zu hochgefährdeten Familien aufbauen können als andere staatliche Stellen. Eine in Deutschland in dieser Form einmalige Expertise, die heute in Berlin vorgestellt wurde, wertet bekannt gewordene Fälle von schweren Kindesmisshandlungen und -vernachlässigungen systematisch aus, vergleicht diese mit Erfahrungen im Ausland und zeigt so, wo die häufigsten Schwachstellen in den vorhandenen Kinderschutz-Systemen zu finden sind.

„Nach schrecklichen Fällen wie Kevin oder Lea-Sophie darf es nicht darum gehen, möglichst rasch Schuldige an den Pranger zustellen. Viel wichtiger ist, dass wir die typischen Fehler herausfiltern, die landauf landab immer wieder passieren. Nur so können wir generell den Schutz von Kindern verbessern. Die im Auftrag meines Ministeriums erstellte Expertise von Prof. Fegert zeigt eindrucksvoll, dass die Ursache der Katastrophen in den seltensten Fällen am Versagen einer einzigen Person oder eines Amtes festzumachen ist. Das ist eine gute Nachricht, denn so haben wir die Chance, die Strukturen und Arbeitsabläufe in den Kommunen auf Schwachstellen zu prüfen und Risiken wie in anderen gefahrgeneigten Bereichen systematisch auszuräumen. Diese Analysearbeit kann keine Stadt und kein Landkreis alleine leisten. Deswegen unterstützt der Bund über das Nationale Zentrum Frühe Hilfen gezielt Kommunen, die Rat zur Verbesserung ihrer Strukturen für den Kinderschutz suchen“, sagt Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Weitere Informationen

Aktionsprogramm „Frühe Hilfen“

„Frauen auf See“: Neues Dossier auf frauenmachenkarriere.de erschienen

Das neue Dossier „Frauen auf See“ des Online-Portals frauenmachenkarriere.de zeigt, wie Frauen eine erfolgreiche Laufbahn auf See und in Konstruktionsbüros absolvieren können und wie vielfältig sich die maritime Industrie als Karrieresprungbrett darstellt.

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Portal hat für das Dossier mit Reederei- und Berufsverbandvertreterinnen gesprochen und erfahren, dass derzeit so viele Frauen wie nie zuvor an deutschen Seefahrtsschulen ausgebildet werden. Frauen werden regelrecht umworben, um den schon jetzt manifesten Nachwuchsmangel in der Seeschifffahrt auszugleichen.

Detailliert beschreibt das Dossier die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Wege in die maritimen Berufe. Eine Link- und Lektüreliste schlüsselt die unterschiedlichen Berufszweige auf See auf und liefert nützliche Adressen zu Berufsberatung und Ausbildungsmöglichkeiten.

BMFSFJ: „Frauen auf See“

Weiterer Link

Internetportal von frauenmachenkarriere.de

Dokumentation zur Tagung „Häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ erschienen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Dokumentation der Fachkonferenz „Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ veröffentlicht. Die Dokumentation beinhaltet Vorträge, Arbeitsergebnisse der Workshops, eine Kurzfassung der Veranstaltungsevaluation und Angaben zu den Materialien der Konferenzbibliothek.

Die Tagung im Juni 2008 in Berlin behandelte die Frage, wie Kinder, die Opfer und Zeugen von häuslicher Gewalt werden, in der Schule betreut werden. Erstmals konnten alle für das Thema relevanten Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen zusammengebracht werden. Damit wurden weitere Aktivitäten befördert, gerade auch im Zuständigkeitsbereich der Kultusministerkonferenz.

Tagung und Dokumentation sind Teil des Schwerpunktes „Rechtzeitig an die Kinder denken – Prävention so früh wie

möglich“ im Rahmen des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

BMFSFJ: Dokumentation zur Tagung „Häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ erschienen

Publikation zum Thema

Tagungsdokumentation „Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ (PDF – 73 Seiten)

Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Dr. Hanna-Beate Schöpp-Schilling hat am 28. Januar den Margherita-von-Brentano-Preis erhalten. Mit dem Preis zeichnet die Freie Universität Berlin ihr langjähriges und außerordentliches Engagement als Sachverständige im „Vertragsausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW). Auch Bundesministerin Ursula von der Leyen gratulierte Dr. Schöpp-Schilling zu dieser hohen Auszeichnung.

Einsatz bei den Vereinten Nationen ausgezeichnet

Dr. Schöpp-Schilling hat die Arbeit des CEDAW-Ausschusses in den letzten 20 Jahren als deutsche Expertin wesentlich geprägt. „Ihre aktive Mitwirkung im Ausschuss verbunden mit Ihren wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben dazu beigetragen, dass die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von immer mehr Mitgliedsstaaten ratifiziert und anerkannt wurde. Ihr engagierter Einsatz hat zu einem verbesserten Schutz der Menschenrechte von Frauen geführt und diese befähigt, ihre Rechte mehr als bisher wahrzunehmen“, schreibt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an die Preisträgerin. Auch zukünftig werde die Arbeit des CEDAW-Ausschusses uneingeschränkt unterstützt und in hohem Maße wertgeschätzt.

Der Margherita-von-Brentano-Preis

Mit dem 1995 erstmals verliehenen Margherita-von-Brentano-Preis ehrt die Freie Universität persönliches Wirken oder hervorragende Projekte in der Frauenförderung und der Geschlechterforschung. Die Auszeichnung ist benannt nach der Philosophin Margherita von Brentano, die Anfang der 1970er Jahre die erste Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin war. Mit 11.000 Euro ist dieser Preis eine der höchstdotierten Auszeichnungen zur Frauenförderung in Deutschland. In den vergangenen beiden Jahren erhielten den Preis die Initiativgruppe zur Gründung des Zentrums für Geschlechterforschung in der Medizin (GiM), das unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen steht, und die Rechtsanwältin Seyran Ates für ihr Eintreten für Frauenrechte.

Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Mit der Verabschiedung des Entwurfs zum Bundeskinderschutzgesetzes im Kabinett am 21. Januar 2009 setzt die Bundesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kinderschutz konsequent um. Das Gesetz setzt einen Meilenstein für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland.

Mit dem neuen Gesetz soll eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden. Neben der Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den mit Kinder und Jugendlichen befassten Berufsgruppen (Artikel 1) werden bundesrechtliche Vorschriften zum Kinderschutz im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) weiterentwickelt (Artikel 2).

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:

Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) mit dem Kinderschutz soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden. Das Gesetz sieht für den Umgang aller Angehörigen von Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, ein zweistufiges Verfahren vor. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Berufsgruppen, die mit der Erziehung, Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind (Lehrer, Ausbilder).

Konkretere Ausgestaltung der Anforderungen an die Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt („Hausbesuch“) sowie an die Übermittlung von Informationen beim Wohnortwechsel („Jugendamts-Hopping“)

Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden. Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen warb vor dem Deutschen Bundestag für die gesetzlichen Neuregelungen, die vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft besser schützen können: „Bei Verwahrlosung und Misshandlung muss der Mitarbeiter des Jugendamtes immer das Kind anschauen und im Regelfall einen Hausbesuch machen. Wir wollen damit vor allem die kleinen Kinder und Säuglinge schützen, da geht es manchmal um wenige Stunden, in denen es verdurstet“, so die Bundesministerin.

„Erweitertes Führungszeugnis“

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird zudem das Bundeszentralregistergesetz derart geändert, dass mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ein „erweitertes Führungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden kann. Damit sollen sowohl die Jugendämter als auch private Arbeitgeber von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die Eignung dieser Personen besser prüfen können.

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Gesetzesentwurf  zur Verbesserung des Kindesschutzes