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Kindergeld nicht an Sorgerecht gebunden

BUNDESFINANZHOF

Ist ein Kind getrennt lebender Eltern auf eigenen Entschluss von dem Haushalt eines Elternteils in den Haushalt des anderen Elternteils umgezogen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil –auch wenn er nicht sorgeberechtigt ist– das Kind i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in seinen Haushalt aufgenommen und damit Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes hat, wenn das Kind seit mehr als drei Monaten dort lebt und eine Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststeht.
EStG § 64 Abs. 2 Satz 1

Urteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07 [hier]

Bemerkenswert ist in diesem Fall nicht nur der Umstand, das ein nichtsorgerechtigter Vater das Kindergeld erhält. Der Wehrmutstropfen ist allerdings, das ein Kind 3 Monate beim anderen Elternteil leben muss, damit ein Anspruch besteht.

Wesentlich interessanter ist aus meiner Sicht die Begründung der Klägerin, die dem Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters nicht zugestimmt hatte und dieses einer Kindesentziehung gleichstellte. Dieser Ansicht ist der Bundesfinanzhof nicht gefolgt.

[..]c) Nicht anwendbar sind hingegen die Grundsätze, die der BFH für Kindesentführungen in das Ausland aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 62/00, BFH/NV 2002, 1146 und VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148; vom 30. Oktober 2002 VIII R 86/00, BFH/NV 2003, 464). Denn der auf einem Entschluss des Kindes beruhende Umzug von einem zu dem anderen Elternteil kann mit einer Entführung des Kindes nicht gleichgesetzt werden.

Na, da können Väter ja glatt beruhigt sein, das ein freiwilliger Umzug eines Kindes keiner Kindesentführung gleichgesetzt wird 😉

Nachtrag
Ein paar Fakten für Diejenigen, welche das Urteil nicht lesen wollen (es ist allerdings ausnahmsweise mal kurz gehalten): Das Kind war beim Wohnungswechsel zum Vater bereits 15 Jahre alt und die Forderung betraf lediglich 5 Monate. Der Rechtsstreit hingegen dauerte 4,5 Jahre.
Hätte der Vater das Geld bei der Mutter einklagen müssen, wäre ihm wohl kaum Erfolg beschieden gewesen. Da in diesem Fall allerdings der Staat involviert war, sah es ausnahmsweise mal anders aus
🙂