Entgeltdiskriminierung bei gleicher Arbeit

lohndifferenz-lohndiskriminierung-verdienstunterschied-entgeltungleichheit-manndatDer djb hat sich die Pressemitteilung des statis­ti­schen Bundesamtes „Gender Pay Gap: Zwei Drit­tel lassen sich strukturell erklären“ anschei­nend genauso unge­nau durchgelesen, wie so viele ande­re Frauenbe­wegte. Nachweislich basiert der Gen­der Pay Gap auf fehlende Daten. Hier

Ob bei der Veranstaltung etwas sinnvolles heraus gekommen ist, wurde vom djb bisher allerdings nicht mitgeteilt 😉

Juristinnen fragen – Politikerinnen antworten: djb-Veranstaltung zum Thema Entgelt(un)gleichheit am 25.11.2010 in Berlin

Überall in Europa verdienen Frauen weniger als Männer. Deutschland gehört zu den Mitgliedstaaten, in denen der geschlechtsbezogene Einkommens­un­terschied (Gender Pay Gap) besonders krass ist. Verantwortlich dafür ist ein Bündel von Gründen. Diese werden insbesondere unter Schlagworten wie „Frauen verhandeln schlechter als Männer“, „problematische Berufswahl und Karriereplanung“, „Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitarbeit“ diskutiert. Kaum beachtet, wenig diskutiert und unverändert ist hingegen, dass Entgelt­diskriminierung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit für einen nicht uner­heb­lichen Teil des Gender Pay Gap verantwortlich ist.

Eindeutige gesetzliche Verbote, die seit Jahrzehnten bestehen, haben dage­gen bisher wenig bewirken können. Beispielsweise ist Entgeltdiskriminierung als Unterbewertung von Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt wer­den, in Tarifverträgen und betrieblichen Entgeltsystemen enthalten.

„Mit Einzelklagen sind geschlechtsdiskriminierende Arbeitsbewer­tungs­sys­teme nicht zu korrigieren“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Jutta Wagner, im Hinblick auf die Veranstaltung „Juristinnen fragen – Politikerinnen antworten“ am 25. November 2010. Mit Politikerinnen aus fünf Bundestagsfraktionen wird dazu in der Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin diskutiert. Der djb plädiert dabei für ein Verbandsklagerecht und ein Verfahrensgesetz, mit dem Entgeltsysteme – z.B. in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen – unabhängig von Einzelklagen auf Diskriminierung hin überprüft werden können. „Es ist längst überfällig“, mahnt die djb-Präsidentin, „dass die Politik wirksame Maßnahmen ergreift, um Entgeltdiskriminierung endlich zu beenden“. hier

WikiMANNia: LohndiskriminierungAudio und Video/Genderismus

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