Die EU hat keine Einwände gegen das Gesetz zur Sperrung von Kinderpornographie im Internet. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium bekannt. Dort wurde das schon von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz wegen einer europarechtlichen Stillhaltefrist drei Monate lang zurückgehalten. Da nun die Frist abgelaufen ist, will das Bundeswirtschaftsministerium nach Informationen der F.A.Z. das Gesetz „unverzüglich“ über das Kanzleramt dem Bundespräsidenten zuleiten.
[..]Bundesinnenminister Schäuble (CDU) sprach jetzt von „handwerklichen Fehlern“ des von Familienministerin von der Leyen (CDU) angestoßenen Gesetzes. Auf einer Tagung der CDU-Fraktion im Landtag Baden-Württemberg sagte Schäuble nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur, das Regelwerk sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um sich von anderen Parteien abzusetzen [hier]
Auf der Homepage des Wirtschaftsministerium habe ich zu obiger Meldung nichts gefunden, weshalb ich zur FAZ verlinkt habe. Interessant ist natürlich die Aussage von Wolfgang Schäuble zu den „handwerklichen Fehlern“.
Herr Schäuble, dieser Fehler bei der Gestaltung eines Gesetzes war die Regel und nicht die Ausnahme 😉
Damit hat man die Bestätigung, dass das nur ein reines Wahlkampfthema war. Es war schön zu beobachten wie eigentlich die meisten auf direkte Nachfrage dagegen waren. Das Gesetz aber letztendlich trotzdem ungehindert durch gewunken wurde und wohl offensichtlich immer wieder auf die nächste Instanz vertraut wurde. Hinterher will es natürlich niemand gewesen sein. Für die Politik ist das aus meiner Sicht äußerst peinlich jetzt vor der Tatsache zu stehen, dass es im Prinzip zu spät für eine Rücknahme oder Verbesserung ist und damit ein Gesetz aus reiner Wahlkampftaktik, aus reiner Veraschung seinen Weg gefunden hat. Leider kann man wohl auch jetzt schon sagen, dass es ungestraft seinen Weg gefunden hat.