Europäischer Gerichtshof: EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine „geeignete Rechtsgrundlage gestützt“, urteilten die obersten EU-Richter am Dienstag (10. Februar) in Luxemburg (Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internetanbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen.

[..]Dagegen urteilten nun die Richter, dass die Verpflichtungen für Diensteanbieter in der EU 2006 in den einzelnen Mitgliedstaaten „erhebliche Unterschiede aufwiesen“. Da Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung „hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können“ und zudem „absehbar“ gewesen sei, dass weitere EU-Staaten entsprechende und jeweils unterschiedliche Gesetze erlassen würden, sei das Ziel eines einheitlichen Rechtsrahmens auf EU-Ebene „gerechtfertigt“ gewesen. Darüber hinaus betreffe die Richtlinie im Wesentlichen die Tätigkeiten der Unternehmen. Sie regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch Polizei oder Justizbehörden der Mitgliedstaaten [mehr]

Kommentar
Die einzelnen Stationen und eine umfangreiche Linksammlung hat die Webseite „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!“ aufgelistet
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Der aktuelle Kommentar der genannten Webseite zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes [hier]

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