Menschenfeindlicher EU-Vertrag

Anhand einiger Beispiele zeigt sich der menschenfeindlichen Charakter des EU-Vertrages

In den Artikeln steht nur der relevante Text. Den ganzen Wortlaut kann man im Vertrag als pdf nachlesen. Man beachte den letzten Kommentar.

Artikel 2
… Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch … die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Kommentar
Ein brandgefährlicher Artikel. Nur durch Manipulation des menschlichen Erbgutes wäre eine „Gleichheit von Frauen und Männern“ herzustellen. Mann könnte auf den Gedanken kommen, dass die EU die derzeitige Menschheit einer Endlösung zuführen will.

Artikel 3
(3) Die Union … fördert … die Gleichstellung von Frauen und Männern …
Kommentar
„-die Gleichstellung- von Frauen und Männern“ gibt es nicht, da Männer und Frauen unterschiedlich sind. Richtig wäre z.B. „die Gleichstellung von Männern und Frauen vor dem Gesetz“. Dies aber maximal als Lippenbekenntnis, da ein Gesetz ja nur so formuliert sein muss, dass es keine Differenzierung zwischen Mann und Frau vornimmt.

Artikel 8
Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Kommentar
„Ungleichheiten zu beseitigen“ bedeutet dass die EU Sozialismus/Kommunismus als Ziel sieht. „die Gleichstellung“ siehe oben.

Erklärung zu Artikel 8 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Die Konferenz ist sich darüber einig, dass die Union bei ihren allgemeinen Bemühungen, Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen … jede Art der häuslichen Gewalt zu bekämpfen …
Kommentar
Häusliche Gewalt soll nur bekämpft werden, um Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu beseitigen.

Artikel 79
… Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen …
Kommentar
Nur Menschenhandel mit Frauen ist in der EU besonders bekämpfenswert.

Artikel 83
(1) Das Europäische Parlament und der Rat können … Mindestvorschriften zur Festlegung von Straftaten … festlegen, die aufgrund … der Auswirkungen … einer besonderen Notwendigkeit … eine grenzüberschreitende Dimension haben.
Derartige Kriminalitätsbereiche sind: … Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen
Kommentar
Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Männern bedürfen in der EU keiner Mindestvorschriften zur Festlegung als Straftat.

Artikel 157
(1) Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
Kommentar
Das Diktat, welche Arbeiten „gleichwertige“ sind fehlt. Gleichwertigkeit von verschiedenen Arbeiten ergibt sich nicht aus der Sache.
………………………..
(4)  …  zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen.
Kommentar
„spezielle Vergünstigungen“ bedeutet nichts anderes als die gewollte Benachteiligung von Männern. Damit sind alle Bekundungen im EU-Vertrag zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen nichtig.

2 Kommentare.

  1. Ein kurzer Kommentar zu Artikel 157
    Jeder Mitgliedstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.
    Wo der Staat als Arbeitgeber fungiert, kann der Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ als verwirklicht gelten. Der Staat entlöhnt den Arbeitnehmer gemäss Besoldungsreglementen, welche die Höhe des Lohnes nach objektiven Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses in engen Grenzen festlegt. Die Lohnverhandlung hat nicht die gleiche Bedeutung wie in der Privatwirtschaft, wo sich der Arbeitnehmer auf keine Lohn – oder Besoldungsreglemente berufen kann.
    In der Privatwirtschaft gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, die lim Prinzip lediglich durch Arbeitsrecht und gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne eingeschränkt wird. Die Durchsetzung des Prinzips „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ würde die Vertragsfreiheit de facto ausser Kraft setzen. Die Durchsetzung des Prinzips würde ausserdem eine weitgehende staatliche Lohngestaltung und Kontrolle erfordern, was einem sozialistischen Wirtschaftssystem recht nahe käme, bildet doch die Aushandlung der Entlöhnung des Arbeitnehmers im Rahmen der Lohnverhandlung einen Eckpfeiler des privatwirtschaftlichen Unternehmertums und seiner Vertragsfreiheit.
    Es stellt sich ausserdem die Frage, inwiefern bei einem zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausgehandelten Lohn von einer Diskriminierung ausgegangen werden kann, da es sich bei einem Arbeitsvertrag um einen Vertrag wie jeden anderen handelt, der durch die Unterschriften der mündigen Personen, den Vertragsparteien, Rechtsgültigkeit erlangt.

  2. Über die Erklärung zu Artikel 8 hatte ich mich auch gewundert warum gerade da häusliche Gewalt auftaucht. Immerhin ist wenigstens von „jede Art häuslicher Gewalt“ die Rede, nicht „jede Art von häuslicher Gewalt gegen Frauen“. Da wird das BMFSFJ noch gewaltigen Nachholbedarf haben.

    Über Artikel 157 rege ich mich am meisten über Absatz 4 auf. Während es bis Absatz 3 noch ok ist, obwohl natürlich die Staaten damit ein kühnes Ziel verfolgen das irgendwie richtig umzusetzen, nimmt Absatz 4 die angebliche Lösung schon vorweg. Ich glaube kaum, dass sowas im Lissabon Vertrag etwas verloren hat, vor allem auch weil es zu Mißbrauch einlädt.

    Ich wundere mich aber nicht, dass das gerade in dem Artikel auftaucht und bin dann auch nicht weiter verwundert das gleiche Spiel im Artikel 19 Absatz 2 zu finden. Auch dort nimmt man einen Lösungsansatz vorweg obwohl das dort einfach nichts zu suchen hat wie diese Ziele umgesetzt werden. Schon gar nicht wenn es eigentlich im Wiederspruch zu Absatz 1 steht.

    Wenigstens für Männer interessant finde ich einige Artikel über Gesundheit, Sicherheit, Verhütung von Arbeitunfällen und gesundheitlichen Schutz von Abeitnehmern. Meiner Meinung nach liegt gerade bei der Arbeit eine große Ursache von schweren Erkrankungen, Unfällen usw. von Männern.

    Beim Thema Bildung finde ich, dass gerade dort noch Gleichmacherei fehlt. Da gehört noch irgendetwas rein alá gleichberechtigtes und gerecht angepasstes Lernen für Alle.