Keine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten

hib-Meldung • 2010_012/02 • 20.01.2010

Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAE/LEU) Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Pe­ti­tions­aus­schuss am Mitt­woch­mor­gen mehrheitlich ausgesprochen. Das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, sei zwar wichtig, argumentierten die Koalition CDU/CSU und FDP, eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Der Ausschuss beschloss dennoch, die Eingabe unter anderem dem Frauenministerium und dem Justizministerium als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vorschlag in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.

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Katharina Rutschky ist gestorben

katharina-rutschkyDen meisten, die mit diesem Namen etwas anfangen können, dürfte Frau Rutschky durch das Buch „Emma und ihre Schwestern. Ausflüge in den real existierenden Feminismus“ bekannt sein. Aus meiner Sicht hat sich Frau Rutschky dadurch vom Feminismus abgewendet und sich überwiegend für Kinder engagiert, vor allem für jene, die vom Missbrauch mit dem Missbrauch betroffen waren. Der Tagesspiegel hat ihr einen Nachruf gewidmet, woraus ich einige Passagen zitiere.

[..]Wann immer eine Meinung zum intellektuellen Mainstream wurde, trat sie auf den Plan und stiftete Unruhe. Am liebsten tat sie das im feministischen Lager, dem sie sich schon lange nicht mehr zugehörig fühlte, auch wenn sie sich noch vor zwei Jahren in einem Artikel über den Neokonservativismus von Ursula von der Leyen selbstironisch als „schwer nachdenkliche Feministin“ bezeichnete.

[..]Als bekennende Achtundsechzigerin, die diese wichtige Phase ihres Lebens und der bundesrepublikanischen Gesellschaft niemals der Lächerlichkeit preisgab, hat sie die Rechte des Kindes immer verteidigt. Umso sensibler war sie für die Auswüchse dessen, was sie den „pädagogisch-therapeutischen Sozialstaatskomplex“ nannte. Sie warnte vor einer „Diktatur der Experten“, deren „anhaltende Pathologisierung von Kindern, Eltern und Familien“ in keiner Weise der Realität entsprechen, sondern lediglich „den Bedürfnissen jener neuen Heerscharen von Psychologen, Sozial- und Diplompädagogen, die ihr Wissen verwerten müssen.“

Gegen die ständige Maßregelung von Kindern und Familien verteidigte sie das ganz normale „Kuddelmuddel des Lebens“ und wagte sogar die Behauptung, auch eine Ohrfeige könne gelegentlich „enorme Entwicklungspotenziale“ freisetzen. Was die Sachwalter der Pädagogik in Rage bringt, dürfte die meisten Eltern beruhigen. Das zarte Pflänzlein Kind wird schon nicht eingehen, wenn Vater oder Mutter mal die Nerven verlieren. Ein gewisser Pragmatismus macht das Leben leichter und ist dann nicht verächtlich, wenn er mit Sensibilität, Empathie und der Fähigkeit zur Selbstkritik einhergeht.

Wir müssen uns Katharina Rutschky als furchtlosen Menschen vorstellen. Wie sonst wäre es möglich gewesen, dass sie sich immer wieder in die Höhle des Löwen begab? Schon 1988 nahm sie gegen die Anti-Porno-Debatte der Zeitschrift „Emma“ Stellung, die ihr prompt unterstellte, sie lasse sich „von Männermedien systematisch pro Pornographie einspannen“. Dabei ging es ihr nur um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau, das ihrer Meinung nach eben auch einschloss, dass die Frau ihren Körper verkaufen durfte, wenn sie das wollte.

Am weitesten hat sie sich sicher mit ihrem 1993 erschienenen Buch „Erregte Aufklärung. Kindesmissbrauch: Fakten und Fiktionen“ vorgewagt, in dem sie minuziös darlegte, dass auch der Vorwurf sexuellen Missbrauchs missbraucht werden kann: als Waffe gegen die Väter im Kampf ums Sorgerecht. Damit war sie für Pädagogen und Feministinnen endgültig zur persona non grata geworden.

Der Unterschied zwischen Mann und Frau muss zur Freude aller kultiviert, nicht nivelliert werden, das ist eine der Botschaften, die Katharina Rutschky hinterlässt [mehr]

Über Google findet man einiges Wissenswerte zu dieser Frau. Auch bei paPPa.com bin ich fündig geworden und sinnigerweise wurde das Thema unter den Stichwörtern Emma und Femiterror abgelegt.

Rutschky: Ich glaube, die Frauenbewegung als solches existiert überhaupt nicht. Es gibt nur den Staatsfeminismus auf der einen Seite, also Gleichstellungsbeauftragte, Frauenministerien und Frauenquoten, nach dem Motto „Papa Staat kümmert sich um die Frauen“. Und auf der anderen Seite gibt es die autonome Frauenszene, die hier mit Drohungen gegen mich in Erscheinung getreten ist [mehr]

Es folgen weitere Artikel auf der Seite von paPPa.com zum Femiterror gegen Frau Rutschky. Leider war Frau Rutschky nicht die Einzige, die durch Frauengewalt eingeschüchtert wurde. Ich erinnere an Susanne Steinmetz, Esther Vilar und einige andere bekannte Frauen, die bis zum überstürzten verlassen der Heimat vieles hinnehmen mussten. Das alles erfolgte einfach nur aus dem Grund, weil sie sich für Männer und Väter einsetzten.

Möge Katharina Rutschky in Frieden ruhen

Katharina Rutschky zum Thema Alice Schwarzer: Jaja, sie hat ihre Verdienste – aber welche?
WikiMANNia: Katharina Rutschky

Kindesentzug durch Jugendämter

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

hib-Meldung • 230/2009 • Datum: 06.08.2009

Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 25. Juni 2009 wurden im Jahr 2008 32.300 Kinder und Jugendliche den Sorgeberechtigten entzogen; dies sind rund 4 100 mehr als 2007.

Familie/Antwort

Berlin: (hib/BOB/AS) Die Jugendämter in Deutschland mussten im Jahre 2008 durchschnittlich 23 Kinder und Jugendliche pro 10.000 Einwohner in ihre Obhut nehmen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/13803) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13715) hervor. Die Zahl der vorläufigen Schutzmaßnahmen schwanke in den Bundesländern zwischen unter 15 pro 10.000 Einwohnern der unter 18-Jährigen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern auf der einen und über 40 Interventionen in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen auf der anderen Seite. Von den Liberalen nach den Gründen für die Zunahme von 14,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2007 gefragt, erklärt die Regierung, die gesellschaftliche und nicht zuletzt auch staatliche Aufgabe, Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlungen zu schützen, habe in den letzten Jahren im öffentlichen Bewusstsein zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies liege zum einen an der ausführlichen Berichterstattung in den Medien über Einzelschicksale von zu Tode gekommenen Kleinkindern, zum anderen aber auch an der Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen. Beide Faktoren hätten die Sensibilität der „öffentlichen Wahrnehmung“ gegenüber der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern erhöht [hier]

Die Antwort der Bundesregierung enthält aus meiner Sicht jede Menge brisante Informationen und ist daher wirklich lesenswert. Interessant ist allerdings die Tatsache, das es keine Informationen zu Alleinerziehende gibt. Folgende Zahlen sind dem PDF-Dokument entnommen:

Etwa 44 Prozent aller 2008 durchgeführten vorläufigen Schutzmaßnahmen resultierten auch aus einer Überforderung der Eltern. Dabei handelt es sich um die am häufigsten genannte Kategorie, gefolgt von Beziehungsproblemen (22 Prozent), Vernachlässigungen (13 Prozent) sowie Anzeichen für Misshandlungen (10 Prozent), aber auch sonstigen Problemen (29 Prozent). Von nennenswerter Bedeutung sind zudem noch Integrationsprobleme (7 Prozent), die Straftat eines Jugendlichen (6 Prozent) oder auch Schul- und Ausbildungsprobleme (5 Prozent). Die übrigen statistisch erfassten möglichen Gründe für eine Schutzmaßnahme werden 2008 in weniger als 4 Prozent der Fälle genannt (vgl. Tabelle 6).

In der Inobhutnahmepraxis der letzten zehn Jahre haben sich die Überforderung eines Elternteils sowie Beziehungsprobleme, aber auch die sonstigen Gründe als die am häufigsten genannten Gründe für eine Inobhutnahme herausgestellt.

Würde die Helferindustrie deeskalierend arbeiten, dann sähen die Zahlen mit Sicherheit anders aus. So aber kann einem nur übel werden angesichts der Tatsache, das man Kinder lieber an Dritte vermittelt. Dieses wurde im übrigen auch in einem Urteil des OLG Brandenburg erwähnt, welches ich in Auszügen in diesem Blog eingestellt habe [hier]
Nur die Tatsache, das kein adäquates Kinderheim gefunden wurde, rettete im genannten Fall die Kinder vor einer Heimunterbringung.

Link
Destatis: 14% mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2008
WikiMANNia: Jugendamt

Kristina Köhler hebt Familienväter hervor

kristina-koehler Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler im Interview mit der „BILD“-Zeitung

[..]BILD: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst, ob die Hartz IV-Sätze für Kinder neu berechnet werden müssen. Müssen die Sätze erhöht werden?

Dr. Kristina Köhler: Kinderarmut ist vor allem auch Armut an Bildung und an Perspektiven. Mir geht es darum, Ehrgeiz und die Lust auf Bildung zu wecken. Bei Kindern kann man mit der Förderung gar nicht früh genug anfangen.

BILD: Aber reichen 211 Euro im Monat wirklich aus für ein 10-jähriges Kind?

Dr. Kristina Köhler: Natürlich ist das Geld äußerst knapp. Aber dennoch: Eine Familie mit zwei Kindern kann mit Hartz IV inklusive Miete auf bis zu 1600 Euro im Monat kommen. Es gibt viele Familienväter, die für dieses Geld von morgens bis abends arbeiten. Wichtig ist, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld hat als jemand, der nicht arbeitet [mehr]

Das hört sich ja alles sehr löblich an. Zumindest klammert sie nicht – wie bisher Ursula von der Leyen – die Väter aus. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Kristina Köhler die Väter weiter in der traditionellen Rolle des Alleinernährers sehen will oder ob obige Aussage schlicht eine Anerkennung der Väter ob ihrer geleisteten Arbeit sein soll.

Penis Beschneidung kostet Leben

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

©by Dieter Schütz/Pixelio.de

Junge Südafrikaner bezahlen den Eintritt ins Erwach­senenalter oft mit dem Leben. Sie sterben bei einer stümperhaften Beschneidung, die ihnen richtiges Männersein verheißt.

Wer Glück hat, überlebt das archaische Beschnei­dungsritual mit verstümmeltem Penis und beschä­men­den Narben. Wer Pech hat, stirbt daran. Für den Übertritt ins Erwachsenenleben bezahlen junge Män­ner im ländlichen Südafrika einen hohen Preis. Beim Volk der Xhosa in der Eastern Cape-Provinz markiert das Ritual einen buchstäblich wichtigen Einschnitt im Leben der jungen Männer. Jedes Jahr aber sterben Teenager an Kom­plikationen, da die Initiationsriten oft von traditionellen und schlecht ausgebildeten Medizinmännern vorgenommen werden [mehr]

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Lage der Kinder in Deutschland 2010

kristina-koehler Dr. Kristina Köhler hat gemeinsam mit UNICEF am 14. Januar in Berlin die neue UNICEF-Studie „Zur Lage der Kinder in Deutschland 2010 – Kinder stärken für eine ungewisse Zukunft“ vorgestellt. Die Studie belegt: Deutschlands Kindern geht es im internationalen Vergleich gut. Im Vergleich zu 2007 hat sich Deutschland mit dem 8. Platz von 21 Ländern um drei Ränge verbessert.

Die Studie zeigt unter anderem, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland ausnehmend gut mit ihrer Familie und mit Gleichaltrigen auskommen. Für drei von vier deutschen Jugendlichen sind die Eltern die wichtigsten Vertrauenspersonen, mit denen sie reden können. Sie haben hilfsbereite Freunde und Mitschüler und gehen zu einem hohen Anteil gerne zur Schule [mehr]

Nach dieser Aussage muss man sich fragen, warum in Deutschland alles getan wird, um Familien zu zerstören. Es heißt allerdings nicht umsonst: An ihren Taten sollt ihr sie erkennen, nicht an ihren Worten. Nachfolgend noch ein paar Sätze aus der UNICEF-Pressemitteilung.

1. Dimension „Materielles Wohlbefinden“

Anhaltend schwierig ist die materielle Situation vieler Kinder in Deutschland. Insbesondere Kinder, die bei Alleinerziehenden aufwachsen, sind überproportional von Armut betroffen. Von rund 2 Millionen Kindern und Jugendlichen, die mit nur einem Elternteil aufwachsen, müssen 34 Prozent oder fast 700.000 Kinder mit weniger als 60 Prozent des Äquivalenzeinkommens auskommen. Rund 350.000 verfügen sogar nur über weniger als 50 Prozent. Der Armutsdruck für Alleinerziehende ist seit zwölf Jahren unverändert hoch. Selbst wenn sie es schaffen, berufstätig zu sein, ist es ihnen kaum möglich, der Armut zu entkommen.

3. Dimension „Bildung und Ausbildung“

In diesem Bereich sehen die Autoren trotz Fortschritten auch Besorgnis erregende Trends. So gibt es messbare Leistungsverbesserungen beim Lesen, in Mathematik und den Naturwissenschaften. Deutschland liegt jetzt auf Platz sechs auf einem Niveau mit Schweden. Aber viele Kinder und Jugendliche blicken sehr düster in ihre berufliche Zukunft: So erwarten knapp 25 Prozent, dass sie nach Beendigung der Schule und der Ausbildung nur Arbeiten mit niedriger Qualifikation ausüben werden. In den USA, die im Gesamtvergleich ganz hinten liegen, haben nur 9 Prozent eine so pessimistische Erwartung hinsichtlich ihrer Zukunftschancen. Deutschland liegt hier auf dem letzten Platz aller untersuchten Industrieländer.

6. Dimension „Subjektives Wohlbefinden“

Hinsichtlich der eigenen Einschätzung von Kindern und Jugendlichen zu ihrer Lebenssituation befindet sich Deutschland insgesamt auf Rang neun. Hinter diesem Mittelplatz verbergen sich allerdings einige gravierende Probleme: 6 Prozent der Heranwachsenden erleben sich als Außenseiter. 11 Prozent der befragten 15-jährigen Schülerinnen und Schüler in Deutschland geben an, sich „unbehaglich und fehl am Platz“ zu fühlen. Etwa jeder dritte 15-Jährige sagt, dass er sich „alleine“ fühlt. Bei der Lebenszufriedenheit insgesamt liegt Deutschland dann sogar auf dem viertletzten Platz von 21 Ländern. Erfreulich ist dagegen: Überdurchschnittlich hoch – bei fast 36 Prozent – liegt der Anteil der Kinder in Deutschland, die die Schule nach eigenen Angaben „sehr gerne“ mögen.

Ich habe bisher nur den Anfang der Studie gelesen, aber dieser war aus meiner Sicht zumindest ungewöhnlich. Es wird über die Lebenssituation von Erich Kästner als Kind geschrieben und das dieser es trotz bescheidener, materieller Verhältnisse in seinem Elternhaus geschafft hat, aus sich etwas zu machen.

Links
UNICEF Pressemitteilung zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010
UNICEF-Studie zur Lage der Kinder in Industrieländern 2010

Familienrecht international umsetzen

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

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Zivildienst künftig länger als Wehrpflicht?

bundesamt-fuer-den-zivildienst1 hib-Meldung • 2010_001/03 • 05.01.2010

Zahl der Zivildienstleistenden sinkt rapide – Stellen im zuständigen Bundesamt kaum

Familie/Antwort
Berlin: (hib/ELA/BOB) Während die Zahl der Zivildienstleistenden von mehr als 119.000 im Jahr 2000 auf fast 63.500 im Jahr 2008 gesunken ist und sich damit in etwa halbierte, sank im gleichen Zeitraum die Zahl der Stellen im Bundesamt für den Zivildienst von 1.119 auf 872. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/352) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/93) hervor. Die Regierung weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass bis zum Jahr 2004 ”eine erhebliche Anzahl von Aushilfskräften“ beim BAZ beschäftigt gewesen sei.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarten Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes auf sechs Monate werde derzeit vorbereitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Laut Fragesteller hat dies ”Konsequenzen für den von der Wehrpflicht abgeleiteten Zivildienst“, auf den zahlreiche Fragen von Bündnis 90/Die Grünen abzielen. Ob der Zivildienst zum 1. Januar 2011 analog und zeitgleich zum Wehrdienst verkürzt werden soll, lässt die Bundesregierung jedoch offen. ”Die Beantwortung der Frage durch die Bundesregierung ist erst nach Abschluss der derzeitigen Überlegungen möglich“, heißt es in der Antwort.

Eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes hält die Regierung nicht für notwendig. Der Koalitionsvertrag halte ”im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht und am Zivildienst als Wehrersatzdienst fest“, heißt es weiter, ”die Bundesregierung sieht deshalb keinen Anlass, eine grundsätzliche Überprüfung der Wehrpflicht und des Zivildienstes vorzunehmen.“

Auf zahlreiche Fragen nach dem Einsatz von Zivildienstleistenden in Gesundheitskonzernen in privater Trägerschaft antwortet die Bundesregierung: ”Bei Einrichtungen in privater Rechtsform ist entscheidungserheblich, dass das betreffende Krankenhaus in den Krankenhausbedarfsplan aufgenommen, d.h. für die Gesundheitspflege im betreffenden Gebiet notwendig ist.“ Nur in diesem Fall diene der dortige Einsatz von Zivildienstleistenden dem Allgemeinwohl [hier]

Diese Meldung beinhaltet 2 interessante Informationen. Zum einen natürlich – wie im Titel geschrieben – die Überlegungen, ob der Zivildienst ebenfalls auf 6 Monate gekürzt werden soll. Zum anderen ist die Überschrift der hib-Meldung beachtenswert. Obwohl in 8 – 9 Jahren die Stellen der Zivildienstleistenden um fast die Hälfte gekürzt wurden, geschah dieses nicht analog bei den entsprechenden Stellen im Bundesamt für Zivildienst. Tja, wer arbeitet überwiegend im sogenannten Dienstleistungbereich der Behörden 😉

Vormund muss Kind persönlich kennen

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zu verbessertem Kinderschutz durch beabsichtigte Änderungen im Vormundschaftsrecht:

Kinder sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Nicht jedes Kind hat das Glück, in der eigenen Familie Schutz und Fürsorge zu erfahren. Schreckliche Fälle von Kindesvernachlässigung sind unvergessen. Änderungen im Vormundschaftsrecht können dazu beitragen, Missbrauch und Vernachlässigung zu verhindern.

Wird Eltern das Sorgerecht entzogen, übernimmt ein Vormund die volle Verantwortung für das Kind. In drei von vier Fällen liegt die Vormundschaft beim Jugendamt als „Amtsvormund“. Wer Verantwortung für Kinder trägt, darf seine Schützlinge nicht nur aus Akten kennen. Ein direkter Draht zum Kind und Einblicke in das persönliche Umfeld sind unverzichtbar, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. In der Praxis muss ein Amtsvormund in vielen Fällen bis zu 120 Kinder gleichzeitig im Blick haben, bei Kevins Vormund in Bremen waren es mehr als 200. Der persönliche Kontakt ist oft nicht mehr möglich.

Wir wollen den persönlichen Kontakt ausdrücklich im Gesetz verankern. Der Vormund soll seine Mündel regelmäßig treffen, möglichst jeden Monat. Mindestens ein Mal im Jahr soll er dem Familiengericht nicht nur über persönliche Verhältnisse des Kindes, sondern auch über den Umfang des persönlichen Kontakts berichten. Die Familiengerichte sollen die Erfüllung der Kontaktpflicht überwachen. Damit gerade Amtsvormünder genug Zeit für den persönlichen Kontakt haben, sollen sie sich maximal um 50 Kinder kümmern [mehr]

Das nenne ich mal einen kleinen Fortschritt für Kinder, die sowieso schon in fast ausweglosen Situationen leben. Hoffentlich ist noch genügend Geld für zusätzliche Einstellungen von Mitarbeitern vorhanden.

Mathieu Carrieres Kampf um Kinder

carriere_mathieu_berlin_kreuzigung_170606 Zunächst einmal möchte ich folgendes festhalten: Mathieu Carriere ist und bleibt aus meiner Sicht ein Exzentriker. Wie alles im Leben beinhaltet aber auch diese Lebensart Positives wie Negatives, was man in der Sendung „Was erlauben Strunz“ auf N24 sehr gut beobachten konnte. Im Gegensatz zu Edith Schwab hatte ich bei Mathieu Carriere das Gefühl, das er mit Leib und Seele für „unsere“ Kinder kämpft.

Zunächst einmal wurde die Kreuzigung von Mathieu Carriere auf der Väterdemonstration des VafK aus dem Jahr 2006 auszugsweise gezeigt. Danach wollte Herr Lanz zum einen wissen, wie die derzeitige private Si­tua­tion in Sachen Sorgerecht seiner Tochter wäre. Mathieu Carriere stellt daraufhin zu­nächst einmal klar, das er nie für Väterrechte, sondern für Kinderrechte gekämpft habe und inwieweit Väter von (nichtehelichen) Kindern in Deutschland diskriminiert werden. Herr Carriere brachte die bekannten Argumente und vor allen Dingen, das die Rechte der Kinder auf Vater und Mutter in der UN-Kinderrechtskonvention ver­an­kert wä­ren, die Deutsch­land ja nicht vor­be­halt­los un­ter­schrie­ben ha­be.

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Kinderkrebs ist dem BMBF wenig wert

aus-swr-film-ueber-krebskranke-kinder1 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Deutsche Krebshilfe e.V. unterstützen gemeinsam die deutsche Beteiligung am weltweit größten internationalen Forschungsprojekt zur Klärung der molekularen Ursachen von Krebserkrankungen. In diesem Rahmen startet nun ein vom Deutschen Krebsforschungszentrum koordinierter Forschungsverbund, der über einen Zeitraum von fünf Jahren Gehirntumoren bei Kindern molekulargenetisch untersuchen wird.

Jede Krebserkrankung ist auf genetische Veränderungen zurückzuführen, die eine normale Körperzelle zur Krebszelle werden lassen. Bekannt ist, dass die ursächlichen Genveränderungen je nach Tumorart stark variieren. Nur durch eine umfassende Analyse der genetischen Ausstattung einer bösartig veränderten Körperzelle können die komplexen Vorgänge der molekularen Krebsentstehung verstanden werden.

Das BMBF und die Deutsche Krebshilfe werden gemeinsam die Beteiligung eines deutschen Forschungskonsortiums am „International Cancer Genome Consortium“ ermöglichen. Beide Partner stellen zusammen Mittel von rund 15 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung von Tumorerkrankungen mit besonders hoher Sterblichkeit geleistet werden [mehr]

Ich gebe zu, das ich bei diesem Thema überhaupt nicht objektiv sein kann, da mein eigener Sohn mit 4 Jahren an Krebs erkrankt ist. Gott sei Dank hat er überlebt und erfreut sich heute bester Gesundheit.
Warum aber investiert das gleiche Bundesministerium in 5 Jahren 150 Mil. EUR in ein Frauenförderprogramm  – namentlich „Professorinnenprogramm“ genannt – aber in ein überlebenswichtiges Projekt, hier die Erforschung von Kinderkrebs, werden zusammen mit der deutschen Kinderkrebshilfe in 5 Jahren lediglich 15 Mil. Euro investiert.
Na ja, das Frauen mehr kosten als Kinder und Männer, ist den meisten ja mittlerweile hinlänglich bekannt 😉

Links
Deutsche Kinderkrebshilfe
WikiMANNia: (Frauen und) Karriere
WikiMANNia: Frauenförderung
WikiMANNia: Kosten der Frauenförderung –  100.295.329 Euro
BMBF: Professorinnen-Programm


Frauen und Mathematik

Mathematik war lange Zeit ein männerdominiertes Fach. Heute gibt es fast genauso viele Mathematik-Studentinnen wie -Studenten – und sie haben attraktive Berufsaussichten. Das zeigt das neue Dossier „Zahlenkünstlerinnen“ auf frauenmachenkarriere.de [mehr]

Matheleistungen werden von Vorurteilen und vom Umfeld beeinflusst

[..]Eine andere Studie unter der Leitung des Wirtschaftsprofessors Luigi Guiso vom European University Institute in Florenz zeigt: In einer gleichberechtigten Gesellschaft sind Frauen genauso erfolgreich in Mathematik wie Männer. Für die Untersuchung, ebenfalls im Magazin „Science“ (Bd. 320, S. 1164, Mai 2008) veröffentlicht, wurden die Pisa-Daten von über 276.000 Kindern in 40 Ländern analysiert. Zwar schnitten die Mädchen im Durchschnitt aller Länder schlechter ab. Doch in Ländern, in denen Gleichberechtigung gesellschaftlich etabliert ist, fand das Forscherteam keine Unterschiede. In Island, Schweden und Norwegen erzielten die Mädchen dieselben oder sogar noch bessere Ergebnisse als die Jungen. Besonders groß fiel der Unterschied zuungunsten der Mädchen in der Türkei und in Südkorea aus. In Deutschland ist der Leistungsunterschied dieser Studie zufolge etwas stärker ausgeprägt als im Durchschnitt der Länder [mehr]

„Frauen brauchen mehr Ermutigung“

„Das ‚männliche Image‘ der Mathematik muss verändert werden, indem wir weibliche Vorbilder sichtbar machen“, sagt Dr. Andrea Blunck. Sie ist Professorin für Mathematik und Gender Studies an der Universität Hamburg [mehr]

studienpruefungen_2007

Im Moment gehe ich meine Entwürfe durch und stelle fest, das dort der eine oder andere Beitrag schlummert, der veröffentlicht gehört. Manches ist zwar schon ziemlich alt, aber da sich an den Umständen vermutlich nichts geändert hat, veröffentliche ich diese – alleine schon wegen der Arbeit, die in diversen Beiträgen steckt 😉

Link
Bildung und Forschung/Dossier Mathematikerinnen
WikiMANNia: (Frauen und) Karriere

Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien

justitia-mit-dollarzeichenIch möchte direkt am Anfang betonen, das nachfolgende Ausarbeitung nicht von mir stammt, die Quelle wird am Ende genannt. Der Autor hat mir die Veröffentlichung in meinem Blog erlaubt.

Veränderungen in den neuen Unterhaltsleitlinien 2010

Die meisten Leitlinien zum Unterhalt sind nun auch draussen. Wer geglaubt hat, darin würde sich nichts ändern weil die Alten erst vor einem Jahr erschienen sind, wird enttäuscht werden. Die OLGs haben die Chancen der Unterhaltserhöhung kräftig ausgenutzt, um eine Menge weiterer Änderungen zu verkünden. Ich greife mal ein paar davon anhand der Leitlinien des OLG Hamm raus („der Hammer“):

  1. Es steht jetzt ausdrücklich drin, dass Tilgungsleistungen für die Wohnung bei Kindesunterhalt nicht berücksichtigt werden, wenn kein Unterhalt bezahlt werden kann. Die Richter erzwingen damit einen Crash der Finanzierung der eigenen Wohnung. Wer Mieter ist, wird somit bevorzugt (Punkt 5.4.).
  2. Wer während der Ehe gut für sein Alter vorsorgt, muss diese Vorsorge bei der Scheidung reduzieren, um mehr Unterhalt bezahlen zu können (Punkt 10.1). Die gute Vorsorge zu Ehezeiten wird Dank dem Versorgungsausgleich und seiner gesetzlichen Verschärfung zum 1.9.2009 auch zerschlagen.
  3. Der Kindergartenbesuch ist jetzt ausdrücklich Mehrbedarf (10.3). Was mich aber durchaus verwundert, denn der BGH hat alle Betreuungskosten dazu erklärt und die Jugendämter haben danach sofort Anweisung bekommen, in ihren Titulierungen immer von „Betreuungskosten“ und nicht nur „Kindergartenkosten“ zu schreiben, um aus möglichst vielen Konstellationen das Maximum an Unterhalt herauszuholen.
  4. Der Zwang zur Insolvenz, damit möglichst viel Unterhalt bezahlt werden kann ist jetzt enthalten. Falls das nicht möglich ist, dürfen höchstens die Kreditzinsen berücksichtigt werden (10.4.2).
  5. Nur die Zahlbeträge, nicht die Tabellenbeträge des Kindesunterhalts werden beim Ehegattenunterhalt und auch beim Erwerbstätigenbonus berücksichtigt: Somit wird das (nicht einmal ausgezahlte!) Kindergeld zur Finanzierung des Ehegattenunterhalts herangezogen (11.2.2.). Das war bisher umstritten, der BGH hat es -wie erwartet- zuungunsten des Pflichtigen festgeschrieben.
  6. Damit auch alles schön einfach ist, wird in Kapitel 15.2. neben Quoten, Halbteilungsgrundsätzen, Erwerbstätigenbonussen, der Differenzmethode, der Additionsmethode nun auch die Anrechnungsmethode beim Ehegattenunteralt eingeführt. Sicherlich wird auch bald die Anwaltspflicht auf zwei Anwälte pro Fall erweitert, denn ein Anwalt reicht angesichts der Komplexität der Materie nicht aus. Damit niemand einen Nachteil erleidet, sind somit zwei Anwälte erforderlich. Alles wird besser!
  7. In Punkt 15.6. werden auf einer halben Seite die Winkelzüge ausgebreitet, die bei mehreren unterhaltsberechtigten erwachsenen Berechtigten im gleichen Rang (Ehegatten, Müttern etc.) eine Unterhaltsberechnung darstellen sollen. Das basiert auf einem neuen Höhepunkt der kafakaesken Rechtssprechung des BGH letztes Jahr. Macht auf das Fass, den Spund macht weit!
  8. Beweislastnachteil für den Unterhaltspflichtigen: Das Fehlen ehebedingter Nachteile muss nachgewiesen werden (15.7.), nicht ihre Existenz. Betont wird die Einhaltung von Mindestbeträgen beim Unterhalt trotz Gründen für Unterhaltssenkungen. Der Berechtigte soll unter gar keinen Umständen Geld vom Staat verlangen können, sondern sich immer zuerst an den Pflichtigen halten können.
  9. Punkt 17.1.1 fügt noch einmal ein halbe Seite an: Hier geht es um die Frage, wann wieder Erwerbstätigkeit vom Unterhaltsberechtigten erwartet werden kann. In klarem Bruch der neuen Gesetze versuchen die Richter wieder ein Altersphasenmodell durch die Hintertür einzuführen, indem doch wieder ein konkretes Alter genannt wird: „Die Mehrheit der Senate geht davon aus, dass bei Berücksichtigung der vorstehenden Kriterien eine vollschichtige Erwerbsobliegenheit neben der Betreuung eines Kindes unter 10 Jahren nur selten in Betracht kommt und auch danach die Umstände des Einzelfalles entgegen stehen können.“. Der Rest ist grässlich unkonkret langatmiges Geschwafel, das möglichst viele Möglichkeiten zur Unterhaltsverlängerung offenhält. Solche Trickkisten sind nichts weiter als Hinweiskataloge für Amtsrichter und Anwälte, was man probieren kann. Sie werden grundsätzlich zu Ungunsten von Pflichtigen angewendet.
  10. Krankenversicherungskosten beim Unterhalt für nichteheliche Mütter werden jetzt ausdrücklich als Extrabedarf genannt – eine nette kleine Unterhaltserhöhung von 100 bis 400 EUR pro Monat (Punkt 18). So richtig sauteuer wird es für einen Vater, wenn er mit einer Selbständigen ein Kind zeugt.
  11. Interessant: Der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt wird gesenkt, wenn der Pflichtige nur teilweise erwerbstätig ist (Punkt 21.2). Das ist der Hammer, denn die 900 EUR sind u.a. dazu da, um den Mehraufwand der durch die Arbeitstätigkeit besteht auszugleichen und der ist bei Teilzeit kaum geringer. Ein Auto muss man auch bei Teilzeit besitzen, um zur Arbeit zu kommen.
  12. Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber Eltern und von Grosseltern gegenüber Enkeln werden nun aufgeführt. Wo kann man noch was holen, wenn die Väter restlos ausgepresst und kaputtgemacht sind? Bei der Sippe, die gute alte Sippenhaft lässt sich auch dafür instrumentalisieren. Ergo wurde bei den Grosseltern der Selbstbehalt kräftig reduziert, er ist nun nur noch so niedrig wie zwischen Ex-Ehegatten oder zwischen Vater und nichtehelicher Mutter: Zwischen 935 und 1000 EUR. Grosseltern sind damit nun voll in die Unterhaltsspirale einbezogen. Ein grosser Schritt. Ebenfalls ein grosser Schritt: Ehegatten der Pflichtigen sind nun auch indirekt voll einbezogen, verdienen sie mehr wie 1050 EUR, so wird der Selbstbehalt des Pflichtigen gesenkt. Die neue Frau, die der verwitwete Opa geheiratet hat zahlt dann indirekt Unterhalt für jemand, mit dem sie nicht einmal verwandt ist.
  13. Der Selbstbehalt gegenüber Ehegatten oder Nichtehelichen wird um ca. 7% gesenkt und beträgt jetzt statt 1000 EUR nur noch 935 EUR, wenn der Pflichtige nicht erwerbstätig ist. Das betrifft z.B. besonders oben genannte Grosseltern, die nur Rente beziehen (21.4.1.) und auch Väter, die nicht verheiratetet waren, Betreuungsunterhalt zahlen müssen und unverschuldet arbeitslos geworden sind. Im Jahre 2004 hatten sie noch 1100 EUR, heute noch 1000 EUR und für einige Gruppen nur noch 935 EUR. Soviel zum Thema „Unterhaltsentwicklung“ und „Entwicklung der Selbstbehalte“ seitens unserer gut besoldeten Beamtenrichterinnen und -richtern mit Pensionsanspruch.

Fazit: Es quillt aus allen Ecken heraus, wie extrem der Druck ist, nach den allerletzten Cents zu greifen, die irgendwo noch zu holen sein könnten, um Regeln so weit zu verbiegen wie es nur irgend geht damit noch etwas extra abzupressen ist. Die Krallenhand der Richter greift nach Opa, nach Unbeteiligten, kratzt an Selbstbehalten, raubt auch noch den läpprigen Rest des nicht einmal ausgezahlten halben Kindergeldes. Die Leitlinien sind wie die Düsseldorfer Tabelle zur reinen Mangelverwaltung verkommen, die jährlich immer länger, immer ausgreifender und immer wortreicher werden. Der Krebs „Unterhaltsrecht“ wächst schnell und metastasiert noch schneller, seine Strategie bei versagenden Organen des Wirts ist der Befall anderer Organe.

Sichtbar ist auch, wie gross die Veränderungen sind, die die Richter (allen voran die vom BGH) verkünden. Sie übertreffen meiner Ansicht nach im Effekt auf Pflichtige die Wirkung der letzten Unterhaltsrechtsreform vom 1.1.2008. Sie übertreffen sie ganz sicher, wenn man die massiven Verschlechterung zu Lasten der Pflichtigen einbezieht, die mit dem 1.9.2009 in Kraft getreten sind: Anwaltspflicht im kompletten Unterhaltsrecht, Verstärkung der Totschlagmethode einstweiliger Verfügungen, verschärfter Versorgungsausgleich und einen Sack voller weiterer Juristenwaffen hoher Durchschlagskraft. Seit 1977 hat sich nicht mehr so viel getan, es sieht ganz danach aus, dass die Ressource „Unterhaltspflichtiger“ mit Wirtschaftskrise, fetter Erhöhung, Lohnsenkungen nicht mehr stärker beerntbar ist und die Juristen explosionsartig hektische Aktivitäten entwickeln, um das durch weitere Ausweitung zu überspielen. Wenn die Insel sinkt, wird man hektisch, baut Dämme und Türme.

http://www.famrb.de/unterhalt.htm
Hamm: http://www.olg-hamm.de/service/hammer_leitlinie/HLL_2010.pdf

Quelle der Ausarbeitung: Trennungsfaq-Forum

Bund soll Frauenhäuser finanzieren

In der letzten Plenarsitzung des Bundestages vor der Winterpause wurde u.a. das Thema Frauenhäuser eingebracht. Verschiedene Parlamentarier hatten folgende Anträge gestellt:

Die Linke: Bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen
– Drucksache 17/243 –

BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Grundrechte schützen – Frauenhäuser sichern
– Drucksache 17/259 –

Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem entsprechenden Plenarprotokoll.

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 13. Sitzung
Plenarprotokoll 17/13 • Berlin, Dienstag, den 18. Dezember 2009

Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ab Seite 1.114:

Aus unserer Sicht ist klar, dass der Bund zuständig ist; denn es gilt der Verfassungsauftrag, gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern, und zwar erst recht für von Gewalt betroffene Frauen.

Dorothee Bär (CDU/CSU) Ab Seite 1.115:

Derzeit haben wir in Deutschland ungefähr 7 000 Bettenplätze in circa 330 Frauenhäusern und in circa 60 Frauenzufluchtswohnungen. In diesen Frauenhäusern bitten jährlich 45 000 misshandelte Frauen mit ihren Kindern um Zuflucht.

Diese Zahlen habe ich nur zur Erinnerung eingestellt, vor allen Dingen deshalb, da es in Deutschland nur 2 Männerhäuser gibt, die sich auch noch selbst finanzieren (müssen).

Im Koalitionsvertrag haben wir beschlossen, eine bundesweite Notrufnummer einzurichten, die rund um die Uhr besetzt ist und die den Betroffenen konkrete Unterstützung vor Ort vermitteln kann. Diese Nummer – Herr Staatssekretär, ich weigere mich im Sinne des Schutzes der deutschen Sprache, sie Helpline zu nennen – soll dabei helfen, die einzelnen Bedürfnisse der Frauen und ihrer Kinder festzustellen und das passende Hilfsangebot – Frauenhaus, Gewaltschutz oder andere Maßnahmen – herauszufinden.

Hier war ich ziemlich überrascht, das ein Politiker die deutsche Sprache schützen will. Männer scheinen im übrigen nach dieser Aussage keine Bedürfnisse zu haben, schon gar nicht nach einer gewaltfreien Beziehung.

Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) Ab Seite 1.116:

Die Mitarbeiterinnen sind kreativ und versuchen, die Defizite auszugleichen. Übrigens würde das kein Mann machen. Das betrifft fast nur Frauenprojekte; das nur nebenbei als Gender-Aspekt gesagt.

Der Gender-Aspekt durfte natürlich nicht fehlen 😉

Ich gehe gern auf internationale Tagungen, weil ich dort mit Stolz verkünden kann, was wir alles gemacht haben. Das ist wirklich toll. Da sind wir meist weltweit führend. Das können wir hier auch einmal sagen. Wir haben in den letzten 30 Jahren viel gearbeitet, aber dass wir bei den Frauenhäusern, der wichtigsten Institution, dastehen wie in den ersten Tagen, ist blamabel für dieses Land, das sonst immer sagt: Wir sind ganz vorne, wir sind die Musterschüler.

Dieser Abschnitt ist aus meiner Sicht besonders interessant. Frau Rupprecht geht also gerne auf internationale Tagungen, man muss ja schließlich hin und wieder heraus aus Häusern, wo man auch von gewalttätigen Frauen umgeben ist. Das kann ich sehr gut nachvollziehen 😉

Ich frage mich allerdings nach dem Sinn dieser ganzen Tagungen, wenn sich seit 30 Jahren nichts geändert haben soll. Vereinfacht kann man es allerdings auch so ausdrücken: reisen auf Staatsbürgers Kosten.

Ich halte es für eine Grundeinrichtung der Daseinsvorsorge in der Kommune, Schutzeinrichtungen vorzuhalten. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte.
Ich glaube, wenn es um die Bürgerinnen geht, dann ist es einem wurscht, wer zuständig ist, dann sagt man: Jetzt suchen wir alle Wege, um den Bürgerinnen, die den Anspruch darauf haben, die Möglichkeit zu geben, geschützt zu werden.

Sind Frauen keine Menschen und wenn ja, warum muss das immer wieder betont werden? Wenn wir schon dabei sind, könnte man in Anbetracht der Tatsache, das Männer als Opfer nicht vorkommen eher fragen, ob Männer auch Menschen sind, oder?

Sibylle Laurischk (FDP) Ab Seite 1.117:

Alles, was wir bis jetzt zum Thema Frauenhäuser gehört haben, macht brennglasartig auf ein gesellschaftliches Problem aufmerksam, das nach wie vor nicht gelöst ist: die strukturelle Gewalt gegen Frauen innerhalb von Familien. Wenn wir davon wissen, nehmen wir sie zur Kenntnis. Ich denke aber, in viel zu vielen Fällen will man davon gar nichts wissen. Insofern sind Frauenhäuser ein unangenehmes Thema.

Nicht Frauenhäuser sind ein unangenehmes Thema, sondern die grundsätzlich ausgeblendete Gewalt von Frauen. Letztendlich schadet dieses Tabuthema in erster Linie Kinder.

Wir müssen realisieren: Nach wie vor ist mindestens jede vierte Frau in Deutschland – nach meinem Dafürhalten sind es eher mehr – in ihrem Leben einmal von Gewalt in der Partnerschaft betroffen.

Umgekehrt sieht es doch genau so aus, wie eine nicht repräsentative Studie des Frauenministeriums festgestellt hat. Warum wird die in der Studie beinhaltete Erklärung, das eine repräsentative Studie zu Gewalt gegen Männer erst erstellt werden müsse, weder erwähnt, noch wahr gemacht?

Die Kinder bekommen dies häufig mit. Sie sind von solchen Erfahrungen möglicherweise noch traumatisierter, als wir wissen und als es eventuell sogar die unmittelbar betroffene Frau erlebt.

Ich kenne keine einzige Studie, die sich alleine mit „von häuslicher Gewalt betroffene Kinder“ beschäftigt hat. Eine Studie des Robert-Koch-Institutes hat sich im Jahr 2008 mit Gewalt betroffenen Mädchen beschäftigt, allerdings nur als Nebenprodukt. Da Jungen aber zukünftige Täter sind, wie die ehemalige Bundesfamilienministerin Bergmann festgestellt hat, existieren diese als Opfer nicht.

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ab Seite 1.118:

Insbesondere residenzpflichtige Migrantinnen, die ein Frauenhaus außerhalb des ihnen erlaubten Aufenthaltsgebietes
in Anspruch nehmen wollen, erleben immer wieder, dass die Zufluchtsgemeinden die Zuständigkeit für Leistungen bestreiten und Leistungen verweigert werden; auch dies ist schon angesprochen worden.

Da dieses Thema öfters erwähnt wurde, muss man sich doch fragen, ob der finanzielle Aspekt wichtiger ist als Hilfe. Frauen sollen doch wesentlich empathischer als Männer sein, hört und liest man ständig in den Medien. Irgendwie scheint das hier aber nicht zu greifen.

Dies ist bei Studentinnen, volljährigen Schülerinnen und Auszubildenden problematisch, da diese keine Ansprüche aus dem SGB II haben. Wenn sie ihren Aufenthalt nicht selbst bezahlen können, kommt es vor, dass sie von den Frauenhäusern abgewiesen werden.

Das nennt sich halt Frauenempathie, wie bereits erwähnt 😉

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) Ab Seite 1.119:

Die Vorrednerinnen haben schon Fälle geschildert, in denen die Kosten nicht oder nur nach einem hohen bürokratischen Aufwand getragen werden, sodass sich die Betreuerinnen darum kümmern müssen, anstatt sich um die traumatisierten Frauen kümmern zu können.

Vor allen Dingen sind jene Frauen besonders traumatisiert, die ein Frauenhaus lediglich aus dem Grund aufsuchen, damit sie den Partner durch Kindesentzug aus ihrem Leben enfernen können. Eine Traumatisierung dieser Kinder interessiert allerdings keinen.

Hinsichtlich der Finanzierung möchte ich noch ganz kurz auf einen Aspekt eingehen. Mir liegt daran, dass wir auch die Verantwortlichen, die Täter, in dem einen oder anderen Fall besser zur Finanzierung mit heranziehen. Frau Rupprecht hat gerade entsprechende Fälle geschildert, in denen durchaus zahlungskräftige Männer ihre Frauen in Situationen gebracht haben, in denen sie in Frauenhäuser gehen. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass die Kosten dafür aus Steuermitteln aufgebracht werden müssen. Hier können wir durchaus auch an die Gewalttäter herangehen.

Dieses Thema wurde nur von Frau Winkelmeier-Becker aufgegriffen. Jetzt fehlt noch, das Männer ohne jeden Beweis dazu verurteilt werden. Wundern würde mich das nicht.

Als Resümee kann man lediglich sagen: Frauengewalt gibt es nicht, weder gegen Männer und erst recht nicht gegen Kinder. Deswegen muss ich noch ein erschütterndes Beispiel von Frauengewalt bringen.

Im Streit um einen Sitzplatz in einer Regionalbahn in Bremen ist eine 74-jährige Schwerbehinderte von einer jungen Frau schwer verletzt worden. Die Täterin entschuldigte sich bei ihrem Opfer und flüchtete.

Link siehe unten. Wie weit ist es mit unserer Gesellschaft gekommen, wenn alte, behinderte Menschen derart fertig gemacht werden 🙁

Links
Plenarprotokoll 17/13 vom 18.12.2009
Aggressive Zugfahrt – Frau attackiert schwerbehinderte Seniorin
WikiMANNia: Häusliche Gewalt – Sexuelle Gewalt – Strukturelle Gewalt
Interview mit einer ehemaligen Frauenhausmitarbeiterin

Gefühlvolle Frau trifft Massenmörder

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man das eingestellte Video als Satire betrachten. In der Radio Bremen Talkshow 3 nach 9 wurde Melody Sucharewicz als israelische Botschafterin zum Thema Palästina-Israel-Konflikt eingeladen. Sie spricht in dem kurzen Ausschnitt über Afrika und einem Treffen mit dem ugandischen Präsidenten, darauf bezieht sich im übrigen der im Titel genannte Massenmörder. Nun schaut Euch den Film erst einmal an, er läuft nur 2:52 min.

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Da dieses Kurzvideo im WGvdL-Forum bereits veröffentlicht wurde, kamen entsprechende, interessante Informationen von einigen Usern zu dieser Sendung [hier]

Peinlicher israel-Talk bei di Lorenzos „3nach9“
Scholl-Latour: ‚Ich wurde in die Falle gelockt‘

Peter Scholl-Latour, einer der größten und welterfahrensten deutschen Journalisten, hatte keine Lust mehr. „Das ist dilettantisches Geschwätz“, polterte der 84-Jährige am Freitagabend in der öffentlich-rechtlichen Talkshow „3 nach 9“. Es ging um den den Krieg im Gaza und die Propaganda einer eigentümlichen Israel-Botschafterin auf Zeit. Diese hatte mit plumper Agitation Scholl-Latour in ein Israel-feindliche Ecke gestellt. Peinlich: „Zeit“-Chef Giovanni di Lornenzo sah dem tatenlos zu.

Für jeden, der die Lebensleistung von Peter Scholl-Latour bewundert, war es bemitleidenswert mitansehen zu müssen, wie der 84-Jährige von einer 28-Jährigen vorgeführt wurde, ohne dass die Moderatoren eingriffen. Melody Sucharewicz hatte den Titel „Beraterin für Internationale Beziehungen“ in einer israelischen Casting-Show gewonnen und nutzte die Sendezeit, ungebremst Scholl-Latour Anti-Israelismus und den deutschen Medien Parteilichkeit für die Palästinenser zu unterstellen [mehr]

Nach diesem Beitrag kann man fast nichts mehr sagen, deshalb zitiere ich an dieser Stelle gerne die weisen Worte meines Freundes Narrowitsch:

Mich würde es nicht wundern, wenn ganz tief und ganz im Geheimen zahllose JournalistInnen den Tod des Peter Scholl-Latour herbeisehnten. Er ist das lebende Denkmal an dem jeder und jede ablesen kann, was Journalismus sein kann und was er ist. Solange er lebt, müssen sich die Frieds umd Maischbergers, die Wills und Christiansens an ihm messen lassen. Allein sein Auftauchen lässt den aufmerksamen Zuschauer schaudern; Scholl – Latour führt noch jede gackernde Sprechblase allein durch seine Präsenz vor, und da er nur noch selten auftritt, demonstriert er um so eindrucksvoller das mediale Elend Deutschlands.Wäre er endlich weg, fiele die Nichtigkeit all derer nicht mehr ins Auge, die den klassischen Journalismus tagtäglich in einer nicht enden wollenden Prozession zu Grabe tragen.

Düsseldorfer Tabelle 1992 – 1998 – 2010

Nachstehende Zahlen dienen lediglich der Information. Angesichts der gerade in vielen Medien diskutierten Realeinkommensverluste kann man die maßlosen Erhöhungen des Kindesunterhalts im Laufe der letzten Jahre kaum nachvollziehen.

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1992 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18* % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1 0 1150 146 177 209 425 650
2 1150 1300 155 188 223 425 685
3 1300 1500 168 203 240 425 725
4 1500 1750 185 225 265 425 775
5 1750 2050 205 248 295 425 840
6 2050 2400 225 273 325 425 940
7 2400 2850 250 303 360 425 1050
8 2850 3350 275 333 395 425 1175
9 3350 4000 300 365 430 425 1300
10 4000 nach den Umständen des Falles
* Volljährige in der Ausbildung befindliche Kinder: 850,- DM einschließlich Fahrgeld, abzügl. 1/2 Kindergeld, zuzüglich Krankenkasse. Bei Wohnung außerhalb der Eltern 950,- DM. Eltern im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen abzügl. sonstiger Unterhaltsverpflichtungen.

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1998 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1200 175 212 251 290 100 750
2. 1200 1350 187 227 269 311 107 800
3. 1350 1550 199 242 287 331 114 850
4. 1550 1750 212 257 304 351 121 900
5. 1750 1950 224 272 322 372 128 950
6. 1950 2150 236 285 339 392 135 1000
7. 2150 2350 248 302 357 412 142 1050
8. 2350 2550 262 318 377 435 150 1100
9. 2550 2900 280 340 402 464 160 1175
10. 2900 3250 297 361 427 493 170 1250
11. 3250 3600 315 382 452 522 180 1325
12. 3600 4000 332 403 477 551 190 1400
13. 4000 nach den Umständen des Falles

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 (Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010

Diese Zahlen veröffentliche ich zum einen, weil diese gestern offiziell von der Pressestelle des OLG Düsseldorf vorgestellt wurden und zum anderen, weil in dieser Tabelle das (hälftige) Kindergeld nicht abgezogen wurde.

Endgültige Version des OLG Düsseldorf gültig ab 01.01.2010
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle OLG DüsseldorfOLG Düsseldorf Vergleich Unterhalt 2009 – 2010

Kurios finde ich im übrigen, das bei der Altersstufe ab 18 das Kindergeld in meiner ersten Veröffentlichung komplett abgezogen wurde und das, obwohl Mütter ab diesem Alter ebenfalls bar unterhaltspflichtig sind.

Unverfroren fand ich dagegen die gestrige Berichterstattung in sämtlichen Medien. Es wurde lediglich festgestellt, das der Unterhaltsbetrag deutlich erhöht wurde – drastisch oder unverschämt wäre der passendere Ausdruck angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise gewesen. Begründet wurde das ganze dann auch noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und daraus resultierend die Erhöhung des Kindergeldes, der Freibeträge und des Unterhaltsvorschusses. Ein unterhaltsverpflichteter, durchschnittlich verdienender Vater hat – wie in 2 Links unten angegeben – auf jeden Fall weniger Geld.

Eine weitere Erhöhung des Unterhalts ist 2009 durch ein Urteil des BGH dazu gekommen. Der Gerichtshof entschied, das Väter sich an den Kosten von Kindergarten/Kindertagesstätten beteiligen oder diese sogar komplett übernehmen müssen, da diese Beiträge Mehrbedarf seien. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Der Pflichtige zahlt Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut. Das kann man doch nur noch schizophren nennen. Entlarvend aus diesem Urteil ist folgender Satz:

Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen. BGH Az.: XII ZR 65/07 [hier]

Zu diesem Urteil habe ich einen umfangreichen Beitrag mit vielen Verweisen in diesem Blog geschrieben [hier]

Zurück zum Thema. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel. Bei Erhöhungen von mehr als 10% darf man allerdings klagen und wer muss diese Kosten bezahlen? Natürlich in den meisten Fällen die Väter. Da ab dem 01.09.2009 für sämtliche familienrechtliche Verfahren Anwaltspflicht herrscht, freut sich eine bestimmte Klientel wohl am meisten: Rechtsanwälte. Man könnte fast meinen, die drastische Erhöhung wurde vor allen Dingen für diese Berufsgruppe eingeführt.

Interessant ist noch die Tatsache, das im Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 2008 (Seite 112) vermerkt ist, das im Westen knapp 30% Frauen im Gegensatz zu etwas über 10% Frauen im Osten Unterhaltsleistungen beziehen.

Resümee
Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde – ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht – die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

Gerade habe ich noch einen interessanten Beitrag bei der Märkischen Allgemeinen gefunden, den ich nicht weiter kommentieren werde.

Die „Verteilungsmasse“ bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: „Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt.“ [hier]

Links
MMnews: Deutsche verdienen weniger als 1990
Focus: Realeinkommen – Gehälter schrumpfen gewaltig
Düsseldorfer Tabelle 1999
Datenreport 2008 des statistischen Bundesamtes (7,6MB)
Welt online: Unterhalt für Trennungskinder steigt
FemokratieBlog: (Vorläufige) Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010
Das sagen Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil

europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte1Zum Verfahren

Seite 2 Nr. 6: Richterin Jäger, die von Deutschland benannte Richterin, hat sich für befangen erklärt (Regel 28 der Verfahrensregeln des EGMR). Am 3.August 2009 hat die Regierung gemäß Regel 29 § 1 (a) der Verfahrensregeln des EGMR das Gericht informiert, dass es Herrn Bertram Schmitt als ad hoc Richter an ihrer Stelle ernannt habe.

Darüber habe ich mich allerdings aus folgendem Grund gewundert: Renate Jaeger hatte in der Vergangenheit beim EGMR über einen Fall entschieden, den sie schon als Verfassungsrichterin abschlägig beschieden hatte, siehe Google.

1. Die Ausführungen der Regierung

Seite 7 Nr. 31: Nach Ansicht der Regierung sei der Eingriff in die mutmaßlichen Rechte des Vaters durch die gesetzliche Regelung, mit der die gemeinsame Sorge von der Zustimmung der Mutter abhängig gemacht werde, notwendig in deiner demokratischen Gesellschaft wegen des zulässigen Ziels, das Kindeswohl zu schützen, auch wenn es darüber keinen europäischen Konsens gebe.

Es ist schon interessant, wie – nicht nur – Rechtsgelehrte Demokratie auslegen. Deshalb lege ich nahe, am Ende der Übersetzung (ab Seite 17) die etwas über 3-seitige Begründung zu lesen, die mit „Abweichende Meinung des Richters Bertram Schmitt“ tituliert wurde.

B. Begründetheit

Seite 13 Nr. 56: Das Gericht akzeptiert weiterhin, dass es Gründe geben kann, einem unverheirateten Vater die Teilnahme an der elterlichen Sorge zu verweigern; dies mag z.B. der Fall sein, wenn Auseinandersetzungen oder mangelnde Kommunikation zwischen den Eltern das Risiko bergen, das Kindeswohl zu gefährden. Jedoch gibt es keinen Grund für die Annahme, dass eine solche Haltung generell Merkmal der Beziehung zwischen unverheirateten Vätern und Kindern ist.

Das Urteil ist aus meiner Sicht noch schlimmer, als ich vermutet habe und bietet der brd weiterhin eine großzügige Auslegung der nationalen Gesetze an. Auch wenn ich für meinen Pessimismus in einem anderen Blogeintrag zum EGMR-Sorgerechtsurteil kritisiert wurde – was natürlich in Ordnung ist – so löst die Übersetzung bei mir leider kein Umdenken zum Positiven aus.

Deutschland wurde aus meiner Sicht nur deshalb verurteilt, weil der Vater keine Möglichkeit hatte, sich das Sorgerecht vor Gericht ‚erstreiten‘ und er gegenüber geschiedenen Vätern aus Sicht des EGMR diskriminiert wurde. Wenn man sich die Begründung des deutschen Richters durchliest, dann weiß man m.E., das sich das Justizministerium bei der Gesetzesänderung vermutlich kaum bewegen und den Vätern lediglich das Recht der Klage auf Sorgerecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.

Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil Az.: 22028/04

Einen guten Rutsch ins neue Jahr

©by Markus Wegner/Pixelio.de

©by Markus Wegner/Pixelio.de

Auf diesem Wege möchte ich mich bei allen Lesern dieses Blogs für ihre Treue bedanken. Auch habe ich mich über die vielen Kommentare, Informationen und die eine oder andere Fehlermeldung gefreut 😉

Besonders möchte ich mich aber bei meinen ‚heimlichen‘ Helfern bedanken, die mit Verlinkungen in diversen Portalen für weitere Bekanntmachung gesorgt haben. In diesem Sinne

Prosit Neujahr

Feministische Zitate über Jungen

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

©by S. Hofschlaeger/Pixelio.de

»[…]die Anerkennung der Mädchen kann nur auf Kosten der kleinen Buben geschehen.« (Marianne Grabrucker in »Typisch Mädchen« 1985; aus Schmauch, U. (2005): Was geschieht mit den kleinen Jungen? – Ein persönlicher Blick auf die Entwicklung des Jungenthemas von den 70er Jahren bis heute. In: Rose, L./Schmauch, U. (Hrsg.): Jungen – die neuen Verlierer? Königstein/Taunus: Ulrike Helmer Verlag, S. 29.).

»Wenn wir wirklich wollen, dass es unsere Töchter einmal leichter haben, müssen wir es unseren Söhnen schwerer machen.« (Frauenzeitschrift EMMA 1986; aus Schmauch, U. (2005): Was geschieht mit den kleinen Jungen? – Ein persönlicher Blick auf die Entwicklung des Jungenthemas von den 70er Jahren bis heute. In: Rose, L./Schmauch, U. (Hrsg.): Jungen – die neuen Verlierer? Königstein/Taunus: Ulrike Helmer Verlag, S. 29.)

»Im Juli 2003 bestreitet Waltraut Cornelißen, Leiterin der Abteilung Geschlechterforschung und Frauenpolitik am Deutschen Jugendinstitut in München, in der Frankfurter Rundschau keineswegs, dass „das Vokabular von Lehrerinnen mit dem der Jungen weniger korrespondiert als mit dem der Mädchen“ und die „Feminisierung“ durchaus „die sprachliche Entwicklung von Jungen hemmen“ könne. Doch unter Berücksichtigung aller Fakten auch auf Seiten der Mädchen wägt sie sozusagen geschlechterpolitisch ab: Ein Bildungsvorsprung „sei für junge Frauen vorläufig oft bitter notwendig, um auch nur annährend gleiche Chancen im Beruf zu haben.“«
(Neutzling, R. (2005): Besser arm dran als Arm ab. In: Rose, L./Schmauch, U. (Hrsg.): Jungen – die neuen Verlierer? Königstein/Taunus: Ulrike Helmer Verlag, S. 75).

Buben sollten Wunden zugefügt werden, wenn sie sich frauenfeindlich verhielten. Diese Verletzungen heilen sowieso wieder zu schnell“ (Fr.Prof. Dr. Luise Pusch, Kindergärtnerinnensynode 24.06.1991

Ich finde es nicht schlimm, dass Mädchen in Sachen Bildung an den Jungen vorbeiziehen. Wenn es den Mädchen schlechter gehen würde, krähe kein Hahn danach
(Jugendministerin Ursula von der Leyen (CDU), in einem Interview in der Berliner Zeitung 29.09.2006)

Diese Zitate habe ich von Bruno K. aus dem Männerrechte-Forum von MANNdat entnommen [hier]

Es wäre gut, wenn weitere feministische Zitate über Jungenbenachteiligungen inkl. Quellenangabe als Kommentar in diesem Blog bekannt gegeben würden.

Nachtrag:

Aus Spiegel Online: Das vergessene Geschlecht Seite 5 – Letzter Satz

Klaudia Schultheis formuliert es so: “Wenn Jungen die Schule erst einmal durchlaufen haben, stellen sich ihnen keine Probleme mehr.”