Rückholquote beim Unterhaltsvorschussgesetz

Antwort der Bundesregierung Drucksache 17/7384 vom 19.10.2011
[..]Als gesetzliche Maßnahme zur Verbesserung des Rückgriffs plant die Bundesregierung, im Rahmen der Entbürokratisierung des Unterhalts­vorschusses die Auskunftsmöglichkeiten der für den Vollzug des UVG zuständigen Stellen über die Verhältnisse der familienfernen Elternteile zu erweitern. Zudem soll klargestellt werden, dass die Stellen dynamisierte Unterhaltstitel erwirken können, die sich an Änderungen (z. B. in der Höhe des Unterhaltsvorschusses) anpassen. Schließlich soll geregelt werden, dass die Beurkundungsbefugnis der Jugendämter auch die auf das Land übergegangenen Unterhaltsansprüche umfasst. Bundesregierung

Die Antwort beinhaltet auch eine Aufstellung der Rückholquote der einzelnen Bundes­länder.

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