Abschlussbericht zu Selbstbewusstsein für Mädchen und Frauen mit Behinderungen

„SELBST“: Abschlussbericht veröffentlicht

Im Rahmen des Forschungsprojektes „SELBST – Selbstbewusstsein für Mädchen und Frauen mit Behinderungen“ ist nun der Abschlussbericht erschienen. Der Bericht bündelt die Erkenntnisse zu Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskursen für behinderte Frauen und Mädchen.

Der Abschlussbericht liefert eine Bestandsaufnahme und wissenschaftliche Analyse der angebotenen Kurse inner- und außerhalb des Behindertensports. Darauf aufbauend wurden Übungseinheiten konzipiert und evaluiert. Der Bericht enthält sowohl ein Curriculum für die Übungen als auch ein Curriculum für die Ausbildung der zukünftigen Übungsleiterinnen [mehr]

Hier wurde mal wieder viel Arbeit und Geld in ein Forschungsprojekt gesteckt, welches mit Sicherheit durch wesentlich weniger Aufwand hätte hergestellt werden können. Manchmal reicht einfach der gesunde Menschenverstand. Ich klage diesen Umstand natürlich deshalb an, weil Jungen und Männer wie immer fehlen. Diese Benachteiligung hat MANNdat bereits im Jahre  2005 mittels einer Petition an den deutschen Bundestag angemahnt [hier]
Ich zitiere Punkt 5 der  Petition:

5. Gleiche Sozialleistungen für männliche Behinderte
Ab 1.07.2001 sind laut §44 Sozialgesetzbuch IX Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse für behinderte Mädchen und Frauen eine gesetzliche Sozialleistung, für männliche Behinderte jedoch nicht. Dies widerspricht dem Gleichberechtigungsgrundsatz. Behinderte werden immer häufiger Opfer von Überfällen oder Belästigungen. Dies betrifft auch männliche Behinderte. Auch wenn die registrierte Zahl bei den männlichen Behinderten als Opfer solcher Übergriffe noch niedriger sein sollte, rechtfertigt dies nicht die Ungleichbehandlung, da auch männliche Behinderte vermehrt Ziel von Angriffen werden.

Wir beschweren uns, dass behinderten Jungen und Männern laut §44 Sozialgesetzbuch IX Selbstverteidigungskurse als Sozialleistung nicht zugestanden werden.

Bundesministerium der Justiz – 9. Sozialgesetzbuch § 44
Hier ist natürlich insbesondere Abs. 3 zu beachten.

Antwort des Petitionsausschusses auf der MANNdat-Homepage [hier]
Widerspruch von MANNdat [hier]
Antwort des Petitionsausschusses auf den Widerspruch mit abschliessendem Kommentar [hier]

„Insbesondere will der Petitionsausschuss nochmals klarstellen, dass eine gleichberechtigte Gesundheitsvorsorge für Männer und Frauen erfolgt. Soweit in wenigen Details eine geschlechtsspezifische Unterscheidung vorliegt, ist diese auf Grund der unterschiedlichen Belastungs- und Gefährdungssituationen von Männern und Frauen gerechtfertigt und stellt somit keine Benachteiligung der Männer dar.“

Nach dieser Antwort frage ich mich unweigerlich: Wieso wird ein 660-seitiger Forschungsbericht alleine für Frauen und Mädchen erstellt, wenn zum einen eine gleichberechtigte Gesundheitsvorsorge für Männer und Frauen vorliegt und zum anderen nur in wenigen Details eine Unterscheidung fest gestellt wurde?

Link
Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
Abschlussbericht Projekt SELBST – Selbstbewusstsein für behinderte Mädchen und Frauen (660 Seiten = 7,4MB )

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