Die meisten Menschen können sich vermutlich sehr gut vorstellen, das es mit der Gleichberechtigung bei Verurteilungen von Frauen zu Gefängnisstrafen ziemlich schlecht aus sieht. Die eingestellte Grafik verdeutlicht das ganz klar.
Die Homepage von qpress liefert dazu interessantes Zahlenmaterial, das zudem noch charmant sarkastisch aufbereitet wurde. 😉
USA hält mehr Frauen im Gefängnis als China, Indien, Russland und Brasilien zusammen
[..]Aber vertiefen wir in diesem Zusammenhang den oben erwähnten Gleichheitsgedanken, die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern mit Blick auf den Knast. Im Normalfall sollte man auch von anderen Ländern erwarten können, dass sich die Belegung der Gefängnisse relativ paritätisch vollzieht. Dies ist aber keineswegs der Fall und weltweit herrscht hier ein absolutes Missverhältnis. Aus welchen Gründen auch immer, werden vorzugsweise die Männer eingesperrt. Die Frauen kommen überall auf der Welt zu kurz, was diesen Aspekt des Lebens anbelangt. Nur die USA macht mal wieder die rühmliche Ausnahme. Sie haben mehr Frauen inhaftiert als alle BRICS Staaten zusammen! Das ist eine Meisterleistung, wenn man von sich behaupten kann, rund ein Drittel aller weiblichen Gefängnisinsassen auf diesem Planeten (weltweit 625.000) zu beherbergen.[..] qpress · neopresse
Leider muss man sehr lange suchen, um etwas über das wahre Ausmaß weiblicher Kriminalität zu erfahren. Legt man die Zahlen der Grafik zu Grunde, dann sieht es auch in den Ländern, wo Feminismus kein Thema und Gender Mainstreaming nicht auf den jeweiligen Tagesordnungen steht, nicht anders als in westlichen Ländern aus. Wenn man jetzt noch bedenkt, dass Gewalt von Frauen und Mädchen seit Jahren zu nimmt, was sogar in deutschen Medien hin und wieder publiziert wird, wundert man sich, dass sich der prozentuale Anteil weiblicher Gefangener kaum erhöht. Nimmt man die neuesten Zahlen des statistischen Bundesamtes, dann sind derzeit von allen Gefangenen 5,75 % Frauen inhaftiert. Destatis (PDF – 9 Seiten)
Im nachfolgenden Link findet man noch Daten und Indikatoren der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Freiheitsentzug, Strafvollzug – aus dem Jahr 2013. Statistik Schweiz
Interessant wird es noch werden, weil folgender Paragraph des Strafgesetzbuches geändert werden soll: § 46 StGB Absatz 2, Satz 2.
Änderung des Strafgesetzbuchs
In § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch … geändert worden ist, werden nach den Wörtern „Ziele des Täters,“ die Wörter „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,“ eingefügt.
Die Basisinformationen [ID: 18-62001] zu dieser und weiterer Gesetzesänderungen auf Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses findet man beim deutschen Bundestag.
Laut MSM wird Hasskriminalität im Genderkontext fast nur von Männern ausgeübt. Es wird sich in Zukunft zeigen, wie „sonstige menschenverachtende“ Umstände durch Exekutive und Judikative umgesetzt werden.
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