Im Forum Männerrechte wird auf eine Frage auf Abgeordnetenwatch verwiesen. MathiasF schreibt dazu im Forum:
[..]Nachdem keiner der Verantwortlichen Herren MdB sich zu einer Antwort auf die Frage nach der unterschiedlichen Behandlung von Männern und Frauen hinsichtlich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte vor dem anderen Geschlecht einließ, daher jetzt eine Frage an die EU-Abgeordnete Fr. Dr. Niebler. Ja richtig, die Dame, die die CSU-Frauenquote durchboxen will [hier]
Nachfolgend der Text auf Abgeordnetenwatch:
Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,
die „Gleichstellung“ der Geschlechter führt in einigen Staaten dazu, dass die (ausschließlich männlichen) Wehrpflichtigen immer öfter von Frauen gemustert werden.
Das Problem ist dabei nicht einmal die EINE Ärztin, sondern das weibliche Publikum. Ich nenne das eine Nacktvorführung vor dem anderen Geschlecht. Da so etwas mit umgekehrten Geschlechterrollen, etwa bei Soldatinnen, in Deutschland und der EU undenkbar wäre, ist dies sexistische Diskriminierung. Allerdings ist das Foto ja auch aus der Ukraine und damit bestehen erhebliche Unterschiede zu Deutschland. Erstens haben die Damen in D andere (Kasernen) bzw. gar keine (KWEÄ) Uniformen an und zweitens ist die Wehrpflicht in der Ukraine mittlerweile abgeschafft. Der Wehrbeauftragte erwähnt erstmals in seinem Bericht 2009 Beschwerden über diese Untersuchungsmethoden, zieht das aber gleichzeitig ins Lächerliche. Herr Grübel (MdB, Frage v. 28.12.09 und Antwort vom 21.1.2010 ) ist der Meinung, junge Männer müssen sich erst beschweren um Anspruch auf ihre Persönlichkeitsrechte zu erhalten. Herr Kossendey (MdB, Frage v. 19.07.10 und Antwort vom09.08.2010) ist gar der Meinung, da ÄrztInnen auf Grund ihrer jahrelangen Ausbildung gemeinhin als geschlechtsneutral gelten, trifft dies auch für deren AssistentInnen zu und somit bestünde kein Anspruch auf eine gleichgeschlechtige Assistenz bei geplanten, derart schamverletzenden Untersuchungen. Die eigentliche Frage, warum die BW bei Frauen selbstverständlich, wie überall im Zivilleben auch, größten Wert auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte vor dem jeweils anderen Geschlecht legt, während Männern dieses Recht nicht von vorneherein zugestanden wird, wurde mit keiner Silbe beantwortet.
Sollten die elementarsten Grundrechte nicht für jeden Menschen in Deutschland und der EU gelten, auch wenn es sich hierbei lediglich um junge Männer handelt? [Abgeordnetenwatch]
Unter dem Beitrag steht: Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen. Ich bitte darum, sich dort einzutragen, denn dafür muss man lediglich eine (Pseudo-)Mailadresse eingeben. Je mehr Interessierte dort stehen, umso besser für das Anliegen der (noch) Wehrpflichtigen. Ihr wißt ja, Kleinvieh macht auch Mist 😉
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