Archiv nach Schlagworten: Anonyme Geburt

Kein Unterhaltsvorschuss nach Samenspende

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen An­spruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn die­ses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvoll­zie­hen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.

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Ethikrat zu Anonyme Geburt/Babyklappen

hib-Meldung • 128/2009

Im Bundestag notiert: Jahresbericht 2008 des Ethikrates

Bildung und Forschung/Unterrichtung

Berlin: (hib/SKE) Der Deutsche Ethikrat will in diesem Jahr Stellungnahmen zu den Themen Anonyme Babyklappen und Biobanken abgeben. Das geht aus dem Jahresbericht 2008 des Ethikrates hervor, der dem Bundestag als Unterrichtung (16/12510) vorliegt. Zudem sei Ende Mai eine öffentliche Jahrestagung zur neurowissenschaftlichen Forschung und deren Anwendung auf den Menschen geplant [hier]

Aus dem Bericht des Ethikrates zu Anonyme Geburt/Babyklappen

Die erste Sachverständigen-Anhörung fand am 23. Oktober 2008 statt. Die geladenen Sachverständigen berichteten aus jeweils verschiedenen Perspektiven über ihre Erfahrungen mit anonymer Geburt bzw. Babyklappen und diskutierten darüber mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates.

Bundesweit gibt es etwa 80 Babyklappen und rund 130 Kliniken, in denen Frauen ihr Kind anonym abgeben bzw. anonym zur Welt bringen können. Erklärtes Ziel dieser privat oder öffentlich getragenen Einrichtungen ist es, die Aussetzung oder Tötung von Neugeborenen zu verhindern.

Valides Datenmaterial zur Beurteilung, ob tatsächlich die betroffenen Frauen mit den anonymen Angeboten erreicht und so Leben gerettet werden kann, ist nur schwer zu ermitteln und liegt derzeit nicht in der wünschenswerten Vollständigkeit vor. Allerdings sind die Tötungen und Aussetzungen von Neugeborenen seit der Einrichtung anonymer Abgabemöglichkeiten nicht zurückgegangen. Die Psychodynamik der Frauen, die ihr Neugeborenes töten, scheint die Inanspruchnahme von Angeboten wie anonyme Geburt, anonyme Übergabe oder Babyklappe insofern eher auszuschließen, als diesen Frauen die hierfür notwendige Planung und aktive Problemlösung nicht möglich ist. Sie töten die Kinder offenbar im Affekt, nachdem sie aufgrund der Verdrängung ihrer Schwangerschaft von der Geburt überrascht werden und in Panik geraten. Angesichts der schwierigen Datenlage wäre auch zu reflektieren, welche Bedeutung empirische Daten für die normative Bewertung haben.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, inwieweit das Persönlichkeitsrecht der Mutter mit ihrem Wunsch nach Anonymität dem Grundrecht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung und Integration in seine Familie entgegengesetzt werden kann und diesem Anspruch gegenüber vielleicht das reine Überleben höher zu bewerten wäre. Weiterhin wurden die verfassungsrechtlichen Aspekte der anonymen Kindesabgabe dargestellt und erörtert.

Wenn überhaupt, kann man sich über dieses Thema vermutlich erst dann aufregen, wenn Neuigkeiten vorliegen. Deswegen halte ich mich auch mit einem Kommentar bedeckt.