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Öffentlicher Prozess gegen ein Jugendamt

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Redaktionsbuero Stuttgart [mailto: contact@mosuch.de]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit werden Sie herzlich eingeladen zum ersten öffentlichen Verhandlungstermin gegen das Jugendamt Stuttgart.

Das Jugendamt Stuttgart hat im Juli 2008 das 6 Monate alte Kind Nina Veronika an einen unbekannten Ort verschleppt. Im August 2008 wurde dem Kindesvater, einem hauptberuflichen Journalisten, Hausverbot durch Amtsleiter Bruno Pfeifle erteilt. Grund: er stellte unangenehme Fragen. Das Jugendamt Stuttgart ist es gewohnt, seine Machenschaften hinter verschlossenen Türen abzuwickeln. Dabei wird es gedeckt von Familienrichtern wie Brigitte Lutz vom Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt.

Nun sitzt das Jugendamt Stuttgart erstmals auf der Anklagebank. Der beauftragte Winkeladvokat Dr. Armin Cadava von der Hauskanzlei Becker & Hohn, Stuttgart wird versuchen, die Machenschaften abzustreiten. Um was es genau geht, erfahren Sie in den nächsten Tagen.

Aktenzeichen: 9K 3857/09

Verhandlungstermin: Freitag, 26.06.2009, 11:30 Uhr

im Verwaltungsgericht Stuttgart
Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart
1. Stock, Sitzungssaal 2

-Willkürliche Hausverbote gegen Journalisten-
Das Jugendamt Stuttgart lässt sich nicht gern in seine Karten schauen

Der Journalist Michael Mosuch und seine Mitarbeiter recherchieren seit dem Jahr 2008 in Sachen Jugendamt Stuttgart. Daraufhin erteilte Jugendamtsleiter Bruno Pfeifle am 15. August 2008 Hausverbot für alle Gebäude des Jugendamtes Stuttgart.

„Sie haben ab sofort Hausverbot für alle Dienststellen des Jugendamtes der Landeshauptstadt Stuttgart.“

Genau zwei Monate später fand dann auf Geheiß des Jugendamtes Stuttgart noch eine Hausdurchsuchung in den Räumen des Journalisten statt. Man wollte Beweismaterial verschwinden lassen. Offizieller Grund für die Hausdurchsuchung: „Verdacht der Beleidigung.“ Grund: Michael Mosuch führte gegen das Jugendamt Stuttgart unangenehme Recherchen durch: „Video Umgangskontakt“, „Was verstehen Sie unter Kooperation?“ und stellte ebenso unangenehmere Fragen, die aber laut Jugendamt Stuttgart „längst beantwortet wurden.“ „Mit ständigen Fragen, die Sie längst beantwortet bekommen haben, nehmen Sie begrenzt zur Verfügung stehende Arbeitszeit völlig unverhältnismäßig in Anspruch.“

und weiter

„Die Leitung des Jugendamtes [Bruno Pfeifle, d.V.] sah dann schließlich am 15.08.2008 keinen andern Ausweg, als das Hausverbot auszusprechen.“ Dies selbstverständlich mit der einzigen Motivation, den im Jugendamt Stuttgart betriebenen organisierten Kindesentzug weiter vorantreiben zu können und Berichterstattungen darüber zu verhindern.

Als das Kind genügend entfremdet war, hat das Jugendamt Stuttgart am 01. April 2009 (!!!) unter fadenscheinigen Vorwänden ohne Schuldeingeständnis und ohne weitere Begründung das Hausverbot rückwirkend aufgehoben. Somit war gegen die wahrheitswidrigen Behauptungen des Jugendamtes Stuttgart nunmehr Feststellungsklage zu erheben. Das Jugendamt Stuttgart jedoch bleibt bei seinen ursprünglichen Lügengeschichten und bietet dafür nun sogar „Zeugen“ dafür an: „Als Beweis für den Sachverhalt bieten wir Zeugnis von Herrn Petzina, Frau Wortmann, Frau Stuntebeck, Frau Seppelfeld und Frau Syldatk an.“

Das Jugendamt Stuttgart muss äußerst naiv bis dumm sein, dem Verwaltungsgericht Stuttgart ein solches Angebot zu machen. Es wurde beantragt, dass folgende Personen als Zeugen zur mündlichen Verhandlung am 26.06.2009 unter Eid gehört werden.

Helmut Kurt Petzina, Jugendamt Stuttgart, Bereichsleiter ASD Bad Cannstatt
Susanne Wortmann, Jugendamt Stuttgart, Ex-Amtsvormund
Jana Seppelfeld, Jugendamt Stuttgart, ASD Bad Cannstatt
Waltraud Stuntebeck, Jugendamt Stuttgart, Bereitschaftspflege
Gudrun Syldatk, Jugendamt Stuttgart, Bereitschaftspflege
Bruno Pfeifle, Jugendamt Stuttgart, Amtsleiter
Heinrich Korn, Jugendamt Stuttgart, stellvertretender Amtsleiter
Ruth Maria Schwarz, zurzeit Fremdpflegerin auf der Gehaltsliste des Jugendamtes

Denn nur bei einer vereidigten Vernehmung ist sichergestellt, dass diese Personen für ihre Lügen bei einer stattfindenden Zeugenvernehmung verantwortet und danach auch zwangsweise aus dem Staatsdienst entfernt werden.

Mehr dazu in Kürze – beachten Sie zwischenzeitlich auch die Informationen im Internet zu „die akte nina“.

Das Redaktionsbüro Stuttgart
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