Archiv nach Schlagworten: Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt und Lohnentwicklung

Auf der Homepage von Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land? wurde eine Statistik eingestellt, deren Ergebnis zumindest Männer von der Fortpflanzung schon seit Jahren abhält, auch wenn dieser Prozess meistens unbewusst abläuft.

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MANNdat Betrachtungen – Zahlesel Vater

200.000 euro flyer

Seit Anfang des Jahres gibt es erhöhte Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Deren Steigerungen wurden mit der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums für Kinder begründet. Doch geändert wurde noch weit mehr als nur die bloßen Unterhaltssätze. Eine ausführliche Stellungnahme zu den neuen Unterhaltsrichtlinien veröffentlichen wir hier mit freundlicher Genehmigung des „Trennungs-FAQ-Forums“.

Zusätzlich stellt MANNdat noch einige grundsätzliche Betrachtungen an und fragt, wie der Staat die Sache mit dem Unterhalt sieht, wenn er selbst einmal auf der Geberseite steht.

Nun folgt im MANNdat-Dokument ein Beitrag zu den Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien vom Trennungsfaq-Forum, den ich in diesem Blog bereits eingestellt habe [hier]

Väter doppelt abkassiert

Gerne wird als Grund für regelmäßige Erhöhungen des Unterhaltes auf die Inflation verwiesen. Doch auch da stellen wir wieder ein regelmäßig auftauchendes, wirtschaftspolitisches Wunder fest: Die Inflation trifft offensichtlich nur jene, die Unterhalt beziehen und verschont regelmäßig jene, die Unterhalt zahlen müssen. Anders ist es nicht zu erklären, warum der Mindestselbstbehalt nicht erhöht, in einigen Fällen de facto sogar gesenkt wurde.

Interessant ist ohnehin, warum die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig Inflationsanpassungen erfährt, denn Väter, deren Gehalt einen Inflationsausgleich in Form von Lohnerhöhungen bekommen, rutschen ohnehin ganz schnell in die nächst höhere Stufe der Unterhaltstabelle und müssen dadurch schon mehr zahlen. Der Inflationsausgleich findet für die Unterhaltsempfänger eigentlich automatisch statt.

Und wenn der Zahlesel keine Lohnerhöhung bekommt? Dann stünde der Familie – wenn sie nicht geschieden wäre – auch nicht mehr zur Verfügung. So werden Väter sogar gleich doppelt zur Kasse gebeten: Durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen, kommen sie in eine höhere Unterhaltsklasse, die außerdem noch wegen der Inflation gesteigert wird.

Bei Hartz-IV-Empfängern wird der erhöhte Unterhalt sogar noch direkt verrechnet – solchen Familien bleibt kein Cent mehr in der Tasche, sondern der Staat kassiert das zusätzlich überwiesene Geld der Väter komplett ab. Dafür fehlt es einer oftmals existierenden Zweitfamilie: Die haben grundsätzlich den erhöhten Zahlbetrag weniger zur Verfügung – eine klassische Umverteilung von der einen Tasche in die andere nach guter deutscher Art. Wirtschaftswachstum wird so mit Sicherheit nicht die Folge sein. Es geht wohl eher um eine Entlastung der Sozialkassen.

Damit wird auch deutlich, dass vor allem die Bedürftigsten, nämlich die Kinder von sozial schwachen Familien und die Zweitfamilien der Zahlväter, in besonderem Maße belastet werden. Der stets vorgetragene Zweck, den Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, könnte nicht scheinheiliger sein und hierdurch ad absurdum geführt werden.
Nicht zu vergessen: Der Barunterhalt soll als Ausgleich für die Betreuungsleistung des anderen Elternteils – meistens der Mutter – dienen. Interessant ist hier, dass die Zahlungen mit steigendem Alter drastisch in die Höhe gehen, obwohl sich der Betreuungsaufwand mit zunehmenden Alter verringert und es dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann, einen Teil des Finanzbedarfs des Kindes selbst zu decken.

Zweierlei Maß

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, sich vor Augen zu führen, wie der Staat die Unterhaltszahlungen sieht, wenn er selbst auf der Zahlseite steht. Können Väter nicht zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Aber:

  • Der Staat zahlt genau den Mindestunterhalt – das scheint ihm ausreichend.
  • Er zieht das gesamte Kindergeld ab – nicht wie bei den Vätern nur die Hälfte.
  • Der Staat kennt beim Kindergeld keine Altersstaffel. Das betrifft zwar alle Eltern und nicht nur die Unterhaltspflichtigen, zeigt aber, dass der Staat für sich selbst Altersstaffeln ablehnt.
  • Er zahlt diesen Unterhalt maximal 72 Monate. Danach hält er es für zumutbar, dass die Mutter selbst zum Lebensunterhalt beiträgt. Sicherlich nicht verkehrt, aber warum sieht er das anders, wenn die Väter zahlen müssen?

Aufklärung: Pflicht für jeden Mann

Da sich an dieser Situation auf absehbare Zeit nichts ändern wird, hilft nur die Aufklärung junger Menschen über die Folgen, die eine Vaterschaft haben kann. Sind sie informiert, können sie selbst entscheiden, ob sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen.

Anbei noch der Aufkleber für Karneval, der in unveränderter Form frei verwendet werden darf. Der Betrag von 200.000 Euro darf bei diesen exorbitanten Steigerungen und der Rechtsprechung für den Betreuungsunterhalt (auch lediger) Mütter als ausgesprochen konservativ angesehen werden. Die Summe soll jedoch lediglich ein Gefühl dafür geben, was auf einen Vater zukommen kann, ohne dass diesem Betrag auch nur ansatzweise dieselben Rechte wie Müttern zugestanden werden.

MANNdat-Dokument „Zahlesel Vater“
www.MANNdat.de
WikiMANNia: Vaterschaft

Düsseldorfer Tabelle 1992 – 1998 – 2010

Nachstehende Zahlen dienen lediglich der Information. Angesichts der gerade in vielen Medien diskutierten Realeinkommensverluste kann man die maßlosen Erhöhungen des Kindesunterhalts im Laufe der letzten Jahre kaum nachvollziehen.

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1992 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18* % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1 0 1150 146 177 209 425 650
2 1150 1300 155 188 223 425 685
3 1300 1500 168 203 240 425 725
4 1500 1750 185 225 265 425 775
5 1750 2050 205 248 295 425 840
6 2050 2400 225 273 325 425 940
7 2400 2850 250 303 360 425 1050
8 2850 3350 275 333 395 425 1175
9 3350 4000 300 365 430 425 1300
10 4000 nach den Umständen des Falles
* Volljährige in der Ausbildung befindliche Kinder: 850,- DM einschließlich Fahrgeld, abzügl. 1/2 Kindergeld, zuzüglich Krankenkasse. Bei Wohnung außerhalb der Eltern 950,- DM. Eltern im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen abzügl. sonstiger Unterhaltsverpflichtungen.

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.07.1998 (umgerechnet in Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1200 175 212 251 290 100 750
2. 1200 1350 187 227 269 311 107 800
3. 1350 1550 199 242 287 331 114 850
4. 1550 1750 212 257 304 351 121 900
5. 1750 1950 224 272 322 372 128 950
6. 1950 2150 236 285 339 392 135 1000
7. 2150 2350 248 302 357 412 142 1050
8. 2350 2550 262 318 377 435 150 1100
9. 2550 2900 280 340 402 464 160 1175
10. 2900 3250 297 361 427 493 170 1250
11. 3250 3600 315 382 452 522 180 1325
12. 3600 4000 332 403 477 551 190 1400
13. 4000 nach den Umständen des Falles

Quelle

Düsseldorfer Tabelle gültig ab 01.01.2010 (Euro)
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Amtliche Düsseldorfer Tabelle 2010

Diese Zahlen veröffentliche ich zum einen, weil diese gestern offiziell von der Pressestelle des OLG Düsseldorf vorgestellt wurden und zum anderen, weil in dieser Tabelle das (hälftige) Kindergeld nicht abgezogen wurde.

Endgültige Version des OLG Düsseldorf gültig ab 01.01.2010
Stufe Einkommen 0 – 5 6 – 11 12 – 17 ab 18 % Bedarfs-
kontrollbetrag
von bis
1. 0 1.500 317 364 426 488 100 900
2. 1.501 1.900 333 383 448 513 105 1.000
3. 1.901 2.300 349 401 469 537 110 1.100
4. 2.301 2.700 365 419 490 561 115 1.200
5. 2.701 3.100 381 437 512 587 120 1.300
6. 3.101 3.500 406 466 546 626 128 1.400
7. 3.501 3.900 432 496 580 664 136 1.500
8. 3.901 4.300 457 525 614 703 144 1.600
9. 4.301 4.700 482 554 648 742 152 1.700
10. 4.701 5.100 508 583 682 781 160 1.800
5.101 nach den Umständen des Falles

Quelle OLG DüsseldorfOLG Düsseldorf Vergleich Unterhalt 2009 – 2010

Kurios finde ich im übrigen, das bei der Altersstufe ab 18 das Kindergeld in meiner ersten Veröffentlichung komplett abgezogen wurde und das, obwohl Mütter ab diesem Alter ebenfalls bar unterhaltspflichtig sind.

Unverfroren fand ich dagegen die gestrige Berichterstattung in sämtlichen Medien. Es wurde lediglich festgestellt, das der Unterhaltsbetrag deutlich erhöht wurde – drastisch oder unverschämt wäre der passendere Ausdruck angesichts der weltweiten Wirtschaftskrise gewesen. Begründet wurde das ganze dann auch noch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz und daraus resultierend die Erhöhung des Kindergeldes, der Freibeträge und des Unterhaltsvorschusses. Ein unterhaltsverpflichteter, durchschnittlich verdienender Vater hat – wie in 2 Links unten angegeben – auf jeden Fall weniger Geld.

Eine weitere Erhöhung des Unterhalts ist 2009 durch ein Urteil des BGH dazu gekommen. Der Gerichtshof entschied, das Väter sich an den Kosten von Kindergarten/Kindertagesstätten beteiligen oder diese sogar komplett übernehmen müssen, da diese Beiträge Mehrbedarf seien. Diese Kosten sind alles andere als niedrig: Für ein Kind liegt die Ganztagebetreuung meistens bei 150-250 EUR pro Monat, halbtags 90 EUR. Der Pflichtige zahlt Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind betreut und er zahlt Dank BGH nochmal zusätzlichen Unterhalt, weil die Berechtigte das Kind nicht betreut. Das kann man doch nur noch schizophren nennen. Entlarvend aus diesem Urteil ist folgender Satz:

Darüber hinaus werde in der aktuellen gesellschaftspolitischen Diskussion unter Hinweis auf das Wächteramt des Staates zum Schutze des Kindeswohls gefordert, dass Kinder Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen besuchten, damit sie selbst sowie das Erziehungsverhalten der Eltern einer Kontrolle unterlägen. BGH Az.: XII ZR 65/07 [hier]

Zu diesem Urteil habe ich einen umfangreichen Beitrag mit vielen Verweisen in diesem Blog geschrieben [hier]

Zurück zum Thema. Wer einen dynamischen Titel hat, für den erhöht sich der Unterhalt automatisch ohne neuen Titel. Bei Erhöhungen von mehr als 10% darf man allerdings klagen und wer muss diese Kosten bezahlen? Natürlich in den meisten Fällen die Väter. Da ab dem 01.09.2009 für sämtliche familienrechtliche Verfahren Anwaltspflicht herrscht, freut sich eine bestimmte Klientel wohl am meisten: Rechtsanwälte. Man könnte fast meinen, die drastische Erhöhung wurde vor allen Dingen für diese Berufsgruppe eingeführt.

Interessant ist noch die Tatsache, das im Datenreport des Statistischen Bundesamtes von 2008 (Seite 112) vermerkt ist, das im Westen knapp 30% Frauen im Gegensatz zu etwas über 10% Frauen im Osten Unterhaltsleistungen beziehen.

Resümee
Eine zusammenlebende Familie hat in Zukunft wohl etwas mehr Geld in der Tasche. Es kann aber nicht sein, das Väter, denen die Familie genommen wurde – ca. 75-80% der Ehescheidungen werden von Frauen eingereicht – die komplette Zeche bezahlen müssen und das angesichts der Tatsache, das nicht verheiratete und getrennt/geschieden lebende Väter mit der Steuerklasse I finanziell massiv benachteiligt werden. Schon jetzt besteht bei vielen Vätern auf Grund der hohen Abgaben und Unterhaltsverpflichtung die Meinung, das arbeiten sich nicht mehr lohnt. Warum sollte ein am Existenzminimum lebender Vater für seinen Lebensunterhalt überhaupt noch arbeiten? Wie viel motivierter werden diese Männer wohl angesichts der unverschämten Unterhaltserhöhung sein? Das Wort Unterhaltssklave oder etwas vornehmer Unterhaltsknechtschaft macht schon seit vielen Jahren die Runde. Erstaunlich ist immer wieder, das Frauen sich zwar von ihrem Mann, aber nicht von seinem Geld trennen wollen. Ob so hohe Unterhaltssätze Frauen dazu animieren wird, arbeiten zu gehen? Das wage ich allerdings zu bezweifeln und der Zeugungsstreik der Männer wird sich fortsetzen, wenn auch zum größten Teil unbewusst.

Gerade habe ich noch einen interessanten Beitrag bei der Märkischen Allgemeinen gefunden, den ich nicht weiter kommentieren werde.

Die „Verteilungsmasse“ bleibt immer gleich, denn am Selbstbehalt der Unterhaltszahler haben die Familienrichter in der neuen Tabelle vorerst nicht rühren wollen. Zu dem Thema steht noch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus. Der Mindestselbstbehalt liegt derzeit bei 900 Euro. Leidtragende sind in der Regel die Mütter. Es gilt laut Soyka die einfache Regel: „Je höher der Kindesunterhalt, desto geringer der Ehegattenunterhalt.“ [hier]

Links
MMnews: Deutsche verdienen weniger als 1990
Focus: Realeinkommen – Gehälter schrumpfen gewaltig
Düsseldorfer Tabelle 1999
Datenreport 2008 des statistischen Bundesamtes (7,6MB)
Welt online: Unterhalt für Trennungskinder steigt
FemokratieBlog: (Vorläufige) Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010
Das sagen Eltern zum neuen Unterhaltsrecht
WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2010

Wie die meisten Väter geahnt haben, werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht. Zwar heißt es noch „voraussichtlich“, aber es muss ja Leute geben, welche die Mehrausgaben der Unterhaltsvorschuss- und Kindergeldkassen ausgleichen. Das diese mehrheitlich Männer sind, brauche ich hoffentlich nicht extra betonen. Unverschämt ist allerdings die Tatsache, das in Krisenzeiten eine Erhöhung der Unterhaltssätze von durchschnittlich 13% vorgenommen wird.
In der Tabelle habe ich die alten Beträge in Klammern eingestellt, ab 18 Jahre habe ich leider keine Zahlen.

duesseldorfer-tabelle-2010-3

Quelle

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat sich Rainer die Mühe gemacht und den prozentualen Anteil des Mittelwertes der Einkommen von Vätern berechnet. Daraus ergibt sich eine kuriose Unterhaltsschere von niedrigsten zum höchsten Einkommen
[hier]
Wer im Forum mitschreiben möchte, kann dieses ohne Registrierung machen.

WikiMANNia: Düsseldorfer Tabelle