Archiv nach Schlagworten: Frankreich

Was leisten Abgeordnete und was nicht?

Hohe Erwartungshaltung als hausgemachtes Dilemma

Wofür sind Bundestagsabgeordnete in den Augen ihrer Wähler eigentlich verantwortlich? Petra Pau (Die Linke), Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, ist sicher: für alles! Denn: „In mei­nem Wahlkreis gibt es kein Thema, das nicht an mich herange­tragen wird.“ Die Palette reiche vom „Weltfrieden“ bis zum, ja tatsächlich, „ganz persönli­chen Liebeskummer“. „Donnerwetter“, murmelt einer im Saal, , die Politiker.

Was leisten Abgeordnete und was nicht?

Mit dieser zynischen Bemerkung trifft der Witzbold den Kern dessen, was seit Mittwoch, 7. November 2012, bei einer internationalen wissenschaftlichen Konferenz der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen unter Vorsitz von Brigitte Zypries (SPD) im Deutschen Bundestag sehr ernst verhandelt wird. Der Titel der zweitägigen Veranstaltung lautet: „Repräsentation im Wahlkreis – Bevölkerung und Abgeordnete in Deutschland und Frankreich“. Dabei geht es eben genau darum: Was leisten Abgeordnete in diesen beiden Ländern aus Sicht der Wähler? Und vor allem: Was leisten sie nicht?[..]

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Allgemeine Haftung bei Brustimplantaten?

Wo fängt Verantwortung an und wo hört sie auf? Der französische Hersteller PIP hat medizinische Brust­implantate mit industriellem Silikon befüllt und trägt deshalb zunächst einmal die alleinige Schuld an dem Desaster. Diese Firma ist mittlerweile pleite, so dass in Frankreich der Staat die Haftung für die involvierten Frauen übernommen hat. In Deutschland fühlt sich dafür bisher keiner zuständig, das bemängelt Heike Haarhoff in einem TAZ-Beitrag in einer Art und Weise, dass man davon laufen könnte.

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In Frankreich Sorgepflicht und Umgang ab Geburt für ALLE Väter

Sorgepflicht und Umgang ab Geburt, im Interesse der Kinder, in Frankreich seit 1998 für ALLE Väter via Facebook

Frankreich hat im Jahre 1998 ein Kindschaftsrecht verabschiedet, das mit den Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention übereinstimmt.

Wenn nach der Geburt beide Eltern ihre Elternschaft gegenüber den Behörden anerkennen, werden sie beide Inhaber des elterlichen Sorgerechts. Die Frage wie sie zueinander stehen, ob sie eine feste Bezieh­ung haben, ob sie zusammenleben und ob sie ver­heiratet sind, spielt dabei keine Rolle.

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Sorgerechtsurteil des BGH ein Aprilscherz?

Angesichts der Veröffentlichung des Urteils, nämlich am 1. April bin ich auf die Idee des Aprilscherzes gekommen. Wenn man sich die Pressemitteilung und das Urteil durchliest, könnte man wirklich daran glauben. Wie so oft wurde auch hier das durch die Mutter geschaffene Kontinuitätsprinzip voran gestellt, obwohl man die Erziehungseignung  in Frage stellen könne. Der letzte Satz kann allerdings nur als Scherz bezeichnet werden.

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Familienrecht international umsetzen

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

©by Stefan Bayer/Pixelio.de

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

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