Archiv nach Schlagworten: Frauen - Seiten 14

Abschluss von „Frauen macht Kommune“

[..]Zur Abschlussveranstaltung „Zivilgesellschaftliche Organisationen und kommunale Politik – Gemeinsame Anliegen und Ideen für die Zukunft“ treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus den beteiligten Kommunen und Interessierte, die eine Kampagne in ihrer Region umsetzen wollen. Die Veranstaltung bietet den lokalen Komitees die Möglichkeit, Ideen und Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam effektiver zu arbeiten.

Seit dem Auftakt im Herbst 2008 hat die Kampagne in 21 Kommunen und Landkreisen Station gemacht, dort wurden zahlreiche Unterschriften gesammelt. An jedem dieser Kampagnen-Orte hat sich ein Komitee aus zivilgesellschaftlichen Organisationen gebildet, um vor Ort Frauen für den Einstieg in die Kommunalpolitik zu begeistern. Parallel zur Kampagne untersucht die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) die Chancen und Hürden für Frauen in der Kommunalpolitik [mehr]

Nur zur Info.

Link
Frauen in der Politik

Impulse und Ideen von klugen Frauen

anette_schavanBMBF fördert Chancengerechtigkeit in der Forschung

Schavan: „Wir können es uns nicht leisten, auf die Impulse und Ideen kluger Frauen zu verzichten“ / Broschüre informiert über Programme und Projekte

Frauen entwickeln Windkraftanlagen und werden Nobelpreisträgerin, sie fliegen ins Weltall und erobern selbst die letzten vermeintlichen Männerdomänen. Dennoch ist die Chancengerechtigkeit im Wissenschaftssystem noch nicht vollständig umgesetzt: So erlangen immer noch zu wenige herausragende Forscherinnen Führungspositionen in der Wissenschaft, das Interesse junger Frauen und Mädchen für naturwissenschaftlich-technische Berufe ist weiterhin zu gering und die Beteiligung von Frauen an der Forschungsförderung in der EU muss weiter gestärkt werden. „Die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Landes ist ohne Chancengerechtigkeit nicht möglich. Wir können es uns nicht leisten, auf die Impulse und Ideen von klugen Frauen zu verzichten“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Dienstag in Berlin [mehr]

Na, dann warten wir mal auf die zukünftigen Entwicklerinnen, Forscherinnen und vor allen Dingen Nobelpreisträgerinnen 😉

Genitalverstümmelung in Mali

heidemarie_wieczorek_zeul[..]Ein besonderes Augenmerk der deutsch-malischen Entwicklungszusammenarbeit gilt der Stärkung der noch jungen Gebietskörperschaften. Im Schwerpunkt Landwirtschaft fördert Deutschland die malische Bewässerungslandwirtschaft. Darüber hinaus soll ein Programm zur Wasserver- und Abwasserentsorgung den Menschen einen Zugang zu sicherem Trinkwasser ermöglichen. Die Bundesregierung führt mit der malischen Regierung einen kritischen Dialog über die Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung, die in Mali noch immer mehr als 80 Prozent der Frauen und Mädchen betrifft [mehr]

Es ist mittlerweile bekannt, das in Ländern, in denen Genitalverstümmelungen an Frauen und Mädchen vorgenommen werden, diese auch bei Männern und Jungen stattfinden, aber das interessiert bekanntlich unsere rote Heidi nicht. Man sollte glatt mal im Entwicklungsministerium nachfragen, wieviele Männer und Jungen ebenfalls von der Genitalverstümmelung betroffen sind.

Link
WikiMANNia: Genitalverstümmelung mit vielen, weiterführenden Links

Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

hib-Meldung • 182/2009

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens [hier]

Für die geringe Rente der Frauen muss natürlich etwas getan werden, das sieht hoffentlich jeder Mann ein, oder 😉

Frauenanteile bei Habilitationen 2008

Pressemitteilung Nr.213 vom 08.06.2009

Zahl der Habilitationen 2008 weiter gesunken

[..]Wie in den Jahren zuvor, wurden die meisten Habilitationsverfahren 2008 in der Fächergruppe Humanmedizin/Gesundheitswissenschaften (45%) abgeschlossen. Darauf folgen die Fächergruppen Sprach- und Kulturwissenschaften (19%), Mathematik, Naturwissenschaften (18%) sowie Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (10%).

Der Frauenanteil bei den Habilitationen lag 2008 bei 23% und damit einen Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert. In den Sprach- und Kulturwissenschaften war, trotz eines Rückganges um drei Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr, mit 35% der höchste Frauenanteil zu verzeichnen. Mit Abstand am niedrigsten war der Frauenanteil – wie auch in den vorangegangenen Jahren – in der Fächergruppe Mathematik, Naturwissenschaften. Lediglich 15% aller Habilitationsschriften wurden hier von Frauen verfasst.

Habilitationen nach Fächergruppen und Anteil der Frauen inkl. Tabelle [mehr]

Erfolgreiches Professorinnenprogramm

Schavan: „Wir müssen herausragenden Wissenschaftlerinnen Perspektiven bieten“ / Programm stärkt Chancengerechtigkeit an Hochschulen nachhaltig

anette_schavan[..]“Wir können es uns nicht leisten, auf hervorragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen zu verzichten. Deshalb müssen wir ihnen eine attraktive Perspektive bieten. Unser Wissenschaftssystem kann international nur dann konkurrenzfähig bleiben, wenn Chancengerechtigkeit auch an den Hochschulen konsequent umgesetzt wird. Deshalb freue ich mich besonders über die positive Resonanz des Professorinnenprogramms: Wir fördern damit zum einen herausragende Forscherinnen und verankern zum anderen Strukturen an den Hochschulen, die Chancengerechtigkeit stärken“, sagte Bundesforschungsministerin Annette Schavan am Freitag in Berlin [mehr]

Ist es nicht paradox, für hervorragend qualifizierte Wissenschaftlerinnen Förderung und Quote einzuführen? Hoffen wir für den Standort Deutschland, das sich die Unterstützungen auszahlen 😉

Gleichstellung von Lebenspartnerschaften

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, neue Gesetze im Unterhaltsrecht zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Eheleuten auf den Weg zu bringen. In einer Antwort (16/12835) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12148) betont die Bundesregierung, dass Lebenspartner ebenso einen Anspruch auf Unterhalt hätten wie Eheleute [hier]

Auch wenn der Titel anderes suggeriert, so geht es in den Fragen und Antworten auch um normales Familienrecht und wie sich viele sicher vorstellen können, um die Benachteiligungen insbesondere der Mütter. Wer sich also überwiegend fürs Familienrecht interessiert, für den lohnt sich das lesen ebenso.

Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Im Bundestag notiert: Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung will keinen Gesamtstraftatbestand „häusliche Gewalt“ einführen. Davon sei keine Verbesserung des Opferschutzes zu erwarten, heißt es in einer Antwort der Regierung (16/12839) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12152). Strafrechtlich würden zudem alle Formen häuslicher Gewalt von allgemeinen Straftatbeständen erfasst [hier]

Leute, ich bin müde und brauche langsam eine Pause. Aus diesem Grunde kann und werde ich diesen Beitrag nicht kommentieren. Die Antwort der Bundesregierung habe ich nur zu einem viertel gelesen und darin kamen Männer als Opfer m.W. nicht vor.
Ich werde noch einige vorhandene Artikel einstellen und dann eine Auszeit nehmen.

Berücksichtigung frauentypischer Lebensläufe

hib-Meldung • 172/2009 • Datum: 04.06.2009

Im Bundestag notiert: Strukturreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung plant keine grundlegende Strukturreform in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten einer besonderen Berücksichtigung frauentypischer Lebensläufe. Das geht aus einer Antwort der Regierung (16/12838) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12151) hervor. Zeiten der Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung etwa würden längst berücksichtigt [hier]

Sollte die Linke in die Regierung gewählt oder auch nur beteiligt werden, können wir uns auf weitere frauenspezifische Forderungen bzw. Umsetzung derselben verlassen.

3,8% weniger Abtreibungen im I. Quartal

Pressemitteilung Nr.209 vom 04.06.2009

3,8% weniger Schwangerschaftsabbrüche im ersten Quartal 2009

WIESBADEN – Im ersten Quartal 2009 wurden dem Statistischen Bundesamt (Destatis) rund 29 400 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet und damit 1 200 Abbrüche weniger als im ersten Quartal 2008 (– 3,8%).

Knapp drei Viertel (73%) der Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, 15% zwischen 35 und 39 Jahren. Fast 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter. Bei den unter 18-Jährigen (Anteil von gut 4%) ging die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 12% (– 177) im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal zurück. 41% der Schwangeren aller Altersgruppen hatten vor dem Eingriff noch keine Lebendgeburt.

Fast 98% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in gut 2% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (73%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt. Bei knapp 14% der Schwangerschaftsabbrüche wurde das Mittel Mifegyne® verwendet.

Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant (97%), und zwar zu 79% in gynäkologischen Praxen und zu 18% ambulant im Krankenhaus. Rund 6% der Frauen ließen den Eingriff in einem Bundesland vornehmen, in dem sie nicht wohnten [hier]

Nur zur Info.

Gründerinnenförderung ist Erfolgsmodell

Schavan: „Wir verbessern die Startchancen für Gründerinnen“

anette_schavanIch bin Mathematikerin – wie mache ich mich selbstständig? Ich möchte ein Unternehmen gründen – wie viel Zeit brauche ich dafür? Bei diesen und ähnlichen Fragen hilft seit 2005 die bundesweite Gründerinnenagentur (bga) Frauen, die sich selbstständig machen wollen. Die Europäische Kommission hat die bga jetzt als vorbildliches Projekt ausgezeichnet. Auf der diesjährigen Charta-Konferenz für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der EU im Oktober in Stockholm soll die bga als Erfolgsmodell präsentiert werden. Finanziert wird die bga zum großen Teil durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung [mehr]

Wer Fragen wie die erst genannte stellt, der äh… die braucht tatsächlich Förderung, das sehe ich ein 😉

Keine Verpflichtung zu Gender-Budgeting

hib-Meldung • 159/2009 • Datum: 27.05.2009

Im Bundestag notiert: Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Familie/Antwort

Berlin: (hib/SKE) Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll keine weiteren Untersuchungsfunktionen erhalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (16/12834) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/12147) hervor. Mit ihrer bisherigen Ausrichtung, Betroffene über rechtliche Möglichkeiten zu informieren und Beratung zu vermitteln, sei die Stelle so ausgestattet, wie es europäische Richtlinien vorsähen [hier]

Eine Frage der 8-seitigen Antwort will ich hervorheben. Frage der Linken:

Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der Erfahrungen des Landes Berlin?

Antwort der Bundesregierung:

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, dass Artikel 2 des CEDAW-Übereinkommens eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Gender-Budgeting begründet.
Hinsichtlich der Bewertung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting wird auf die Anmerkungen der Bundesregierung vom 14. Juni 2007 Bezug genommen, die der Veröffentlichung dieser Studie vorangestellt sind (vgl. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/
publikationen,did=101104.html)

Kann die Antwort der Bundesregierung eventuell  heissen, das – vereinfacht ausgedrückt – das Ende der Fahnenstange erreicht ist und keine zusätzlichen Gelder mehr fliessen werden? Man muss sich vermutlich das ganze Dokument durchlesen, um obiges zu verstehen; zumindest bei mir kam diese so Aussage an.

Gesprächsreihe „Frauen machen Zukunft“

Wie viele Möglichkeiten es gibt, die eigene berufliche Zukunft zu gestalten, zeigen die Beiträge der prominenten und engagierten Unterstützerinnen von frauenmachenkarriere.de in der neuen Gesprächsreihe „Frauen machen Zukunft“. In Porträts und Interviews blicken die Unterstützerinnen auf ihren beruflichen Werdegang zurück und berichten von persönlichen Erlebnissen. Jede einzelne Geschichte kann anderen Frauen Mut machen, den eigenen Erfolgsweg zu gehen [hier]

Nur zur Info für Diejenigen, die sich für Frauengespräche und deren beruflichen Werdegang  interessieren 😉

Intensivere Unterstützung für Alleinerziehende

Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit intensivieren Unterstützung für Alleinerziehende

„Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten. Obwohl sie topmotiviert und enorm leistungsbereit sind, haben sie es aber oft schwer, den passenden Job zu finden“, erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe, anlässlich der Konferenz. „Um ihren Alltag mit Kindern erfolgreich zu meistern, brauchen sie vor allem ein dichtes Netz aus Beratung und praktischer Hilfe vor Ort. Die Bundesregierung hat deswegen gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit ihre Unterstützung für Alleinerziehende ausgeweitet, damit der schwierige Schritt ins Erwerbsleben gelingt“, so Hoofe [mehr]und [hier]

Die meisten Alleinerziehenden wollen arbeiten, aber nur, wenn sie den passenden Job finden oder wie soll man den ersten Satz verstehen? Das die Mehrzahl der Frauen mit Kinder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, kann ich mir auch auf Grund eines älteren Berichts von mir in diesem Blog nicht vorstellen [hier]

Aus diesem Bericht nochmals 2 Zahlen:

Alleinerziehende bis 29 Jahre (Allensbach 2008)

• 45 % der nicht Erwerbstätigen dieser Altersgruppe möchten nicht arbeiten
• die Hälfte sagt, dass sich Arbeit finanziell für sie nicht lohnt

Diese Zahlen sollen nur für Frauen bis 29 Jahre gelten? Wenn ich vom Arbeitsamt gefragt würde, ob ich arbeiten will, würde ich auch ja sagen. Bei einem nein droht sofortige Sperre des Arbeitslosengeldes.
Wie heißt das passende Sprichwort dazu: Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Zahlen zu Sorgerechtsentscheidungen

Frauen im Vorteil: Wenn es nach einer Scheidung oder Trennung um das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder geht, haben Väter oft das Nachsehen. Nicht nur das Sorgerecht bekommen sie selten. Sogar der Umgang mit den Kids wird ihnen oft verwehrt – vor allem dann, wenn es die Mütter so wollen Stern TV

Auf Stern.de sind viele Links zum Thema zu finden inkl. Leserbriefzuschriften und Hinweis zu einem eigenen Forum. Ich habe  dieses Thema auch nur deshalb eingestellt, damit wir endlich mal auf Zahlen verweisen können.

diagramm-so-haben-deutsche-gerichte-in-sorgerechtsfragen-entschieden3

Ohne weiteren Kommentar, die Zahlen sprechen für sich.

Alterssicherung von Frauen

hib-Meldung • 147/2009

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/12937) nach der Alterssicherung von Frauen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen von staatlicher Seite gefördert werden. Ferner fragen die Liberalen unter anderem, wie die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Alterssicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrechts bewertet [hier]

Aus dem PDF-Dokument der kleinen Anfrage:

Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt 70 Prozent der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent. Nach den Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen und Verhalten der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation, Bildungsstand und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner bei der Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der Frauen, die in einer Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung auf ihre Ehegatten bzw. Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest darauf. Nur 15 Prozent der Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der Trennung vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge getroffen. Die Studie des DIA zeigt aber auch, dass über die Hälfte der befragten Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit sehen, mehr für die Altersvorsorge zu tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten können. Immerhin sorgten schon mehr als zwei Drittel der Frauen privat vor; die wenigsten hätten allerdings eine realistische Vorstellung davon, wie viel Geld im Alter aus dieser Quelle zur Verfügung stehe.

Bei diesen Zahlen braucht man sich nicht wundern, das nach einer Trennung alles getan werden muss, um Frauen ob ihrer Absicherung fürs weitere Leben zu helfen.

Armutsgefährdung von Männern und Frauen

Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

WIESBADEN – Die Armutsgefährdungsquote ist in Deutschland in den Bundesländern unterschiedlich. Gemäß der Definition der Europäischen Union ist die Armutsgefährdungsquote der Anteil der Personen, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung auskommen müssen. Während in Mecklenburg-Vorpommern knapp ein Viertel (24,3%) und in Sachsen-Anhalt gut ein Fünftel (21,5%) der Bevölkerung weniger als 60% des mittleren Einkommens in Deutschland zur Verfügung hat, trifft dies in den südlichen Bundesländern Baden-Württemberg (10,0%) und Bayern (11,0%) nur auf rund ein Zehntel zu. Dies geht aus Berechnungen des Mikrozensus für das Jahr 2007 hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ erstmals durchgeführt wurden.

armutsgefaehrdungsquote-fur-2007-bundeslaendern

Die Armutsgefährdungsquote betrug nach diesen Berechnungen im Jahr 2007 in Deutschland insgesamt 14,3%. Dabei gibt es insbesondere zwischen Ost und West deutliche Unterschiede: Während in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) 19,5% der Bevölkerung armutsgefährdet waren, lag die Quote im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) mit 12,9% deutlich niedriger. Die Armutsgefährdungsquote war im Osten in nahezu allen Altersgruppen höher als im Westen. Lediglich die Altersgruppe der ab 65-Jährigen wies mit 9,3% im Osten eine geringere Quote auf als im Westen mit 11,9%. Während die Armutsgefährdungsquote der weiblichen Personen im Westen mit 13,5% höher lag als bei den männlichen Personen (12,2%), waren im Osten keine geschlechtsspezifischen Differenzen festzustellen (für Frauen und Männer jeweils 19,5%).

Armutsquoten 2007 – Grafischer Läenderüberblick als Deutschandkarte

armutsgefaehrdungsquote-fur-2007-geschlechter-und-altersvergleich

Die Armut der Frauen ist also nicht signifikant höher als die der Männer, das hat mich dann doch ein wenig erstaunt. Auch das BMFSFJ berichtet ja in regelmäßigen Abständen über die beispiellose Armut der Frauen im Allgemeinen und die der Alleinerziehenden im Besonderen. Da Statistiken idR die Vorgaben der Auftraggeber erfüllen müssen, kann man sich vorstellen, was alles um der Beweisbarkeit willen getan wurde, Frauen nun mal als die überwiegend Armen der Gesellschaft darzustellen. Wenn die Statistik aber trotzdem keine erheblichen Unterschiede belegen konnte, kann das nur bedeuten, das die Zahl der von Armut betroffenen Männern und Frauen gleich ist.

Nachtrag
Gerade wurde ich im MANNdat-Forum auf die wesentlich höhere Armut von Männern aufmerksam gemacht, wie ich bereits in meinem Kommentar vermutet habe. Nachfolgend der entsprechende Beitrag.

… wobei die Armutsquoten der Unterhaltsleister unterzeichnet sind, da der geleistete Unterhalt als deren eigener Konsum verrechnet wird. Es wird so getan, als habe der Unterhaltspflichtige sein gesamtes Einkommen für sich. Die Armutsquoten der Männer sind also unrealistisch niedrig ausgewiesen.

Da es sich um relative Armutsquoten handelt (also: wer wenig hat im Vergleich zu anderen, gilt als arm) ist damit aber auch gleichzeitig die Armutsquote der Frauen (Unterhaltsbezieher) zu hoch ausgewiesen.

Ein Gleichstand der Geschlechter bei diesen verzerrten Armutsquoten bedeutet also, dass tatsächlich die Männer häufiger arm sind als die Frauen.

www.manndat.de/fileadmin/Dokumente/Stellungnahme_zu_OECD-Studie.pdf

Die unrealistische Erfassung der tatsächlichen Einkommenslage ist schon in den Fragebögen von Mikrozensus und den anderen Panelerhebungen verankert. Es macht also keinen Unterschied, wer unter Zugriff auf diese schrägen Datengrundlagen berichtet: Bundesregierung, Statistisches Bundesamt, OECD, … Es muss immer die beschriebene Verzerrung dabei herauskommen.

Link
Statistisches Bundesamt – Pressemitteilung Nr.189 zur Armutsgefährdung

Regierungsführung und Menschenrechtlerinnen

Wieczorek-Zeul empfängt afghanischen Minister für ländliche Entwicklung

[..]Im Mittelpunkt des Gesprächs zwischen Ministerin Wieczorek-Zeul und Minister Zia stand die Verbesserung der Regierungsführung in Afghanistan.

Dafür ist ausgerechnet Deutschland prädestiniert, hmmm 

Zias Ministerium hat über die Einrichtung von Dorfentwicklungsräten die Beteiligung der Frauen und Jugend an Entscheidungsprozessen in ländlichen Gebieten Afghanistans bereits erheblich erweitert und ist somit vorbildhaft für die Einbeziehung der Bevölkerung in politische Prozesse.

Angesichts der Gefährdung von Frauenaktivistinnen und Menschenrechtlerinnen in Afghanistan finanziert das Bundesentwicklungsministerium außerdem mit anderen zusammen einen UN-Notfallfonds für verfolgte Frauen. Der Fonds stellt kurzfristig unbürokratische Hilfe für verfolgte Afghaninnen bereit, wie zum Beispiel die Übernahme von Unterbringungskosten an sicheren Orten [mehr]

An und für sich ist ja nichts dagegen einzuwenden, sich auch für Frauenrechte einzusetzen, aber diese wieder in den Fordergrund zu stellen, ist typisch für Wieczorek-Zeul.

Auftakt der FrauenSportWochen 2009

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Ilse Ridder-Melchers, Vizepräsidentin des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), eröffneten am Freitag, den 15. Mai, die FrauenSportWochen 2009. Zusammen mit vielen Bürgerinnen und Bürgern machten sie zum Auftakt im Essener Grugapark einen 3.000-Schritte-Spaziergang.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Frauen und Mädchen jeden Alters und jeder Nationalität können in den kommenden Wochen entdecken, wie gut es tut, gemeinsam Sport zu machen und sich regelmäßig zu bewegen.

DOSB-Vizepräsidentin Ilse Ridder-Melchers: „‚Frauen gewinnen’ heißt das Motto in diesem Jahr. Wir wollen mit unseren Vereinen und Verbänden noch mehr Mädchen und Frauen für den Sport begeistern. Dabei kommt es uns darauf an, Frauen und Mütter unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft zu erreichen.

Dem Aufruf der Aktion des DOSB und des Bundesministeriums für Gesundheit „Frauen gewinnen – für Bewegung und Gesundheit!“ sind noch vor dem offiziellen Start in Essen schon über 150 Vereine gefolgt. Ziel der Frauensportwochen ist es, Frauen und Mädchen jeden Alters und verschiedenem kulturellen Hintergrund für den Sport zu begeistern [mehr]

Na, dann lassen wir sie doch ihren Sport machen 😉

Bundestagsreden über Zugewinnausgleich

Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 222. Sitzung
Plenarprotokoll 16/222 • Berlin, Donnerstag, den 14. Mai 2009

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts – Drucksache 16/10798 –

Alfred Hartenbach, Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz:

Der Gesetzentwurf lässt das Grundprinzip des Zugewinnausgleichs – darum geht es – unberührt. Die Einfachheit und Klarheit des Ausgleichsmodus, der für die Praxis elementar wichtig ist, bleibt erhalten.

Einfachheit und Klarheit im Familienrecht, da fällt mir nix besseres ein als smiley1146

Allerdings wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich auf das vorhandene Vermögen beschränkt. Das bedeutet, grundsätzlich muss sich kein Ehegatte zusätzlich verschulden, um die Ausgleichsforderungen des anderen zu bedienen.
Schließlich wird es für beide Ehegatten einfacher, die Zugewinngemeinschaft ohne Auflösung der Ehe zu beenden.

Leider muss ich bekennen, dass ich den vorstehenden Absatz nicht verstehe.

Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll künftig seinen Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich unmittelbar geltend machen und seinen Geldanspruch im vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest auch direkt sichern können.

Für mich heißt Arrest im Zusammenhang mit Geltendmachung von Vermögensansprüchen: Einfrieren der Konten oder tatsächlicher Arrest im Gefängnis. Was meint ihr dazu?

(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP – Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Job einer Abgeordneten dauert 16 Stunden am Tag!)

Welch eine Aufopferung 😉

Ute Granold (CDU/CSU):

Natürlich gibt es auch den Fall, dass ein Ehepartner den Ausstieg aus der Ehe vorbereitet, während der andere Ehepartner noch denkt, alles sei okay. Wenn dann alles soweit organisiert ist – das Vermögen ist weggeschafft, die Konten sind geplündert –, dann sagt dieser Ehepartner: Jetzt gehe ich aus der Ehe heraus und gebe Auskunft. In solch einem Fall ist das, was wir jetzt auf den Weg bringen, nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kann aber auch nicht alles regeln.

Da Frauen nicht nur zu mindestens 70% Trennung und Scheidung herbei führen, zugleich auch Diejenigen sind, die als Versorgungsempfänger mehr Zeit haben, sieht das aber arg nach einer Anleitung zum Beschiss aus oder etwa nicht?

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die Zahl der Scheidungen ist hoch, und nicht immer geht es bei der Trennung fair und transparent zu. Die Leidtragenden sind überwiegend die Frauen.

Frauen von Trennung und Scheidung besonders betroffen, das war ja klar. Kurioserweise sind aber gerade sie diejenigen, die sich nach Abstand von einer Trennung wesentlich wohler fühlen als Männer, wie ich in einem Kommentar vor ein paar Tagen durch Link zu einer Studie belegt habe [hier]

„Scheiden soll weniger weh tun“, titelte heute die tageszeitung. Zumindest finanziell, kann man da nur sagen;

Da die finanzielle Last – nicht erst nach dieser Reform – überwiegend Männer trifft und das sogar, wenn eine Frau diejenige ist, die sich trennt bzw. die Scheidung einreicht, grenzt das ja fast schon an Bösartigkeit.

Die Reform kommt den finanziell meist schwächer gestellten Frauen zugute. Viele Frauen wissen bis heute weder, was der Ehemann verdient, noch, wie hoch der Kontostand ist. Die alten Geschlechterrollen sind eben immer noch sehr lebendig. Dies macht die heutige Reform umso notwendiger.

Wenn es Frauen mit den alten Geschlechterrollen so schlecht gehen würde, wieso bleiben sie dann lieber zu Hause? Finanziell haben sie sich ebenfalls von der angeblich ungeliebten, alten Rolle noch nicht getrennt, denn sonst kämen kaum 70% auf die Idee, ihren Mann zu verlassen. Aber so lange Politiker für Vollversorgung der Frauen eintreten, wird sich an dieser Geschlechterrolle auch nichts ändern.

Die Umkehrung der Beweislast ist eine gute Lösung, die eine weitere Vorverlegung des Stichtages für die Abrechnung entbehrlich macht.

Wieso wird mir immer so übel, wenn ich von „Umkehr der Beweislast“ lese? Das Frauen idR nichts beweisen müssen, wissen wir mittlerweile, dafür gibt es ja schließlich „Papa Staat“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Transparenz und Verwirklichung gleicher Teilhabe, diese Ziele haben wir erreicht. Die ersten Rückmeldungen aus der Fachwelt sind sehr positiv. Ich unterstütze allerdings die Forderung des Deutschen Juristinnenbundes, den gesetzlichen Güterstand insgesamt zu ändern. Ich denke, die EU wird uns demnächst dazu auffordern. Trotzdem ist heute ein guter Tag, insbesondere für die Frauen. Deshalb stimme ich dem Gesetzentwurf aus voller Überzeugung zu.

Gesetzlichen Güterstand ändern? Noch mehr Forderungen? Was kann denn jetzt noch kommen? Das diese Reform gut für Frauen ist, daran besteht in der Tat kein Zweifel.

Helga Lopez (SPD):

Hier sei mir eine persönliche Bemerkung gestattet, die ich auch gestern im Ausschuss schon gemacht habe: Die Zugewinngemeinschaft ist fair bei Beendigung der Ehe, insbesondere deswegen, weil dann das in der Ehe zusätzlich erworbene Vermögen fair geteilt wird. Während der Ehe hängt der wirtschaftlich schwächere Partner aber doch sehr – ich sage es einmal so – am Tropf des wirtschaftlich stärkeren Partners. Das liegt daran, dass der gesetzliche Güterstand vereinfacht ausgedrückt im Grunde genommen eine Gütertrennung während der Ehe bei Ausgleich des Mehrvermögens am Ende der Ehe ist.

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt!)

Gütertrennung während der Ehe? Entweder verstehe ich heute nur Bahnhof oder aber, um es mit Foxis Worten zu sagen: Hier stimmt doch was nicht.

Ich persönlich würde mir wünschen, dass in der 17. Legislaturperiode nach dieser wirklich guten Reform, durch die der gesetzliche Güterstand deutlich verbessert und deutlich fairer gemacht wird, vielleicht noch einmal darüber nachgedacht wird, ob nicht auch eine Regelung gefunden werden kann, durch die die Fairness während der Ehe erhöht wird.

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Als Stichwort – aber auch nur als Stichwort – sei hier der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft genannt, den es ja in vielen anderen europäischen Ländern gibt.

Das Wort „Errungenschaftsgemeinschaft“ lese ich zum ersten Mal. Also bei Google nachgeschaut und folgendes gefunden:

Errungenschaftsgemeinschaft

durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemals §§ 1519-1548 BGB), bei der das während ihrer Dauer Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird. Daneben besitzt jeder Ehegatte noch eingebrachtes Gut, die Frau ferner Vorbehaltsgut. Das eingebrachte Gut der Frau und das Gesamtgut werden vom Mann verwaltet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Errungenschaftsgemeinschaft durch das ab 1. 7. 1958 geltende Gleichberechtigungsgesetz beseitigt worden. In der Schweiz ist die Errungenschaftsgemeinschaft seit 1. 1. 1988 gesetzlicher Güterstand [hier]

Wenn unsere Politiker oben beschriebenes wirklich einführen wollen, würde das ja viele Schritte zurück bedeuten. Das kann es also nicht sein. Auch hier stehe ich anscheinend auf dem Schlauch. Wenn jemand zur Aufklärung beitragen könnte, wäre ich hoch erfreut.

Frau Granold hat schon darauf hingewiesen, dass im Zuge der Beratungen über viele Teilbereiche intensiv mit den Sachverständigen diskutiert worden ist. Ich erinnere mich noch an ein Thema, das wir neben der Härtefallklausel auch sehr intensiv erörtert haben, nämlich die Anrechnung von eheneutralem Erwerb. Die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sind mit den Sachverständigen aber eindeutig zu dem Ergebnis gekommen, dass wir besser keine Korrekturen vornehmen, weil wir per se keine Besserstellung und auch keine größere Praxisnähe bei der Bearbeitung hinbekommen.

Hier verstehe ich zum x-ten Mal nur Bahnhof

Zwar profitieren noch deutlich mehr Frauen von den Verbesserungen, aber die Zahl der Männer, die in der Ehe ganz, teilweise oder zeitweise in die wirtschaftlich schwächere Position kommen – etwa während der Elternzeit
– wächst ständig.

Will uns Frau Lopez damit sagen, das ja schließlich auch Männer von dieser Reform profitieren und dieses in Zukunft noch viel öfter möglich sein könnte?

Die taz titelte „Scheiden soll weniger weh tun“. Eine Trennung ist fürwahr ein schmerzlicher Vorgang. Damit hat die taz meines Erachtens ganz recht. Mit dieser Reform wird der Vorgang vielen künftig ein bisschen weniger weh tun. Das ist gut so.

Das diese Reform zum Leidwesen vieler Menschen den Anwälten nicht weh tut, ist schon klar, denn sie sind die einzigen Gewinner. Oder wollte uns Frau Lopez etwas anderes sagen?

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (Tagesordnungspunkt 18)

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):

Lassen Sie mich jedoch gleich einen großen Irrglauben ausräumen. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Annahme in der Bevölkerung bedeutet der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht, dass alle während der Ehe erworbenen Gegenstände gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bedeutet vielmehr, dass grundsätzlich jeder Ehegatte Alleineigentümer seines vor und während der Ehe erworbenen Vermögens bleibt. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Vermögen der Ehegatten, der sogenannte Zugewinnausgleich, findet erst mit dem Ende der Ehe statt.

Dieser Zuwachs an Gerechtigkeit ist das Ergebnis einer guten Vorarbeit durch das Bundesjustizministerium, aber auch vor allem intensiver Berichterstattergespräche zwischen allen Koalitionen und der Einbeziehung von hochkarätigen externen Sachverständigen in diese Berichterstattergespräche. Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichen Elemente dieses Gesetzentwurfes eingehen.

Wie wir aus der taz erfahren durften, gehört zu den hochkarätig externen Sachverständigen auch der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), der die Reform begrüßt hat. Da der Verein m.E. hauptsächlich aus Rechtsanwälten besteht, ist das natürlich kein Wunder. Der ISUV hat in der Vergangenheit mehrfach väterfeindlichen Entscheidungen zugestimmt und diese freudig begrüßt. Von daher kann ich nur jeden raten, die Finger von diesem Verein zu lassen.

Als Fazit kann man fast nur schreiben, das Männer endlich anfangen sollten, sich selbst zu verwirklichen. Sucht Euch potente Partnerinnen aus, kümmert Euch um die Kindererziehung, vielleicht wächst dann ja eine besser erzogene Generation heran. Da potente Frauen Mangelware sind, wird vielen wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen anderen Lebensweg zu beschreiten. Irgendwann ist der Demografieabschwung so klar ersichtlich, das Politiker sich überlegen müssen, wie sie diesen Abschwung aufhalten können.

Link
Plenarprotokoll – Zugewinnausgleich ab Seite 24.401
taz: Mehr Gerechtigkeit für Frauen – Scheiden soll weniger weh tun