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Männer und Frauen im Gesundheitswesen: Ein Kostenvergleich

Kommentar zur Meldung:
Damit der Gleichberechtigung kein Schaden entsteht werden Männer zum hypothetischen Fall erklärt. Aber oh weh, noch nicht mal dann ist die Gleichberechtigung gewährleistet.

Die Frage wäre noch:
Wie würde die Statistik aussehen wenn man Männer zu hypothetischen Hamstern erklärte.

Statistisches Bundesamt:

Für den Erhalt und die Wiederherstellung unserer Gesundheit werden jährlich beachtliche finanzielle Mittel aufgebracht: Im Jahr 2006 entstanden in Deutschland für die Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege von erkrankten Menschen Krankheitskosten von rund 236 Milliarden Euro, das sind 2 870 Euro pro Kopf.

Schnell fällt bei der Auseinandersetzung mit den Kosten im Gesundheitswesen eine Besonderheit auf: Während sich die Bevölkerung im Jahr 2006 aus rund 4% mehr Frauen als Männern zusammensetzte, überschritten die Krankheitskosten der Frauen die der Männer um 36%. Welche Erklärung gibt es für diese Geschlechterdifferenz?

Frauen – hohe Lebenserwartung, hohe Krankheitskosten?
Die demografische Situation in Deutschland ist von einer Besonderheit gekennzeichnet, die in der Literatur auch als „Feminisierung des Alters“ beschrieben wird. Gemeint ist der deutlich höhere Frauenanteil unter der älteren Bevölkerung. Laut Bevölkerungsstatistik waren im Jahresdurchschnitt 2006 ab dem 65. Lebensjahr 58% und ab dem 85. Lebensjahr 75% der Bevölkerung weiblich. Das ungleiche Geschlechterverhältnis ist vor allem eine Folge der beiden Weltkriege und der höheren Lebenserwartung der Frauen.

Bild in voller Auflösung anzeigenAuch bei den Krankheitskosten verschiebt sich das Geschlechter- verhältnis im Alter: Ab dem 65. Lebensjahr entstanden 62% und ab dem 85. Lebensjahr sogar 80% der Kosten bei Frauen. Der Schluss liegt nahe, die stärkere Inanspruchnahme des Gesundheitswesens der Frauen könne mit ihrem höheren Anteil an der älteren Bevölkerung zusammenhängen. Anders formuliert: Wie ausgeprägt wäre die Kostendifferenz, wenn es ebenso viele ältere Frauen wie ältere Männer gäbe?

Dieser hypothetische Fall kann berechnet werden. Dazu werden die Kostenverteilungen der Geschlechter altersstandardisiert, indem die durchschnittlichen altersspezifischen Pro-Kopf- Krankheitskosten der Frauen auf die Altersstruktur der männlichen Bevölkerung angelegt werden. Mit diesem Vorgehen wird die Verteilung der Krankheitskosten abgeschätzt unter der Annahme, die Altersstruktur der männlichen und weiblichen Bevölkerung sei vollkommen identisch (bei ansonsten konstanten Bedingungen).

Kommentar zur Meldung:
Männern werden nicht vorhandene Eigenschaften angedichtet damit Frauen „nur noch“ und nicht mehr „hammerhart“ bevorteilt sind.

Das Ergebnis dieser Berechnung zeigt: Altersstandardisiert überschreiten die erwarteten Krankheitskosten der Frauen die der Männer nur noch um 11%. Gleichzeitig verringert sich die ursprüngliche Kostendifferenz auf 10,7 Milliarden Euro. Werden zusätzlich die reproduktionsbezogenen Leistungen abgezogen, überschreitet der Erwartungswert der Frauen den der Männer sogar nur noch um 6%. Die Geschlechterdifferenz beträgt in diesem Fall noch 6,1 Milliarden Euro.

Kommentar zur Grafik:
„altersstandartisiert“ bedeutet: Männer werden beschissen.

Diese Angaben sind das Resultat eines hypothetischen Rechenbeispiels: Auf Basis der gegebenen realen Verhältnisse werden unter bestimmten Annahmen fiktive Kostenverteilungen errechnet. Sie zeigen aber, dass die Geschlechterdifferenz, wenn auch nicht vollständig, so doch in beträchtlichem Umfang als Altersstruktureffekt gedeutet werden kann.

Kommentar zur Meldung:
Das Statistische Bundesamt taucht in Vermutungen, Hypothesen und Hokuspokus ab.

Eine hypothetische Annahme der Krankheitskosten wenn Frauen:
keine Gebärmutter hätten
keine Zellulitis bekämen
nur 50 Jahre alt würden
sich nicht ständig anmalen würden
kein RTL mehr gucken täten
ist leider vergessen worden.

Hier der komplette Bericht

Link
Destatis: Arbeitgebersozialbeiträge und Beiträge zur Altersvorsorge

Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

hib-Meldung

028/2009
heute im Bundestag – 29.01.2009
Hartz-IV: Frauen nehmen Qualifizierungsangebote zu selten wahr

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/CHE) Frauen nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik teil. Insbesondere alleinerziehende Frauen und solche mit Kindern unter drei Jahren würden diese Maßnahmen „höchstselten“ in Anspruch nehmen. Das geht aus dem „Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)“ hervor, der nun als Unterrichtung der Bundesregierung (16/11488) (204 Seiten) vorliegt. Inwieweit dies auf die erleichterte Verfügbarkeitsregelung oder aber auf fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung zurückzuführen sei, könne nicht abschließend beantwortet werden, heißt es in dem Papier. Auffallend sei außerdem, dass vor allem hoch- und höchstqualifizierte Frauen verstärkt Zugang zu Qualifizierungsmaßnahmen erhalten würden. „Hier muss offen bleiben, ob dies das Ergebnis einer besonders intensiven Förderung von Berufsrückkehrerinnen oder als Fehlallokation zu deuten ist.“

Die Evaluation hat zum Ziel, die Umsetzung des SGB II durch die verschiedenen Grundssicherungsträger zu analysieren: zum einen durch die Arbeitsgemeinschaften aus Agentur für Arbeit und Kommune (ARGEn), zum anderen durch die rein kommunalen Träger (zkT) der Grundsicherung. Der Untersuchungszeitraum reicht insgesamt von 2005 bis Anfang 2008, der Schwerpunkt der Analyse liegt jedoch in den Jahren 2006 und 2007.

Insgesamt betrachtet kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die ARGEn schneller aktivieren und vermittlungsorientierter arbeiten. Sie achteten darauf, vor allem in bedarfsdeckende Beschäftigung zu integrieren und setzten dabei stärker auf Sanktionen als die zkT. In den ARGEn würden mehr Erstgespräche bereits innerhalb der ersten beiden Wochen nach Antragsbewilligung durchgeführt als in den zkT. Dafür seien die Erstgespräche in den zkT im Durchschnitt länger. Zur Integration in den Arbeitsmarkt nutzten die ARGEn mehr Lohnsubventionen als die rein kommunalen Träger. Diese würden die Aufnahme einer Beschäftigung zwar weniger subventionieren, dafür aber häufiger die Kombination aus Erwerbseinkommen und Arbeitslosengeld II nutzen. Insgesamt verfolgten die zkT eine eher „sozialintegrative Strategie“, auch bedingt durch die stärkere Förderung von Beschäftigungsfähigkeit. Dies könne aber dazu führen, so heißt es in dem Bericht weiter, dass möglicherweise die Eigeninitiative der Hilfebedürftigen weniger aktiviert werde und Arbeitsmarktchancen ungenutzt blieben. „Insgesamt scheint also das Fordern und weniger das Fördern den Unterschied zu machen“, schreibt die Regierung. Und weiter: „Fordern scheint zu wirken, wenn es Optionen erschließt. Optionen sind folglich die Gegenleistung, die der aktivierende Staat für die Kooperationsbereitschaft der Hilfebedürftigen zu erbringen hat.“

hib-Meldung

Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

hib-Meldung
024/2009
heute im Bundestag – 28.01.2009
Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Grünen wollen die Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern. In einem Antrag (16/11684) weisen sie darauf hin, dass vor 1992 Geschiedene in den neuen Bundesländern von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen seien. Deshalb solle nun eine Regelung zugunsten von Frauen geschaffen werden, die vor 1992 geschieden wurden und wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. In Anlehnung an den Versorgungsausgleich sollten zudem die individuellen Ansprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und dann ihrem Rentenkonto für die Ehezeit gutgeschrieben werden.

hib-Meldung

Regierungserklärung über Gleichstellung, Armut von Müttern und Kindern in Entwicklungsländern

Deutscher Bundestag
Regierungserklärung der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, zum Stand der Millenniumsentwicklungsziele 2015 und zu den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer vor dem Deutschen Bundestag am 29. Januar 2009 in Berlin:

Vor genau zwei Wochen hat UNICEF die neuesten Statistiken zur weltweiten Müttersterblichkeit vorgelegt. Pro Tag enden weltweit mindestens 1.500 Geburten für die Mütter mit dem Tod. Jede Minute stirbt weltweit eine Frau an den Folgen einer Schwangerschaft oder direkt bei der Geburt eines Kindes. Keines der globalen Menschheitsziele droht auf so tragische Weise verfehlt zu werden wie die Verbesserung der Gesundheit von Müttern und Neugeborenen.

Ich will einfach nicht glauben – ich denke, das kann ich für uns alle sagen –, dass zur Rettung dieser Mütter und Kinder, zur Rettung der ärmsten Milliarde dieses Planeten, keine beherzte, kluge Intervention möglich sein soll, die diese Leiden und Opfer verhindert.

[…] Wir haben drittens beschlossen, bis 2015 die Gleichstellung der Geschlechter – damit ist besonders die Stärkung der Rolle der Frau gemeint – voranzutreiben. In vielen Ländern sind Fortschritte greifbar. Das Land mit dem höchsten Frauenanteil im Parlament ist mittlerweile Ruanda mit 50 Prozent.

Das ist ein deutliches Zeichen. Auch bei der Bildung für Mädchen sind wir vorangekommen. Aber nach wie vor sind 70 Prozent der Menschen, die weltweit in Armut leben, Frauen. Dabei heißt Entwicklung voranzubringen – wer wüsste dies besser als Sie, die Sie sich in diesem Bereich engagieren? –, doch vor allem die Frauen zu stärken. Auch hier bleibt viel zu tun. Wir werden weiter dranbleiben.

Wir haben weiterhin beschlossen, dass insbesondere die Kindersterblichkeit zurückgedrängt werden muss, die Gesundheit von Müttern und Kindern verbessert werden muss, die Ausbreitung von Pandemien wie HIV/ Aids, Tuberkulose und Malaria zum Stillstand gebracht werden muss, dem Raubbau an unserem Planeten Einhalt geboten werden muss, der Zugang zu lebenswichtigen Ressourcen für alle Menschen sichergestellt werden muss sowie die Entwicklung als eine internationale Gemeinschaftsaufgabe verstanden und umgesetzt werden muss.

[…] Viertens. Im Bereich der Armutsbekämpfung haben wir mit dem Ausbau der Mikrofinanzinstrumente allein über die deutsche Zusammenarbeit mehr als 50 Millionen Menschen erreicht – vor allen Dingen Frauen, die auf diese Art und Weise ihre eigene Existenz aufbauen und Eigenständigkeit entwickeln konnten. Das wollen wir fortsetzen.

[…] Viertens geht es um die Förderung von Frauen. Wenn Frauen in Entwicklungsländern bezahlter Arbeit nachgehen, dann tun sie es mehrheitlich in exportorientierten Sektoren. Die Finanz- und Wirtschaftskrise trifft diese Sektoren ganz besonders. Deshalb sind die von mir schon erwähnten Mikrofinanzinstrumente und die ein-fachsten sozialen Sicherungssysteme, die Walter Riester uns für die Entwicklungsländer sehr präzise skizziert hat, auszubauen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist hier, den Frauen den Zugang zur Familienplanung zu geben.

Regierungserklärung der Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul und als PDF – 9 Seiten

Anmerkung

Durch die Länge der Regierungserklärung habe ich diese gekürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt. In der gesamten Regierungserklärung kommt im übrigen nicht einmal das Wort „Männer“ vor.

Die Bundesregierung: 90 Jahre Frauenwahlrecht

„Können Sie das überhaupt?“ Oder: „Wie wollen Sie das denn schaffen?“ Immer noch müssen sich Frauen Fragen wie diese gefallen lassen, wenn sie sich um politische Ämter bewerben.

Dennoch: Vieles habe sich in den vergangenen zum Positiven verändert, konstatierte Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Festveranstaltung zum Jubiläum.

Über 100 Gäste waren ins Bundeskanzleramt nach Berlin gekommen, überwiegend politische Mandatsträgerinnen aus Bund, Ländern und Kommunen. Fast alle Bundesministerinnen waren vertreten.

Meilenstein in der Geschichte

Für Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen bedeutet die Einführung des Frauenwahlrechts vor 90 Jahren einen „Meilenstein in der Geschichte der Gleichberechtigung“.

Angela Merkel erinnerte daran, dass Deutschland eines der ersten Länder war, in denen Frauen 1919 erstmalig wählen konnten. Französinnen zum Beispiel durften erst nach 1945 wählen. Im Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden ließ man die Frauen sogar erst 1990 an die Urnen.

Heute hat Deutschland eine Bundeskanzlerin, und sieben von 16 Kabinettsmitgliedern sind Frauen. Ein Drittel der Bundestagsabgeordneten ist weiblich, in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich ihr Anteil mehr als verdreifacht. Deutschland liegt damit über dem europäischen Durchschnitt.

Kommunalpolitisches Engagement stärken

In der Kommunalpolitik und in den Unternehmen lasse der Anteil von Frauen in führenden Positionen allerdings noch zu wünschen übrig, befand Merkel. „Wir müssen noch weitaus mehr Frauen Mut machen, Verantwortung zu übernehmen“, so die Kanzlerin.
In den Städte- und Gemeindeparlamenten beträgt der Frauenanteil etwa ein Viertel. Und nur fünf Prozent der Oberbürgermeisterinnen, Bürgermeisterinnen und Landrätinnen sind Frauen.

Daher hat die Bundesfamilienministerin gemeinsam mit der „Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft“ die Kampagne „Frauen macht Kommune“ gestartet. Die Kampagne wirbt für das kommunalpolitische Engagement von Frauen.

Mach Deine Kommune fit!

Noch mehr Partnerschaft von Mann und Frau

Es bestehe immer die Gefahr, dass Frauen zu „Supermenschen“ werden müssen, um alle Herausforderungen in Familie und Beruf meistern zu können, warnte Merkel. Frauen müssten perfekt sein, „von der der Intellektualität bis zum Aussehen“. Dagegen werde zu wenig darüber gesprochen, ob und wie sich Verhalten und gesellschaftliche Akzeptanz von Männern ändern müssten.

Die Kanzlerin wünscht sich, dass die Idee einer echten Partnerschaft von Mann und Frau stärker betont wird. Frauen dürften nicht dauerhaft überfordert werden.

Das im vergangenen Jahr eingeführte Elterngeld biete zum Beispiel den Männern gute Chancen, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern. Erfahrungen zeigten, dass Väter die auch immer mehr nutzen.

Die Bundesregierung 90 Jahre Frauenwahlrecht

Erst seit der Wahl zur Nationalversammlung vom 19. Januar 1919 genießen die Frauen in Deutschland das Wahlrecht. Deutschland gehörte zu den ersten Staaten Europas, die das Frauenwahlrecht einführten. Frauen in Deutschland machen heute von ihrem aktiven Wahlrecht fast genau so stark Gebrauch wie die Männer. Die Unterschiede bei der Wahlbeteiligung sind minimal. Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte haben immer mehr Frauen ihr passives Wahlrecht genutzt, um für Parlamentssitze zu kandidieren

BMFSFJ: Bundesregierung feiert 90 Jahre Frauenwahlrecht

Seit 90 Jahren haben Frauen in Deutschland das aktive und passive Wahlrecht und seit 60 Jahren ist die Gleichberechtigung fest im Grundgesetz verankert. Um dies zu feiern hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesministerin Ursula von der Leyen am 26. Januar zu einer Matinee ins Bundeskanzleramt geladen. Zu den Gästen gehörten nicht nur Bundesministerinnen und Bundestagsabgeordnete sondern auch zahlreiche Kommunalpolitikerinnen aus ganz Deutschland.

90 Jahre Frauenwahlrecht sind eine Erfolgsgeschichte. Doch es gibt Unterschiede – so liegt der Anteil von Bürgermeisterinnen und anderen kommunalen Mandatsträgerinnen immer noch unter der 30 Prozent-Marke.

Um dies zu ändern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vor kurzem die Kampagne FRAUEN MACHT KOMMUNE ins Leben gerufen und den Helene-Weber-Preis ausgeschrieben. Mit ihm werden Nachwuchspolitikerinnen auf der lokalen Ebene ausgezeichnet.

„Frauen können es schaffen in der Politik“, sagte Bundesministerin Ursula von der Leyen anlässlich der Jubiläumsfeier. „Nutzen wir unseren Einfluss, um Hürden abzubauen und mehr Frauen den Weg in die Politik freizumachen. 90 Jahre Frauenwahlrecht sind eine gute Sache, aber wählen zu können, war nur der Anfang!“

BMFSFJ

Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“: Jury tagt zur Auswahl der Bewerber

Die Jury zum Programm „Perspektive Wiedereinstieg“ hat am 13. Januar 2009 getagt. Die hochrangigen Mitglieder aus Wirtschaft, Wissenschaft, Ländern und Verbänden haben gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär, Dr. Hermann Kues, die Anträge zu den Modellvorhaben zur Erleichterung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen geprüft. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl fällt Mitte Februar 2009.

Das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ wurde vom Bundesfamilienministerium in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit initiiert. Ziel ist es, Frauen zu unterstützen, die familienbedingt mehrere Jahre aus ihrem Beruf ausgeschieden sind und jetzt wieder erwerbstätig werden wollen.

Die neun hochkarätigen Jury-Mitglieder unterstützen das Projekt und setzen sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen ein.

Das Modellprogramm wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gestützt. Auf die Ausschreibung hatten sich im Herbst 2008 mehr als 120 qualifizierte und innovative Träger beworben, die den gesamten Wiedereinstiegsprozess unterstützen wollen. Aus allen Bewerbungen werden 17 Projekte ausgewählt und Mitte Februar 2009 bekannt gegeben.

BMFSFJ Bild und Jurymitglieder sind hier zu finden

Starke Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik sichtbar machen

Ursula von der Leyen: „Der Helene Weber Preis macht die starken Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik sichtbar“

Bundesfrauenministerium lobt Auszeichnung in Höhe von 10.000 Euro aus

Zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes vergibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals den Helene Weber Preis als Auszeichnung für hervorragende Leistungen von Frauen in der Kommunalpolitik. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert.

„Wir wissen: Viele Frauen wollen sich politisch engagieren. Aber noch sind sie – vor allem in der Kommunalpolitik – weit davon entfernt, zahlenmäßig mit den Männern gleichzuziehen“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. „Auf Bundesebene steht Deutschland mit einer Bundeskanzlerin und sechs Ministerinnen auch im europäischen Vergleich gut da. In der Kommunalpolitik ist dagegen nur ein Viertel aller Mandate mit Frauen besetzt, in Führungspositionen haben sie Seltenheitswert. Mit dem Helene Weber Preis wollen wir das starke Engagement dieser Frauen sichtbar machen und würdigen. Außerdem soll der Preis noch mehr Frauen dazu bewegen, aktiv zu werden und sich stärker in die Politik einzumischen.“

Der Helene Weber Preis richtet sich an Mandatsträgerinnen, die nicht länger als zwei Legislaturperioden in der Kommunalpolitik aktiv sind. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine Jury wählt 15 Preisträgerinnen aus. Sie erhalten ein individuelles Coaching, der mit 10.000 Euro dotierte Hauptpreis dient zur Förderung kommunalpolitischer Projekte. Der Preis wird im Mai 2009 verliehen.

Vorschläge für den Helene Weber Preis 2009 können bis zum 28. Februar 2009 im Preisbüro eingereicht werden. Das Bewerbungsformular, die Bewertungskriterien und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.helene-weber-preis.de.

Helene Weber (1881 – 1962), die Namensgeberin des Preises, war eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Weber gehörte zu den ersten Frauen, die nach der Einführung des Frauenwahlrechts 1919 in die verfassungsgebende Nationalversammlung gewählt wurden. Sie baute die Sozialen Frauenschulen mit auf, die die Professionalisierung von Frauenberufen zum Ziel hatten, und war einer der herausragenden Köpfe der konfessionellen Frauenbewegung, die für das politische Engagement von Frauen warb. Im Nationalsozialismus unterlag Weber als hohe Beamtin dem Berufsverbot. Nach dem Zweiten Weltkrieg war sie Mitglied im Grundsatzausschuss und im Präsidium des Parlamentarischen Rates, bis zu ihrem Tod 1962 Mitglied des deutschen Bundestages.

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Thema Gleichstellung muss lebendig vermittelt werden

Staatssekretär Gerd Hoofe: „Thema Gleichstellung muss lebendig vermittelt werden“

Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht´s weiter“ bringt Schwung in den Unterricht

Im neuen Jahr können Lehrerinnen und Lehrer der 9. bis 12. Klasse ihren Unterricht beim Thema „Gleichstellung“ noch bunter und lockerer gestalten. Dabei hilft ihnen der neue Medienkoffer „Frauen und Männer – Gleich geht’s weiter“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den man bei den jeweiligen Landesfilm- und Landesmediendiensten kostenfrei ausleihen kann. Er enthält zahlreiche Unterrichtsmaterialien wie zum Beispiel Filmclips, Tipps für Rollenspiele und Postkarten mit lustigen Motiven als Diskussionsanstoß.

„Gleichstellung ist ein Thema mitten aus dem prallen Leben, so sollte es jungen Menschen auch vermittelt werden“, sagt der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gerd Hoofe. „Warum gibt es so wenige Frauen in Führungspositionen? Welche Rolle spielen Männer bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Und was bedeutet Gleichberechtigung in meinem eigenen Leben? Wenn Schülerinnen und Schüler zum Beispiel sehen und hören, wie Breakdance-Kids über Gleichstellung denken oder selbst aufgefordert werden, einen Rapsong zum Thema zu machen, setzen sie sich intensiv mit ihren Zielen und dem eigenen Rollenverständnis auseinander. Das hilft den Mädchen wie auch den Jungen dabei, ihren eigenen Weg zu gehen – in Beruf und Familie.“

Hauptbestandteil des Medienkoffers ist die DVD „Frauen und Männer – Gleich geht´s weiter“. Der Film besteht aus insgesamt fünf Clips zum Thema Gleichstellung: Ein Comicfilm zeigt die Entwicklung der Gleichstellung von 1848 bis heute, in einem weiteren Clip tanzen Jugendliche Breakdance und fragen sich, ob das wirklich nur ein Sport für Jungs ist. Im nächsten Clip erzählen fünf Karrierefrauen, unter ihnen eine Börsenchefin und eine Politikerin, wie sie Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Auch im darauf folgenden Clip geht es um Vorbilder: Männer wie zum Beispiel ein Kinderarzt in Elternzeit erzählen, welche Probleme ihnen in ihrem Alltag als Vater begegnen. Der Film endet mit einem Resümee zum Stand der Gleichstellung und lustigen Outtakes aus den Clips. Außerdem enthält der Medienkoffer eine Broschüre mit Tipps zur Auflockerung des Unterrichts: Zum Beispiel werden die Jugendlichen aufgefordert, eine Talkshow nachzuspielen und sich dabei typisch männlich und weiblich zu verhalten. Außerdem gibt es eine CD-Rom, auf der unter anderem Gesetze wie das Elterngeldgesetz jugendgerecht erklärt werden. Dazu kommen drei lustige Postkarten, die zur Diskussion anregen sollen. Ein Motiv zeigt zum Beispiel ein Pärchen im Ruderboot: Die Frau rudert in die eine, der Mann in die andere Richtung.

Der Medienkoffer kann ab Mitte Januar 2009 kostenfrei bei den Landesfilm- bzw. Landesmediendiensten der einzelnen Bundesländer ausgeliehen werden. Darüber hinaus stehen Film und Begleitbroschüre dort kostenfrei auch als Download zur Verfügung. Mehr erfahren Sie unter www.landesfilmdienste.de.

Die drei Postkarten zum Film können Sie außerdem beim Publikumsversand der Bundesregierung unter publikationen@bundesregierung.de bzw. auf dieser Homepage bestellen.

BMFSFJ

Rückkehr in den Job ist Schlüsselthema für Mütter in Europa

Internationale Sozialexperten loben Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“

Die Strategien der Bundesregierung, Müttern in Deutschland den Rückweg ins Berufsleben zu erleichtern, sind bei einer Tagung internationaler Sozialexperten und Regierungsvertreter in Nürnberg auf große Zustimmung gestoßen. Sie sollen jetzt dem europäischen Ministerrat der Sozial- und Arbeitsminister vorgestellt werden. Flexible Konzepte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie das Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ sind aus der Sicht der Sozialexperten zudem erfolgversprechender als eine starre Verlängerung von Mutterschutzzeiten, die eine geplante EU-Richtlinie vorsieht. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der internationalen Tagung zur Gleichberechtigung im Berufsleben, die heute zu Ende ging. Auf Einladung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Kommission waren Sozialexpertinnen und Experten sowie Regierungsvertreter aus sieben europäischen Mitgliedsstaaten in der Zentrale der Bundesagentur zu einem Erfahrungsaustausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt stand die Strategie des Aktionsprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“, das das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im März gestartet hat.

Weiter geht es beim BMFSFJ Rückkehr in den Job

„Frauen auf See“: Neues Dossier auf frauenmachenkarriere.de erschienen

Das neue Dossier „Frauen auf See“ des Online-Portals frauenmachenkarriere.de zeigt, wie Frauen eine erfolgreiche Laufbahn auf See und in Konstruktionsbüros absolvieren können und wie vielfältig sich die maritime Industrie als Karrieresprungbrett darstellt.

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Portal hat für das Dossier mit Reederei- und Berufsverbandvertreterinnen gesprochen und erfahren, dass derzeit so viele Frauen wie nie zuvor an deutschen Seefahrtsschulen ausgebildet werden. Frauen werden regelrecht umworben, um den schon jetzt manifesten Nachwuchsmangel in der Seeschifffahrt auszugleichen.

Detailliert beschreibt das Dossier die unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Wege in die maritimen Berufe. Eine Link- und Lektüreliste schlüsselt die unterschiedlichen Berufszweige auf See auf und liefert nützliche Adressen zu Berufsberatung und Ausbildungsmöglichkeiten.

BMFSFJ: „Frauen auf See“

Weiterer Link

Internetportal von frauenmachenkarriere.de

Dokumentation zur Tagung „Häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ erschienen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Dokumentation der Fachkonferenz „Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ veröffentlicht. Die Dokumentation beinhaltet Vorträge, Arbeitsergebnisse der Workshops, eine Kurzfassung der Veranstaltungsevaluation und Angaben zu den Materialien der Konferenzbibliothek.

Die Tagung im Juni 2008 in Berlin behandelte die Frage, wie Kinder, die Opfer und Zeugen von häuslicher Gewalt werden, in der Schule betreut werden. Erstmals konnten alle für das Thema relevanten Akteure von Bund, Ländern, Kommunen und Nichtregierungsorganisationen zusammengebracht werden. Damit wurden weitere Aktivitäten befördert, gerade auch im Zuständigkeitsbereich der Kultusministerkonferenz.

Tagung und Dokumentation sind Teil des Schwerpunktes „Rechtzeitig an die Kinder denken – Prävention so früh wie

möglich“ im Rahmen des zweiten Aktionsplans der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

BMFSFJ: Dokumentation zur Tagung „Häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ erschienen

Publikation zum Thema

Tagungsdokumentation „Präventionsmaßnahmen gegen häusliche Gewalt: Was kann Schule machen?“ (PDF – 73 Seiten)

Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Dr. Hanna-Beate Schöpp-Schilling hat am 28. Januar den Margherita-von-Brentano-Preis erhalten. Mit dem Preis zeichnet die Freie Universität Berlin ihr langjähriges und außerordentliches Engagement als Sachverständige im „Vertragsausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW). Auch Bundesministerin Ursula von der Leyen gratulierte Dr. Schöpp-Schilling zu dieser hohen Auszeichnung.

Einsatz bei den Vereinten Nationen ausgezeichnet

Dr. Schöpp-Schilling hat die Arbeit des CEDAW-Ausschusses in den letzten 20 Jahren als deutsche Expertin wesentlich geprägt. „Ihre aktive Mitwirkung im Ausschuss verbunden mit Ihren wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben dazu beigetragen, dass die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von immer mehr Mitgliedsstaaten ratifiziert und anerkannt wurde. Ihr engagierter Einsatz hat zu einem verbesserten Schutz der Menschenrechte von Frauen geführt und diese befähigt, ihre Rechte mehr als bisher wahrzunehmen“, schreibt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an die Preisträgerin. Auch zukünftig werde die Arbeit des CEDAW-Ausschusses uneingeschränkt unterstützt und in hohem Maße wertgeschätzt.

Der Margherita-von-Brentano-Preis

Mit dem 1995 erstmals verliehenen Margherita-von-Brentano-Preis ehrt die Freie Universität persönliches Wirken oder hervorragende Projekte in der Frauenförderung und der Geschlechterforschung. Die Auszeichnung ist benannt nach der Philosophin Margherita von Brentano, die Anfang der 1970er Jahre die erste Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin war. Mit 11.000 Euro ist dieser Preis eine der höchstdotierten Auszeichnungen zur Frauenförderung in Deutschland. In den vergangenen beiden Jahren erhielten den Preis die Initiativgruppe zur Gründung des Zentrums für Geschlechterforschung in der Medizin (GiM), das unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen steht, und die Rechtsanwältin Seyran Ates für ihr Eintreten für Frauenrechte.

Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis