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Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Dr. Hanna-Beate Schöpp-Schilling hat am 28. Januar den Margherita-von-Brentano-Preis erhalten. Mit dem Preis zeichnet die Freie Universität Berlin ihr langjähriges und außerordentliches Engagement als Sachverständige im „Vertragsausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau“ (CEDAW). Auch Bundesministerin Ursula von der Leyen gratulierte Dr. Schöpp-Schilling zu dieser hohen Auszeichnung.

Einsatz bei den Vereinten Nationen ausgezeichnet

Dr. Schöpp-Schilling hat die Arbeit des CEDAW-Ausschusses in den letzten 20 Jahren als deutsche Expertin wesentlich geprägt. „Ihre aktive Mitwirkung im Ausschuss verbunden mit Ihren wissenschaftlichen Veröffentlichungen haben dazu beigetragen, dass die Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von immer mehr Mitgliedsstaaten ratifiziert und anerkannt wurde. Ihr engagierter Einsatz hat zu einem verbesserten Schutz der Menschenrechte von Frauen geführt und diese befähigt, ihre Rechte mehr als bisher wahrzunehmen“, schreibt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen an die Preisträgerin. Auch zukünftig werde die Arbeit des CEDAW-Ausschusses uneingeschränkt unterstützt und in hohem Maße wertgeschätzt.

Der Margherita-von-Brentano-Preis

Mit dem 1995 erstmals verliehenen Margherita-von-Brentano-Preis ehrt die Freie Universität persönliches Wirken oder hervorragende Projekte in der Frauenförderung und der Geschlechterforschung. Die Auszeichnung ist benannt nach der Philosophin Margherita von Brentano, die Anfang der 1970er Jahre die erste Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin war. Mit 11.000 Euro ist dieser Preis eine der höchstdotierten Auszeichnungen zur Frauenförderung in Deutschland. In den vergangenen beiden Jahren erhielten den Preis die Initiativgruppe zur Gründung des Zentrums für Geschlechterforschung in der Medizin (GiM), das unter der Schirmherrschaft von Bundesministerin Ursula von der Leyen steht, und die Rechtsanwältin Seyran Ates für ihr Eintreten für Frauenrechte.

Hanna-Beate Schöpp-Schilling erhält Margherita-von-Brentano-Preis

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Mit der Verabschiedung des Entwurfs zum Bundeskinderschutzgesetzes im Kabinett am 21. Januar 2009 setzt die Bundesregierung die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kinderschutz konsequent um. Das Gesetz setzt einen Meilenstein für einen wirksamen Kinderschutz in Deutschland.

Mit dem neuen Gesetz soll eine eindeutige Rechtsgrundlage für den Austausch von Informationen bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung geschaffen werden. Neben der Schaffung einer eindeutigen rechtlichen Grundlage für den Informationsaustausch zwischen den mit Kinder und Jugendlichen befassten Berufsgruppen (Artikel 1) werden bundesrechtliche Vorschriften zum Kinderschutz im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) weiterentwickelt (Artikel 2).

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind:

Schaffung einer bundeseinheitlichen Befugnisnorm zur Weitergabe von Informationen für Berufsgeheimnisträger

Zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abwägung der Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern (insbesondere Ärzten) mit dem Kinderschutz soll eine bundeseinheitliche Rechtslage durch eine entsprechende gesetzliche Befugnisnorm außerhalb des Strafrechts geschaffen werden. Das Gesetz sieht für den Umgang aller Angehörigen von Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, ein zweistufiges Verfahren vor. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Berufsgruppen, die mit der Erziehung, Betreuung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen befasst sind (Lehrer, Ausbilder).

Konkretere Ausgestaltung der Anforderungen an die Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt („Hausbesuch“) sowie an die Übermittlung von Informationen beim Wohnortwechsel („Jugendamts-Hopping“)

Bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung muss das Jugendamt das gefährdete Kind und in der Regel auch dessen persönliches Umfeld in Augenschein nehmen, um sich einen unmittelbaren Eindruck von Kind und Eltern zu verschaffen. Dies soll durch eine Novellierung des § 8a SGB VIII gewährleistet werden. Im SGB VIII soll auch geregelt werden, dass beim Wohnortwechsel dem neuen Jugendamt alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über eine Familie übermittelt werden (§ 86 c).

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen warb vor dem Deutschen Bundestag für die gesetzlichen Neuregelungen, die vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft besser schützen können: „Bei Verwahrlosung und Misshandlung muss der Mitarbeiter des Jugendamtes immer das Kind anschauen und im Regelfall einen Hausbesuch machen. Wir wollen damit vor allem die kleinen Kinder und Säuglinge schützen, da geht es manchmal um wenige Stunden, in denen es verdurstet“, so die Bundesministerin.

„Erweitertes Führungszeugnis“

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird zudem das Bundeszentralregistergesetz derart geändert, dass mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz ein „erweitertes Führungszeugnis“ für kinder- und jugendnah Beschäftigte eingeführt werden kann. Damit sollen sowohl die Jugendämter als auch private Arbeitgeber von Personen, die in engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen kommen, die Eignung dieser Personen besser prüfen können.

Bundesregierung bringt Kinderschutzgesetz auf den Weg

Gesetzesentwurf  zur Verbesserung des Kindesschutzes