Sind Frauen schwerstbehinderter als Schwerbehinderte? Diese Frage muss man sich leider stellen, wenn man die Medienartikel zum Urteil liest. Das Frauen sich vom hauseigenen Sicherheitsdienst nebst Wachhund begleiten lassen dürfen und dieses somit ein wesentliches Detail aus dem Urteil Az. 10 Sa 314/11 des LAG Rheinland-Pfalz ist, wurde allerdings bei allen bisher gelesenen Presseberichten außen vorgelassen.
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