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Keine gesetzliche Frauenquote in Aufsichtsräten

hib-Meldung • 2010_012/02 • 20.01.2010

Petitionsausschuss
Berlin: (hib/HAE/LEU) Eine gesetzliche Frauenquote von 50 Prozent in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen soll nicht eingeführt werden. Dafür hat sich der Pe­ti­tions­aus­schuss am Mitt­woch­mor­gen mehrheitlich ausgesprochen. Das Anliegen, mehr Spitzenfunktionen in der Wirtschaft mit Frauen zu besetzen, sei zwar wichtig, argumentierten die Koalition CDU/CSU und FDP, eine gesetzliche Regelung sei jedoch nicht zweckmäßig und zudem nach Europarecht unzulässig. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für die Vorlage. Der Ausschuss beschloss dennoch, die Eingabe unter anderem dem Frauenministerium und dem Justizministerium als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Vorschlag in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird.

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Bündnis 90/Die Grünen wollen Frauenquote in Aufsichtsräten

Wirtschaft und Technologie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften soll bis zum Jahr 2012 auf mindestens 40 Prozent steigen. Falls dieses Ziel auf freiwilliger Basis nicht erreicht werden könne, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (16/12108) eine Änderung des Aktiengesetzes, damit in Aufsichtsräten ein Frauenanteil von 40 Prozent erreicht werden kann [hier]

Kommentar
Hier bin ich eher auf die Antwort gespannt und überlege daher, ob ich zukünftig Anträge aus dem Bundestag kommentieren soll. Ich würde diese gerne rein als Informationen einstellen und nur die Antworten der Bundesregierung, Ausschüsse etc. kommentieren. Wer mag, kann zu meiner Überlegung ja seine Meinung kundtun.
Der o.g. Antrag besteht nur aus 2 Seiten, leider konnte ich nichts von dem Text kopieren und hier einfügen.