Archiv nach Schlagworten: Gendiagnostikgesetz

Letzte Chance für selbstbestimmten Vaterschaftstest in Deutschland

c2a9by-maryline-weynand-pixeliode-papa-und-sohn

©by Maryline Weynand/Pixelio.de

Am 1. Februar 2010 tritt das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft. Es kriminalisiert Väter, die einen selbstbestimmten, die Familie und das Kindeswohl schonenden Vaterschaftstest durchführen lassen wollen. Bis zum 1. Februar 2010 können solche Tests noch wie bisher ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. MANNdat verrät hier, wie das geht.

Bis zum 1. Februar 2010 können Männer noch problemlos ihre Vaterschaft testen lassen, ohne gegen das Gendiagnostikgesetz zu verstoßen. Männer, die sich schon länger mit dem Gedanken tragen, ihre Vaterschaft an einem Kind überprüfen zu lassen, sollten im Interesse des Familienfriedens diese letzte Möglichkeit nutzen und schnell aktiv werden. Eine Reihe von Laboren kommt dafür in Frage und bietet Vaterschaftstests schon für unter 200 Euro an. Hier ein Link zur Beratungsseite eines dieser Labore, das zusätzlich zur Beantwortung häufig gestellter Fragen den Werdegang des Gendiagnostikgesetzes dokumentiert hat. Einen Überblick über verschiedene Anbieter mit Preis- und Leistungsvergleich gibt es außerdem hier.

MANNdat selbst fordert seit langem einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die Erstellung einer Geburtsurkunde. Die vielfältigen Gründe, die für so einen obligatorischen Abstammungstest sprechen, können Sie hier lesen.

Neben MANNdat hat auch WikiMANNia umfangreiche Informationen rund um das Thema Vaterschaft und Vaterschaftstest zusammengestellt.

WikiMANNia: VaterschaftstestVaterschaft

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das geplante Gendiagnostik-Gesetz nicht verabschiedet werden darf. Es enthält zu viele fachliche Fehler, behindert den medizinischen Alltag unnötig und stellt ein Berufsverbot für hoch qualifizierte Fachleute dar. Außerdem sind Strafen für heimliche Vaterschaftstests vorgesehen, was den familiären Frieden empfindlich stören wird. Sollte die Verabschiedung des Gesetzes nicht verhindert werden können, muss eine unmittelbare Nachbesserung erfolgen.

Begründung

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Gesetzgebung an neue wissenschaftliche Realitäten angepasst wird. Leider ist der neue Entwurf zum Gendiagnostik-Gesetz in vielerlei Hinsicht misslungen. Zum einen wird eine persönliche Beratungspflicht vorgeschrieben, die für jeden Gentest Voraussetzung sein soll. Da in diesem Entwurf auch Proteintests wie z.B. HIV-Tests, Hepatitis-Tests oder Blutgruppenbestimmungen als Gentest definiert werden, unterliegt also auch jede Blutspende dem Gendiagnostikgesetz. Die damit verbundenen Umstände für den „Spendewilligen“ werden dazu führen, dass wir in Zukunft noch weniger Spender, also noch größeren Mangel an Blutkonserven haben werden.
Unverständlich ist zweitens, dass ein Ärztevorbehalt für alle Gentests vorgeschrieben werden soll. Hierzu muss man wissen, dass ein Studium der Medizin kaum genetisches Wissen vermittelt: der „typische“ Mediziner verfügt nur über genetisches Schulwissen. Die studierten Fachleute, also Humangenetiker, Biologen, Biochemiker dürften in Zukunft keine Gentests mehr durchführen. Der Arzt verfügt im übrigen genauso wenig über psychologisches Wissen wie ein Genetiker, kann den Befund eines Gentests also nicht „schonender“ an den Patienten weitergeben.
Der größte Fehler im vorliegenden Gesetzentwurf besteht darin, dass auch der Umgang mit Vaterschaftstests geregelt werden soll. Ein Vaterschaftstest ist kein Gentest, da keine Gene untersucht werden: bei einem Gentest erfährt man Eigenschaften des Patienten, z.B. Stoffwechsel-Defekte, Krebsneigung etc. Derartige Daten müssen vor Missbrauch geschützt werden. Beim Vaterschaftstest hingegen werden kurze DNA-Abschnitte untersucht, die nicht auf weitere Eigenschaften rückschließen lassen. Ein Ergebnis (z.B. „D8S1179 11,13“) verrät nichts über den Probenspender. Erst der Vergleich mit den Daten eines anderen Menschen zeigt, ob die beiden Personen verwandt sein könnten. Weitere Informationen sind aus einem Vaterschaftstest nicht ablesbar.
Unseligerweise sollen heimliche Vaterschaftstests nun bestraft werden. Dies zerstört Ehe und Familie: man muss wissen, dass in vier von fünf Fällen die Vaterschaft dank eines DNA-Tests bestätigt wird. Alle zweifelnden Väter konnten bisher diskret und unkompliziert einen privaten Test durchführen, ohne Kind und Familienleben zu belasten. Dank des Gesetzes müssten sie nun entweder lebenslang mit ihren Zweifeln zurechtkommen, oder müssen die Vaterschaft (notfalls per Amtsgericht) auf „offiziellem Wege“ prüfen lassen. Ersteres bedeutet eine erhebliche Belastung für den Zweifelnden und seine Beziehung zu Kind und Partnerin, das zweite wird zwangsläufig zur Zerstörung von Ehe und Familie führen. Wenn ein Mann einen „offiziellen“ Test durchführt, dann ist danach kein intaktes Familienleben mehr zu erwarten. Auch das Kind wird psychologisch stark belastet. Vaterschaft erwiesen, aber Familie zerstört? Heimliche Tests müssen straffrei, aber ohne Beweiskraft bei Behörden und Gerichten bleiben.

Petition gegen das Gendiagnostik-Gesetz

Bundestagsreden zum Gendiagnostikgesetz

Plenarprotokoll – Vorab-Veröffentlichung • 16. Wahlperiode

Berlin, Freitag, den 24. April 2009, Beginn: 09.01 Uhr

Heinz Lanfermann (FDP):

Ich weise auch auf das Problem hin, das sich aus § 17 Abs. 8 dieses Gesetzes ergibt. Diese Vorschrift regelt in Verfahren der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden zum Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz die Klärung der Abstammung durch genetische Untersuchungen. Das ist durch die Problematik hervorgerufen, dass man manchen Urkunden offensichtlich nicht traut. Tatsächlich haben Sie in dem Bereich des Familiennachzugs das Recht, das Sie sonst jedem Einzelnen selbstverständlich zugestehen – nämlich dass man sein Einverständnis braucht -, ganz locker außer Kraft gesetzt. Das ist auf großen Widerstand im Hause gestoßen. Aber die Koalition will das mit ihrer Mehrheit durchsetzen. Wir sind der Sache schon früher im Rahmen einer Kleinen Anfrage nachgegangen. Die Bundesregierung hält sich da sehr zurück, offensichtlich um sich das Leben leicht zu machen. Die Bundesregierung selber geht mit den gewonnenen Daten hingegen sehr großzügig um und verwendet die gesamten Ergebnisse und Proben, was auf anderen Gebieten, die dieses Gesetz umfasst, völlig undenkbar wäre.

Anmerkung
GenDG § 17 Abs. 8 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung (PDF S. 69)

Absatz 8 enthält besondere Regelungen für genetische Abstammungsuntersuchungen im Zusammenhang mit im Ausland bei den Auslandsvertretungen gestellten Pass- und Visumanträgen sowie den inländischen aufenthaltsrechtlichen Verfahren zum Familiennachzug und für den Staatsangehörigkeitsnachweis kraft Abstammung im Rahmen der Identifizierung bei Pass- und Personalausweis-Antragsverfahren.

Auf gut Deutsch geht es hier um sog. Scheinvaterschaften, bei denen das informationelle Selbstbestimmungsrecht plötzlich keine Rolle mehr spielt. Tja… wenn Vater Staat zahlen muss, dann gelten Gesetze plötzlich nicht mehr und es gibt wie in der gesamten Gesetzgebung Ausnahmen.

Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU):

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes ist geprägt von einem Grundwert der Union, nämlich von Freiheit.

93 Seiten für unsere eigene Freiheit und das in nur einem einzigen Gesetz, das nenne ich eine dreiste Behauptung.

Frank Spieth (DIE LINKE):

Heimliche Vaterschaftstests werden, was zu begrüßen ist, per Gesetz verboten, aber staatlich erzwungene Vaterschaftstests bei Migranten werden quasi regelrecht gefordert. Das ist aus meiner Sicht eine doppelte Moral und nach unserer Auffassung sogar verfassungswidrig.

Siehe meinen Kommentar zu Scheinvaterschaften.

Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

[..] Zum Zweiten. Die Bundesregierung und mit ihr die Koalition sind vor der Versicherungswirtschaft eingeknickt. Die Regelungen bieten nur eine scheinbare Sicherheit für die Versicherten; denn die Versicherungssummen, ab denen der Schutz nicht mehr greift, sind ein Einfallstor für Forderungen nach einem weiteren Abbau dieser Schutzrechte. Ich war erstaunt, als ich eben gehört habe, dass die Vielfalt und Freiheit des Einzelnen bei der CDU/CSU viel gilt, das christliche Menschenbild aber anscheinend bei 300 000 Euro aufhört. Dies ist mir nicht ganz klar.

Dr. Carola Reimann (SPD):

Meine sehr geehrten Damen und Herren, entscheidend bei jeder genetischen Untersuchung ist das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Deshalb steht es im Zentrum des nun vorliegenden Gesetzentwurfes.

Bei der Jagd nach Verdächtigen trifft das kurioserweise aber nicht zu. Da werden Daten gesammelt und ungeniert mit den USA ausgetauscht. Ob jemand verurteilt wurde oder nicht, spielt dabei keine Rolle und das alles natürlich im Rahmen der Terrorbekämfpung, wie die Süddeutsche kritisiert hat. Den Bericht mit dem Titel „Abkommen zum Datenaustausch – USA erhalten Zugriff auf deutsche Polizeidaten“ findet ihr [hier]
Allerdings gibt es noch einen weiteren Beitrag der Taz, welcher gegenteiliges aussagt  „Zypries beerdigt Speicherung von Passagierdaten“ [hier]
Interessant an dieser Debatte ist die Feststellung, in welche Bereiche dieses Gesetz eingreift. Da wären das Arbeitsschutzrecht, Versicherungsrecht, die Rechte von Schwangeren werden tangiert und noch einiges mehr. In diesem Fall lohnt es sich evtl., die Bundestagsreden zu lesen. Zum Komplex „heimliche Vaterschaftstests“ wurde kaum etwas gesagt, weshalb ich den Titel dieses Beitrages dem Gesetzesentwurf angepasst habe. Die komplette Plenardebatte zum Gendiagnostikgesetz findet ihr [hier]

Links
Pressemitteilung BMG: Bundestag verabschiedet Gendiagnostikgesetz
Gesetzesentwurf über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
wgvdl-Forum: Gentest
wgvdl-Forum: Erziehungsdiktatur
Gerhard Amendt – Abtreibung und Vaterschaftstest
Gendiagnostik-Gesetz-Entwurf: „Schlampig und mit heißer Nadel gestrickt!
Bundestag: Meinungen zum Thema „Scheinvaterschaften“ gehen auseinander
Kleiner Blog zum Vaterschaftstest und den Rechtsgrundlagen