Archiv nach Schlagworten: Gesellschaft

Frauen sind nichts wert

Dieser absurde Satz steht in einem Kommentar zum ThemaÜber gendersensibles Rhetoriktraining – ein Er­fah­rungs­be­richt„. Ich fand diese Aus­sa­ge mehr als nur da­ne­ben. Für mich besteht schon ein Un­ter­schied, ob eine Bemerkung in einem fast aus­schließ­lich von Män­nern fre­quen­tier­ten Forum getätigt wird, wo es auch schon mal recht heftig zu­geht oder aber in einem Blog, welches von einer jungen Frau betrieben wird, die fast mein En­kel sein könnte 😉

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Mit Extremistinnen diskutiert man nicht

Dradikalfeminismus-in-die-muelltonne1er User „Oliver“ hat im WGvdL-Forum eine Anleitung ge­schrie­ben, wie man mit Feministinnen diskutiert. Ein „Leser“ meinte hierzu, dass die Fakten schon längst auf dem Tisch liegen und warum man sich nicht mehr auf solche Diskurse einlassen sollte. Dieses begründet er und legt es auch entsprechend dar:


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Staatliche Zwangsverheiratung

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

©by Stephan Bratek/geralt/Pixelio.de

Nachfolgender Beitrag wurde von dem User Mus Lim aus dem WGvdL-Forum verfasst. Aus meiner Sicht ist der Artikel sehr wichtig, weil er uns alle betrifft – deshalb sollte er auch unbedingt bis zum Ende gelesen werden.

Die Quellen werden am Ende des Artikels genannt.

Zwangsheirat ist eigentlich ein Thema, das in Verbindung mit Migrantengruppen gebracht wird. Es ließe sich darüber streiten, ob dies absichtlich geschieht, um davon abzulenken, dass tagtäglich Bürger in Deutschland zwangsverheiratet werden. Mit der Schließung einer Ehe wird ja auch eine Wirtschaftsgemeinschaft begründet. Genau das wird nun vom Staat vorgenommen, wenn Nichtverheiratete von der ARGE zu Bedarfsgemeinschaften zusammengefasst werden, in der Absicht damit Sozialleistungen zu sparen.

Der erste Schlag wurde mit der Reform des Ehescheidungsrechtes von 1977 geführt. Seitdem kann in Deutschland jeder beliebig aus der Ehe aussteigen, ohne damit Versorgungsansprüche zu verlieren. Vor allem nichtberufstätige Frauen profitieren hiervon. Im Klartext: Mit der Selbstverwirklichung der Frau wurde die Pflicht zur ehelichen Solidarität für die Frau faktisch aufgehoben, aber nacheheliche Solidarität kann weiterhin vom Mann eingefordert werden. Die im Familienrecht deklamierte „Pflicht zur ehelichen Lebensgemeinschaft“ (§ 1353, Abs. 1, BGB) wird dadurch zur Leerformel gemacht.

Damit wurde die Grundlage für ein Geschäftsmodell gelegt, mit dem der Staat seinen Bürgern Unterhaltspflichten zwischen Personen auferlegen kann, die weder miteinander verwandt sind, noch in ehelicher Gemeinschaft zusammen leben. § 1353 BGB besagt: „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.“ Mit dem staatlichen Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft wird das „füreinander Verantwortung tragen“ aus dem Kontext der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ heraus gebrochen.

Apologeten des Zeitgeistes verbreiten nun die Parole, dass sich die Zeiten eben ändern und es damit auch neue Formen des Zusammenlebens geben würde. Hinter diesen Nebelkerzen wird die Tatsache verborgen, dass die Menschen in anderen Lebensbereichen wie dem Erwerb einer Immobilie oder dem Kauf eines Pkw eine Errosion von Sicherheit und Verlässlichkeit nicht hinnehmen. Im Gegensatz dazu wurde für die Institution Familie im Grundgesetz ein „besonderer Schutz der staatlichen Gemeinschaft“ festgelegt. Warum sollte also ausgerechnet die Demontage der Familie befürwortet werden?

Denn was anderes sind denn diese hoch gepriesenen „neuen Formen des Zusammenlebens“? Sie sind für den Bürger äußerst vage und unsichere Konstrukte, deren Regeln vom Staat festgelegt werden. Mit Autonomie und Selbstbestimmung hat das dann nichts mehr zu tun. Bei der staatlich verordneten Bedarfsgemeinschaft verpflichtet der Staat für Nichtverheiratete und Nichtverwandte Verantwortung zu übernehmen, wobei für diese neue Form des Zusammenlebens der Artikel 16 (2) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verletzt wird, der da lautet: „Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenserklärung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.“

Der hier vollzogene Prozess kann in drei Schritten beschrieben werden:

  1. Zunächst wird die von der staatlichen Gemeinschaft zu schützende Ehe und Familie demontiert und zerstört.
  2. Danach werden staatliche Definitionen von „eheähnlichen Lebensgemeinschaft“ und „Bedarfsgemeinschaften“ geschaffen, die sich von der Ehe/Familie in drei Punkten unterscheidet:
    1. Sie entfalten keine Schutzfunktion für den Bürger.
    2. Sie werden nicht durch den freien und vollen Willen der Bürger geschlossen.
    3. Sie sind nicht autonom und vom Bürger selbstbestimmt, sondern werden vom Staat fremdbestimmt.
  3. Den staatliche definierten „eheähnlichen Lebensgemeinschaften“ und staatlich verordneten Bedarfsgemeinschaften werden Unterhaltspflichten auferlegt, die sich zuvor nur aus Verwandtschaft oder freier Eheschließung und Familiengründung ergaben.

Dieser Doppelschlag aus Familienzerstörung und staatlicher Zwangsverheiratung ermöglicht dem Staat:

  1. Die privaten Lebensbereiche seiner Bürger zu bestimmen.
  2. Den totalen Zugriff auf die finanziellen Ressourcen seine Bürger. Neben dem schon bestehenden Steuermonopol bekommt der Staat so noch das Instrument der Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen.

Damit dürfte die Basis einer freien Gesellschaft zerstört sein. Der totale Staat rückt damit in greifbare Nähe. Als Gegenmaßnahmen bietet sich an, sich als Mann generell von Frauen fernzuhalten, keinesfalls mit einer Frau zusammen zu ziehen und erst Recht keine Kinder zeugen, die eine lebenslange Unterhaltssklaverei begründen könnte. Aber auch Wohngemeinschaften mit Männern sollte vorsichtshalber vermieden werden. In Zeiten des Genderismus schreckt der Staat bestimmt nicht davor zurück, heterosexuellen Männern eine homosexuelle Bedarfsgemeinschaft zu unterstellen.

„Die Kriterien zur Definition einer Bedarfsgemeinschaft für nichtgebundene Lebensgemeinschaften widersprechen der in Art. 2 des Grundgesetzes geschützten Handlungsfreiheit und Privatautonomie.“
„Die Schlechterstellung der Bedarfsgemeinschaften gegenüber Einzelpersonen untergräbt die Solidarität in gelebten Sozialbeziehungen.“
[¹]

Dem ist zuzustimmen. Nicht nur die faktische Schlechterstellung, schon oder sogar gerade die Not, sich entweder mit einer Kürzung am Existenzminimum abzufinden oder aber sich von eben dieser „geübten Solidarität“ distanzieren zu müssen, den Freund, die Freundin als „nur Mitbewohner“ in einer „reinen WG“ – und damit den eigenen Lebensalltag als oberflächlich und unsolidarisch denunzieren zu müssen, stellt für die Betroffenen eine Kränkung dar, die in ihren gesellschaftliche Folgen kaum abzuschätzen ist.[²]

© Mus Lim

[¹]Bernd Schlüter: Zehn Thesen zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Version: 18. Mai 2006
zitiert von Klaus Heck, in: Füreinander einstehen, jenseits einer „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ im Sinne des SGB II, Seite 15/16
[²]Klaus Heck, Seite 16
Quellen des Beitrages: WGvdL-ForumDie Familie und ihre Zerstörer

Fehlende gesellschaftliche Unterstützung für Soldaten

Breitere gesellschaftliche Unterstützung für Soldaten im Einsatz

dr-franz-josef-jungVerteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung hat am 23. April im Parlament zum Bericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages 2008 gesprochen. „Wir brauchen eine breitere Unterstützung der Gesellschaft für die Soldaten im Auslandseinsatz, denn sie riskieren Leib und Leben im Interesse der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger“, so Jung.

Hier hat Herr Jung wohl vergessen zu erwähnen, welche Bürger er meint.

„Der Wehrbeauftragte hat in seinem Bericht auch angesprochen, dass die Unterstützung der Gesellschaft für die Soldaten im Auslandseinsatz intensiver sein könnte, das kann ich nur unterstreichen“, betonte Jung in seiner rund fünfminütigen Rede.

Die Bundeswehr genieße im Inland ein sehr hohes Ansehen: Mehr als 89 Prozent der Bürger vertrauten der Bundeswehr, zitierte der Minister entsprechende Umfragewerte [mehr]

Mit jedem weiteren, toten Soldaten wird die Unterstützung der Bevölkerung schwinden.

Jung betonte, dass die Bundeswehr ihren Auftrag in Afghanistan weiterführen werde. „Dies sind wir auch unseren gefallenen und verwundeten Soldaten schuldig.“ Die Anschläge machten jedoch auch deutlich, dass der Einsatz für den Frieden „mit Gefahren für Leib und Leben verbunden sind“, so Jung weiter. Man werde alle Anstrengungen unternehmen, um die Täter dingfest zu machen.

Man müsse weiterhin Flagge zeigen in Afghanistan und sichtbar sein, unterstrich der Generalinspekteur. Seit Beginn des Bundeswehreinsatzes am Hindukusch sind 32 deutsche Soldaten ums Leben gekommen [mehr]

Wen meint Herr Jung eigentlich mit wir? Ich kennen keinen, der den Einsatz der Bundeswehr zumindest in Afghanistan gut findet – und damit meine ich nicht alleine mein privates Umfeld. Wenn ich lese

„Dies sind wir auch unseren gefallenen und verwundeten Soldaten schuldig.“

dann könnte ich die Krätze kriegen. Alle Kriegstreiber haben so argumentiert und nicht nur deshalb ist diese Aussage ein Hohn.

Abschied von gefallenem Soldaten

Am Donnerstag, 7. Mai, nahmen Familie, Freunde und Kameraden Abschied von Sergej Motz. Der Hauptgefreite war am 29. April 2009 im afghanischen Kunduz gefallen. Bei der Trauerfeier waren auch Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan.

In Bad Saulgau in der St. Johannes-Baptist Kirche fand die zentrale Trauerfeier für den gefallenen Soldaten statt. Jung sprach den Angehörigen seine Betroffenheit aus: „Wir sind fassungslos.“ [mehr]

Ohne weitere Worte.