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Kein neues Gesetz gegen Genitalverstümmelung

hib-Meldung Nr. 159 · 2012_03/2012_159/02

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalverstümmelung besteht nicht

Recht/Antwort – 26.03.2012

Berlin: (hib/BOB) Ein zwingender gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei Genitalver­stümmelung ergibt für die Bundesregierung derzeit nicht. Sie sei nach geltendem Recht bereits strafbar, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9005) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/8811). Sie stelle eine vorsätzliche oder gefährli­che Köperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs dar. Ob zusätzlich der Tatbestand der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt sei, hänge von den Umständen des Einzelfalls ab, ebenso ob eine schwere Köperverlet­zung wegen Verlustes der Fortpflanzungsfähigkeit vorliegt.

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