Am 03.06.2013 zeigte die ARD eine sehenswerte Dokumentation mit bisher unveröffentlichtem Material, auch aus dem Privatleben von Gustl Mollath. Das Video über den Film wurde von der ARD auch auf Youtube eingestellt.
Am 03.06.2013 zeigte die ARD eine sehenswerte Dokumentation mit bisher unveröffentlichtem Material, auch aus dem Privatleben von Gustl Mollath. Das Video über den Film wurde von der ARD auch auf Youtube eingestellt.
Neben dem Sachsensumpf (hier und hier) haben wir nun also den Bayernsumpf, anders kann man die Vorgänge im Fall Gustl Mollath nicht mehr erklären. Das auch andere Personen sich die Frage nach einem Bayernsumpf stellen, habe ich bei meinen Recherchen gerade heraus gefunden. Thomas Stadler vom Blog Internet-Law hat hierzu einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Besonders lesenswert ist in diesem Zusammenhang die Seite Fachanalysen auf gustl-for-help.de, auf der auch Rudolf Heindl (Richter i. R.) eine Stellungnahme abgegeben hat. Wenn man sich die verlinkten Seiten angeschaut hat, kann man die Antworten von Beate Merk in dem Interview des ZDF Morgen Magazin nur noch als verlogen bezeichnen.
„In Deutschland gilt derjenige,
der auf den Schmutz hinweist,
für viel gefährlicher als derjenige,
der den Schmutz macht.“
Kurt Tucholsky (1890-1935), dt. Schriftsteller
Der Fall Gustl Mollath zeigt, was man mit Scheidung und Justiz in Deutschland erleben kann.
Der Ehemann erfährt von illegalen Geldgeschäften seiner damals Nochfrau und versucht sie, wieder auf den legalen Pfad zurückzubringen. Es stellt sich heraus, dass Frau Mollath schon länger ein Verhältnis mit einem Manager der Immobiliensparte der HVB Group hatte. Gustl Mollaths Frau erklärt telefonisch: „Wir machen Dich fertig.“ Sie zeigt ihn wegen angeblicher Körperverletzung an. Dann behaupten Martin Maske und Frau Mollath, Herr Mollath besäße Schusswaffen.
15- jähriges Mädchen wurde zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen
Erschreckende Menschenrechtsverletzungen durch das Jugendamt Erlangen
Gegen ihren ausdrücklichen Willen wurde Melissa Busekros für über 8 Wochen in staatlicher Isolationshaft (=einer Pflegefamilie) festgehalten und ihrer Freiheit beraubt, bis sie selbst die Flucht ergriff und in einer mutigen nächtlichen Aktion ihre Pflegefamilie verließ und zu ihrer eigenen Familie zurückkehrte.
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