Als dem Familienrichter in Bad Iburg der Kragen platzte
[..]Zwar war damit die Frist des § 137 II FamFG eingehalten, gleichwohl platzte dem Richter der Kragen und er trennte das Unterhaltsverfahren nach § 140 II Nr. 5 FamFG ab.
Wenn gleichwohl die Ehefrau die Folgesache nachehelicher Unterhalt erst fast ein Jahr später nach Anberaumung des Scheidungstermins einreicht, kann dies nur das Ziel verfolgen, den Scheidungsausspruch so lange wie irgend möglich heraus zu zögern. Denn hätte sie nach der Ablehnung eines nachehelichen Unterhalts durch den Ehemann umgehend einen entsprechenden Folgeantrag anhängig gemacht, wäre erfahrungsgemäß auch diese Folgesache jetzt mit entscheidungsreif. Die Folgen dieser prozessualen Vorgehensweise muss die Ehefrau nunmehr selbst tragen. beck-blog
Archiv nach Schlagworten: Hans-Christian Prestien
Femokratie News 213-2011
Femokratie News 210-2011
Es geht um Jungs….
aufgelesen aus der Projektbroschüre “Neue Wege für Jungs” vom Bundesfrauenministerium:[..] “Damit geschlechtsbezogene Pädagogik mit Jungen zu einer positiven Veränderung der Geschlechterordnung beitragen kann, ist ein kontinuierliches Engagement gemeinsam mit Frauen (Fachkräfte der Mädchenarbeit, Gleichstellungsbeauftragten) und feministischer Politik notwendig, um Männer-Separatismus und eine damit verbundene explizite Männerrechtspolitik auszuschließen.” agens
- Es ist einfach unfassbar, weswegen agens weitere verheerende Passagen eingestellt hat.
PAS-Fachtagung am 11.06.2011
Parental-Alienation-Syndome (PAS) bedeutet die Eltern-Kind-Entfremdung durch die absichtliche Manipulation einer kindlichen Seele, um sich das Kind durch Umgangssperre, Gehirnwäsche und Verteufelung eines Elternteils gefügig zu machen.
Diese PAS-Fachtagung sollte man besuchen, da die Referenten Prof. Dr. Wolfgang Klenner und Hans-Christian Prestien (Familienrichter a.D.) den emotionalem Kindesmissbrauch/Kindesmisshandlung schon vor Jahrzehnten erkannt haben. Herr Prestien wurde im Dezember 2010 als „Anwalt des Kindes“ auf WDR5 interviewt, worüber ausführlich in diesem Blog berichtet wurde. Richter gesteht Kindesmisshandlungen
Richter gesteht Kindesmisshandlungen
Vorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn persönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kinder gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Rarität darstellt. Die Erkenntnisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.
Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern angerichtet haben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen Anzahl objektive Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention. Nach dieser Ausführung habe jedes Mitglied dieser Gesellschaft Anspruch auf Familienleben. Das bedeute, dass die Staaten sich verpflichtet haben, dass Familienleben nicht gestört und nicht zerschnitten werden darf.
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