Verfassungsschutz speicherte zwei Jahre illegal Daten von Kindern – Behördenchef steht in der Kritik
MAGDEBURG/MZ. Das Programm heißt unverfänglich Domea und dient zum Dokumentenmanagement und der elektronischen Archivierung von Daten. Nicht nur beim Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt wird es genutzt. Doch da wurde es, wie Innenminister Holger Hövelmann (SPD) gestern einräumen musste, rechtswidrig eingesetzt. Zwei Jahre lang speicherte die dem Innenministerium unterstellte Behörde mit Domea auch die Daten von unter 14-Jährigen, die im Zusammenhang mit rechten Straftaten wie Hakenkreuz-Schmierereien aufgefallen waren. Laut Verfassungsschutzgesetz des Landes ist dies aber nur in Papierform erlaubt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Zugang zu den Daten Minderjähriger zu leicht erfolgen kann [mehr]
SPD, FDP und Grüne wettern gegen Pläne der Union
BERLIN. Ungeachtet einer Affäre um die illegale Speicherung von Daten Minderjähriger durch den Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt will die Union dem Bundesamt für Verfassungsschutz deutlich mehr Rechte geben. Das bestätigte der Innenpolitik-Experte der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), der Berliner Zeitung. Demnach soll die Altersgrenze für die elektronische Speicherung personenbezogener Daten von derzeit 16 Jahren auf 14 oder zwölf Jahre gesenkt werden. Damit solle eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger erreicht werden, so Uhl. Die Änderung des Gesetzes soll vor der Sommerpause erfolgen [mehr]
Kommentar
Wie weit soll der Überwachungswahn eigentlich noch gehen? Welche weiteren Aktivitäten fallen demnächst unter Terrorverdacht, wenn Hakenkreuzschmierereien von unter 14-jährigen bereits beim Verfassungsschutz gespeichert werden?
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