Archiv nach Schlagworten: Inflation

MANNdat Betrachtungen – Zahlesel Vater

200.000 euro flyer

Seit Anfang des Jahres gibt es erhöhte Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Deren Steigerungen wurden mit der Erhöhung des sächlichen Existenzminimums für Kinder begründet. Doch geändert wurde noch weit mehr als nur die bloßen Unterhaltssätze. Eine ausführliche Stellungnahme zu den neuen Unterhaltsrichtlinien veröffentlichen wir hier mit freundlicher Genehmigung des „Trennungs-FAQ-Forums“.

Zusätzlich stellt MANNdat noch einige grundsätzliche Betrachtungen an und fragt, wie der Staat die Sache mit dem Unterhalt sieht, wenn er selbst einmal auf der Geberseite steht.

Nun folgt im MANNdat-Dokument ein Beitrag zu den Änderungen der neuen Unterhaltsleitlinien vom Trennungsfaq-Forum, den ich in diesem Blog bereits eingestellt habe [hier]

Väter doppelt abkassiert

Gerne wird als Grund für regelmäßige Erhöhungen des Unterhaltes auf die Inflation verwiesen. Doch auch da stellen wir wieder ein regelmäßig auftauchendes, wirtschaftspolitisches Wunder fest: Die Inflation trifft offensichtlich nur jene, die Unterhalt beziehen und verschont regelmäßig jene, die Unterhalt zahlen müssen. Anders ist es nicht zu erklären, warum der Mindestselbstbehalt nicht erhöht, in einigen Fällen de facto sogar gesenkt wurde.

Interessant ist ohnehin, warum die Düsseldorfer Tabelle regelmäßig Inflationsanpassungen erfährt, denn Väter, deren Gehalt einen Inflationsausgleich in Form von Lohnerhöhungen bekommen, rutschen ohnehin ganz schnell in die nächst höhere Stufe der Unterhaltstabelle und müssen dadurch schon mehr zahlen. Der Inflationsausgleich findet für die Unterhaltsempfänger eigentlich automatisch statt.

Und wenn der Zahlesel keine Lohnerhöhung bekommt? Dann stünde der Familie – wenn sie nicht geschieden wäre – auch nicht mehr zur Verfügung. So werden Väter sogar gleich doppelt zur Kasse gebeten: Durch Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen, kommen sie in eine höhere Unterhaltsklasse, die außerdem noch wegen der Inflation gesteigert wird.

Bei Hartz-IV-Empfängern wird der erhöhte Unterhalt sogar noch direkt verrechnet – solchen Familien bleibt kein Cent mehr in der Tasche, sondern der Staat kassiert das zusätzlich überwiesene Geld der Väter komplett ab. Dafür fehlt es einer oftmals existierenden Zweitfamilie: Die haben grundsätzlich den erhöhten Zahlbetrag weniger zur Verfügung – eine klassische Umverteilung von der einen Tasche in die andere nach guter deutscher Art. Wirtschaftswachstum wird so mit Sicherheit nicht die Folge sein. Es geht wohl eher um eine Entlastung der Sozialkassen.

Damit wird auch deutlich, dass vor allem die Bedürftigsten, nämlich die Kinder von sozial schwachen Familien und die Zweitfamilien der Zahlväter, in besonderem Maße belastet werden. Der stets vorgetragene Zweck, den Kindern ein besseres Auskommen zu ermöglichen, könnte nicht scheinheiliger sein und hierdurch ad absurdum geführt werden.
Nicht zu vergessen: Der Barunterhalt soll als Ausgleich für die Betreuungsleistung des anderen Elternteils – meistens der Mutter – dienen. Interessant ist hier, dass die Zahlungen mit steigendem Alter drastisch in die Höhe gehen, obwohl sich der Betreuungsaufwand mit zunehmenden Alter verringert und es dem betreuenden Elternteil zugemutet werden kann, einen Teil des Finanzbedarfs des Kindes selbst zu decken.

Zweierlei Maß

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, sich vor Augen zu führen, wie der Staat die Unterhaltszahlungen sieht, wenn er selbst auf der Zahlseite steht. Können Väter nicht zahlen, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Aber:

  • Der Staat zahlt genau den Mindestunterhalt – das scheint ihm ausreichend.
  • Er zieht das gesamte Kindergeld ab – nicht wie bei den Vätern nur die Hälfte.
  • Der Staat kennt beim Kindergeld keine Altersstaffel. Das betrifft zwar alle Eltern und nicht nur die Unterhaltspflichtigen, zeigt aber, dass der Staat für sich selbst Altersstaffeln ablehnt.
  • Er zahlt diesen Unterhalt maximal 72 Monate. Danach hält er es für zumutbar, dass die Mutter selbst zum Lebensunterhalt beiträgt. Sicherlich nicht verkehrt, aber warum sieht er das anders, wenn die Väter zahlen müssen?

Aufklärung: Pflicht für jeden Mann

Da sich an dieser Situation auf absehbare Zeit nichts ändern wird, hilft nur die Aufklärung junger Menschen über die Folgen, die eine Vaterschaft haben kann. Sind sie informiert, können sie selbst entscheiden, ob sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen.

Anbei noch der Aufkleber für Karneval, der in unveränderter Form frei verwendet werden darf. Der Betrag von 200.000 Euro darf bei diesen exorbitanten Steigerungen und der Rechtsprechung für den Betreuungsunterhalt (auch lediger) Mütter als ausgesprochen konservativ angesehen werden. Die Summe soll jedoch lediglich ein Gefühl dafür geben, was auf einen Vater zukommen kann, ohne dass diesem Betrag auch nur ansatzweise dieselben Rechte wie Müttern zugestanden werden.

MANNdat-Dokument „Zahlesel Vater“
www.MANNdat.de
WikiMANNia: Vaterschaft