Genetische Untersuchungen bei Menschen regeln
Bundestag will die gesetzlichen Voraussetzungen am Freitag beschließen
Die Bundesregierung will das informationelle Selbstbestimmungsrecht bei genetischen Untersuchungen stärken. Zugleich soll der Missbrauch von Untersuchungsergebnissen verhindert werden. Darauf zielt der Gesetzentwurf ab, den der Bundestag am Freitag, 24. April 2009, nach einstündiger Aussprache gegen 10 Uhr verabschieden will.
Keine heimlichen Vaterschaftstests
Die genetische Untersuchung vor der Geburt will die Regierung auf rein medizinische Zwecke beschränken. Dabei sollen nur Eigenschaften festgestellt werden dürfen, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können.
Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung (Vaterschaftstests) will die Regierung nur zulassen, wenn die zu untersuchende Person zugestimmt hat. Heimliche Abstammungsuntersuchungen sollen mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können [mehr]
Sobald das Bundestagsprotokoll zur Verfügung steht, werde ich mir dieses runterladen und hier kommentieren.
Aktuelle Kommentare