Archiv nach Schlagworten: Kinderkommission

Kinderkommission lädt Experten zu „Patchwork-Modell“ ein

Kiko geht dem Patchwork-Modell auf den Grund
„Patchwork – ein Familienmodell?“ ist das Thema eines öffentlichen Expertengesprächs der Kinderkommission des Bundestages (Kiko) am Mittwoch, 14. Dezember 2011. Die Sitzung unter Vorsitz von Nicole Bracht-Bendt (FDP) beginnt um 16 Uhr im Saal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Ber­lin. Drei Sachverständige stellen sich den Fragen der fünf Kommissionsmitglieder.

Vielleicht schafft es ja ein Berliner, an dieser Sitzung teilzunehmen. Über einen etwaigen Bericht würde ich mich sehr freuen.

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Experte fordert Umgangsrechte für Großeltern

Die Grosselterninitiative finde ich eine begrüßens­werte Interessengemeinschaft, die sich für die An­liegen ihrer Enkelkinder einsetzt. Vermutlich werden es überwiegend die Eltern von Trennungsvätern sein und somit sind auch deren Forderungen enorm wichtig. Rita Boegershausen von der Bundesinitiative Großeltern hat es endlich geschafft, den Unteraus­schuss des BMFSFJKinderkommissionzu überzeugen, wie wichtig ihr Ansinnen ist. Aus diesem Grund will man das Recht der Großeltern auf Umgang mit ihren Enkeln regeln. Als Vorbild will Christian Alt von der Kinderkommission ausgerechnet die bereits in der Familienpolitik umgesetzte Stärkung der Umgangsrechte geschie­dener Väter mit ihren Kindern nehmen.

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Fachgespräch der Kinderkommission „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS)

pas_logoDas nachfolgende Protokoll zum Fachgespräch der Kin­der­kom­mission des Bayerischen Landtags zum Thema „Eltern-Kind-Entfremdung“ (PAS) möchte ich nicht wei­ter kom­men­tie­ren, sondern für sich sprechen lassen.

Ausführliches Protokoll von Dr. Otto Zsok
Fachgespräch der Kinderkommission des Baye­ri­schen Land­tags zum Thema „Eltern-Kind-Ent­frem­dung“ (PAS) am Donnerstag, 24. März 2011

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Großer Tag für die Kinderrechte

leutheusser-schnarrenberger-sabine2Zu der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger:

Heute ist ein großer Tag für die Kinderrechte. Mit der Rücknahme wird deutlich, dass Deutschland Kinderrechte ohne Vorbehalt achtet und schützt. Ich freue mich, dass der Durchbruch erreicht werden konnte. Die Rücknahme der Erklärungen zur Kinderrechtekonvention der Vereinten Nation beendet eine seit vielen Jahren andauernde politische Auseinandersetzung.

Auch wenn deutsche Gesetze Kinderrechte schon in der Vergangenheit respektiert haben, erwarte ich für die Rechtsanwendung das klare Signal, dass dem Kindeswohl Vorrang gebührt. Kinder haben Rechte – und sie haben diese Rechte ohne Vorbehalte, ohne Wenn und Aber.

Ich habe mich daher – gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen – schon lange für die Rücknahme der Erklärungen eingesetzt. Auch die Kinderkommission des Bundestages hat mehrfach und einstimmig eine Rücknahme eingefordert. Es ist ein Erfolg dieser Koalition, dass die bei einigen Ländern noch vorhandenen Bedenken zerstreut werden konnten. Der Bundesrat hatte die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht begrüßt, die Erklärungen zurückzunehmen.

Mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärungen setzt Deutschland auch ein Zeichen auf internationaler Ebene. Ich hoffe, dass wir mit der Rücknahme auch für andere Länder zum Vorbild werden [hier]

Den letzten Satz kann man nur als Witz ansehen. Es waren nur wenige Staaten, die diese Konvention (teilweise) nicht unterschrieben haben. Wenn man dann noch bedenkt, das die brd fast 18 Jahre gebraucht hat, um die Vorbehalte zurück zu nehmen, dann weiß man, was deutschen Politikern Kinderrechte wert sind.

Liest man den Text im Artikel 18 der UN-Kinderrechtekonvention:

(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen [hier]

muss man sich schon fragen, wie sich dieser vereinbaren lässt mit dem Gesetz aus dem BGB § 1626a Absatz 2:

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie
1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen ¹, oder
2. einander heiraten.

(2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge [hier]

¹ (Sorgeerklärungen)

Nachfolgend noch ein Link zu den Vorbehalten der brd [hier]

Schröders Meinung zum Kindesmissbrauch

kristina-koehler

Bundesfamilienministerin Kristina Köhler sprach im DONAUKURIER über die aktuellen Missbrauchsfälle von Kindern und Jugendlichen und den „Runden Tisch Kindesmissbrauch“.

[..]DONAUKURIER: Sie laden zum „Runden Tisch Kindesmissbrauch“. Wird dabei nur die Prävention im Mittelpunkt stehen oder geht es auch um Aufklärung und Ursachenforschung?

Kristina Schröder: Wirksame Präventionsmaßnahmen entstehen nicht aus sich selbst heraus. Dafür müssen wir die Ursachen in den Blick nehmen – und das sind nicht nur die Neigungen der Täter. Wir müssen Antworten auf die Fragen finden: Welche Faktoren fördern Übergriffe auf Kinder und Jugendliche und wie lassen sich diese vermeiden? Welche Art der Hilfe und Unterstützung benötigen die Opfer? Was ist zu tun, wenn Übergriffe geschehen sind?

[..]DONAUKURIER: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht von einer Mauer des Schweigens und kritisiert den Vatikan. Fehlt der katholischen Kirche der Wille zur Aufklärung?

Kristina Schröder: Viele Fälle, die jetzt ans Licht kommen, liegen zum Teil schon über 30 Jahre zurück. Ich habe den Eindruck, dass sich die katholische Kirche heute sehr um Aufklärung bemüht. Außerdem sind Misshandlungen und Missbrauch, Fehler im Umgang mit den Tätern und mangelhafte oder unterlassene Hilfe für die Opfer leider nicht nur in kirchlichen Einrichtungen zu beklagen. Vorfälle dieser Art gibt es in unterschiedlichen Bereichen – etwa in Internaten, in Sportvereinen, aber auch in der Familie.

Ich finde es daher falsch, eine Institution herauszugreifen und an den Pranger zu stellen [mehr]

Aus meiner Sicht ein lesenswertes Interview, auch und vor allen Dingen, da nicht nur Mädchen als Opfer benannt werden. Ob sie allerdings mit Täter Männer und Frauen meint, bezweifle ich ein wenig. Allerdings frage ich mich auch: was hat die Kinderkommission eigentlich die ganzen Jahre gemacht? Wofür brauchen wir diese, wenn sie die wirklichen Sorgen und Nöte der Kinder nicht beachtet? Im übrigen gilt das nicht nur für den sexuellen Missbrauch, sondern für jeglichen Missbrauch, sei er psychischer oder physischer Natur, wie z.B. bei Trennungen. Das die meisten Jugendämter da versagen, ist vielen Menschen, hier vor allen Dingen den Väter, bekannt. Andererseits habe ich aber auch Bedenken, wenn der Staat noch mehr in die Familien eingreift. Würde er dieser Aufgabe aber in den Fällen nachkommen, wo es wirklich wichtig und richtig ist, dann hätten die Jugendämter bestimmt einen besseren Ruf.

Yahoo: Schavan für längere Verjährungsfristen bei Missbrauch
Spiegel Online: Justizministerin lehnt längere Verjährungsfristen ab

Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter

kristina-koehler Kristina Köhler: „Kinderkommission ist wichtiger Mitstreiter auf dem Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft“

Bundesfamilienministerin will partnerschaftliche Zusammenarbeit im Interesse der Kinder auch in dieser Legislaturperiode fortsetzen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, gratuliert den neuen Mitgliedern der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu ihrer Ernennung. Das Gremium, das korrekt Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder heißt, tritt heute zu seiner konstituierenden Sitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. „Die Kinderkommission ist für mich als Bundesfamilienministerin einer der wichtigsten Partner, mit dem ich gemeinsam eine gute und erfolgreiche Politik für Kinder durchsetzen möchte“, erklärte Köhler anlässlich der Sitzung. „In den Jahren ihres mehr als 20-jährigen Bestehens war die Kommission immer mehr als ein Unterausschuss des Familienausschusses: Sie ist ein deutliches Zeichen des Parlamentes für eine kinderfreundliche Gesellschaft“, so Köhler [mehr]

Kristina Köhler: „Moderne Familienpolitik ist weit mehr als Sozialpolitik“

„Das heutige Urteil ist ein klarer Handlungsauftrag an den Gesetzgeber“, erklärt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Kinder in Hartz IV. „Die Richter haben nicht nur den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen – der unterscheidet sich grundlegend von Erwachsenen und kann deshalb nicht schematisch von diesen abgeleitet werden. Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden“, sagt Köhler [mehr]

Nach diesen Artikeln frage ich mich, was die Kinderkommission in 20 Jahren eigentlich erarbeitet und erreicht hat? Wäre es nicht Aufgabe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bzw. der Kinderkommission gewesen, sich um diese Angelegenheiten zu kümmern? Da aber das BMFSFJ sich hauptsächlich um Frauenangelegenheiten kümmert, hat man für Kinderbelange kaum Ressourcen übrig.