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Piepers Rede zu int. Kindesentziehungen

cornelia-pieper Der Anlass, der uns heute zusammenführt, ist leider ernst und oft mit tragischen menschlichen Schicksalen verbunden. Wenn Beziehungen scheitern, trifft dies nicht nur die Erwachsenen hart; stärker noch leiden die gemeinsamen Kinder. Die Auseinandersetzungen um die Kinder nehmen leider manchmal einen Verlauf, der für alle Betroffenen außerordentlich belastend ist. Beide Elternteile kämpfen regelrecht um die Kinder.

Dabei geht es doch gar nicht in erster Linie um die Rechte der Eltern. Vielmehr muss im Zentrum immer das Kindeswohl stehen. Das Kind, von Geburt an ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten wie jeder Erwachsene, bedarf unseres Schutzes viel mehr als die Erwachsenen. Gerade das Kind kann ja in den ersten Lebensjahren seine Rechte gar nicht erfassen. Es ist sich ja dieser Rechte noch nicht einmal bewusst. Eben deshalb darf das Kind nicht zum Spielball des Streits der Eltern werden

[..]Solange Staaten aus dem islamischen Raum oder Asien der Haager Konvention noch nicht beitreten, müssen wir Lösungsmechanismen im Vorfeld einer Mitgliedschaft suchen.

[..]eine Kindesentziehung ist nicht nur eine Frage des Familien- und Sorgerechts. Es ist und bleibt auch eine Straftat, die oft zusätzlich das Ausländerrecht berührt. Deshalb ist es wichtig, wohlgemerkt immer unter dem Primat des Kindeswohls, auch innerhalb Deutschlands alle Akteure an einen Tisch zu bekommen. Dazu gehören Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei, aber auch die Vertreter der Zivilgesellschaft, die – oft ehrenamtlich – eine hervorragende Arbeit leisten.[mehr]

Viele Worte und wenig Inhalt. Wie Frau Pieper allerdings auf die Idee kommt, das Kinder gleiche Rechte und Pflichten wie Erwachsene haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich frage mich, wie Frau Pieper islamischen Länder dazu bewegen will, das Haager Kinderschutzübereinkommen (HKÜ) zu unterzeichnen und für deren Umsetzung zu sorgen? Nach islamischem Recht werden Kinder nach einer Trennung automatisch den Vätern zugesprochen und ich glaube kaum, das sich jene Staaten von einer deutschen Staatssekretärin besonders beeindrucken lassen. Wie will man die Rechte von zwei so unterschiedlichen Kulturen zusammen führen?
Interessant finde ich in der Tat die Aussage, das Kindesentziehung eine Straftat ist. Dann muss aber die Frage erlaubt sein, wieso dieses in Deutschland nicht entsprechend umgesetzt und bestraft wird? Auch in dieser Angelegenheit sollten deutsche Behörden erst einmal vor der eigenen Haustüre kehren, bevor sie Maßnahmen von anderen einfordern.
In diesem Zusammenhang empfinde ich ihre Aussage geradezu als Witz, das Familienrichter, Jugendämter, Staatsanwälte und die Polizei eine hervorragende Arbeit leisten würden.

Afghanische Polizisten im Kampf gegen häusliche Gewalt

Afghanische Polizisten werden im Kampf gegen häusliche Gewalt geschult (Auswärtiges Amt)

Afghanische Polizisten werden im Kampf gegen häusliche Gewalt geschult (Auswärtiges Amt)

Das Auswärtige Amt unterstützt das erste Trainingsprogramm, in dem afghanische Polizisten im Kampf gegen häusliche Gewalt – besonders gegenüber Frauen und Mädchen – geschult werden. In einem „Train-the-Trainers-Projekt“ werden hierfür 300 afghanische Polizisten ausgebildet, die anschließend ihre Kollegen im ganzen Land im professionellen Umgang mit häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen schulen werden.

Das Schulungsprojekt ist ein erster und wichtiger Schritt, um familiärer Gewalt ein Ende setzen zu können. Der Schutz von Frauen und Mädchen steht hierbei im Zentrum des Programms, das erstmals in Zusammenarbeit zwischen dem afghanischen Innenministerium und internationalen Partnern entwickelt wurde. Am vergangenen Wochenende wurde in Kabul der Beginn des Pilottrainings mit einer Eröffnungszeremonie gefeiert. Anschließend begannen die ersten Trainingskurse.

Auf dieses Projekt habe ich schon die ganze Zeit gewartet. Es kann nicht sein, das wir Milliarden in ein fremdes Land investieren und die dortigen Frauen und Mädchen davon nichts haben. War die Befreiung der Frauen nicht einer der Gründe, warum deutsche Soldaten nach Afghanistan geschickt wurden?
Das ich dieses Thema hauptsächlich wegen fehlender Maßnahmen zu Gewalt gegen Männer und im speziellen gegen Jungen eingestellt habe, brauche ich wohl kaum erwähnen. Auch in Deutschland wird hauptsächlich auf die Gewalt gegen Frauen und Mädchen eingegangen, Jungen und Männer interessieren selbst in unserem Land nicht. Dazu hatte ich vor einem halben Jahr mehrere Behörden angeschrieben, die Antwort habe ich unter Links eingestellt.
Warum also sollte Gewalt gegen Jungen und Männer im Ausland interessieren?

Ziel ist es, die Kompetenz der afghanischen nationalen Polizei (ANP) im Umgang mit familiärer Gewalt und Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu erweitern. Das Auswärtige Amt ist neben der Schweizer Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit an der Finanzierung des Projekts mit 62.000 Euro beteiligt.

62.000 EUR sind ja noch hinnehmbar angesichts Milliarden Steuergelder, die gerade in anderen Bereichen verschleudert werden.

Eröffnungszeremonie des "Train-the-Trainers-Projekt" (Auswärtiges Amt)

Eröffnungszeremonie des "Train-the-Trainers-Projekt" (Auswärtiges Amt)

Nachhaltigkeit durch die Ausbildung von Multiplikatoren

Im ersten Abschnitt des Projekts („Training-of-the-Trainers“) werden sieben Polizeitrainer etwa 300 Polizisten und Polizistinnen in Trainingszentren in Kabul und Masar-e-Sharif über eine Dauer von sechs Wochen ausbilden. Diese werden anschließend in den Regionen, für die sie zuständig sind, unter internationaler Aufsicht weitere Kollegen im professionellen Umgang mit häuslicher und geschlechterspezifischer Gewalt schulen. Damit sollen die Programminhalte an Polizisten im ganzen Land vermittelt werden.

Hier frage ich mich, nach welchem Recht afghanische Polizisten nun vorgehen sollen? Gerade erst hat Präsident Karsai Gesetze erlassen, die Männern u.a. erlauben, ihren Frauen Ausgehverbot zu erteilen. Wenn ein afghanischer Mann nun seine Frau im Glauben an das Gesetz fest hält (=Gewalt), wie sollen sich Polizisten dann verhalten?
Da selbst im „demokratischen“ Deutschland das Rechtsstaatsprinzip unterlaufen und demzufolge eine Beweislastumkehr eingeführt wurde, brauche ich mich über das aushebeln ausländischer Gesetze (auch durch Deutsche) nicht wundern. Trotzdem wage ich zu bezweifeln, das sich die dortigen Behörden an die Vorgaben halten werden. Vermutlich werden sie zu allem ja und amen sagen, weil sonst weniger Gelder fließen und damit hat es sich.

Für die Leitung des Projekts sind die UN-Entwicklungsbehörde (UNDP) und die Trainingsabteilung des afghanischen Innenministeriums zuständig. Das Internationale Polizeikoordinierungsgremium (IPCB) koordinierte die Auswahl der Polizeitrainer und inhaltliche Konzeption des Lehrgang. Die deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) hat dabei an der Entwicklung des Lehrplans und der Erstellung der Schulungsmaterialien mitgewirkt [mehr]

Angesichts der zahlreichen ausländischen Interessengruppen und dem einmischen in die inneren Angelegenheiten Afghanistans, überrascht mich eine Gesetzesänderung im dortigen Familienrecht nicht mehr, denn o.g. Organisationen sind ja nur ein kleiner Teil des Gesamten.
Ich stelle unten auch noch einen Link des Maskulisten ein, der auf das Thema Afghanistan unter dem Zwischentitel „Frauen lassen siegen“ im speziellen eingegangen ist.

Link
Der Maskulist: Von der grundsätzlichen Inkompetenz des Feminismus…
Mein Schreiben an mehrere Behörden zu häusliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Süddeutsche: Frauen in Afghanistan – Sexpflicht im Gesetz
Spiegel Online: Gesetz regelt Sexualverkehr mit Ehemännern
taz: Afghanischer Präsident unterschreibt Gesetz

Hilfe für Stalking-Opfer

Stalking ist keine Privatsache, beharrliche Nachstellungen sind eine Straftat. Dies betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Eröffnung einer Beratungs­stelle, die Stalking-Opfern in Berlin hilft.

[..]Viele Ermittlungsverfahren

„Schon die ersten Rückmeldungen zeigen, dass dieses Gesetz wirkt“, stellte Zypries fest. Allein in den ersten neun Monaten nach Inkrafttreten seien bundesweit über 12.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dies zeige, dass Polizei und Justiz das neue Gesetz konsequent anwenden. Noch schlimmere Delikte von Tätern können dadurch verhindert werden [mehr]

Kommentar
Das Bundesministerium der Justiz hat auf seiner Internetpräsenz eine Seite eingerichtet, speziell zum Thema „Was ist Stalking?“. Man findet dort eine umfangreiche Linksammlung und das nicht nur zu diversen Frauen- bzw. Länderministerien, sondern auch zu Webseiten der Polizei in verschiedenen Bundesländern. Ich habe mir die Seite „Beispiele zum Schutz gegen Stalking“ angesehen und aus dieser ist klar ersichtlich, das Minsterien nur Frauen als Opfer im Blick haben. Etwas anderes habe ich allerdings auch nicht erwartet.