Archiv nach Schlagworten: Rente

Geschlechterunterschiede beim Renteneintritt

statistikMänner und Frauen unterscheiden sich in ihrer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter: Während 2013 von den 60- bis 64-jährigen Männern 57 % erwerbstätig waren, waren es bei den Frauen nur 43 %. Bei den 65- bis 69-Jährigen gingen 16 % der Männer, aber nur 9 % der Frauen einer Erwerbstätigkeit nach. Destatis

MANNdat-Rundbrief Nr. 1/2012

Nun ist es endlich so weit. Der erste MANNdat-Rundbrief des Jahres 2012 liegt vor. Was erwartet die Leser?

Zuerst gibt es ein Interview mit dem Väterradio, das im März 2012 seinen 10. Geburtstag feierte und so etwas ist natürlich ein Anlass zur Gratulation.

Auch das Thema Gewalt beschäftigt uns wieder ausführlich: Einerseits, weil behin­derte Jungen und Männer gesetzlich diskriminiert werden, indem ihnen im Gegen­satz zu behinderten Mädchen und Frauen Leistungen verwehrt werden, die gerade in Beug auf Gewalterfahrungen präventiv wirken sollen. Andererseits beschäftigen wir uns mit der ausgesprochenen und bis in höchste politische Kreise zu findenden fe­ministische Doppelmoral, wenn es um die Bewertung von Gewalt gegenüber Jungen und Männern im Vergleich zu Mädchen und Frauen geht. Dazu gibt es einen Beitrag zur Rentenproblematik und weitere Themen rund um Männeranliegen oder aus Män­nersicht.

Der satirische Teil des Rundbrief beschäftigt sich mit der „Expertise“ eines gewissen Herrn Rosenbrock, der in einem taz-Interview seine weitreichende Unkenntnis der Faktenlage offenbarte. Natürlich wird unsere Serie fortgesetzt, gemäß der Anregun­gen von Frau Funke die Grimmschen Märchen an die moderne Zeit anzupassen. Heute gibt es die aktuelle Version des Märchens „Schneeweißchen und Rosenrot“. MANNdat

Weiterlesen »

„Rentner sind menschenfeindlich“

Nun sind also die Rentner dran. Weil bei ihnen ver­mehrt rechte Tendenzen festgestellt wurden, bezeich­net ein „Experte“ diese Altersgruppe als menschen­feindlich. Da junge Gewalttäter sich von Älteren unter­stützt fühlen würden, weil diese Gewalt in hohem Maße billigen, müsse etwas dagegen getan werden. Deswegen würde nur Bildung helfen, damit Rentner sich nicht mehr so wertlos fühlen. Was das nun alles mit rechts zu tun hat, entgeht allerdings meinem Verständnis.

Weiterlesen »

Femokratie News 193-2011

Unrechtsjustiz
Zu Unrecht in Haft: 70.000 Hafttage müssen in Deutschland jährlich ent­schädigt werden. Tage, die sich für ihre unschuldigen Opfer quälend in die Länge gezogen haben. Du weisst, dass du nichts getan hast. Du grü­belst, haderst. Doch schuld sind andere… Den unfähigen Richtern passiert nichts, sie verbreiten weiter ihre Fehl­urteile. Das wären die wahren Verbrecher, welcher hin­ter Gitter gehören. Jedoch dank Filz, Korruption und guten Partei­freun­den können sie sich in Sicherheit wahren. IG Antifeminismus IGAF

Vermarktung des deutschen Frauenfußballs
Kaum noch neue Werbeverträge: Die Manager der deutschen Spie­le­rin­nen fürchten nach dem frühen WM-Aus um die erhoffte Rendite. TAZ

Weiterlesen »

Frauen haben höheres Einkommen als Männer

euro-geldscheine-frau-frauen-altersarmut-arbeitslos-scheidung-trennung-unterhalt-wirtschaft-gerd-altmann-pixelioVorab eine wichtige Information zur Frage auf Abgeordne­ten­watch an Frau Humme: Michael Baleanu hat in dem Beitrag 2 Links zu den Originaldokumenten gelegt, die zu den entsprechenden Fakten des statistischen Bundesamt führen. Diese sind knapp 7MB bzw. 0,7MB groß. Um sich nicht die kompletten Berichte von Destatis herunterladen zu müssen, habe ich die beiden einzelnen Seiten unten im Beitrag bei den Links hinterlegt. In den 2 PDF-Seiten sind im Kopf die Links zum Original-Report des statistischen Bundesamtes hinterlegt.

Ich bitte darum: tragt Euch in die Liste ein, um unseren Politikern Präsens zu zeigen. Nun zur Frage an Frau Humme.

Weiterlesen »

Geschiedene Frauen haben nur geringes Einkommen

hib-Meldung • 182/2009

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Frauen zwischen 65 und 70 Jahren verfügen im Durchschnitt über ein Nettoeinkommen von 913 Euro, Männer gleichen Alters dagegen über ein Nettoeinkommen von 1.631 Euro. Das führt die Bundesregierung unter Bezugnahme auf den Alterssicherungsbericht 2008 in ihrer Antwort (16/13135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12937) aus. Darin hatten sich die Liberalen nach der Situation der Alterssicherung von Frauen erkundigt. Die Bundesregierung schreibt weiter, dass vor allem verheiratete Frauen, die aufgrund geringer eigener Erwerbsbeteiligung bereits während der aktiven Phase auf das Einkommen des Ehemanns angewiesen waren, auch im Alter auf dessen Einkommen angewiesen bleiben. Geringere eigene Alterssicherungsleistungen seien in diesen Fällen kein Ausdruck einer unzureichenden individuellen Einkommenssituation im Alter, sondern Ergebnis einer früheren traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, heißt es in der Antwort.

Bei Alleinstehenden ergebe sich ein differenziertes Bild, schreibt die Bundesregierung weiter. So verfügten hinterbliebene Frauen und Männer im Durchschnitt über ein höheres Einkommen als Verheiratete, Geschiedene oder Ledige. Geschiedene Frauen besäßen in der Gruppe der alleinstehenden Frauen die geringsten Einkommen. Sie verfügten in den alten Bundesländern aufgrund des Versorgungsausgleichs im Scheidungsfall im Durchschnitt zwar über die zweithöchsten eigenen Alterssicherungsleistungen und würden außerdem die höchsten zusätzlichen Einkommen unter den alleinstehenden Frauen aufweisen. Allerdings kommen, laut Bundesregierung, bei ihnen nur geringe Alterssicherungsleistungen aus den Ansprüchen des Ehemanns hinzu. Ledige Frauen dagegen erreichten im Vergleich zu anderen Familienstandskategorien den höchsten Anteil an eigenen Alterssicherungsleistungen. Ledige Frauen in den alten Bundesländern erreichten rund 85 Prozent des Nettoeinkommens lediger Männer. Im Osten seien dies 96 Prozent des Einkommens [hier]

Für die geringe Rente der Frauen muss natürlich etwas getan werden, das sieht hoffentlich jeder Mann ein, oder 😉

Alterssicherung von Frauen

hib-Meldung • 147/2009

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (16/12937) nach der Alterssicherung von Frauen. Die Abgeordneten wollen wissen, welche speziellen Beratungs- und Informationsangebote für Frauen von staatlicher Seite gefördert werden. Ferner fragen die Liberalen unter anderem, wie die Bundesregierung die künftige Entwicklung der Alterssicherung von Frauen durch die Reform des Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrechts bewertet [hier]

Aus dem PDF-Dokument der kleinen Anfrage:

Frauen verfügen auch aufgrund von familienbedingten Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit, Phasen der Teilzeit oder auch einer geringfügigen Beschäftigung in der Regel über eine wesentlich geringere eigenständige Alterssicherung als Männer. So erhalten Frauen im Osten Deutschlands im Durchschnitt 70 Prozent der Rente der Männer; im Westen sind es nur knapp 50 Prozent. Nach den Ergebnissen der zweiten Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) zur Altersvorsorge von Frauen unterscheiden sich Einstellungen und Verhalten der Frauen bei der Altersvorsorge stark nach sozialer Situation, Bildungsstand und Einkommen. Auffallend sei, dass vor allem jüngere Frauen im Alter von 30 bis 39 Jahren kein Interesse hätten, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern. Das Vertrauen von Frauen auf ihren Ehemann und Partner bei der Altersabsicherung ist nach wie vor groß. So gaben 87 Prozent der Frauen, die in einer Partnerschaft leben, an, dass sie bei der Altersabsicherung auf ihre Ehegatten bzw. Partner vertrauten; 89 Prozent verlassen sich fest darauf. Nur 15 Prozent der Frauen haben mit ihrem Partner für den Fall der Trennung vertragliche Regelungen im Hinblick auf die Altersvorsorge getroffen. Die Studie des DIA zeigt aber auch, dass über die Hälfte der befragten Frauen (54 Prozent) die Notwendigkeit sehen, mehr für die Altersvorsorge zu tun, sich dies zur Zeit aber nicht leisten können. Immerhin sorgten schon mehr als zwei Drittel der Frauen privat vor; die wenigsten hätten allerdings eine realistische Vorstellung davon, wie viel Geld im Alter aus dieser Quelle zur Verfügung stehe.

Bei diesen Zahlen braucht man sich nicht wundern, das nach einer Trennung alles getan werden muss, um Frauen ob ihrer Absicherung fürs weitere Leben zu helfen.

Bundesrat hat der Reform des Versorgungsausgleiches zugestimmt

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsaus­gleich wird neu gefasst

Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsaus­gleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Re­gelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs – die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen – ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten [mehr]

Kommentar
Natürlich gibt es keine Neuigkeiten, trotzdem möchte ich das Thema durch die neue Pressemitteilung des Justizministeriums nochmals in Erinnerung rufen.

Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

hib-Meldung 040/2009
Datum: 10.02.2009

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Zahl der Rentnerinnen, die zum Stichtag 31.12.2007 auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken konnten, liegt deutlich unter der Zahl derjenigen, die weniger als 45 Beitragsjahre vorweisen konnten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/11516) hervor, in der sich diese nach der Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter erkundigt hatte. Demnach hatten nur 275.718 Frauen in den alten und 266.409 Frauen in den neuen Bundesländern mindestens 45 Beitragsjahre erreicht. Mehr als 6 Millionen Frauen in den alten und 1,8 Millionen Frauen in den neuen Bundesländern wiesen dagegen weniger als 45 Beitragsjahre vor [hier]

Kommentar
Da Zahlen aussagekräftiger sind als Reden, habe ich die Tabelle aus dem PDF-Dokument (Seite 6) der o.g. Antwort der Bundesregierung explizit eingefügt. Für die Statistiker unter uns habe ich unten
noch einen Link von Destatis zu Einnahmen und Ausgaben von Rentner- und Pensionärshaushalten eingestellt.

Anzahl

Versicherungsjahre

Alte Länder

Neue Länder

Männer Frauen Männer Frauen
Unter 45 Jahre 2.990.741 6.358.051 600.650 1.822.062
45 Jahre und mehr 2.121.753 275.718 881.957 266.409
Nicht erfasst 516.634 654.244 127.059 175.093
Gesamt 5.629.128 7.288.013 1.609.666 2.263.564

Statistisches Bundesamt

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten.

[..]Reformbedarf besteht, weil der Versorgungsausgleich bisher so kompliziert ist, dass ihn nur noch wenige Experten verstehen.

Kommentar
Das Justizministerium gibt zu, das es bisher – zumindest in diesem Bereich – Gesetze erlassen hat, die selbst Experten in vielen Fällen nicht verstanden haben. Man mag sich gar nicht ausdenken, was da bisher schon alles falsch berechnet wurde.

Außerdem hat er mittelbar häufig die Frauen benachteiligt.

Das war klar und ist auch der einzige Grund für diese Gesetzesänderung.

Unsere Reform sorgt für mehr Klarheit und mehr Gerechtigkeit.

Davon sind wir 100%ig überzeugt!

Künftig werden durch die Aufteilung jeder Versorgung die Chancen und Risiken der jeweils erworbenen Versorgungsanrechte gleichermaßen auf beide Ehegatten verteilt.

Die Ehe ist tot, es lebe die Ehe – oder was soll uns die Erklärung nun sagen? Der Satz: „Bis das der Tod uns scheidet“ trifft zumindest auf die finanziellen Ressourcen zu, wobei auch das nicht richtig ist. Versorgungsansprüche, natürlich nicht die gesetzlichen, können – bei entsprechender Kenntnis – sogar auf die Erben übergehen.

Jeder Ehepartner erhält ein Konto und muss sich nicht mehr bei Eintritt in die Rente um seine Bezüge kümmern“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

[..]In bestimmten Fällen findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt: Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren ist der Ausgleich ausgeschlossen, es sei denn…

Ja, was denn nun? Entweder ist etwas ausgeschlossen oder nicht.

…ein Ehegatte beantragt die Durchführung.

Hat jemand geglaubt, es gäbe eine klare Gesetzesvorlage? Noch profitieren überwiegend Frauen davon, aber in meinem Fazit werde ich dazu noch etwas schreiben.

Geht es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht ebenfalls von der Durchführung des Ausgleichs absehen.

Auch hier sei wieder die Frage erlaubt, was denn nun gelten soll?

Außerdem erhalten die Eheleute größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln.

Soll das nun heißen, Eheverträge werden anerkannt und auch der Gesetzgeber hat sich daran zu halten? Hmmm… Skepsis darf erlaubt sein, oder?

„Die Reform reagiert damit auch auf die gewachsene Sensibilität der Bürger für ihre Altersvorsorge. Wir bestärken sie darin, sich bei einer Scheidung eigenverantwortlich damit auseinander zu setzen und ihre Vorsorgeplanung selbst zu gestalten„, unterstrich Bundesjustizministerin Zypries.

Aha… nicht während der Ehe ist Eigenverantwortung angesagt, sondern während der Scheidung. Wer diese „Eigenverantwortung“ während Trennung und Scheidung übernimmt, brauche ich hier wohl kaum erläutern. Für diese Fälle stellt der Staat in Form von Prozesskostenhilfe dem wirtschaftlich schwächeren  ein Heer an Helfern zur Verfügung. Da Frau Zypries selber betont, das dieses häufig Frauen sind,  geht das komplette Risiko einer Scheidung weiterhin der Mann ein. Dem Mann steht diese Helfer Industrie allerdings kaum zur Verfügung, außer in Form von Rechtsanwälten, die er natürlich bezahlen muss inkl. der PKH (Prozesskostenhilfe) der Frau.Nicht verwunderlich ist die Tatsache, das der wirtschaftlich stärkere Partner – wie bisher – auch dann für alles aufkommen muss, wenn er betrogen und belogen wurde.

[..]Stimmt der Bundesrat zu, wird das neue Recht am 1. September 2009 in Kraft treten, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (Anm.: FGG-Reform). Es wird für Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September 2010 soll das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind [Pressemitteilung des BMJ]

Verstehe ich das richtig, das jederzeit ein Gerichtsverfahren zum Versorgungsausgleich eingeleitet werden kann, obwohl die Scheidung z.B. schon mehr als 10 Jahre zurück liegt?

Fazit
Da es nicht nur Nachteile, sonder wie überall im Leben auch Vorteile gibt, kann man Männern eigentlich nur raten: Lasst die Frauen ihre Karriere machen und wenn eine wirtschaftlich stärkere Frau einen Ehevertrag will, macht es wie diese: „Schatz, wenn du mich liebst, dann brauchen wir keinen Ehevertrag oder vertraust Du mir etwa nicht?“. Aber.. wie wir alle wissen, bei Geld hört die Freundschaft auf.
Da alle politischen Parteien darauf bedacht sind, Frauen gleichzustellen, kann man nur empfehlen, achtet darauf, das Frauen ihre „Karriere“/Beruf nicht aufgeben.
Gewinner sind wie immer die Helfer Industrie und der Staat, der die Rentenanteile sofort verteilt und im Falle des Todes des Ex-Partners diese selbst behält. Wenn Frauen erst einmal begriffen haben, das auch sie vom Staat betrogen werde, könnte es sein, das irgendwann ein Umdenken stattfinden wird.

Links des Bundesjustizministerium
Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Gesetzgebungsverfahren
RegE Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (PDF – 132 Seiten)
Diskussionsentwurf „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF  – 183 Seiten)
Ergänzung zum Diskussionsentwurf „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF – 19 Seiten)

Abschlussbericht der Kommission
Abschlussbericht der Kommision „Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF – 114 Seiten)
Anhang zum Abschlussbericht (PDF – 83 Seiten)
Zusammenfassung des Abschlussberichtes (PDF – 10 Seiten)

Reform des Versorgungsausgleichs

Anmerkung
Am 04.12.2008 meldete „Heute im Bundestag“
[hib 331/2008], das die Experten mit der Reform des Versorgungsausgleichs der Rentenanwartschaften einverstanden sind. Das ganze ging anscheinend im Zuge der Finanzkrise zum einen und dem Weihnachtsrummel zum anderen unter. Nun hat sich im Trennungsfaq-Forum ein User namens „p“ ziemlich intensiv mit der Reform auseinander gesetzt. Ein paar „Glanzstücke“ aus seinen Beiträgen möchte ich hier vorstellen.

„Der Entwurf sei insbesondere geeignet, die „besondere soziale Funktion“ für die geschiedenen Frauen zu erfüllen.“

– Ja, wissen wir. Das Unterhaltsrecht ist der Luxus-Ersatz für soziale Funktionen zugunsten geschiedener Frauen. Da sind noch ein paar Euro der Männer rauszuholen! Danke für die klare Aussage.

Frau Dehtloff: „Studien würden belegen, dass Männer häufiger ergänzende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben als Frauen“.
„…machten von der betrieblichen Altersversorgung zwar 31 % der Männer, aber nur 6 % der Frauen Gebrauch.“

Dann fällt die Maske vollständig. Breiten Raum nimmt bei ihr gleich darauf die „illoyale Vermögensminderung“ ein. Klaro, alle Männer wollen immer nur das Eine: Sich arm rechnen, betrügen, sich drücken.

„Zwar werden wegen der geringeren Flüchtigkeit von Versorgungsanwartschaften gegenüber Kapital Manipulationen insgesamt seltener sein als beim Zugewinnausgleich. Aber die Fälle gibt es durchaus – und deshalb besteht auch ein Regelungsbedarf. Man denke nur an die Einstellung von Beitragszahlungen mit der Folge des Erlöschens des Versicherungsverhältnisses oder etwa, was sicher noch gravierender ist, die Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung bei einer Gütertrennungsehe.“

Hey, da ist noch Geld zu holen! Selber schuld, wenn Männer so blöd sind, vorzusorgen.

Kommentar
Selbstverständlich können die vielen Karrierefrauen nichts für ihre Situation und da Männer natürlich schuld an der Trennungssituation sind, müssen sie halt bluten. Da sämtliche Sachverständige dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, wird wohl jeder seinen Gewinn aus dieser Reform ziehen, nur die (überwiegend besser verdienenden) Männer nicht. Ein weiterer Schritt zum Tod der Ehe. Da kann ich nur mit folgenden Worten enden:

Rette sich, wer kann!

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik, die man in o.g. Forum wesentlich besser verstehen kann, als das, was uns die Behörden und deren Auschüsse mitteilen, findet ihr im Trennungsfaq-Forum

Wer sich im Jahr 2009 scheiden lassen will, sollte genau aufpassen

– denn ab 1. September wird die Betriebsrente neu geregelt. Viele Ex-Partner müssen dann mehr abgeben als bisher.

„Scheidungswillige Männer müssen sich beeilen“, sagt Renate Maltry, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Den meist schlechter abgesicherten Frauen empfiehlt sie dagegen, mit der Einreichung der Scheidung bis zum September zu warten.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries verspricht sich von der Neuregelung „mehr Gerechtigkeit“. [mehr]

Kommentar
Online-Medien-Artikel werden die Ausnahme bleiben, aber wenn der Spiegel dieses wichtige Thema schon ankündigt, will ich dieses nicht vorenthalten. Morgen folgt von mir im übrigen zur Neuregelung der FGG-Gesetzesreform ein ausführlicher Bericht.