Am 10.2.2009 startet im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf der elektronische Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Familiengerichten. Versicherungszeiten können künftig deutlich schneller ermittelt und so der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zügiger und einfacher berechnet werden.
[…]Durch den elektronischen, streng gesicherten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfahren die Familiengerichte in Scheidungsverfahren jetzt sofort „mit einem Klick“, ob für die jeweiligen Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungskonten geführt werden. Außerdem werden die Gerichte gegebenenfalls auf andere zuständige Versicherungsträger hingewiesen.
[…]Es ist geplant, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen und andere Rentenversicherungsträger in dieses Verfahren einzubeziehen. Auch für andere Bundesländer besteht die Möglichkeit, das System zu übernehmen. Außerdem sollen künftig zusätzliche Informationen, z. B. zum Verfahrensstand von Entscheidungen, vollelektronisch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten ausgetauscht werden. Mittelfristig sollen die Verfahrensbeteiligten über das Internet die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Daten von zu Hause eingeben können und die umfangreichen Papierformulare, auf denen derzeit noch die Angaben schriftlich zu machen sind, entfallen [mehr]
Kommentar
Wie alles im Leben hat auch das Internet Nachteile. Da der Mensch nun mal Fehler macht, reicht dann u.U. eine falsche Eingabe und versehentlich werden einem Mann zuviele Rentenanteile weg genommen. Danach darf er dann vermutlich erst einmal klagen, damit die Korrektheit wieder hergestellt wird. Desweiteren ist nach den Skandalen der Telekom, der Deutschen Bahn, dem Datenklau in Lichtenstein die Gefahr, das persönliche Daten in falsche Hände geraten, sicher nicht gering. Zusätzlich wird auf diesem Wege die „Kontrolle“ über den Bürger weiter ausgebaut.
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