Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn dieses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvollziehen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.
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