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Kein Unterhaltsvorschuss nach Samenspende

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen An­spruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn die­ses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvoll­zie­hen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.

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