Nachfolgende Studie aus dem Jahr 2009 ist auf der neuen Homepage vom BMAS nicht mehr zu finden, ebenso wie die dazu gehörige Pressemitteilung. Da ich mir die Studie (Pdf 2,14MB) gespeichert hatte, kann ich diese trotzdem zur Verfügung stellen. Ein Link zur Kurzfassung aus dem Jahresbericht 2007 existiert allerdings noch. Da dieses PDF-Dokument nur 93 Seiten und ein Lesezeichen, im Gegensatz zum Abschlußbericht beinhaltet, habe ich diese ebenfalls am Ende des Beitrages eingestellt.
Archiv nach Schlagworten: SGB II
Elterngeld soll zukünftig auf Hartz IV angerechnet werden
hib-Meldung • 2010_07/2010_227/11
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort – 16.08.2010
Berlin: (hib/AW/STO) Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zukünftig auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als Einkommen anzurechnen. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (17/2672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2102) mit. Die genauere Ausgestaltung des Vorhabens werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft. Voraussichtlich führe dies im Bundeshaushalt zu Minderausgaben von 440 Millionen Euro pro Jahr. Nach Schätzungen beziehen derzeit rund 135.000 Haushalte Elterngeld und Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig [hier]
Ups… das überrascht selbst mich. Das dürfte in den nächsten Tagen ein großes Wehklagen auslösen.
„Hartz IV-Gesetz“ nicht verfassungsgemäß
Nachfolgend mehrere Pressemitteilungen und diverse Berichterstattungen zum Urteil.
Regelleistungen nach SGB II („Hartz IV- Gesetz“) nicht verfassungsgemäß
Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung Nr. 5/2010 vom 9. Februar 2010
Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –
Kristina Köhler zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze von Kindern in Hartz IV erklärte die Bundesministerin: „Mit seinem Urteil hat das Gericht jetzt Klarheit geschaffen und dabei die tatsächliche Lebenswelt vieler Familien mit Kindern berücksichtigt, die auf Hartz IV angewiesen sind. Das ist wichtig und richtig, denn damit ist gewährleistet, dass auch Familien, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, und die Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt werden.“ [mehr]
Regelsatzerhöhung reicht nicht aus – Juristinnenbund fordert weitere Reformen von Hartz IV
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die Regelsätze nach SGB II folgerichtig zu bemessen und fortlaufend zu entwickeln. Er sieht allerdings weiteren Reformbedarf. „Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt eindringlich, dass die Hartz IV-Reform mangelhaft war. Dies ändert sich aber nicht allein durch die Einführung und Änderung der Berechnungsmethoden für die Regelsatzbemessung. Denn viele Frauen werden dadurch gar nicht erreicht. Weitere Korrekturen sind dringend erforderlich, auch um die bestehenden Benachteiligungen von Frauen zu beenden.“, kommentiert die Präsidentin des Juristinnenbundes Jutta Wagner in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen im SGB II [mehr]
Bild: Wie viel Hartz IV braucht ein Kind?
Es ist nicht so, dass Familie Kerber-Schiel hungern muss. Sogar für den alten Opel Astra reicht das Geld. Es ist nur so, dass jedes Kind Träume hat, und diese Träume erfüllt der Staat nicht – bisher jedenfalls nicht [mehr]
Tagesschau: Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
Die bisherigen Regelungen dürfen aber bis zum Jahresende weiter gelten. Der 1. Senat gab dem Gesetzgeber auf, zum 1. Januar 2011 die Berechnungsgrundlage neu zu regeln. Die Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht.
Zudem ordneten die Richter an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in seltenen Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen [mehr inkl.Video]
FOCUS: Karlsruhe zweifelt an Hartz IV
Bei der Überprüfung der Hartz-IV-Sätze für Kinder stellt das Bundesverfassungsgericht auch die Sätze für Erwachsene infrage. Die Richter zeigen sich bemerkenswert kritisch [mehr]
Spiegel Online: Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision
Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt – sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen [mehr]
Faz: Ermittlung nicht korrekt – Hartz-IV-Sätze sind verfassungswidrig
[..]Ein konkretes Verfahren zur Neuberechnung der Regelsätze schlug das oberste Gericht nicht vor. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. So seien bei Erwachsenen von dem ermittelten Bedarf unzulässige Abschläge gemacht worden. Die Leistungen für Kinder seien nicht eigenständig ermittelt, sondern pauschal vom Bedarf Erwachsener abgeleitet worden, rügte das Bundesverfassungsgericht weiter [mehr]
Süddeutsche: Urteil zu Hartz IV – Grundrecht auf Existenzminimum
Das Urteil hat gewaltige Auswirkungen – auf das gesamte Recht der Sozialleistungen, aber auch auf das Steuerrecht. Das Steuerrecht nimmt nämlich Bezug auf das steuerfreie Existenzminimum. Wenn die Hartz-IV-Sätze zu niedrig sind, dann bedeutet das, dass alle Steuerpflichtigen zu viele Steuern zahlen – weil ihr steuerfreies Existenzminimum höher gesetzt werden muss [mehr]
Zum Schluss verlinke ich noch auf ein Essay von Gunnar Heinsohn auf Welt Online mit einer gegenteiligen Meinung – im übrigen ein sehr lesenswerter Beitrag.
Wie man mit viel Geld Armut vermehrt
Höhere Sozialleistungen steigern die Geburtenrate von arbeitslosen Frauen. Bill Clinton kürzte in Amerika die Bezüge – mit Erfolg [mehr]
Kommentieren kann ich dieses Urteil nicht, da ich es noch nicht gelesen habe.
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