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„Sexuelle Identität“ ins Grundgesetz?

ggjpgNachfolgend ein aus meiner Sicht guter Artikel von Dr. Christl Vonholdt auf FreieWelt.net .

Mehrere Parteien im Deutschen Bundestag (Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke) haben einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes gestellt: Artikel 3, Absatz 3 soll um das Merkmal „sexuelle Identität“

wie folgt ergänzt werden:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner sexuellen Identität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Vorgeschlagene Ergänzung kursiv.)
In den Anträgen umfasst die „sexuelle Identität“ „Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen“.

Nach dieser Einleitung folgen 5 Punkte, die über den Sachverhalt aufklären.

  1. Was ist „sexuelle Identität“?
  2. Eine staatliche Schutzfunktion für persönliches Begehren und sexuelles Verhalten?
  3. Ist Pädophilie eine „sexuelle Identität“?
  4. Ein Ehe- und Familienrecht für Bisexuelle?
  5. Orientierungslosigkeit für Kinder und Jugendliche

Fazit
Aufgrund der dargelegten Bedenken ist eine Erweiterung des GG um das Merkmal „sexuelle Identität“ abzulehnen [mehr]

Zwei Sätze von Punkt 2 aus o.g. Aufzählung sagen im Grunde genommen alles aus, was es zu diesem Thema zu sagen gibt:

Das im GG ausdrücklich erwähnte Merkmal „Geschlecht“ ist ein objektives Merkmal, es schützt jedes einzelne menschliche Individuum. Es gibt keinen Grund, warum verschiedenes subjektives sexuelles Begehren und persönliche sexuelle Verhaltensweisen grundgesetzlich unter Schutz zu stellen wären.

Nachfolgend unter Links die einzelnen Anträge zur Grundgesetzänderung.

Ein weiterer guter Beitrag, für den ich keinen eigenständigen Beitrag einstellen möchte, ist auf Brainlogs unter Geschlechtsverwirrung zu finden. Das Thema lautet „Was erlauben Gender?„.

Eine Analyse der Gründungsveranstaltung der Fachgesellschaft für Geschlechterstudien von Elmar Diederichs

Eigentlich wollte ich ein knochentrockenes Referat über den Inhalt der auf der Konferenz zur Gründung der deutschen Fachgesellschaft für Geschlechterstudien gehaltenen Vorträge abliefern, wollte nichts kommentieren, um dem Geschlechterkampf nicht etwa eine weitere, überflüssige Polemik hinzuzufügen, wollte informieren, um Verständnis zu erlauben und aufklären, damit Vorurteile auf beiden Seiten verschwinden würden. Dieser Artikel wird völlig anders ausfallen [mehr]

Der Beitrag ist nicht nur deshalb interessant, weil er wesentliche Einblicke in eine Genderveranstaltung gibt, sondern auch wegen den vielen, gut begründeten Kommentaren.

Nachtrag
Im WGvdL-Forum hat Narrowitsch einen guten Beitrag zu diesem Artikel geschrieben. Er hat die entsprechende Bundestagsdebatte auf Phönix gesehen und sich eine eigene Meinung zu diesem Thema gebildet
[hier]

Ein weiterer Beitrag aus der Taz über die Lesbenszene möchte ich dem geneigten Leser ebenfalls nicht vorenthalten. Die lesbische Schauspielerin Maren Kroymann schrieb dort vor langer Zeit einen Beitrag mit dem Titel „Verschwundene Minderheit“. Den markantesten Satz stelle ich hier ein.

Schwule und Lesben sind unter dem Nationalsozialismus aber auf unterschiedliche Weise unterdrückt worden. Etwas vereinfacht gesagt: Homosexuelle Männer wurden getötet, Frauen totgeschwiegen.

Der Beitrag ist aus humoristischer Sicht einfach lesenswert und da ich schon oft nach diesem gesucht habe, weil ich den Namen der Schauspielerin immer wieder vergesse, verewige ich zumindest mal den Link [hier]

Links
Bündnis90/Die Grünen
Antrag der SPD
Antrag der Linke
hib-Meldung 2010_01/2010_015/03 zu den Gesetzesanträgen vom 26.01.2010

Transsexuelle sollen Ehe fortführen dürfen

hib-Meldung • 161/2009 • Datum: 27.05.2009

Verheiratete Transsexuelle sollen bestehende Ehe fortführen dürfen

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Verheiratete Transsexuelle sollen ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (16/13157) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Vorlage soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.

Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist der Vorlage zufolge, dass die Vorschrift „einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird“. Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung weiter heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass „für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen“ [hier]

Berichtigung
Irren ist menschlich, weshalb mir in meinem Kommentar ein Fehler unterlaufen war, den ich nun gelöscht habe. Ich hatte etwas interpretiert, was nicht geschrieben steht. Dafür bitte ich um Entschuldigung. Mein Dank geht an RichardT in diesem Blog und „Leser“ im WGvdL-Forum.