Archiv nach Schlagworten: Versorgungsausgleich

Femokratie News 200-2011

Killt sich das Patriarchat selbst?
Patriarchal motivierter Selektionsprozeß führt in immer mehr Ländern zu Männerüberschuss. Auf der Welt werden immer weniger Mädchen ge­bo­ren, nicht nur in China, wo es diesen Trend ja schon länger gibt und wo die daraus entstehende Problematik auch schon teilweise fühlbar wird, sondern auch in anderen Teilen der Welt. So unter anderem in Indien und sogar in den USA.[..] Der Zusammenhang zwischen patriarchalen Strukturen dieser Ge­sell­schaf­ten und der Ten­denz das als min­derwertig erlebte weibliche Geschlecht, wenn tech­nisch mög­lich, bevorzugt abzutreiben, ist offensichtlich. der Freitag

Warum wir die Adressen von Frauenhäusern öf­fent­lich machen sollten
Die ehemalige Goslarer Gleichstellungsbeauftragte Monika Ebeling erklärt in einem aktuellen Artikel, warum sie es für eine gute Idee hält, die bis­lang weit­ge­hend geheimgehaltenen Adressen von Frauenhäusern zu ver­öf­fent­li­chen.  Arne Hoffmann

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Kein Versorgungsausgleich bei grober ehelicher Verfehlung

kuckuckskinder-familie-trennung-scheidung-shofschlaeger-pixelio1Vorweg – das Urteil ist schon etwas älter und in seiner Gänze nirgendwo veröffentlicht. Beim OLG Hamm kann man dieses gegen eine entsprech­ende Gebühr kaufen. Davon abgesehen, weiß ich beim besten Willen nicht, ob ich der Thematik wegen lachen oder weinen soll. Was muss passieren, damit ein Vater bemerkt, das seine Kinder nicht von ihm sind? In diesem Fall waren es sogar 3 Kuckuckskinder. Sind solche Männer einfach nur naiv, bemerken den Betrug in der Tat nicht oder ist es gute Mine zum bösen Spiel? Bezeichnenderweise habe ich diesen kurzen Text unter Finanztips gefunden.

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Versorgungsausgleichskasse in Betrieb

versorungsausgleich-bei-scheidung1Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

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Bundesrat hat der Reform des Versorgungsausgleiches zugestimmt

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung: Der Versorgungsaus­gleich wird neu gefasst

Der Bundesrat hat heute der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Reform des Versorgungsaus­gleichs zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine grundlegende Erneuerung und inhaltliche Verbesserung der Re­gelungen über den Versorgungsausgleich. Das Ziel des Versorgungsausgleichs – die hälftige Aufteilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen – ändert sich nicht. Das Gesetz kann zum 1. September 2009 in Kraft treten [mehr]

Kommentar
Natürlich gibt es keine Neuigkeiten, trotzdem möchte ich das Thema durch die neue Pressemitteilung des Justizministeriums nochmals in Erinnerung rufen.

Gerechte Rentenaufteilung nach der Scheidung

Der Deutsche Bundestag hat heute die von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagene Reform des Versorgungsausgleichs beschlossen. Das Recht des Versorgungsausgleichs wird damit grundlegend neu geordnet und inhaltlich verbessert. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. September 2009 in Kraft treten.

[..]Reformbedarf besteht, weil der Versorgungsausgleich bisher so kompliziert ist, dass ihn nur noch wenige Experten verstehen.

Kommentar
Das Justizministerium gibt zu, das es bisher – zumindest in diesem Bereich – Gesetze erlassen hat, die selbst Experten in vielen Fällen nicht verstanden haben. Man mag sich gar nicht ausdenken, was da bisher schon alles falsch berechnet wurde.

Außerdem hat er mittelbar häufig die Frauen benachteiligt.

Das war klar und ist auch der einzige Grund für diese Gesetzesänderung.

Unsere Reform sorgt für mehr Klarheit und mehr Gerechtigkeit.

Davon sind wir 100%ig überzeugt!

Künftig werden durch die Aufteilung jeder Versorgung die Chancen und Risiken der jeweils erworbenen Versorgungsanrechte gleichermaßen auf beide Ehegatten verteilt.

Die Ehe ist tot, es lebe die Ehe – oder was soll uns die Erklärung nun sagen? Der Satz: „Bis das der Tod uns scheidet“ trifft zumindest auf die finanziellen Ressourcen zu, wobei auch das nicht richtig ist. Versorgungsansprüche, natürlich nicht die gesetzlichen, können – bei entsprechender Kenntnis – sogar auf die Erben übergehen.

Jeder Ehepartner erhält ein Konto und muss sich nicht mehr bei Eintritt in die Rente um seine Bezüge kümmern“, erklärte Bundesjustizministerin Zypries heute in Berlin.

[..]In bestimmten Fällen findet ein Versorgungsausgleich nicht mehr statt: Bei einer kurzen Ehezeit von bis zu drei Jahren ist der Ausgleich ausgeschlossen, es sei denn…

Ja, was denn nun? Entweder ist etwas ausgeschlossen oder nicht.

…ein Ehegatte beantragt die Durchführung.

Hat jemand geglaubt, es gäbe eine klare Gesetzesvorlage? Noch profitieren überwiegend Frauen davon, aber in meinem Fazit werde ich dazu noch etwas schreiben.

Geht es nur um einzelne geringe Ausgleichswerte oder ergeben sich auf beiden Seiten bei gleichartigen Anrechten ähnlich hohe Ausgleichswerte, soll das Familiengericht ebenfalls von der Durchführung des Ausgleichs absehen.

Auch hier sei wieder die Frage erlaubt, was denn nun gelten soll?

Außerdem erhalten die Eheleute größere Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und so ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nach ihren individuellen Bedürfnissen zu regeln.

Soll das nun heißen, Eheverträge werden anerkannt und auch der Gesetzgeber hat sich daran zu halten? Hmmm… Skepsis darf erlaubt sein, oder?

„Die Reform reagiert damit auch auf die gewachsene Sensibilität der Bürger für ihre Altersvorsorge. Wir bestärken sie darin, sich bei einer Scheidung eigenverantwortlich damit auseinander zu setzen und ihre Vorsorgeplanung selbst zu gestalten„, unterstrich Bundesjustizministerin Zypries.

Aha… nicht während der Ehe ist Eigenverantwortung angesagt, sondern während der Scheidung. Wer diese „Eigenverantwortung“ während Trennung und Scheidung übernimmt, brauche ich hier wohl kaum erläutern. Für diese Fälle stellt der Staat in Form von Prozesskostenhilfe dem wirtschaftlich schwächeren  ein Heer an Helfern zur Verfügung. Da Frau Zypries selber betont, das dieses häufig Frauen sind,  geht das komplette Risiko einer Scheidung weiterhin der Mann ein. Dem Mann steht diese Helfer Industrie allerdings kaum zur Verfügung, außer in Form von Rechtsanwälten, die er natürlich bezahlen muss inkl. der PKH (Prozesskostenhilfe) der Frau.Nicht verwunderlich ist die Tatsache, das der wirtschaftlich stärkere Partner – wie bisher – auch dann für alles aufkommen muss, wenn er betrogen und belogen wurde.

[..]Stimmt der Bundesrat zu, wird das neue Recht am 1. September 2009 in Kraft treten, zeitgleich mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrens (Anm.: FGG-Reform). Es wird für Scheidungen gelten, die ab diesem Zeitpunkt beim Familiengericht eingeleitet werden. Bereits bei Gericht anhängige Versorgungsausgleichssachen, die nicht mehr mit der Scheidung verbunden sind, werden nach neuem Recht entschieden, wenn sie nach dem 1. September 2009 weiter betrieben werden. Spätestens ab dem 1. September 2010 soll das neue Recht für alle Versorgungsausgleichssachen gelten, die in der ersten Instanz noch nicht entschieden sind [Pressemitteilung des BMJ]

Verstehe ich das richtig, das jederzeit ein Gerichtsverfahren zum Versorgungsausgleich eingeleitet werden kann, obwohl die Scheidung z.B. schon mehr als 10 Jahre zurück liegt?

Fazit
Da es nicht nur Nachteile, sonder wie überall im Leben auch Vorteile gibt, kann man Männern eigentlich nur raten: Lasst die Frauen ihre Karriere machen und wenn eine wirtschaftlich stärkere Frau einen Ehevertrag will, macht es wie diese: „Schatz, wenn du mich liebst, dann brauchen wir keinen Ehevertrag oder vertraust Du mir etwa nicht?“. Aber.. wie wir alle wissen, bei Geld hört die Freundschaft auf.
Da alle politischen Parteien darauf bedacht sind, Frauen gleichzustellen, kann man nur empfehlen, achtet darauf, das Frauen ihre „Karriere“/Beruf nicht aufgeben.
Gewinner sind wie immer die Helfer Industrie und der Staat, der die Rentenanteile sofort verteilt und im Falle des Todes des Ex-Partners diese selbst behält. Wenn Frauen erst einmal begriffen haben, das auch sie vom Staat betrogen werde, könnte es sein, das irgendwann ein Umdenken stattfinden wird.

Links des Bundesjustizministerium
Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Gesetzgebungsverfahren
RegE Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (PDF – 132 Seiten)
Diskussionsentwurf „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF  – 183 Seiten)
Ergänzung zum Diskussionsentwurf „Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF – 19 Seiten)

Abschlussbericht der Kommission
Abschlussbericht der Kommision „Strukturreform des Versorgungsausgleichs“ (PDF – 114 Seiten)
Anhang zum Abschlussbericht (PDF – 83 Seiten)
Zusammenfassung des Abschlussberichtes (PDF – 10 Seiten)

Gesetzesreform beim Versorgungsausgleich beschlossen

hib-Meldung 042/2009

Rechtsausschuss

Berlin: (hib/BOB) Der Ausgleich von Versorgungs- und Rentenansprüchen bei Scheidungen soll neu geregelt und gerechter werden. Dazu beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen einstimmig einen entsprechenden Entwurf (16/10144). Die Reform soll zum 1. September dieses Jahres in Kraft treten. Es ist geplant, dass der Bundestag am späten Donnerstagnachmittag (12. Februar) das Gesetz verabschieden wird [mehr]

Kommentar
Das PDF-Dokument besteht aus 132 Seiten und einige können sich bestimmt vorstellen, was diese Reform alles beinhaltet. Zu diesem Thema habe ich bereits hier, hier und hier einiges geschrieben und verlinkt. Ob der Antrag der Grünen über Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene berücksichtigt wurde, wird man wohl nur beim lesen des o.g. PDF-Dokuments feststellen können.

Reform des Versorgungsausgleichs

Anmerkung
Am 04.12.2008 meldete „Heute im Bundestag“
[hib 331/2008], das die Experten mit der Reform des Versorgungsausgleichs der Rentenanwartschaften einverstanden sind. Das ganze ging anscheinend im Zuge der Finanzkrise zum einen und dem Weihnachtsrummel zum anderen unter. Nun hat sich im Trennungsfaq-Forum ein User namens „p“ ziemlich intensiv mit der Reform auseinander gesetzt. Ein paar „Glanzstücke“ aus seinen Beiträgen möchte ich hier vorstellen.

„Der Entwurf sei insbesondere geeignet, die „besondere soziale Funktion“ für die geschiedenen Frauen zu erfüllen.“

– Ja, wissen wir. Das Unterhaltsrecht ist der Luxus-Ersatz für soziale Funktionen zugunsten geschiedener Frauen. Da sind noch ein paar Euro der Männer rauszuholen! Danke für die klare Aussage.

Frau Dehtloff: „Studien würden belegen, dass Männer häufiger ergänzende Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rentenversicherung betrieben als Frauen“.
„…machten von der betrieblichen Altersversorgung zwar 31 % der Männer, aber nur 6 % der Frauen Gebrauch.“

Dann fällt die Maske vollständig. Breiten Raum nimmt bei ihr gleich darauf die „illoyale Vermögensminderung“ ein. Klaro, alle Männer wollen immer nur das Eine: Sich arm rechnen, betrügen, sich drücken.

„Zwar werden wegen der geringeren Flüchtigkeit von Versorgungsanwartschaften gegenüber Kapital Manipulationen insgesamt seltener sein als beim Zugewinnausgleich. Aber die Fälle gibt es durchaus – und deshalb besteht auch ein Regelungsbedarf. Man denke nur an die Einstellung von Beitragszahlungen mit der Folge des Erlöschens des Versicherungsverhältnisses oder etwa, was sicher noch gravierender ist, die Inanspruchnahme einer Kapitalabfindung bei einer Gütertrennungsehe.“

Hey, da ist noch Geld zu holen! Selber schuld, wenn Männer so blöd sind, vorzusorgen.

Kommentar
Selbstverständlich können die vielen Karrierefrauen nichts für ihre Situation und da Männer natürlich schuld an der Trennungssituation sind, müssen sie halt bluten. Da sämtliche Sachverständige dem Gesetzesentwurf zugestimmt haben, wird wohl jeder seinen Gewinn aus dieser Reform ziehen, nur die (überwiegend besser verdienenden) Männer nicht. Ein weiterer Schritt zum Tod der Ehe. Da kann ich nur mit folgenden Worten enden:

Rette sich, wer kann!

Eine ausführliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik, die man in o.g. Forum wesentlich besser verstehen kann, als das, was uns die Behörden und deren Auschüsse mitteilen, findet ihr im Trennungsfaq-Forum

Elektronischer Datenaustausch in Scheidungsverfahren

Am 10.2.2009 startet im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf der elektronische Datenaustausch zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Familiengerichten. Versicherungszeiten können künftig deutlich schneller ermittelt und so der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren zügiger und einfacher berechnet werden.

[…]Durch den elektronischen, streng gesicherten Datenaustausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund erfahren die Familiengerichte in Scheidungsverfahren jetzt sofort „mit einem Klick“, ob für die jeweiligen Ehepartner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Versicherungskonten geführt werden. Außerdem werden die Gerichte gegebenenfalls auf andere zuständige Versicherungsträger hingewiesen.

[…]Es ist geplant, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, die Deutsche Rentenversicherung Westfalen und andere Rentenversicherungsträger in dieses Verfahren einzubeziehen. Auch für andere Bundesländer besteht die Möglichkeit, das System zu übernehmen. Außerdem sollen künftig zusätzliche Informationen, z. B. zum Verfahrensstand von Entscheidungen, vollelektronisch zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten ausgetauscht werden. Mittelfristig sollen die Verfahrensbeteiligten über das Internet die für den Versorgungsausgleich erforderlichen Daten von zu Hause eingeben können und die umfangreichen Papierformulare, auf denen derzeit noch die Angaben schriftlich zu machen sind, entfallen [mehr]

Kommentar
Wie alles im Leben hat auch das Internet Nachteile. Da der Mensch nun mal Fehler macht, reicht dann u.U. eine falsche Eingabe und versehentlich werden einem Mann zuviele Rentenanteile weg genommen. Danach darf er dann vermutlich erst einmal klagen, damit die Korrektheit wieder hergestellt wird. Desweiteren ist nach den Skandalen der Telekom, der Deutschen Bahn, dem Datenklau in Lichtenstein die Gefahr, das persönliche Daten in falsche Hände geraten, sicher nicht gering. Zusätzlich wird auf diesem Wege die „Kontrolle“ über den Bürger weiter ausgebaut.

Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

hib-Meldung
024/2009
heute im Bundestag – 28.01.2009
Grüne: Bessere Versorgung für vor 1992 Geschiedene

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Grünen wollen die Versorgung für Geschiedene aus den neuen Bundesländern verbessern. In einem Antrag (16/11684) weisen sie darauf hin, dass vor 1992 Geschiedene in den neuen Bundesländern von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen seien. Deshalb solle nun eine Regelung zugunsten von Frauen geschaffen werden, die vor 1992 geschieden wurden und wegen Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder eingeschränkt haben. In Anlehnung an den Versorgungsausgleich sollten zudem die individuellen Ansprüche der Frauen aus der Ehezeit ermittelt, halbiert und dann ihrem Rentenkonto für die Ehezeit gutgeschrieben werden.

hib-Meldung