Dieser Beitrag beinhaltet folgende Themen: die Aussage von Kristina Schröder zum Equal Pay Day „Frauen und Männer brauchen faire Einkommenschancen“. Zu meinem Erstaunen hat sie tatsächlich verkündet, das der Einkommensunterschied zwischen Männer und Frauen aktuell acht Prozent beträgt. Einen Tag später wurde durch das BMFSFJ angekündigt, dass Frauen Unterstützung bei Gehaltsverhandlungen nach ihrem Wiedereinstieg in den Beruf durch ein entsprechendes Mentoring-Projekt erhalten.
Fast schon kurios kann man hingegen die Tatsache nennen, dass die Bertelsmannstiftung erst 3 Tage später eine Pressemitteilung mit der Aussage herausgegeben hat: Zeitarbeitnehmer tragen die Last der Flexibilität. Darin wird festgehalten, dass das Lohngefälle zwischen Festangestellten und Zeitarbeitern bis zu 50% beträgt – und das bei einem Männeranteil von 73 Prozent laut Statistik des Arbeitsamtes. Zum Schluss erfolgt noch ein Verweis auf einen Spiegel-Bericht, dass Zeitarbeit auf Dauer krank macht.
Mehr Inobhutnahmen durch Jugendämter im Jahr 2010 WIESBADEN – Im Jahr 2010 haben die Jugendämter in Deutschland 36 300 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren rund 2.600 (+ 8%) mehr als 2009. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Zahl der Inobhutnahmen damit um 42% höher als noch vor fünf Jahren. Destatis
Kinderrechtskommission des Deutsche Familiengerichtstag befürwortet alleiniges Sorgerecht der nichtverheirateten Kindesmutter Im Ergebnis befürwortet die Kommission ein Regelungsmodell, das im “Ausgangspunkt von der Primärsorge der Mutter” ausgeht und zu einer gemeinsamen Sorge aufgrund einer Sorgeerkklärung führt.[..] b) Vorschlag der Kommission: aa) Zunächst hält die Kommission das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern nach Sorgeerklärung des Vaters, verbunden mit einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit auf Antrag der Mutter für ein einfaches und verständliches Modell. Eine Lösung sei auch nicht sachwidrig und die nichtehelichen Väter seien mehrheitlich sorgegeeignet. RA Klaus Wille
Deutscher Bundestag • Stenografischer Bericht • 31. Sitzung
Plenarprotokoll 17/31 • Berlin, Donnerstag, den 18. März 2010
Tagesordnungspunkt I (Fortsetzung):
a) Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) (Drucksachen 17/200, 17/201)
b) Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2009 bis 2013 (Drucksachen 16/13601, 17/626)
Einzelplan 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Drucksachen 17/616, 17/623) Plenarprotokoll ab Seite 2.902.
Zunächst stelle ich die Bundestagsrede von Norbert Geis (CDU) zu Familie und deren Bedeutung ein.
Nachfolgend nun Ausschnitte aus dem Plenarprotokoll der Rede von Norbert Geis, ab Seite 2.918.
Norbert Geis (CDU/CSU) :
[..]Ich möchte in diesem Zusammenhang noch ein Wort zu den gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sagen: Sie sind mit der Elternschaft nicht gleichzustellen.
(Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Caren Marks [SPD]: Was sagt denn Herr Westerwelle dazu?)
– Stöhnen Sie nicht! Genau so steht es im Urteil des Verfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Sie genießen nicht den Schutz der Verfassung. Das muss bei einer solchen Diskussion einmal klargestellt werden, weil es inzwischen vergessen wird.
(Caren Marks [SPD]: Das ist diskriminierend, was Sie hier sagen! – Ute Kumpf [SPD]: Sie müssen immer Ihr Lieblingsthema unterbringen!)
Schutz von Ehe und Familie heißt nicht, dass in diesen Schutz Großeltern und Verwandte einbezogen sind; es geht nur um den Schutz der Kleinfamilie. In diesen Schutz einbezogen sind die alleinerziehenden Frauen und diejenigen Eltern, die nicht verheiratet sind; sie genießen den gleichen Schutz.
[..]Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Schutzauftrag, wie er in der Verfassung niedergeschrieben ist, hat zwei Aspekte:
Erstens. Der Staat ist nicht berechtigt, allzu schnell in die Freiheitssphäre der Familie einzugreifen. Der Staat ist beschränkt auf sein Wächteramt. Wenn sich irgendwo eine Gefährdung der Kinder abzeichnet, ist es deswegen nicht richtig, dass das Jugendamt sofort kommt und die Kinder wegnimmt. Das geschieht zurzeit in Deutschland. Das ist verfassungsrechtlich bedenklich.
[..]Berufsausübung und Erziehung von Kindern stehen oft im Gegensatz. Es ist Aufgabe der Politik, zu ermöglichen, dass beide Ziele vereinbar sind: zum einen die Familienpräsenz und zum anderen die Berufsausübung.Um das zu gewährleisten, sind eine Menge Dinge zu erledigen. Für uns gilt insbesondere, uns Gedanken darüber zu machen, wie wir dafür sorgen können, dass es mehr Zeitarbeitsplätze gibt. Ich denke an Telearbeitsplätze, die es den Frauen ermöglichen, daheim präsent zu sein.
(Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Männer! Männer!)
– Das passt Ihnen nicht. Kita ist eine Hilfe, aber kein Ersatz für die Erziehung durch Familie. Wer das annimmt, der ist auf dem Holzweg.
(Beifall bei der CDU/CSU – Caren Marks [SPD]: Darum geht es ja auch nicht! – Zurufe von der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
– Ich weiß schon, was Sie sagen wollen; aber das ist mir ziemlich gleichgültig. Was die Linken sagen, ist hier sowieso ohne Bedeutung.
(Widerspruch bei der LINKEN – Beifall bei der CDU/CSU – Swen Schulz [Spandau] [SPD]: So viel zum Thema Demokratie!)
– Sie von der Linken haben ein völlig falsches Familienbild. Ihr Familienbild kommt aus dem Marxismus, und der gehört in die Mottenkiste des vorletzten Jahrhunderts.
Zunächst einmal geht mein Dank an Narrowitsch, der mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht hat.
Zu der Rede von Norbert Geis möchte ich weiter nichts schreiben, es möge sich jeder seine eigenen Gedanken dazu machen. Natürlich finde ich diese bemerkenswert, weshalb ich Teile davon eingestellt habe. Allerdings gibt es noch weitere beachtenswerte Informationen zur zukünftigen Familienpolitik, die ich in einem neuen Beitrag einstellen werde.
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