Archiv nach Schlagworten: Zwangsvaterschaft

Femokratie News 239-2011

Zwangsvater geworden durch anonyme Samenspende, nach des­sen Tod erbt das Kind trotzdem
Der Kinderwunsch der Eheleute blieb lange unerfüllt. Auch ver­schie­dene Versuche einer In-Vitro-Fertilisation scheiterten. Schließlich wurde mit Ein­ver­ständ­nis der Mutter ein Ei der Mut­ter in Kiew (!) mit dem Samen eines ano­ny­men Spenders befruchtet und eingepflanzt. Ob auch der Ehemann damit ein­ver­stan­den war, ist strittig. Noch vor der Geburt der Zwillinge am 14.06.06 (eines der Kinder verstarb kurz nach der Geburt) erlitt der Ehemann am 02.06.06 eine Ge­hirn­blu­tung, von der er sich nie wieder erholte. Im Ok­to­ber verlies die Ehefrau samt Kind ihren Mann. Er (vermutlich vertreten durch einen Betreuer) betrieb ab Ja­nu­ar 2007 ein Vaterschaftsanfechtungsver­fah­ren und ab November 2007 ein Schei­dungs­ver­fah­ren. Beide Verfahren verzögerten sich – warum ist streitig. Je­den­falls ver­starb er am 27.08.09, ohne dass die beiden Verfahren zu Ende geführt worden wären. Die Eltern des Ehemannes beantragten nun vor dem LG Berlin festzustellen, dass der am 14. Juni 2006 geborene J. R. A. nicht Erbe des am 27. August 2009 ver­stor­be­nen R. A. ist. Das Landgericht wies die Klage ab. beck-blog

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Letzte Chance für selbstbestimmten Vaterschaftstest in Deutschland

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©by Maryline Weynand/Pixelio.de

Am 1. Februar 2010 tritt das neue Gendiagnostikgesetz in Kraft. Es kriminalisiert Väter, die einen selbstbestimmten, die Familie und das Kindeswohl schonenden Vaterschaftstest durchführen lassen wollen. Bis zum 1. Februar 2010 können solche Tests noch wie bisher ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. MANNdat verrät hier, wie das geht.

Bis zum 1. Februar 2010 können Männer noch problemlos ihre Vaterschaft testen lassen, ohne gegen das Gendiagnostikgesetz zu verstoßen. Männer, die sich schon länger mit dem Gedanken tragen, ihre Vaterschaft an einem Kind überprüfen zu lassen, sollten im Interesse des Familienfriedens diese letzte Möglichkeit nutzen und schnell aktiv werden. Eine Reihe von Laboren kommt dafür in Frage und bietet Vaterschaftstests schon für unter 200 Euro an. Hier ein Link zur Beratungsseite eines dieser Labore, das zusätzlich zur Beantwortung häufig gestellter Fragen den Werdegang des Gendiagnostikgesetzes dokumentiert hat. Einen Überblick über verschiedene Anbieter mit Preis- und Leistungsvergleich gibt es außerdem hier.

MANNdat selbst fordert seit langem einen obligatorischen Abstammungstest nach der Geburt als Voraussetzung für die Erstellung einer Geburtsurkunde. Die vielfältigen Gründe, die für so einen obligatorischen Abstammungstest sprechen, können Sie hier lesen.

Neben MANNdat hat auch WikiMANNia umfangreiche Informationen rund um das Thema Vaterschaft und Vaterschaftstest zusammengestellt.

WikiMANNia: VaterschaftstestVaterschaft

Grüne fragen nach Zwangsverheiratung von Männern

hib-Meldung 104/2009 Datum: 07.04.2009

Im Bundestag notiert:Zwangsheiraten von heterosexuellen Männern sowie Schwulen und Lesben

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SKE) Zwangsheiraten von heterosexuellen Männern sowie Schwulen und Lesben thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/12394). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach der Anzahl der Betroffenen und der Anzahl der Strafverfahren, die seit 2005 Zwangsverheiratung von Männern zum Thema hatten.

Dazu ein paar Auszüge aus der 4-seitigen PDF-Datei:

Heterosexuelle Männer sowie homosexuelle Frauen und Männer als Opfer „arrangierter“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen

[..]Von „arrangierten“ Ehen bzw. von Zwangsverheiratungen sind in Deutschland zum ganz überwiegenden Teil Frauen betroffen. Aber immer wieder werden hierzulande auch heterosexuelle Männer bzw. homosexuelle Frauen und Männer dazu gezwungen, entgegen ihrer individuellen Wünsche zu heiraten. Auch sie können demnach Opfer von Zwangsehen werden.

[..]Viele der heterosexuellen Männer bzw. der homosexuellen Frauen und Männer, die gezwungenermaßen verheiratet werden sollen, sind an Leib und Leben bedroht bzw. sozial existentiell gefährdet. Dieses bedauerliche Faktum ist – ausweislich der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Jahr 2007 herausgegebenen
Publikation „Zwangsverheiratung“ – eine Forschungslücke.

[..]Die im Februar 2009 ebenfalls vom BMFSFJ herausgegebene Handreichung „Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen“ kommt auf Seite 41 zu der diesbezüglich ernüchternden Feststellung: „Spezielle Schutzeinrichtungen gibt es bisher weder für hetero- noch homosexuelle Männer noch für Paare“.

Dies ist deswegen verwunderlich, weil die zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen im Jahr 2007 (in ihrem Vorwort zu dem o. g. Forschungsband ihres Hauses) noch vollmundig angekündigt hatte, künftig bei der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen „stärker auch die Rolle der Männer zu berücksichtigen“ und auch für diese Männer „wirksamen Schutz [zu] gewährleisten“.

Zunächst einmal müsste geklärt werden, was – nicht nur – die Grünen unter Zwangsverheiratung oder „arrangierter“ Ehe verstehen. Wenn ein Mann, ob mit oder ohne Einwilligung, Vater wird und seine Partnerin ihn unter Druck setzt, in dem sie Umgangsverweigerung für den Fall des nichtehelichens ankündigt, dann ist das auf jeden Fall Zwang. Verharmslosend kann man das natürlich auch als „arrangiert“ betrachten. Das ein Mann, der sich auf solche Bedingungen einlässt, sowieso schon verloren hat, steht auf einem anderen Blatt.
Wichtiger halte ich allerdings den Punkt „soziale, existentielle Gefährdung“, den ich allerdings auf Vaterschaften ausweite.
In den letzten Monaten haben sich innerhalb von 4 Wochen drei sehr junge Männer (16 bis 23 Jahre) bei meinem Mann und mir wegen Vaterschaftsanerkennung gemeldet. Bei zweien wurden die Mütter der jungen Männer aktiv und im dritten Fall wurde der Mann vom Jugendamt zur Vaterschaftsanerkennung gezwungen. In 2 Fällen kam die Aufforderung des Jugendamtes, die Anerkennung der Vaterschaft zu unterschreiben und Lohn-/Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate zur Ermittlung des Unterhalts für das Kind vorzulegen. Den Angaben der Mütter wurde blind geglaubt und Zweifel gar nicht erst zugelassen. In diesen Fällen wurde alles für einen privaten Vaterschaftstest in die Wege geleitet, auf Grund der geografischen Entfernung zieht sich die Durchführung allerdings noch etwas hin, so das ich über Ergebnisse noch nicht berichten kann. Im dritten Fall wurde der junge Mann so sehr unter Druck gesetzt, das er „freiwillig“ unterschrieben hat, um dem permanenten Druck des Jugendamtes zu entgehen. Wenn das alles kein Zwang ist, was ist es dann?
In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf ein Blog aufmerksam machen, in dem sich ein Mann ausführliche Gedanken zur Zwangsvaterschaft gemacht hat.
Prädikat: sehr empfehlenswert [hier]
Etwas irritierend finde ich allerdings, das sich „Die Grünen“ anscheinend immer mehr für Männerthemen interessieren. Die Frage lautet deshalb: Ist dieses Interesse eher dem Wahljahr/Wahlkampf geschuldet oder vielleicht doch sogar aus eigener Einsicht heraus?

Link
BMFSFJ: Zwangsverheiratung bekämpfen – Betroffene wirksam schützen