Verfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht
Staatsrechtler Jörn Ipsen: Pflichtengleichheit beim Wehrdienst in mehreren Punkten verletzt
Jörn Ipsen im Gespräch mit Friedbert Meurer
Der Osnabrücker Verfassungsrechtler Jörn Ipsen hält die Wehrpflicht in ihrer jetzigen Form für verfassungswidrig. Weil nur ein geringer Prozentsatz der betroffenen jungen Menschen eingezogen, werde, könne von Wehrgerechtigkeit keine Rede sein, argumentiert Ipsen. Ein weiterer Verstoß gegen die Pflichtengleichheit sei es, wenn Wehrdienstverweigerer mit größerer Wahrscheinlichkeit zum Zivildienst eingezogen würden.
[..]Ipsen: Um es ganz klar auszudrücken: Unter den gegebenen Umständen nein, denn die Wehrpflicht ist im Vergleich zur Steuerpflicht der tiefste Eingriff des Staates in die persönliche Freiheit eines Menschen, und ebenso wie die Steuerpflicht zur Steuergerechtigkeit führen muss, ist das auch mit der Wehrpflicht. Wenn nicht prinzipiell jeder taugliche junge Mensch eingezogen wird, mit anderen Worten der Bedarf geringer ist, als die zur Verfügung stehenden jungen Menschen, ist dies ein Verstoß gegen die Verfassung.
[..]Meurer: Seit einiger Zeit, Herr Ipsen, dürfen ja auch Frauen zur Bundeswehr, auch zu Kampftruppen, sie müssen es aber nicht. Ist diese Ungerechtigkeit, wenn es denn eine überhaupt ist, dass Frauen nicht müssen, Männer aber müssen, für sie eine Wehrpflicht gilt, spielt dieses Mann-Frau-Thema auch eine Rolle?
Ipsen: Das spielt eine große Rolle, und darüber müssen wir uns in Zukunft unterhalten, denn die Begründung dafür, dass Frauen von der Wehrpflicht verschont bleiben, ist eigentlich immer die gewesen, dass sie typischerweise Kinder bekommen und später durch die Mutterschaft in besonderer Weise belastet sind und dem Gemeinwohl dienen. Ob diese Begründung heute noch trägt, ist fraglich [mehr]
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Schade finde ich, dass Herr Ibsen die Begründung zur Verschonung der Frauen nicht weiter ausgeführt hat. Es gibt schließlich weder einen Gebärzwang noch eine Gebärpflicht. Vergessen wird bei den ganzen Diskussionen rund um den Zwangsdienst (Wehrpflicht), dass jungen Männern verschiedene Menschenrechte vorenthalten werden. Ein unter Zwangsdienst stehender Mann darf z.B. die Bundesrepublik Deutschland für einen über 3-monatigen Aufenthalt in einem anderen Staat nicht ohne Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes verlassen. Welche ähnlichen, gesetzlichen Menschenrechtseinschränkungen gibt es für Frauen? Ich kenne jedenfalls keine.
Bis heute fehlt mir übrigens eine Auflistung über jene Menschenrechte, die einem Zwangsdienstleistenden entzogen werden. Leider hat mein Sohn das entsprechende Schreiben des Kreiswehrersatzamtes nach dessen Ausmusterung vernichtet. In diesem waren einige (alle?) Einschränkungen aufgeführt. Wenn jemand zufälligerweise dieses Schreiben noch haben sollte, wäre ich über eine Benachrichtigung hocherfreut.
Zum Schluß noch eine Meldung von Spiegel-Online, in dem Verteidigungsminister Jung auf das Urteil des Verwaltungsgericht Köln reagiert hat.
Bundeswehr will alle tauglich Gemusterten einziehen
Die Zahl der jungen Männer sinkt – deshalb fürchtet Verteidigungsminister Jung den Streit um die Wehrgerechtigkeit nicht: In den kommenden Jahren plant er, alle tauglich Gemusterten zur Bundeswehr einzuziehen [mehr]
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