Weitere Verbesserungen beim Meister-BAföG

Novelle im Bundestag verabschiedet / Förderung künftig auch für Pflegeberufe und Erzieher

Der Bundestag hat am Donnerstag den Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG bzw. Meister-BAföG) verabschiedet. In ihrer Rede im Plenum des Deutschen Bundestages erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan: „Das Meister-BAföG ist ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Mit den nun eingeführten Leistungsverbesserungen sorgen wir für die richtigen Weichenstellungen, um noch mehr Menschen als bisher für Fortbildungen zu gewinnen und einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sicher zu stellen.“ Die Ministerin appellierte zugleich an den Bundesrat, den Weg für diese Verbesserungen frei zu machen, um so die Erfolgsgeschichte des Meister-BAföG fortschreiben zu können.

[..]Auch Fortbildungswillige mit Kindern werden in Zukunft noch stärker finanziell unterstützt. Der Kinderzuschlag wird von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher nur als Darlehen gewährt. Zugleich wird es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind und Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben. Darüber hinaus sollen der Unterhaltsbeitrag und der Kinderbetreuungszuschlag auch während der neu eingeführten Prüfungsvorbereitungsphase für bis zu weitere drei Monate als Darlehen gewährt werden [mehr]

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