Archiv nach Monaten: August 2009 - Seiten 2

Moderne Mütter massiv überfordert

Das von mir verlinkte BGH-Urteil ist eine Leitsatzentscheidung, weshalb ich mir dieses durchgelesen habe. Meine Vermutung wurde bestätigt, das es für Väter in absehbarer Zeit keine Entlastungen im Familienrecht geben wird. Klar heraus gestellt wird die Tatsache, das der Gesetzgeber – verantwortlich dafür Frau Zypries – niemals an eine Besserstellung der Väter gedacht hat. Ihre hohlen Phrasen, man müsse die geänderten Lebensumstände heutiger Ehen/Partnerschaften berücksichtigen, diente lediglich der Ruhigstellung nicht nur diverser Väterorganisationen. Das Medienecho war dementsprechend und landauf, landab wurde darüber geklagt, wie schlecht es doch in Zukunft den Müttern in diesem Lande gehen würde. Es hat funktioniert und nebenbei bemerkt finde ich es schon seit einiger Zeit erstaunlich ruhig in unserem Blätterwalde, was sog. Benachteiligen von Müttern angeht.

Nun also ein paar ausgesuchte Sätze aus dem Urteil.

BGH-Urteil Az.: XII ZR 102/08 Leitsatzentscheidung

Die Parteien streiten im Scheidungsverbundverfahren noch um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt für die Zeit ab Januar 2008. 2 Der 1965 geborene Antragsteller und die 1977 geborene Antragsgegnerin hatten im September 2001 die Ehe geschlossen, aus der ihre im März 2002 geborene Tochter hervorgegangen ist. Nach der Trennung im April 2004 wurde die Ehe mit Verbundurteil vom 30. März 2007 geschieden, das zum Scheidungsausspruch seit dem 4. September 2007 rechtskräftig ist.

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[..]Unabhängig davon, dass die Alleinerziehung mehr Zuwendung und Anstrengung erfordere als die Kindesbetreuung in einer intakten Familie, benötigten Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter eine „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“. Kinder in diesem Alter könnten nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, auch nicht stundenweise. Regelmäßig führe daher eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils.Auch wenn sich eine pauschale Betrachtung, wie sie durch das Altersphasenmodell in der Vergangenheit häufig vorgenommen worden sei, nach neuem Recht verbiete, müssten die altersbedingten besonderen Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt werden. Auch bei Vollzeitbetreuung in einer kindgerechten Einrichtung könne von dem betreuenden Elternteil regelmäßig keine Vollzeiterwerbstätigkeit verlangt werden, solange das Kind den Kindergarten bzw. die ersten Grundschulklassen besuche. Um eine unzumutbare Belastung und eine erhebliche Ungleichgewichtung der Anforderungen an die gemeinsame Elternverantwortung zu vermeiden, könne man dann regelmäßig nur eine Teilzeitbeschäftigung verlangen, die mit zunehmendem Alter des Kindes zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit auszubauen sei. Überspanne man die Anforderungen an die Erwerbsverpflichtung des betreuenden Elternteils, treffe man damit unmittelbar auch das Kind und beraube es unter Umständen einer Lebensperspektive, die es ohne Trennung der Eltern gehabt hätte.

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Die Unterstützung der Antragsgegnerin durch ihre Eltern sei im Rahmen der Billigkeitsabwägung nach § 1570 BGB nicht zu berücksichtigen, weil es sich dabei um freiwillige Leistungen handele, die der Antragsgegnerin zugute kommen, nicht aber den Antragsteller entlasten sollten.

Für die Zeit ab Januar 2008 seien die nicht unerheblichen Kosten (Anm. Umgangskosten)  aber unter Berücksichtigung der unterbliebenen Höherstufung für den Kindesunterhalt durch Abzug eines Betrages in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen.

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Eine Begrenzung des Unterhalts komme derzeit nicht in Betracht, weil noch nicht absehbar sei, wie lange die umfassende Betreuung der gemeinsamen Tochter durch die Mutter noch notwendig sei. Der Bundesgerichtshof habe im Regelfall davon abgesehen, den Anspruch auf Betreuungsunterhalt zeitlich zu begrenzen, und darauf abgestellt, dass eine vorausschauende Beurteilung der Verhältnisse noch nicht möglich sei.

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a) Mit dieser Neuregelung hat der Gesetzgeber den nachehelichen Betreuungsunterhalt grundlegend umgestaltet. Er hat einen auf drei Jahre befristeten Basisunterhalt eingeführt, der aus Gründen der Billigkeit verlängert werden kann (BT-Drucks. 16/6980 S. 8 f.). Im Rahmen dieser Billigkeitsentscheidung sind nach dem Willen des Gesetzgebers kind- und elternbezogene Verlängerungsgründe zu berücksichtigen.

aa) Mit der Einführung des Basisunterhalts bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres hat der Gesetzgeber dem betreuenden Elternteil die freie Entscheidung eingeräumt, ob er das Kind in dessen ersten drei Lebensjahren selbst erziehen oder andere Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen will. Ein während dieser Zeit erzieltes Einkommen ist somit stets überobligatorisch und der betreuende Elternteil kann eine bestehende Erwerbstätigkeit jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes widmen.

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b) Kindbezogene Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts nach Billigkeit, die ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 6 Abs. 2 und 5 GG finden, entfalten im Rahmen der Billigkeitsentscheidung das stärkste Gewicht und sind deswegen stets vorrangig zu prüfen.

aa) Insoweit ist das Berufungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber mit der Neugestaltung des nachehelichen Betreuungsunterhalts in § 1570 BGB für Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres grundsätzlich den Vorrang der persönlichen Betreuung gegenüber anderen kindgerechten Betreuungsmöglichkeiten aufgegeben hat.

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Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuungsunterhalts ist deswegen stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die begabungs- und entwicklungsgerechte Betreuung des Kindes auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Einrichtungen gesichert werden könnte.

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Die Betreuungsbedürftigkeit ist vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des Kindes zu ermitteln. Erst wenn die Kinder ein Alter erreicht haben, in dem sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zeitweise sich selbst überlassen werden können, kommt es aus kindbezogenen Gründen insoweit nicht mehr auf die vorrangig zu prüfende Betreuungsmöglichkeit in kindgerechten Einrichtungen an.

An diesem Urteil ist ‚wunderbar‘ abzulesen, wie die Gehirnwäsche der Medien funktioniert. Man braucht nur regelmäßig von Überforderung reden und Gesetzgeber/Gerichte berücksichtigen diese.

Letztlich ging es bei der Unterhaltsreform nur darum, Müttern unehelicher Kinder die gleichen Rechte zu billigen wie den Müttern ehelicher Kinder.

Eine Begrenzung des nachehelichen Betreuungsunterhalts wird kategorisch abgelehnt.

Nachehelich Solidarität, egal wie kurz die Ehe war, wird ausdrücklich gefördert. Davon abgesehen, das die Wörter ’nacheheliche Solidarität eine Widersprüchlichkeit in sich darstellen.

Auffallend ist natürlich die Erwähnung der regelmäßigen Überforderung. Damit läßt sich der Betreuungsunterhalt natürlich grandios rechtfertigen und kann beliebig verlängert werden. Eine Erwähnung der Betreuungsmöglichkeit durch den Vater wird gar nicht erst in Betracht gezogen.

Die Aufzählungen zum Thema Billigkeitsentscheidung sind sehr auffällig, nicht nur, aber auch im Zusammenhang mit den individuellen Verhältnissen des Kindes.

Die Betonung zum Gesetzgeber fällt ebenso auf und man bekommt den Eindruck, das die Urteilsbegründung nicht im eigenen Ermessen liegt, sondern auf diesem Wege die Verantwortung abgeschoben werden soll.

Fazit

Eine Aussicht auf finanzielle Entlastung der Väter ist auf Grund der Berücksichtigungen der individuellen Umstände der Kinder nicht gegeben und war auch nie gewollt!

Link

FemokratieBlog: Ein Desaster für Väter

MANNdat Stellungnahme zu Entgeltungleichheit

Das Bundes-Frauenministerium hat im Juli den Bericht „Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland“ veröffentlicht. MANNdat hat den Bericht kritisch durchgelesen und nimmt Stellung zu Inhalt, Ideologie und den vom Frauenministerium geplanten Maßnahmen, um die „Lohnlücke“ zwischen den Geschlechtern zu reduzieren.

Die Stellungnahme von MANNdat als PDF [hier]

Arne Hoffmann interviewt den ‚Maskulisten‘

Michail Savvakis. Der Publizist ist einer der führenden Köpfe der Männerrechtsbewegung

Der bewegte Mann

Wenige Menschen haben es geschaff t, mit ihrem Denken eine politische Bewegung ins Leben zu rufen. Michail Savvakis gehört dazu, auch wenn „seine“ Bewegung noch ein überaus zartes Pfl änzchen ist. Zehn Jahre vor Eva Herman ereilte den in Frankfurt lebenden EDV-Techniker die Erkenntnis, daß in unserer inzwischen völlig feministisch durchwalteten Welt das Verhältnis der Geschlechter zueinander immer schlechter wird – obwohl der feministischen Heilslehre zufolge doch das Gegenteil der Fall sein müßte. Ihm wurde klar, dass man „das Ignorieren der Lage nicht mehr Gelassenheit nennen konnte, sondern Ignoranz nennen mußte – oder Feigheit“.

Wie bei anderen Männerrechtlern treten auch für Savvakis an die Stelle eines prägenden Schlüsselerlebnisses viele einzelne Erfahrungen. In einem Interview mit der Zeitschrift GQ nennt er als Beispiel den verweigerten Eintritt bei einer Frauenveranstaltung sowie die wachsende Häme in der Frauenliteratur. „Mein Leben begann sich aus der linksalternativen Kultur zu lösen, und der Wunsch nach Form statt der dort defi nierten ‘Freiheit’ wuchs. Ich wußte, daß ich etwas zu vermelden hatte, weil ich Zusammenhänge sah, die nirgends im gesellschaftlichen Disput auftraten. Mich mit Leserbriefen zu vermitteln, scheiterte, sie wurden nie beachtet. So ging ich ins Internet.“ Dort hob er die Seite www.maskulist.de aus der Taufe und zierte sie mit dem Bild des Perseus, der Medusas abgetrenntes Haupt in die Höhe hält.

Einmal im Jahr verleiht Savvakis die „Lila Kröte“, einen sarkastischen Preis „für besondere Männerfeindlichkeit“. Der Spiegel etwa erhielt sie für seine Titelgeschichte „Eine Krankheit namens Mann“. Inzwischen hatte Savvakis zu einer neuen politischen Initiative beigetragen: der Männerrechtsgruppe MANNdat www.manndat.de, die mittlerweile von der Welt und auch vom Spiegel erwähnt wird, wenn es um das Geschlechterthema geht.

2007 veröffentlichte er im konservativen Nobelverlag Manuscriptum „Medusa schenkt man keine Rosen“ unter dem Pseudonym Michail A. Xenos, also „Fremder“. Fremd sieht sich der 1954 auf Kreta geborene Savvakis „als Gast in diesem Land und fremd auch aus Leidenschaft, fremd nämlich gegenüber allen Wir-Bindungen. Nur ist es nicht nett, als Gast im fremden Wohnzimmer ein Umräumen zu beginnen. ‘Xenos’ bedeutet also auch: ‘mit Verlaub’.“ Von Savvakis aber läßt man sein Wohnzimmer gerne umräumen. So herzlich er bei der persönlichen Begegnung ist, so kühl und tiefgehend ist seine Analyse, mit der er die Denkfehler feministischen Zeitgeists seziert. Geht es etwa um wohlfeile Worthülsen wie „Krise der Männer“ und „Jahrhundert der Frauen“, stellt er klar: In der Zeit, in der Frauen, gefördert mit Quoten und Milliardensummen, ein paar Verwaltungsposten mehr erringen konnten, verwirklichten Männer aus eigener Kraft Menschheitsträume. So entwickelten sie etwa jenes Internet, mit dem auch einzelne Sand ins Getriebe der herrschenden Ideologie streuen können.

ARNE HOFFMANN

Leider kann ich keinen Link zu obigem Beitrag liefern, da er dem Online-Abonnement der JF entstammt.Es ist schön zu lesen, das sich die Männerrechtsbewegung in immer größeren Kreisen bemerkbar macht. Mein – zugegebenermaßen – naiver Optimismus ist, das wir bald auch von etablierten Zeitungen wahrgenommen werden und zwar als das, was wir sind: Menschen, die das feministische Unrecht wahr nehmen und Veränderungen zu Gunsten der nächsten Generationen bewirken wollen.

4 201 Adoptionen in 2008 gemeldet

WIESBADEN – 2008 wurden in Deutschland 4 201 Kinder und Jugendliche adoptiert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Die Zahl der Adoptionen lag damit um 7% niedriger als im Vorjahr; 2007 waren von den Adoptionsvermittlungsstellen 4 509 Adoptionen gemeldet worden.

Beinahe die Hälfte der Adoptionen (2 056; 49%) waren Stiefelternadoptionen. Bei einer Stiefelternadoption wird der oder die Minderjährige durch einen neuen Partner des leiblichen Elternteils adoptiert.

30% der adoptierten Kinder waren unter 3 Jahre alt, bei den Altersgruppen 3 bis 5 Jahre, 6 bis 8 Jahre und 9 bis 11 Jahre lag der Anteil bei jeweils 15% und bei den 12- bis 17-Jährigen bei 25%.

Für eine Adoption vorgemerkt waren 2008 insgesamt 774 Kinder und Jugendliche und damit knapp 13% weniger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Adoptionsbewerbungen hat sich gegenüber 2007 um 12% vermindert; in den Adoptionsvermittlungsstellen lagen 7 841 Adoptionsbewerbungen vor. Damit belief sich das Verhältnis von Adoptionsbewerbungen zur Zahl der zur Adoption vorgemerkten Minderjährigen rein rechnerisch auf 10 zu 1 [hier]

49% der Adoptionen waren Stiefkindadoptionen, daher weht also der Wind der Frau Zypries.

Die Zahl von 2.056 Adoptionen durch einen neuen Lebens-/Ehepartner finde ich allerdings auch beunruhigend. Leider weiß ich von etlichen Fällen, wo Väter psychisch massiv unter Druck gesetzt wurden, um in eine Adoption einzuwilligen. Manch ein Vater hat bis dahin schon so viel Nervenkrieg hinter sich, das ein paar davon zustimmen, nur um endlich zur Ruhe zu kommen. Das Schlimme daran ist, die Ruhe ist nur vorübergehend, denn endgültig loslassen können auch diese Väter nicht.

Link
WikiMANNia: Einbenennung (kleine Adoption) – § 1618 BGB

Piratenpartei ist die größte Volkspartei – im Internet

Messung der Business Intelligence Group zeigt Vorsprung der Piratenpartei im Online-Wahlkampf.

[..]Es zeigt sich: Das Internet verändert die Regeln der politischen Kommunikation und belohnt die Akteure, die sich mit den Veränderungen auseinandersetzen. So ist die Piratenpartei die stärkste Kraft auf den VZ-Seiten, der mit 14 Millionen Nutzern größten Community in Deutschland. Mit über 38.000 Anhängern sind die „Piraten“ dort beliebter als SPD und Grüne zusammen. Noch deutlicher zeigt sich der Vorsprung auf dem Microblogging-Dienst Twitter: Hier gibt es mehr positive Kommentare zu der Piratenpartei (12.399) als zu allen derzeitigen Bundestagsfraktionen zusammen (10.540).

[..]Der Erfolg der jungen Partei im Internet, die bei der Europawahl im Juni aus dem Stand fast 1 % erreichte, hat verschiedene Ursachen. Zum einen füllen die Piraten ein thematisches Vakuum, in dem sie sich mit Aspekten wie Datenschutz, Urheberrecht oder der umstrittenen Internetsperre zum Kampf gegen Kinderpornographie beschäftigen. Diese Themen, die in einer vernetzten Gesellschaft mehr und mehr Relevanz gewinnen, werden sowohl von den etablierten Parteien als auch von den klassischen Medien vernachlässigt. Zum anderen verstehen die Macher der Partei, das neueste Medium Internet in all seinen Formen zu nutzen [mehr]

Piratenpartei wird doch auf Xing-Plattform zur Bundestagswahl berücksichtigt

Das auf Geschäftskontakte spezialisierte Social Network Xing hat auf das rege Echo von Anhängern der Piratenpartei auf die Einrichtung einer Plattform in dem Netzwerk zur Bundestagswahl reagiert. Xing habe gestern Abend der Piratenpartei das Angebot gemacht, eine eigene Gruppe einzurichten, sagte Firmensprecher Thorsten Vespermann gegenüber heise online. Zuvor gab es nur eigene Abteilungen für die im Bundestag in Fraktionsstärke vertretenen Parteien. Xing mache nun eine Ausnahme von der Regel, werde aber eventuelle Nachfragen anderer Parteien individuell prüfen [Heise]

Das sind doch mal gute Nachrichten über die Piratenpartei. Zwar bin ich mir noch nicht 100%ig sicher, ob ich die Piraten wählen werde, aber aus meiner Sicht ist sie die derzeit beste Alternative zu den etablierten Parteien.

Meine Hoffnung ist tatsächlich, das die Piratenpartei auch die jungen Leute erreicht und somit die 5% Hürde im Bundestag schafft. Die Hoffnung stirbt nun mal bekanntlich zuletzt 😉

Bundeswehr-Einsatz im Innern nur als Amtshilfe

hib-Meldung • 228/2009 • Datum: 05.08.2009

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/HLE/HIL) Die Bundeswehr soll auch in Zukunft nicht im Inland mit militärischen Mitteln zum Eingriff ermächtigt werden. Einen entsprechenden Beschluss habe die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern nicht gefasst, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13811) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/13723). Einen solchen Beschluss könne die Innenministerkonferenz schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht fassen. Die Konferenz habe nur dargelegt, dass angesichts der gewachsenen Bedrohung durch terroristische Angriffe Szenarien denkbar seien, die von den Sicherheitsbehörden nicht allein bewältigt werden könnten. Daher habe die Konferenz ihrer Auffassung Ausdruck verliehen, „dass es aus polizeilicher Sicht einer verfassungsrechtlichen Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizeien von Ländern und Bund im Wege der Amtshilfe mit militärischen Fähigkeiten und Mitteln bedarf“ [hier]

So so, wachsende Bedrohung durch terroristische Angriffe. Ich frage mich nur, wer uns derzeit mehr bedroht, Terroristen oder unsere Regieriegen?
Da es ein entsprechendes Gesetz zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht gibt, muss natürlich ein Solches her. Damit wird der Weg bei wachsenden sozialen Unruhen geebnet, um im ‚Notfall‘ auf die eigene Bevölkerung schießen zu dürfen. Frauen der Bundeswehr werden mit Sicherheit nicht dazu gezwungen, denn das kann man ihnen ja nicht zumuten. Auf diesem Wege wird dann national das umgesetzt, was die EU in ihrem Vertrag bereits aufgenommen hat: Die Todesstrafe!

stoppdenirrsinn

Radio Utopie hat m.E. einen guten Beitrag dazu geschrieben [hier]
Wem der Beitrag zu lang ist, kann sich ja ein Video mit Prof. Schachtschneider anschauen, der es gut erläutert [Kurzversion 1:55] oder [Langversion 4:24]

Link
Zwangsdienst – Einschränkung von Menschenrechten