Archiv nach Monaten: April 2010 - Seiten 2

Vater verweigert Unterhalt

©by Viktor Stolarski/Pixelio.de

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Prozess: Vaterpflichten sträflich vernachlässigt

Neu-Ulm „Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr“: Wie zeitlos der Spruch von Wilhelm Busch (1832 bis 1908) ist, beweist der Fall eines 1975 geborenen ledigen Mannes aus Krumbach, der Probleme mit seinen Pflichten als Erzeuger eines heute zehn Jahre alten Sohnes hat.

Schon unmittelbar nach der Geburt seines Sprösslings, der bei seiner Mutter in Weißenhorn aufwächst, blieb er die Unterhaltszahlungen für das Kind schuldig – obwohl er damals durchaus solvent war. Für diese „Verletzung der Unterhaltspflicht“ saß er bereits vier Monate im Gefängnis.

[..]Amtsgerichtsdirektor Thomas Mayer erfuhr, dass dem zahlungsunwilligen Vater sehr wohl bewusst war, dass er Unterhalt zahlen muss: „Ich weiß, dass ich dazu verpflichtet bin.“ Dass er trotz eines Monatsverdiensts von rund 1400 Euro monatelang kein Geld für seinen Sohn überwies, rechtfertigte er damit, dass die Kindsmutter ihm jeglichen Kontakt mit dem Buben verweigere.

„Dann hätten Sie klagen müssen“ [mehr]

Alleine die Wortwahl ‚Erzeuger‘ stößt mich dermaßen ab, das man diesen Beitrag nicht veröffentlichen sollte. Trotzdem ist er es wert, bekannt gemacht zu werden. Dieser Vater hat etwas gemacht, was in anderen EU-Staaten gesetzlich sanktioniert wird – kein Umgang, kein Unterhalt. Würden deutsche Richter das auch so sehen, gäbe es mit Sicherheit weniger Umgangsverweigerungen.

„Trauer und Bestürzung“

Letztes Geleit

Letztes Geleit

Die Erklärung der Kanzlerin im Wortlaut:

„Mit grosser Bestürzung habe ich von dem verabscheuungswürdigen und hinterhältigen Angriff auf unsere Soldaten in Afghanistan gehört.

Mein Mitgefühl gilt in diesen schweren Stunden vor allem den Angehörigen der ums Leben gekommenen und verwundeten Soldaten.

Ich trauere mit ihnen um die Opfer.

Den verwundeten Soldaten wünsche ich rasche und vollständige Genesung.

Meine Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei den betroffenen Familien, bei den Verwundeten und bei unseren in Afghanistan gefallenen Soldaten“. [Bundesregierung]

Gegen 13.00 Uhr afghanischer Ortszeit (10.30 Uhr MESZ) wurden deutsche ISAF-Kräfte etwa 6 km westlich von Kunduz beschossen. Die Soldaten haben das Feuer erwidert. Im Verlauf des Gefechts gerieten die Soldaten in einen weiteren Hinterhalt. Dabei sind drei deutsche Soldaten gefallen.

Fünf Soldaten wurden zum Teil schwer verwundet. Sie wurden zur medizinischen Versorgung in die Feldlager Kunduz und Masar-e Sharif ausgeflogen. Die deutschen Kräfte befinden sich weiter im Einsatzraum.

Verteidigungsminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hat seinen Urlaub unterbrochen und wird weiter laufend über die Lage informiert. Der Minister sagte: „Mit großer Betroffenheit habe ich heute von den gefallenen und verwundeten deutschen Soldaten in Afghanistan erfahren müssen. Ich bin in Gedanken und Gebeten bei den Soldaten und ihren Familien. Angesichts von Gefechten dieses Ausmaßes wird deutlich, wie gefährlich der gleichwohl notwendige Einsatz in Afghanistan ist.“ [Bundeswehr]

Bundesaußenminister Dr. Guido Westerwelle erklärte heute (02.04.) zum Tod deutscher Soldaten in Kundus, Afghanistan:

„Ich verurteile diesen hinterhältigen Angriff, der sich nicht nur gegen deutsche Soldaten richtete, sondern auch gegen das ganze afghanische Volk. In diesem schweren Moment sind unsere Gedanken bei den Familien und Angehörigen der Opfer. Ihnen gilt unsere tief empfundene Anteilnahme. Den Verletzten wünschen wir rasche und vollständige Genesung.“ [Auswärtiges Amt]

Angesichts der traurigen Umstände unterlasse ich eine Kommentierung.

Versorgungsausgleichskasse in Betrieb

versorungsausgleich-bei-scheidung1Mit der Versorgungsausgleichskasse nimmt nun eine neue Pensionskasse den Betrieb auf, die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichsrechts im September 2009 beschlossen worden war. In die Versorgungsausgleichskasse können in Zukunft nach einer Scheidung die Betriebsrentenansprüche des ausgleichsberechtigten Ehepartners fließen.

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Haiti – Wiederaufbau unterstützen

un-haitiAuch nach der Phase der unmittelbaren Katastro­phen­be­wäl­ti­gung bleibt Deutschland beim Wiederaufbau des durch ein verheerendes Erdbeben zerstörten Haiti engagiert. Bei der internationalen Wiederaufbaukonferenz am 31. März sagte die Europäische Union 1,6 Mrd. US-Dollar zu. Bun­des­bür­ger und Bundesregierung haben insgesamt bereits eine hal­be Milliarde Dollar für Haiti mobilisiert.

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Mutter wegen Misshandlung verurteilt

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Berlin

Eine 30-Jährige Mutter spritzte ihrem Kleinkind während dessen Krankenhausaufenthalts im Oktober und November 2007 dreimal Fäkalien in die Blutbahn. Weil hierdurch hohes Fieber entstand und ein septischer Schock drohte, bestand jeweils Lebensgefahr und der Junge musste mehrfach auf die Intensivstation verlegt werden.

Das Landgericht Berlin ist nach Anhörung eines psychiatrischen Sachverständigen zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Angeklagten ein selten auftretendes Münchhausen-by-proxy-Syndrom vorliege und deshalb die Schuldfähigkeit der Angeklagten erheblich vermindert gewesen sei. Bei diesem Syndrom werden von Müttern bei ihren eigenen Kindern körperliche Krankheiten künstlich hervorgerufen, um dann bei der nachfolgenden ärztlichen Behandlung als besorgte Mutter ebenfalls im Mittelpunkt des Geschehens zu stehen und auf diese Weise Aufmerksamkeit zu erzielen.

Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig [Pressemitteilung des BGH]

Beschluss vom 24. März 2010 – 5 StR 29/10
LG Berlin – (532) 18 Ju Js 272/08 Ks (9/08) – Urteil vom 21. Juli 2009

Es kommt ja selten genug vor, das Mütter wegen Misshandlung ihrer Kinder verurteilt werden. Das die Mutter im o.g. Fall trotz verminderter Schuldfähigkeit zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde, hat sogar mich überrascht. Selbst bei Mord hat es schon öfters Bewährungsstrafen oder sogar Freispruch gegeben.

gewalt-in-familien

Gewalt in Familien

Dass nicht Frauen und nicht Männer, sondern Kinder die häufigsten Opfer häuslicher Gewalt sind, dass Kindesmisshandlung etwa zur Hälfte auf das Konto von Vätern wie von Müttern geht und dass das öffentliche Getöse um Frauen als Haupt-Opfer von Beziehungsgewalt die Anteilnahme am Leid der Kinder in den Hintergrund rückt (im Jahre 2003 wurden bundesweit lediglich 3.017 Fälle von Kindesmisshandlung bei der Polizei angezeigt), gehört zu den weiteren unangenehmen Tatsachen, die die „mutigen“ Tabubrecher gerne unter den Teppich kehren.

WikiMANNia: Häusliche Gewalt (auch an Kinder)

Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_04/2010_100/01

Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechts­stel­lung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frau­en­häu­ser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Druck­si­tu­a­tion zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der über­wie­gen­den Zahl Mäd­chen und jun­ge Frau­en betroffen.

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Weibliche Genitalverstümmelung ahnden

maennliche-beschneidung-in-der-antike1hib-Meldung • 2010_04/2010_100/02

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise soll mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren bestraft werden. In minder schweren Fällen soll das Gericht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/1217) beim Parlament eingebracht. Es sei geplant, die Tat als schwerwiegenden Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Opfers einzustufen, heißt es in der Vorlage. Damit würde ”ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft“, heißt in der Initiative der Länderkammer weiter. Auslandstaten würden in die Strafbarkeit einbezogen, wenn das Opfer zur Zeit der Tat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland habe. In der Begründung heißt es, von der Verstümmelung weiblicher Genitalien seien überwiegend Frauen in Afrika betroffen, aber auch Frauen in Asien und Lateinamerika. In Deutschland seien nach Schätzungen von Nichtregierungsorganisationen zirka 20.000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen.

Die Strafverfolgung komme vielfach erst durch eine Strafanzeige des Opfers in Gang. Da regelmäßig Mitglieder der Familie des Opfers für die Tat mit verantwortlich seien, könnten sich die minderjährigen Opfer in vielen Fällen erst im Erwachsenenalter zu einer Strafanzeige entschließen, wenn sie sich aus der Familie gelöst hätten. Um das Strafrecht voll zur Geltung kommen zu lassen, sei es nötig, dafür Sorge zu tragen, dass die Taten dann noch nicht verjährt seien. Aus diesem Grund sei das Ruhen der Verjährung notwendig, bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. Die Beratungen innerhalb der Regierung seien aber noch nicht abgeschlossen. ”Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung von einer detaillierten Bewertung an dieser Stelle ab und wird die weiteren parlamentarischen Erörterungen konstruktiv begleiten“, heißt es abschließend [hier]

Männliche Genitalverstümmelung ist also nach Aussagen – nicht nur unseres Bundesrates – keine Menschenrechtsverletzung. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt darüber lachen. Ich kann es leider schon lange nicht mehr. Wie selbstverständlich von Menschenrechte gesprochen wird, Jungen und Männer aber ausgeklammert werden, spottet jeder Beschreibung. Da ich zu diesem Thema in diesem Blog schon sehr viel geschrieben habe – Stichwort: Genitalverstümmelung -, erspare ich mir heute eine längere Abhandlung .

WikiMANNia: GenitalverstümmelungGenitalverstümmelung (Tabelle)Video

Srebrenica-Resolution des serbischen Parlaments

srebrenica-massakerDas serbische Parlament hat heute (31.03.) eine Resolution zum Massaker in Srebrenica angenommen, in der es die Ermordung von rund 8000 bosnischen Muslimen erstmals verurteilt. Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte heute zur Resolution:

„Ich begrüße die Resolution des serbischen Parlaments. Sie ist ein mutiger erster Schritt der serbischen Politik, sich der eigenen Vergangenheit zu stellen. Mit der Resolution haben die gemäßigten und auf Europa ausgerichteten Kräfte einen wichtigen Sieg errungen.“ [hier]

Mehr steht nicht in der Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes. Wie viele Worte hätte man wohl gewählt, wenn statt Männer 8.000 Frauen ermordet worden wären? Die Bundesregierung hat im übrigen gar nicht reagiert, zumindest habe ich über Feeds nichts erhalten. Allerdings haben einige Medien darüber berichtet, denn Google listet zu diesem Thema etliche Treffer auf.

Links
Podcast Deutschlandradio: Reaktionen auf Srebrenica-Resolution
Welt Online: Serbiens späte Entschuldigung für das Massaker von Srebrenica
Google: Srebrenica-Resolution
WikiMANNia: SrebrenicaMänner weniger wertKrieg