Frauen und Mädchen vor Zwangsheirat besser schützen

RUMAENIEN ZWANGSHEIRAThib-Meldung • 2010_04/2010_100/01

Bundesrat: Opfer von Zwangsheirat besser schützen

Recht/Gesetzentwurf – 01.04.2010
Berlin: (hib/BOB/HLE) Mit einem Gesetzentwurf des Bundesrates (17/1213) soll Zwangsheirat wirksamer bekämpft und im zivilrechtlichen Bereich die Rechts­stel­lung der Opfer von Zwangsehen gestärkt werden. Auch in Deutschland stellten Rechtsanwälte, Lehrkräfte, Beratungsstellen und Frau­en­häu­ser vermehrt Zwangsheiraten bei Einwanderern fest. Eine Zwangsheirat liege dann vor, wenn mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch eine Druck­si­tu­a­tion zur Ehe gezwungen werde, heißt es in der Initiative. Davon seien in der über­wie­gen­den Zahl Mäd­chen und jun­ge Frau­en betroffen.

[..]Begründet wird dies damit, dass der genötigte Ehegatte gerade in der ersten Zeit nach dem Eintreten der zumeist als traumatisch empfundenen Zwangslage oft emotional nicht in der Lage sei, die Aufhebung der Ehe zu betreiben. Auch im Unterhalts- und Erbrecht plant die Länderkammer Änderungen zugunsten der von Zwangsheirat Betroffenen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die unter Zwang verheirateten Mädchen und jungen Frauen vor allem aus türkischem oder kurdischem Umfeld stammten. Betroffen seien aber auch Albanerinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen oder Marokkanerinnen. Dabei sei das Phänomen der Zwangsheirat aber nicht auf den islamischen Kulturkreis beschränkt. Es seien auch Fälle aus Süditalien oder Griechenland bekannt geworden. Von Zwangsheiraten in Deutschland seien vor allem minderjährige Mädchen betroffen. Die Zwangsverheiratung sei oft der Versuch, die eigenen Töchter zu disziplinieren, die in westlichen Gesellschaften aufwachsen und sich nicht mehr in alte Traditionen fügen wollten. Es gehe hier um die Beibehaltung der traditionellen Machtverhältnisse in der Familie. Über das Ausmaß von Zwangsheirat habe man allerdings deutschlandweit kaum gesicherte Daten [mehr]

Man hat kaum gesicherte Daten, aber trotzdem müssen Gesetze geändert werden. Woran erinnert mich das nur? Wer sich für diese Thematik interessiert, der sollte sich den Gesetzesentwurf durchlesen. Interessant fand ich u.a. die Feststellung, das eine Zwangsheirat weder aus religiösen, noch aus patriarchalisch-traditionellen Gründen akzeptabel sei, da dieses eine Menschenrechtsverletzung darstelle (Seite 11). Da kann man doch nur noch mit dem Kopf schütteln und sich fragen: merken die noch etwas? Bei Genitalverstümmelungen interessiert es keinen, das Jungen aus den erwähnten Gründen ihrer Menschenrechte beraubt werden, aber bei Zwangsverheiratung wird genau diese Begründung heran gezogen? Zwar wird auch erwähnt, das Jungen ebenfalls davon betroffen sein können (Seite 9), die Folgen wären allerdings nicht so drastisch wie für Mädchen. Man sollte Politikern beide Gesetzesentwürfe um die Ohren hauen, bis sie endlich aufwachen, aber darauf hoffe ich wohl vergebens – aufs aufwachen meine ich natürlich 😉

Scheidung bedeutet Zwangsehe für den Mann

Rechtlich wird eine Ehe nie geschieden. Tatsächlich ist es nur eine Trennung von Tisch und Bett. Rechtlich bleiben die „Ex“-Ehepartner lebenslang verknüpft. Nach einer Scheidung erhält man deshalb auch nicht den Familienstand „ledig“, sondern „geschieden“. Eine Scheidung ist die Transformation einer freiwilligen Ehe in eine Zwangsehe.

WikiMANNia: ScheidungZwangsehe

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