Ich gebe zu, das „herzlos“ ist meine Interpretation. Wer aber das Video „Jugendämter – brutal und rücksichtslos“ gesehen hat, kann meine Äußerung nachvollziehen.
Die Ärztezeitung hat einen Artikel heraus gebracht, in dem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Gesetzgeber anmahnt, eine genaue Definition von „gewichtigen Anhaltspunkte“ für eine Kindeswohlgefährdung zu erstellen. Alles in allem bereitet mir der Artikel aber trotzdem Bauchschmerzen. Die Ärztezeitung schreibt:
Deshalb sollte es für Kinderärzte möglich sein, bei bestimmten Risikokonstellationen auch ohne konkrete Anhaltpunkte für eine Kindeswohlgefährdung auch ohne Zustimmung der Eltern Jugendämter oder die Polizei zu informieren.
Solange Jugendämter keine entsprechend ausgebildeten Mitarbeiter haben, ist die Gefahr der Kindesentziehung durch Selbige viel zu groß. Wenn Behördenmitarbeiter bei anonymen Anzeigen schon keine andere Möglichkeit sehen, als durch Überfallkommandos Kinder morgens um sechs Uhr aus ihren Betten zu holen, dann kann ich mir ein behutsameres Vorgehen bei Risikokonstellationen auf Grund der Anwesenheit eines Kinderarzt nicht vorstellen. Die wichtigste Frage wäre allerdings: was versteht ein Arzt unter einer „Risikokonstellation“?
Wie es dem Kind wirklich geht, sieht der Arzt besser als der Mitarbeiter vom Amt
Wann sind die Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gewichtig? Kinder- und Jugendärzte fordern vom Gesetzgeber eine genauere Definition.
[..]Der Arbeit der Jugendämter stellte Hartmann in Weimar kein gutes Zeugnis aus. Diese hätten zu Recht keinen besonders guten Ruf, da sie häufig „kalt und rein behördenmäßig“ agierten. Deshalb hält es der BVKJ künftig für unverzichtbar, dass die Mitarbeiter des Jugendamtes grundsätzlich von einem Arzt aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) begleitet werden, wenn Risikofamilien aufgesucht werden. Kinder- und Jugendärzte seien dabei besonders gut in der Lage, motorische, sprachliche oder psychosoziale Defizite eines gefährdeten Kindes zu deuten, auch wenn offensichtlich keine körperliche Misshandlung vorliege. Ärztezeitung
Gegen Ende möchte ich noch auf eine Umfrage auf „Deutschland stimmt ab“ aufmerksam machen.
Wie schätzen Sie die Arbeit deutscher Jugendämter ein?
- Ich habe gute Erfahrungen gesammmelt.
- Ich habe noch keine Erfahrungen gesammellt.
- Ich habe schlechte Erfahrung gesammelt.
- Durch das Jugendamt ist mir oder meinen Kindern erheblicher Schaden entstanden.
Umfrage auf der Homepage von Deutschland stimmt ab
Bildquelle: ©by Felix/Pixelio.de
WikiMANNia: Jugendamt • Audio und Video • Kindeswohl
Solche Bauchschmerzen habe ich ebenfalls damit. Wer weiß schon, wer hier „Hand in Hand“ arbeitet. Jede Branche sucht sich eine Nische um am Elend der Kinder zu profitieren, warum nicht auch Ärzte? Verquickungen zur Pharmaindustrie und Abrechnungsbetrug sind ja schließlich auch kein Tabu mehr.
Allerdings geben ich dem Artikel soweit Recht, dass der Gesetzgeber erst mal klären soll, was sich hinter dem hohlen Begriff Kindeswohl verbirgt. Ich prophezeie jetzt schon, dass dies NIE passieren wird, weil dann Heerscharen bei der Trennungs- und Scheidungsindustrie um ihre fetten Pfründe fürchten müssten. Lieber nimmt man ganze Generationen von kaputten Kindern/Menschen in Kauf. So dreht sich eben das Rad der Mühle stetig und stetig …….
Die Ärzte muß ich vorsichtshalber mal in Schutz nehmen. Dieses Kinderklauprojekt direkt aus der Arztzpraxis heraus verfolgt das „Ministerium für alle außer Männer“ schon seit Jahren. Zuletzt war es unter Zensursula fast soweit. Dem Vernehmen nach soll die entsprechende gesetzliche Regelung an der Berufung der Ärzte auf ihre ärztliche Schweigepflicht gescheitert sein. So kann man auch den Artikel verstehen. Wenn der Gesetzgeber eindeutige Regeln aufstellt, werden sich die Ärzte beugen und als Werkzeug der Femifaschisten an der Verstaatlichung unserer Kinder mitwirken.
Eine ordentliche Definition des Kindeswohls muß sich zwingend an die europäische Definition „des besten Interesse des Kindes“ halten. Da das nicht passieren soll, wird es weiterhin einen deutschen Sonderweg geben. Den Ärzten ist das egal, da sie in Deutschland arbeiten.
Was ist eigentlich aus der Initiative geworden, dem JA qua Gesetz gewisse richterliche Befugnisse (Kinderklau bei Gefahr im Verzug) zu übertragen?
@Dunken
Ich teile Deine Befürchtungen und glaube ebenfalls nicht, dass das Wort „Kindeswohl“ in Deutschland jemals gesetzlich definiert wird. Was daraus folgt, hast du ja ein wenig beschrieben…
@Jean
Kristina Schröder stellt neues Bundeskinderschutzgesetz vor http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=165664.html
Ich habe dazu zwar einen Artikel angefangen, aber leider liegt bei mir so einiges unter „Entwürfe“. Irgendwo habe ich in den letzten beiden Wochen gelesen, das dieses Gesetz im März im Bundestag zur Lesung gebracht werden soll. In dieser Woche sind aber wichtigere Themen dran, u.a. Frauen 😉