Archiv nach Schlagworten: Kindeswohl

Kein Unterhaltsvorschuss nach Samenspende

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 5 C 28.12) hat entschieden, dass eine Mutter keinen An­spruch auf Unterhaltsvorschuss für ihr Kind hat, wenn die­ses aus einer anonymen Samenspende entstanden ist. Rechtlich gesehen kann ich das Urteil nicht nachvoll­zie­hen. Weitere verwandte Themen in diesem Beitrag sind die anonyme Geburt und die Vaterschaftsanfechtung eines Samenspenders.

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Zunehmende Angst vor Jugendämtern

Zunehmende Angst vor den Jugendämtern behindert den Kinderschutz

Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemei­ner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kon­taktaufnahme zu den Jugendämtern fest.

Die Diskussion um vernachlässigte und misshandelte Kin­der führt bereits seit längerer Zeit zu einer verstärkten Kri­tik an der Arbeit Sozialer Dienste in den Jugendämtern. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines im Kellerraum aufgefundenen, vernachlässigten Kindes im Kreis Sege­berg (Schleswig-Holstein). Jeder dieser Fälle ist sorgfältig zu prüfen. Die Öffent­lich­keit und beteiligte Personen haben ein Recht darauf, dass gegebenenfalls deutlich werdende Schwachstellen im Kinderschutzsystem und Fehlverhalten von Beteiligten nachgegangen wird und Maßnahmen der Fehlervermeidung ergriffen werden.

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Kind verwahrlost – Jugendamt hat Sorgerecht

Keller-Kind: Jugendamt unter Druck

Überraschende Wendung im Fall des verwahrlosten Dreijährigen, der von seinen Eltern offenbar über Wochen im Keller eingesperrt worden war. Laut Oberlandesgericht hat das Jugendamt des Kreises Segeberg bereits seit zwei Jahren das nahezu komplette Sorgerecht für die sechs Kinder der Familie.[..]

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Öffentliche Empörung über Jugendämter

Peter Hahne hatte vor längerer Zeit in der BILD einen kurzen, aber prägnanten Beitrag zum Tod des Pflege­kindes Chantal geschrieben. Er klagt das Versagen von Umwelt und Behörden an. Zwar geißelt er in er­ster Linie das Jugendamt, nimmt aber auch Nach­barn, Lehrer und Mitschüler in die Verantwortung. Haben die Menschen nichts gesehen oder etwa doch, und das Jugendamt hat trotzdem nichts unternommen?

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Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter

Der djb hat eine Pressemitteilung heraus gegeben mit dem Titel: Sorgerechtsübertragung auf nichteheliche Väter ohne Anhörung der Beteiligten verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Grundgesetz. In der noch nicht veröf­fentlichten Eini­gung der Koalitionsparteien scheint demnach das Familienge­richt als Hürde zum gemeinsamen Sorgerecht vorgesehen zu sein, anders kann ich mir die Mitteilung des djb nicht erklären.

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Frau vergiftete Sohn wegen Sorgerechtsvorteil

Eine 33-jährige Baselbieterin brachte wegen eines Streits mit dem Ex-Mann ihr Kind mit Medikamenten fast um. Trotzdem lebt der Bub wieder bei seiner Mutter.

Um sich einen Vorteil im Sorgerechtsstreit zu verschaffen, gab die Baselbieterin Sarah F.* ihrem dritten Kind 2008 eine Tablette Ritalin. Anschliessend fuhr sie mit dem zweieinhalbjährigen Bub ins Spital, wo die Ärzte das Medikament feststellten. Der Vorfall wurde dem Ex-Mann angelastet, worauf sein Besuchsrecht eingeschränkt wurde. Nach einem erneuten Krach wollte F. dreieinhalb Monate später ihren Ex-Mann mit der gleichen Taktik erneut belasten.

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Deutschland wiederholt vom EGMR verurteilt

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Beschwerdeführer Michael Schneider Recht gegeben, dem in einer 16-monatigen Beziehung zu einer verheirateten Frau gezeugtem Kind, die Möglichkeit einer gelebten Vaterschaft nicht gebilligt zu haben. Dieses wäre eine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechts­konvention (EMRK).

Der EGMR rügte vor allen Dingen, dass Gerichte das Kin­deswohlinteresse nicht berücksichtigt hätten, zumal der mutmaßliche Kindesvater zum einen die Frau während der Schwangerschaft beglei­tet und zum anderen beim Jugendamt die Vaterschaft des ungeborenen Kindes anerkannt hatte. Deutsche Gerichte hätten dem Vater den Umgang mit seinem mutmaßlichen Sohn und Aus­kunft über dessen persönliche Verhältnisse verwehrt.

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Jugendamt unterstützt Kinderschänderin

Wenn Väter in Deutschland nicht wie verabredet oder per Ur­teil fest­ge­legt, ih­re Kin­der den Müt­tern (recht­zei­tig) zu­rück brin­gen, dann nennt man das Kin­des­ent­zie­hung. In sol­chen Fäl­len wird mit­un­ter so­­gar das LKA ein­ge­schal­tet. Ma­chen Müt­ter das Glei­che, in­te­res­siert das in vie­len Fäl­len we­der Ju­gend­äm­ter, noch an­de­re zu­stän­di­ge Be­hör­den. Ist ei­ne Mut­ter aber we­gen sex­uel­lem Miss­brauch Min­der­jäh­ri­ger ver­ur­teilt und hat auch sonst noch ei­ni­ges auf dem Kerb­holz, schei­nen das bes­te Vo­raus­set­zun­gen für ein Nicht­ein­grei­fen zu sein 🙁

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UNO-Kampagne separiert bei Gewalt gegen Kinder

sexueller-kindesmissbrauch-haeusliche-gewalt-mutterEs ist einfach nur noch erbärmlich, dass selbst beim The­ma Gewalt gegen Kinder separiert wird. Wie kalt­her­zig muss man sein, um männliche Kinder bei einer Kam­pag­ne auszugrenzen? Sind schlagende Müt­ter schüt­zens­wer­ter als Jun­gen? Warum gibt es bis heu­te keine umfangreiche Studie zu Gewalt gegen Kinder?

Die Ob­rig­keit weiß sehr wohl, dass Mütter bei Kindern häu­figer zuschlagen und diese öfter misshandeln als Vä­ter. Die­se Fakten werden im übri­gen auch durch eine Un­ter­su­chung des Bundesministeriums des In­ne­ren (BMI) sowie des Bun­des­mi­ni­sterium der Justiz (BMJ) im “zwei­ten pe­rio­di­schen Sicher­heits­be­richt” von 2006 bestätigt, dessen relevante Ergebnisse ich in diesem Blog eingestellt habe. FemokratieBlog

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Jugendämter agieren kalt und herzlos

kinder-traeume-vater-papa-mutter-mama-eltern-trennung-sorgerecht-jugendamt-jugendaemterIch gebe zu, das „herzlos“ ist meine Interpretation. Wer aber das Video „Jugendämter – brutal und rück­sichts­los“ gesehen hat, kann meine Äußerung nach­voll­zie­hen.

Die Ärztezeitung hat einen Artikel heraus gebracht, in dem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Gesetzgeber anmahnt, eine genaue De­fi­ni­tion von „gewichtigen Anhaltspunkte“ für eine Kindes­wohl­ge­fähr­dung zu erstellen. Alles in allem bereitet mir der Artikel aber trotzdem Bauchschmerzen. Die Ärztezeitung schreibt:

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Nach Kindestod Razzia bei Stadtverwaltung

jugendamt-nein-danke1Soeben wurde in den WDR-Nachrichten ein Bericht ge­sen­det, dass die Bonner Staatsanwaltschaft bei einer Raz­zia zur Sicherung von Akten der Stadtverwaltung Kö­nigs­win­ter zeigte. Es geht um den Tod der kleinen Anna, die von Pflegeeltern „erzogen“ und mutmaßlich ermordet wur­de. In diesem Fall spielte mal wieder ein Jugendamt eine un­säg­li­che Rolle. Die Ansatzpunkte für eine Durch­su­chung hät­ten sich leider erst im Laufe der Ver­hand­lung ergeben, ar­gu­mentierte die Staatsanwaltschaft. WAZ

Ich frage mich allerdings, wieso werden immer und über­all die Jugendämter geschont? Arbeiten dort Mit­ar­bei­te­rin­nen, die unfehlbar sind oder sind Jugendämter grundsätzlich geschützt vor Durch­su­chun­gen?

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Jugendämter – brutal und rücksichtslos

Folgendes Video enthält den Ausschnitt einer Sendung über den brutalen Kindes­miss­brauch eines Jugendamtes.

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Richter gesteht Kindesmisshandlungen

mann-vater-vaeter-frau-mutter-muetter-kind-familienzerstoerung-trennung-scheidung-umgangsboykottVorab entschuldige ich mich bei Familienrichter a. D. Hans-Christian Prestien, denn auf ihn per­sönlich trifft die Überschrift nicht zu. Er hat sich aus meiner Sicht sehr wohl hauptsächlich um die Interessen der Kin­der gekümmert, was selbst in heutigen Zeiten eine Ra­ri­tät darstellt. Die Er­kennt­nisse des Beitrages auf WDR 5 in der Sendung ‚Redezeit‘ zum Thema „Anwalt des Kindes“ treffen hingegen die Schlagzeile haargenau.

Das Resümee von Herrn Prestien ist nämlich die Feststellung (ab 13:02 min.), das er erst heute sehen kann, was er und seine Kollegen bei Kindern ange­rich­tet ha­ben. Der Staat leiste sich Situationen, die hanebüchen sind und in einer hohen An­zahl ob­jek­ti­ve Menschenrechtsverletzungen darstellen im Sinne von Artikel 8 Eu­ro­pä­ische Men­schen­rechts­kon­ven­tion. Nach dieser Ausführung habe jedes Mit­glied die­ser Ge­sell­schaft Anspruch auf Familien­­leben. Das bedeute, dass die Staa­ten sich ver­pflich­tet haben, dass Familien­leben nicht gestört und nicht zer­schnit­ten werden darf.

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Petition zu Auflösung einer Stiefkindadoption

petition-brd1Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Stiefkindadoption aufgrund nach­weis­lich schwerer Kindesmisshandlung aufgelöst werden kann.

Begründung

Nach anwaltlicher und notarieller Prüfung besteht derzeit nach aktuellem Adoptionsrecht keine Möglichkeit eine Adoption aufgrund schwerer Kindes­misshandlung (Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung und körperliche und seelische Misshandlung) aufzulösen. Kinder unter vierzehn Jahren können ohne ihre Zustimmung adoptiert werden. Wenn die Adoption zu keinem Zeit­punkt dem Wohl des Kindes entsprochen hat und andauernde Kindes­miss­handlungen stattfanden, so sollte das Kind im Erwachsenenalter die Mög­lich­keit bekommen diese gesetzliche Bindung an das Stiefelternteil aufzuheben. Hier

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20 Frauen wegen Kinderpornos verhaftet

Und das ausgerechnet im feministischen Wunderland Schweden (die lesen doch so gerne „s.c.u.m.“, jenes Manifest zur Vernichtung der Männer). Danke an „V“ aus dem WgvdL-Forum für die Übersetzung des englischen Originals, denn in den deutschen Zeitungen findet sich dazu natürlich nichts:

„Die schwedische Polizei hat bei einer landesweiten Razzia gegen einen Kinderpornographie-Ring 23 Personen verhaften, davon 20 Frauen. Polizeisprecher Sven-Ake Petters benannte den Ring als „einzigartig“ und sagte, dass er noch nie zuvor so viele weibliche Verdächtige vorfand bei einer Ermittlung wegen Kinderpornographie. Er sagte, dass am Mittwoch an zwölf verschiedenen Örtlichkeiten über Schweden verteilt Verhaftungen durchgeführt wurden, und (hierbei) Frauen im Alter von 38 bis 60 dabei waren.“
– Der Originaltext in den englischsprachigen FoxNews steht [hier]

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Widerlegung feministischer Thesen IV

Eviathan aus dem WGvdL Forum hat ein neues Video produziert. Heute geht es um das Thema „Häusliche Gewalt ist männlich“ und die implizierte Behauptung,  dass ausschließlich  Frauen und Kinder Opfer von Brutalität sind,  die nur vom Mann ausgeht.

Den dazugehörigen Beitrag findet man hier.

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Quote übererfüllt: 55% gewalttätige Mütter

Die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“ weist auf mehrere Stu­dien hin, die aufzeigen, dass das Schlagen von Kindern im­mer noch, und weit verbreitet, Anwendung findet:

Eine Tracht Prügel oder andere Formen der körperlichen Züch­tigung von Kindern sind noch immer weltweit verbreitet. Das ha­ben internationale Forscherteams in mehreren Stu­dien he­raus­ge­fun­den. In den USA werden beispielsweise noch immer fast 80 Pro­zent der Vor­schul­kin­der von ihren El­tern geschlagen.

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BVerfG ist ein pures Machtinstrument

bverfg-erster-senatPressemitteilung Nr. 63/2010 vom 17. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07

Der erste Senat des Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2010 beschlossen:

Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verfassungswidrig

Das die Ehe zwischen Mann und Frau im Laufe der letzten Jahre immer mehr pervertiert wurde, ist ja nichts Neues. Im Grunde genommen bleibt nur noch die Frage übrig, warum es für Schwule und Lesben keine Ehe geben darf, wenn diese analog zu heterosexuellen Paaren mehr und mehr die gleichen Rechte bekommen.

Was mich aber am meisten an diesem Urteil aufgeregt hat und das ist überhaupt der Grund dieses Beitrages: dem Gesetzgeber wurde neben einer denkbar kurzen Frist auch genaue Vorgaben für eine Gesetzesänderung gegeben.

Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl I S. 378) betroffenen Altfälle zu treffen, die diese Gleichheitsverstöße in dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) beseitigt.

Wenn es aber um Diskriminierung von Vätern geht und um die elementaren Rechte eines Kindes auf seinen Vater, dann werden kaum Vorgaben gemacht und auch beim letzten Urteil zum fehlenden Sorgerecht nichtehelicher Väter hat das BVerfG (1 BvR 420/09)  nur schwammig argumentiert. Eine Frist wurde überhaupt nicht gesetzt.

77 Wegen der getroffenen Übergangsregelung wird davon abgesehen, dem Gesetzgeber eine Frist für die vorzunehmende Neuregelung zu setzen, zumal die Bundesregierung im Verfahren erklärt hat, dass es schon Vorüberlegungen für eine gesetzliche Neuregelung gibt [hier]

Wie man dem Handeln des BVerfG entnehmen kann, ist diese höchste richterliche Instanz ein pures Machtinstrument zum Wohle der Politikerkaste und deren Helfershelfer.

BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

bverfg-erster-senat

Wann immer die Presse ein Urteil des BVerfG zu Väterrechten bejubelt, werde ich skeptisch und das hat sich auch hier wieder bewahrheitet. Mitnichten wurden die Väterrechte gestärkt, sondern lediglich ein Fingerzeig Richtung Frauen-, Lesben-, Alleinerziehenden- und sonstigen Verbänden gegeben, was zukünftig der kleinste gemeinsame Nenner sein wird, aber lest selbst.

Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –
Pressemitteilung Nr. 57/2010 vom 3. August 2010
Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09

Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig

[..]Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf die  Verfassungsbeschwerde nun entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind. Der Beschluss des Familiengerichts ist aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen worden. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht  kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Ich werde mir das Urteil noch genauer durchlesen und dazu einen weiteren Beitrag erstellen. Wer sich die im Urteil genannte Zusammenfassung des Bundesministerium der Justiz zur Befragung der Jugendämter und Rechtsanwälte durchlesen möchte, findet diese nachfolgend.

Deutscher Bundestag • 16. Wahlperiode
Drucksache 16/10047 • 25. 07. 2008

Umfrage des Bundesministeriums der Justiz bei Jugendämtern und Rechtsanwälten zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern – Zusammenfassung – [hier]
PDF-Zähler ab Seite 12, BT-Drucksache ab Seite 8

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter

BMJ und die elterliche Sorge lediger Väter

leutheusser-schnarrenberger-sabine2 Sorgerecht: Im Mittelpunkt steht das Wohl des Kindes

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger freut sich über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerecht: „Das Urteil bestärkt mit ich meinen Überlegungen, die Recht der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbes­sern“, kommentierte Leutheusser-Schnarrenberger die Entscheidung aus Karlsruhe. Ziel der Neuregelung zum Sorgerecht, an dem das Bundesjustizministerium seit Ende 2009 arbeitet, sei ein unbürokratisches Verfahren, bei dem stets das Wohl der Kin­der im Mittelpunkt stehen müsse. Betroffenen Vätern sollten künftig Wege aufgezeigt werden, wie sie auch ohne vorherige ge­richtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben könnten [mehr]

Elterliche Sorge: Bundesverfassungsgericht bestärkt Reformüberlegungen

[..]Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich, weil sie den betroffenen Vätern ab sofort mehr Rechte bei der Ausübung der gemeinsamen Sorge verschafft. Das Urteil bestärkt mich in meinen Überlegungen, die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder deutlich zu verbessern. Ich will eine Reform, die den betroffenen Vätern Wege aufzeigt, wie sie auch ohne vorherige gerichtliche Entscheidung ihr Sorgerecht ausüben können. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren, bei dem das Wohl der betroffenen Kinder stets Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist.

Auch aus dem parlamentarischen Raum liegen interessante und gute Vorschläge für eine Neuregelung vor. Es geht jetzt darum, alle Überlegungen zusammenzuführen und in die Feinausgestaltung einzutreten. Wir wollen ein modernes Sorgerecht, das die gesellschaftlichen Realitäten widerspiegelt und auch das Elternrecht des ledigen Vaters mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Einklang bringt [hier]

Vor allen Dingen der letzte Abschnitt macht mir Sorgen, denn er bedeutet aus meiner Sicht, das hier viele Köche mitreden wollen, die dann vermutlich den Brei verderben werden.

WikiMANNia: SorgerechtUmgangsrechtTrennungsväter