Frauen sind kaum gewalttätig, zumindest suggerieren das Politik und Medien. Wohin die Vertätschelung von Mädchen und Frauen führt, wenn sie keine Grenzen gesetzt bekommen, zeigt eindrucksvoll das eingestellte Video.
Vor 10 Jahren wurde das Gewaltschutzgesetz verabschiedet, welches geschlechtsneutral verfasst wurde. Hingegen ist das vor kurzem beschlossene (Frauen-)Hilfetelefongesetz entgegen aller gleichstellungspolitischen Maßnahmen in anderen Bereichen auf das Geschlecht der Frauen begrenzt. Für von Gewalt betroffenen Männern würden keine belastbaren Erkenntnisse vorliegen, so der einstimmige Tenor der frauenpolitischen Sprecher aller Parteien.
Begründung
B. Besonderer Teil
Zu § 2 · Aufgaben(Seite 9) Zu der Frage, ob und welcher Bedarf nach Hilfe und Unterstützung von gewaltbetroffenen Männern besteht, liegen keine belastbaren Erkenntnisse vor. Bekannt ist, dass Männer Gewalt überwiegend durch männliche Täter im öffentlichen Raum erfahren. Zu den unterschiedlichen Formen und Ausprägungen enthält insbesondere die (nicht repräsentative) Pilotstudie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Gewalt gegen Männer“, mit der untersucht wurde, wie Männer befragt werden können, um über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen und in welchen Bereichen sie Gewalt erleben, Hinweise. Anders als bei gewaltbetroffenen Frauen gibt es bislang keine belastbaren Erkenntnisse, ob und gegebenenfalls welchen konkreten Unterstützungsbedarf gewaltbetroffene Männer haben und ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen über die nur rudimentär bestehenden speziellen Hilfeangebote hinaus zur Deckung des Bedarfs geeignet sind. Die Lotsenfunktion kann insofern nicht ausgeübt werden.
Sobald zu den konkreten Bedarfen gewaltbetroffener Männer belastbare Erkenntnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, welche bundespolitischen Schritte zur Verbesserung des Schutzes männlicher Gewaltopfer geeignet und umzusetzen sind. Gesetzentwurf
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